Informationen-Externistenprüfungen für Wiener AHS

Information über die Organisation und Durchführung externer Prüfungen für Schüler/innen
an Wiener AHS im Schuljahr 2015/16
Information über die Organisation und Durchführung
EXTERNER PRÜFUNGEN
für SchülerInnen an Wiener AHS im Schuljahr 2015/16
1. ALLGEMEINE INFORMATION
1.1.
„Sprachentausch“ – ordentliche Schüler/innen mit anderen Erstsprachen als Deutsch
Auf Antrag einer Schülerin/eines Schülers, deren/dessen Muttersprache nicht die
Unterrichtssprache der betreffenden Schule ist, hat die Schulleiterin/der Schulleiter zu
bestimmen, dass hinsichtlich der Beurteilung die Unterrichtssprache an die Stelle der
lehrplanmäßig vorgesehenen lebenden Fremdsprache tritt. Die Schülerin/der Schüler hat in
ihrer/seiner Muttersprache Leistungen nachzuweisen, die jenen einer Schülerin/eines
Schülers deutscher Muttersprache im Pflichtgegenstand Deutsch entsprechen, allenfalls auch
im Wege von Externistenprüfungen, sofern die Durchführung von externen Prüfungen in der
betreffenden Sprache möglich ist. Die Durchführung von Externistenprüfungen (für die
Jahresbeurteilung) ist derzeit nur für die in der unten stehenden Tabelle angeführten
Sprachen (siehe Punkt 1.3.) vorgesehen.
Eine Bewilligung nach obigen Richtlinien führt lediglich zu einem vorübergehenden Austausch
von Pflichtgegenständen und kann ausschließlich bis zum Ende der letzten Schulstufe einer
Schulart Anwendung finden, nicht jedoch bei abschließenden Prüfungen.
Im Rahmen der Reifeprüfung bleibt jedenfalls zwingend der Pflichtgegenstand Deutsch
Gegenstand der schriftlichen Reifeprüfung (daher Rückwechsel spätestens am Ende des ersten
Semesters der 8. Klasse).
Falls eine Schülerin/ein Schüler die Möglichkeit des „Sprachentausches“ in Anspruch nimmt,
ist ein entsprechender Vermerk im Zeugnis, in der Schulnachricht oder in der
Schulbesuchsbestätigung anzubringen.
Anmerkung: Zielgruppe dieser Bestimmungen sind vor allem Quereinsteiger/innen aus dem
Ausland (Unterstufe und Oberstufe), die bereits ordentliche Schüler/innen sind, die also dem
auf Deutsch abgehaltenen Unterricht weitgehend folgen können und daher auch beurteilt
werden, aber im Pflichtgegenstand Deutsch die Anforderungen des Lehrplans noch nicht
ausreichend erfüllen können. Grundsätzlich ist natürlich im Einzelfall zu entscheiden, ob ein
solcher „Sprachentausch“ sinnvoll ist oder nicht.
Für Schüler/innen, die ihre gesamte bisherige Schulkarriere in Österreich durchlaufen haben,
ist ein „Sprachentausch“ im oben genannten Sinn nicht zielführend.
Seite 1 von 10
Information über die Organisation und Durchführung externer Prüfungen für Schüler/innen
an Wiener AHS im Schuljahr 2015/16
1.2.
Wechsel der Fremdsprache
Soweit alternative Pflichtgegenstände (z.B. verschiedene Sprachen) vorgesehen sind, haben
die Schüler/innen zwischen diesen zu wählen. Die Wahl hat anlässlich der Aufnahme in die
Schule oder zu Beginn des 2. Semesters der vorangehenden Schulstufe zu erfolgen.
Der spätere Wechsel eines alternativen Pflichtgegenstandes kann von der Schulleiterin/vom
Schulleiter auf Ansuchen der Schülerin/des Schülers bewilligt werden, wenn sie/er im
angestrebten Pflichtgegenstand Leistungen nachweist, die einen positiven Abschluss dieses
Pflichtgegenstandes erwarten lassen. Demnach kann die Schulleiterin/der Schulleiter auf
Antrag der Schülerin/des Schülers einem Wechsel der 2. lebenden Fremdsprache zustimmen,
wenn dadurch ein besserer Schulerfolg der Schülerin/des Schülers in der entsprechenden
Sprache zu erwarten ist. Sinnvollerweise sollte ein Wechsel der Fremdsprache nach der 7.
