Antwort zur Petition Thüringen_14_05_2014

Gffirrün^cERr-ANDTAG
verwaltung
V
ThüringerLandtag . Jürgen-Fuchs-Straße
1 . 99096 Erfurt
Aktionsgemeinschaft
Fränkische
Saalee.V.
Herrn Kurt Dietl
Am Bahnhof3
97782 Gräfendorf
l h r Z e i c h e nl,h r eN a c h r i c hvto m
U n s e rZ e i c h e nu, n s e r eN a c h r i c hvt o m
E488/13 (212353) A5/nie, zwä
Bearbeiter
RR Niemeyer
Telefon
( 0 3 6 1 )3 7 7 2 0 7 6
Telefax
37 71050
Erfurt,den
14. Mai 2014
lhre PetitionE-488/13
SehrgeehrterHerrDietl,
lhre Angelegenheit
wurde vom Petitionsausschuss
in seiner54. Sitzungabschließend
behandelt.lch bitteSie um lhr Verständnis,
dass es - bedingtdurchdie Vielzahlder zu bearbeitenden
- erst heutemöglichist,auf lhreAngelegenheit
Petitionen
zurückzukommen.
Mit lhrer Petitionhaben Sie auf die von Wasserkraftanlagen
ausgehendenGefahrenfür die
Fischbeständeaufmerksamgemachtund ein Verbot solcherAnlagen bzw. die sofortigeNachrüstungvon nachweislichfunktionierenden
gegen das Eindringenvon
Schutzeinrichtungen
Wassertierenin die Turbinengefordert.
Zusammenfassend
haben Sie vorgetragen,in den Turbinenwürden abwanderndeFische
schwer verletztoder getötet.Die Tötungsratenlägen zwischen30 und 100 Prozent,je nach
Anlage.Die bisherbekanntenFischabstiegsanlagen
und Fischaufstiegsanlagen
seienineffizient
und funktionierten
nicht.Wenn 95 Prozentdes Wassersdurchdie Turbinenfließewürdenauch
95 Prozentder Fischevor den Rechenoderin die Turbinengeraten.
Das vom Petitionsausschuss
im VerfahrenbeteiligteThüringerMinisterium
für Landwirtschaft,
Forsten,Umweltund Naturschutz
(TMLFUN)teiltezur Petitionmit, nach Prüfungder Sachverhaltekönnefestgestellt
werden,dass die in der Petitionangesprochenen
Punktebereitshinreichendund im Sinnedes Fischschutzes
im geltendenWasserhaushaltsgesetz
geregeltseien.
PF 900455
Tel.:(0361)37700
www.landtag.thueringen.de
99107Erfurt Fax:(0361)3772016 [email protected]
Die Messwertebei den relevantenbiologischenParametern(Makrozoobenthos
und Fischfauna)
zeigten einen großen Handlungsbedarf
im Bereich der Gewässerstruktur
und Gewässerdurchgängigkeit.
Für etwa 90 Prozentder ThüringerGewässermüsstenMaßnahmenzur Verbesserungder Gewässerstruktur
und/oderder Durchgängigkeit
zur Erreichungdes guten Zustandesdurchgeführt
werden.DieserUmfangan Maßnahmensei im Zeitraumder Bewirtschaftungsplänebis 2015 nichtrealistisch
umsetzbar.Zusätzlichsei keinesicherePrognosezurErreichungdes guten Zustandesfür die Gewässermöglich,in denen mehrereBelastungsarten
identifiziert
wordenseien.VieleWasserkörper
wiesennebenstrukturellen
Defiziten(2.8.Begradigung,Verbaudurch Beton)weitere,vor allem stofflicheBelastungen
auf. Dieseüberprägten
jedochdie Defizitein der Gewässerstruktur.
SoweiterheblicheFischschäden
an Turbinenanlagen
bekanntwürden,könne die zuständige
Wasserbehörde
nach pflichtgemäßem
Ermessenauch kurzfristigMaßnahmenanordnen,um
e i n e n a u s r e i c h e n d eFni s c h s c h u tszi c h e z u s t e l l e nM. i t d e m W a s s e r h a u s h a l t s g e sheat zb e d e r
Bundesgesetzgeber
bereitsalle in der Petitionangesprochenen
Sachverhaltegeregeltund
a u c hd i e z u s t ä n d i g eB
n e h ö r d e nu m f a s s e n dm i t H a n d l u n g s b e f u g naiuss g e s t a t t eM
t .i t d e r U m setzungder EG-Wasserrahmenrichtlinien
(WRRL) in unmittelbargeltendesnationalesRecht
müsstenalle Maßnahmenzur Herstellungder Fischdurchgängigkeit
und zum Fischschutzan
Wasserkraftanlagen
und Wehranlagenbis 22. Dezember 2015, spätestensjedoch zum
22. Dezember2027, umgesetztsein. Obgleichdie Nutzungregenerativer
Energienund hier
insbesondere
die Nutzungvon Wasserkraftzur Stromerzeugung
einen herausgehobenen
Gemeinwohlbezug
aufweise,sei im Konfliktmit den Belangendes Gewässerschutzes
eineAbwägungzu treffen.Die Umweltverträglichkeit
der Energiegewinnung
aus regenerativen
Quellensei
jedoch dem Gewässerschutz
grundsätzlich
nachgeordnet.
Mit der Förderungdurch das EEG
seien Auswirkungenauf Natur und Landschaftverbunden.Die Vergütungsregelung
des EEG
2Q12knüpfebei der Wasserkraftan den guten Zustanddes Gewässersan. Die Förderungder
Wasserkraftnutzung
sei damit gegenüberdem wassenvirtschaftlichen
Anforderungen
unter direkterBezugnahmeauf die SS 33 bis 35 und 6 Abs. 1 und 2 WHG weitgehenden
Einschränkungenuntenvorfen.
Sie äußertenzur lhnenmitgeteilten
Stellungnahme
der Landesregierung,
die EU verlangeunter
Androhungerheblicher
Sanktionenmit der Wasserrahmenrichtlinie
den biologischen
Nachweis
des Vorhandenseins
und der mehrfachenReproduktion
allergewässertypischen
Fischartenbis
2015. Thüringenverfehlediese Vorgabe zu g5 Prozent.Die Landesregierung
setze sich seit
dem Jahr 2000 über S 27 WHG und das WRRl-Verschlechterungsverbot
permanenthinweg.
Mehr als 50 Wasserkraftanlagen
seien unter Verstoßgegen Bundes-und EU-Rechtpraktisch
ohne wirklichenaturschutzrechtliche
Prüfungneu genehmigtworden. Nach aktuellerRecht-
sprechungin Deutschland
und nachAuffassungder Kommission
seijede neueWasserkraftanlage in Wasserkörpern,
die den sicherenund guten ökologischen
Zustandnicht nachweisen
können,ein klarer Rechtsverstoß.In Thüringentreffe dies auf über 90 Prozentder Gewässer
zu. Ausnahmetatbestände
wie