Klasse nur in Ausnahmefällen (z.B. bei Quereinsteiger/innen aus dem Ausland) durchgeführt
werden.
Wenn an der Schule die Sprache in der angestrebten Form nicht eingerichtet ist, muss der
Nachweis der Beherrschung des Lehrstoffes für die jeweilige Schulstufe in Form externer
Prüfungen an der zuständigen Externistenprüfungskommission abgelegt werden (Antrag
mittels Formular SSR 418/15).
Im Falle des Wechsels der Fremdsprache hat die Schülerin/der Schüler die dem Lehrplan
entsprechenden Leistungen der versäumten Schulstufen innerhalb einer angemessenen Frist
nachzuweisen, die mit höchstens einem halben Unterrichtsjahr zu bemessen hat. Der
Nachweis kann im Rahmen der Externistenprüfung sowohl im Novembertermin als auch im
Märztermin des jeweiligen Schuljahres erfolgen (siehe Punkt 3).
Wenn eine Schülerin/ein Schüler von einer Schule in eine andere Schule übertritt, an der die
bisher besuchte Fremdsprache nicht geführt wird, kann sie/er die Fremdsprache ebenso in der
Form weiterführen, dass er Externistenprüfungen über die folgenden Schulstufen ablegt.
Die Entscheidungen durch die Schulleitung können sowohl mündlich als auch schriftlich
erlassen werden. Der Entscheidung hat die Feststellung des maßgebenden Sachverhaltes
durch Beweise voranzugehen (siehe Punkt 1.2.1 „Orientierungsprüfung“), soweit er nicht von
vornherein klar gegeben ist. Sofern einem Ansuchen nicht vollinhaltlich stattgegeben wird,
kann innerhalb einer Woche eine schriftliche Ausfertigung der Entscheidung seitens des
Antragstellers verlangt werden.
1.2.1. „Orientierungsprüfung“
Wenn der zu erwartende bessere Schulerfolg der Schulleiterin/dem Schulleiter nicht gesichert
erscheint, kann sie/er einen Leistungsnachweis in Form einer „Orientierungsprüfung“
verlangen. Dies bedeutet, dass der/die betreffende Schüler/in zum Novembertermin des
jeweiligen Schuljahres eine Externistenprüfung über die der aktuellen Schulstufe
vorangegangenen Schulstufen der jeweiligen Fremdsprache ablegt. Bis zu einer Beurteilung
dieser Prüfung nimmt er/sie aber noch vollständig am Unterricht der bisher gewählten
Fremdsprache in der eigenen Schule teil.
Seite 2 von 10
Information über die Organisation und Durchführung externer Prüfungen für Schüler/innen
an Wiener AHS im Schuljahr 2015/16
Erst nach erfolgreicher Ablegung der „Orientierungsprüfung“ über den bisherigen Lehrstoff
und der Zustimmung der Direktion gilt der Wechsel als vollzogen. Danach muss die
Schülerin/der Schüler für die Jahresbeurteilung im März bzw. Mai (siehe Punkt 3) nur mehr
eine Prüfung (schriftlich und mündlich) über das lehrplanmäßig vorgesehene Stoffgebiet der
aktuellen Schulstufe ablegen.
Der Antrag auf „Orientierungsprüfung“ erfolgt durch Ankreuzen des entsprechenden
Kästchens auf dem Anmeldeformular. „Orientierungsprüfungen“ finden ausnahmslos zum
Novembertermin des jeweiligen Schuljahres statt.
1.3.
Angebot an extern geprüften Fremdsprachen
Derzeit gibt es Lehrpläne und qualifizierte Prüfer/innen für folgende Fremdsprachen:
wählbar als
2. lebende Fremdsprache1)
X
X
x
X
X
X
X
Bulgarisch
Polnisch
Rumänisch
Slowakisch
Slowenisch
Türkisch
Ungarisch
Bosnisch/Kroatisch /Serbisch (BKS)
Englisch
Französisch
Italienisch
Spanisch
Tschechisch
Russisch
X
X
X
X
X
X
X
Griechisch (alt)
Latein
1) daher sinngemäß nur für die Oberstufe wählbar
2) nur im Gymnasium wählbar
X2)
X
Prüfungsstandort
Bundesgymnasium für
Berufstätige
Prüfungsstandort:
Brünner Straße 72
1210 Wien
BORg 3
Prüfungsstandort:
Landstraßer Hauptstr. 70
1030 Wien
Alle angeführten Sprachen sind als 2. bzw. 3. lebende Fremdsprache oder auch als
Freigegenstand wählbar. Die Jahresprüfungen müssen schriftlich und mündlich abgehalten
werden.
Ausdrücklich wird auf Folgendes hingewiesen:
• Unterricht zur Vorbereitung auf die externen Prüfungen wird vom Stadtschulrat für Wien
nicht angeboten.
• Die Kenntnis der jeweiligen Fremdsprache alleine reicht für eine positive Beurteilung der
Prüfung nicht aus, da alle im Lehrplan für Fremdsprachen ausgewiesenen Erfordernisse
nachgewiesen werden müssen. Themenkataloge für die entsprechenden Prüfungen stehen
in den entsprechenden Prüfungskommissionen zur Verfügung.
Seite 3 von 10
Information über die Organisation und Durchführung externer Prüfungen für Schüler/innen
an Wiener AHS im Schuljahr 2015/16
1.4.
Maturabilität von Fremdsprachen im Rahmen der neuen Reifeprüfung
Im Rahmen der neuen Reifeprüfung kann auch in nicht standardisierten Fremdsprachen, wie
z.B. Ungarisch oder Polnisch, maturiert werden. Dies unter der Voraussetzung, dass sie
lehrplanmäßig vorgesehen sind und an einem Schulstandort unterrichtet wurden.
Von den Prüfungskandidat/innen können nur solche Prüfungsgebiete gewählt werden, deren
entsprechende Unterrichtsgegenstände in der Oberstufe besucht wurden. Im Fall der
Ablegung einer Externistenprüfung kann demnach nicht von einem Besuch des
entsprechenden Gegenstandes gesprochen werden.
Weiters ist darauf hinzuweisen, dass Prüfer/in bei der Reifeprüfung jene Lehrkraft ist, der/die
die abschließende Arbeit betreut hat oder der/die den oder die das jeweilige Prüfungsgebiet
der Klausurprüfung oder der mündlichen Prüfung bildenden Unterrichtsgegenstand oder
Unterrichtsgegenstände in der betreffenden Klasse unterrichtet hat. Demnach können
Lehrkräfte, die eine Prüfungskandidatin/einen Prüfungskandidaten der Reifeprüfung über
einzelne Unterrichtsgegenstände der Oberstufe ohne Schulbesuch als Externistin/Externist
geprüft haben, nicht Mitglied der Prüfungskommission einer schulisch abgelegten
Reifeprüfung sein.
Es wird ausdrücklich festgehalten, dass eine „Vermischung“ von Externistenprüfungen mit
Reifeprüfungen sowie Anrechnungen allfälliger abgehaltener Externistenprüfungen im
Rahmen der Reifeprüfung rechtlich nicht zulässig sind.
Für das Prüfungsgebiet „Vorwissenschaftliche Arbeit“ gilt, dass die schriftliche Arbeit im
Rahmen dieses Prüfungsgebietes auch in einer Fremdsprache abgefasst werden kann, jedoch
nur unter der Voraussetzung, dass es sich um eine von der Prüfungskandidatin/vom
Prüfungskandidaten besuchte lebende Fremdsprache handelt und darüber das Einvernehmen
mit der Betreuerin/dem Betreuer hergestellt wurde. Dies setzt voraus, dass die betreuende
Lehrkraft dieser Fremdsprache mächtig ist.
Folglich kann in jenen Sprachen, die von den Prüfungskandidat/innen in der Oberstufe ohne
Schulbesuch in Form von Externistenpürfungen absolviert wurden, keine „Vorwissenschaftliche Arbeit“ verfasst werden.
1.5.
Schüler/innen, die sich vom Religionsunterricht abgemeldet haben
Das Prüfungsgebiet „Religion“ oder ein einem Freigegenstand entsprechendes Prüfungsgebiet
darf nur dann im Rahmen der Reifeprüfung gewählt werden, wenn der dem Prüfungsgebiet
entsprechende Unterrichtsgegenstand zumindest in der letzten lehrplanmäßig vorgesehenen
Schulstufe besucht wurde und über allenfalls nicht besuchte Schulstufen die erfolgreiche
Ablegung einer Externistenprüfung nachgewiesen wird. Schüler/innen, die sich in einzelnen
Schulstufen der 5.-7. Klasse vom Religionsunterricht abgemeldet haben, können diese in Form
von externen Prüfungen nachholen.
Sämtliche Religionsprüfungen (Stoffgebiet 5.-7. Klasse) finden an der Externistenprüfungskommission am BORg 3 Landstraße statt.
Seite 4 von 10
Information über die Organisation und Durchführung externer Prüfungen für Schüler/innen
an Wiener AHS im Schuljahr 2015/16
Da die Anmeldung zu allen Externistenprüfungen im Oktober erfolgen muss, ist schon am
Beginn der 8. Klasse festzustellen, ob alle Schüler/innen, die in Religion maturieren wollen,
diesen Gegenstand in allen Klassen der Oberstufe besucht haben. Eine nachträgliche Ablegung
von Religionsprüfungen, insbesondere nach erfolgter Reifeprüfungsanmeldung, ist ausnahmslos nicht möglich.
2. Anmeldung
Die Anmeldung für die Externistenprüfungen (Formular 418/15) von Schüler/innen an Wiener
AHS erfolgt ausschließlich schriftlich über die Direktion der jeweiligen Schule an die
zuständige Kommission (Zuordnung siehe Tabelle oben):
Externistenprüfungskommission BORg 3 Landstraße
Sekretariat und Prüfungsstandort Landstraßer Hauptstraße 70, 1030 Wien
Tel.: +43/1/718 51 74, Fax: +43/1/713 13 50–60
Email: [email protected] oder [email protected]
oder
Externistenprüfungskommission BG für Berufstätige
Sekretariat und Prüfungsstandort: Brünner Straße 72, 1210 Wien
Tel: +43/1/512 76 86
Fax: +43/1/512 76 86/3
Email: [email protected] oder [email protected]
Anmerkung: Die Anmeldung zur Ablegung externer Prüfungen muss aus organisatorischen
Gründen für jede Schulstufe über die Direktionen neu erfolgen.
Kandidat/innen, die mit den Anmeldungen direkt an den Prüfungstagen bei den Externistenkommissionen erscheinen, können nicht berücksichtigt werden.
•
Anmeldefrist für alle Externistenprüfungen im Schuljahr 2015/16:
Montag, 19. Oktober 2015
Die Direktionen erhalten (auch als Zulassungsbestätigung) für jeden Schüler/jede Schülerin ein
Dekret mit dem Prüfungsort (= zuständige Prüfungskommission) und dem Prüfungstermin.
Die Termine für die Externistenprüfungen finden sich in dieser Information (siehe Punkt 3).
Sollten diese Dekrete nicht eintreffen, wird um eine entsprechende Mitteilung an die
Externistenkommissionen BORg 3 bzw. BG für Berufstätige ersucht.
Der Schüler/die Schülerin bzw. dessen/deren Erziehungsberechtigte sind von der Schule von
den Prüfungsmodalitäten mittels dieses Dekrets nachweislich in Kenntnis zu setzen.
Bei vorzeitigem Austritt von Schüler/innen oder falls eine externe Prüfung nicht mehr nötig
ist, muss umgehend die durchführende Prüfungskommission formlos davon verständigt
werden.
Seite 5 von 10
Information über die Organisation und Durchführung externer Prüfungen für Schüler/innen
an Wiener AHS im Schuljahr 2015/16
3. Prüfungstermine im Schuljahr 2015/16
Für alle Termine gilt folgende Einteilung der Sprachen in Gruppen:
Externistenprüfungskommission BORg 3 Landstraße:
• Gruppe 1: Italienisch, Französisch
• Gruppe 2: Griechisch (alt), Latein, Russisch, Spanisch, Tschechisch
• Gruppe 3: Englisch (2. lebende Fremdsprache), Bosnisch/Kroatisch/Serbisch
Externistenprüfungskommission BG für Berufstätige:
• Gruppe 4:, Bulgarisch, Polnisch, Rumänisch, Slowakisch, Slowenisch, Türkisch,
Ungarisch
November 2015:
An diesem Prüfungstermin finden folgende Prüfungen statt:
•
•
•
Jahresabschluss für Schüler/innen, die erst in der 8. Klasse die Fremdsprache bzw.
Muttersprache wechseln (Stoffgebiet 5.-7. Klasse)
alle Religionsprüfungen
von Schulleiter/innen beantragte „Orientierungsprüfungen“ (siehe Punkt 1.2.1)
Gruppe 1
Gruppe 2
Gruppe 3
Gruppe 4
Schriftlich
Montag, 9. 11. 2015
Dienstag, 10. 11. 2015
Mittwoch, 11. 11. 2015
Dienstag, 10. 11. 2015
Mündlich
Montag, 16. 11. 2015
Dienstag, 17. 11. 2015
Mittwoch, 18. 11. 2015
Mittwoch, 18. 11. 2015
BORg 3
BG für Berufstätige
RELIGIONSPRÜFUNGEN finden an der Externistenprüfungskommission am BORg 3
Landstraße ausnahmslos statt am:
Mittwoch, 11. November 2015
Prüfungsbeginn: jeweils ab 13.00 bzw. 14.00 Uhr! (siehe Infos auf jeweiliger Homepage)
März 2015: Jahresabschluss für Schüler/innen der 8. Klasse:
Gruppe 1
Gruppe 2
Gruppe 3
Gruppe 4
Schriftlich
Montag, 7. 3. 2015
Dienstag, 8. 3. 2015
Mittwoch, 9. 3. 2015
Mittwoch, 9. 3. 2015
Mündlich
Montag, 14. 3. 2015
Dienstag, 15. 3. 2015
Mittwoch, 16. 3. 2015
Dienstag, 15. 3. 2015
BORg 3
BG für Berufstätige
Prüfungsbeginn: jeweils ab 13.00 bzw. 14.00 Uhr! (siehe Infos auf jeweiliger Homepage)
Seite 6 von 10
Information über die Organisation und Durchführung externer Prüfungen für Schüler/innen
an Wiener AHS im Schuljahr 2015/16
Anmerkung: Für Spanisch finden in diesem Schuljahr ausnahmsweise ALLE Jahresprüfungen
(Stoffgebiet 5.-8. Klasse) bereits im Märztermin statt.
Mai 2015: Jahresabschluss für Schüler/innen der 1.-7. Klasse:
Gruppe 1
Gruppe 2
Gruppe 3
Gruppe 4
Schriftlich
Montag, 2. 5. 2015
Dienstag, 3. 5. 2015
Mittwoch, 4. 5. 2015
Dienstag, 3. 5. 2015
Mündlich
Montag, 9. 5. 2015
Dienstag, 10. 5. 2015
Mittwoch, 11. 5. 2015
Donnerstag, 12. 5. 2015
BORg 3
BG für Berufstätige
Prüfungsbeginn: jeweils ab 13.00 bzw. 14.00 Uhr! (siehe Infos auf jeweiliger Homepage)
Allfällige Wiederholungs- bzw. Nachtragsprüfungen (schriftlich und daran anschließend
mündlich) finden an den jeweiligen Prüfungskommissionen statt am:
Mittwoch, 7. September 2015, 13.00 Uhr
4. Durchführung der Prüfungen
Die Schüler/innen haben sich zu Beginn jeder Prüfung durch einen amtlichen Lichtbildausweis
auszuweisen.
Die externen Jahresprüfungen bestehen aus einer schriftlichen (je nach Lehrplan: 50, 100 oder
150 Minuten Arbeitszeit) und einer mündlichen Teilprüfung, die üblicherweise eine Woche
später stattfindet (siehe Punkt 3). Die Festlegung der Aufgabenstellungen für die schriftliche
und mündliche Teilprüfung obliegt dem Prüfer/der Prüferin nach Maßgabe der für
vergleichbare Leistungsfeststellungen geltenden Bestimmungen. Zur Durchführung der
Prüfungen sind alle diesbezüglich maßgeblichen Bestimmungen anzuwenden.
Das Prüfungsergebnis wird den Schüler/innen direkt im Anschluss an die Prüfung bekannt
gegeben. Bei negativem Prüfungsergebnis oder Nichterscheinen des Schülers/der Schülerin
wird die betreffende Schule per Fax in Kenntnis gesetzt.
Seite 7 von 10
Information über die Organisation und Durchführung externer Prüfungen für Schüler/innen
an Wiener AHS im Schuljahr 2015/16
5. Liste der Prüfer/innen
Die externen Prüfungen werden von folgenden Prüfer/innen für alle AHS-Schulformen durchgeführt
(Änderungen vorbehalten):
Bosnisch/Kroatisch/Serbisch:
Mag. Denise TABORSKY
(BRgOrg 15, Henriettenplatz)
Tel.: 01/ 8936743
[email protected]
Bulgarisch:
Dr. Irina BOTEVA-VLADIKOV
(GRg 2, Zirkusgasse 48)
Tel.: 01/214 22 15
[email protected]
Englisch: als 2. leb. Fremdsprache
Mag. Albert MÜLLER
(BORg 23, A. Krieger-Gasse 25)
Tel.: 01/888 52 52
[email protected]
Französisch:
Mag. Karin MÖRTENHUBER
(pRG2, Simon Wiesenthal-Gasse 3, 1020 Wien)
Tel.: 01/216 40 46/261
[email protected]
Griechisch/Latein:
Mag. Karin HOCHMEISTER
(GRg 19, Billrothstraße 26-30)
Tel.: 01/368 46 15
[email protected]
Italienisch:
Mag. Wolfgang KILZER
(BORg3, Landstraßer Hauptstraße 70)
Tel.: 01/713 13 50/14
[email protected]
Polnisch:
Mag. Dagmara MIEDZINSKA
(GRg 2, Wohlmutstraße 3)
Tel.: 01/728 01 92
[email protected]
Rumänisch:
Mag. Beatrice BAUMGARTL
(Externistenkommission BG fürBerufstätige, Brünnr Str. 72)
Tel.: 01/5054737
[email protected]
Seite 8 von 10
Information über die Organisation und Durchführung externer Prüfungen für Schüler/innen
an Wiener AHS im Schuljahr 2015/16
Russisch:
Mag. Maria SONNWEBER
(GRg 1, Stubenbastei 6-8,)
Tel.: 01/512 78 10 /18
[email protected]
Slowakisch:
Mag. Filip REHUREK
(pORG3 Komensky, Schützengasse 31)
Tel.: +421 902 783 395
[email protected]:
Slowenisch:
Mag. Carmen KOCH
(GRg 17, Parhamerplatz 18)
Tel.: 01/486 34 07
[email protected]
Spanisch:
Mag. Wolfgang SCHWEIGER
(Rg 3, Radetzkystraße 2A)
Tel.: 01/712 15 49
[email protected]
Tschechisch:
Mag. Alena TICHA
(GRG 3 Radetzkystraße 2a, 1030 Wien)
Tel.: 01/712 15 49
[email protected]
Türkisch:
Dr. Nuran DÖNMEZ-CALIS
(pRg 15, Islam. Rg, Rauchfangkehrergasse 34/6)
Tel.: 01/897 27 15
[email protected]
Ungarisch:
Mag. Dr. Edina LEBER-ZS.TOTH
(Bundeslehranstalt für Leibeserziehung, Auf der Schmelz 6, 1150 Wien)
Tel.: 01/427 72 79 11
[email protected]
Religion (röm.-kath.):
Mag. Johannes KETZER
(GRG3, Kundmanngasse 20-22)
Tel.: 01/713 37 18
[email protected]
Religion (evang.):
FI Mag. Gisela EBMER
(GRg 14, Astgasse 3)
Tel.: 01/894 75 39
[email protected]
Seite 9 von 10
Information über die Organisation und Durchführung externer Prüfungen für Schüler/innen
an Wiener AHS im Schuljahr 2015/16
Religion (isl.):
Carla BAGHAJATI
(BORg3, Landstraßer Hauptstraße 70)
Tel.: 01/713 13 50/14
[email protected]
Seite 10 von 10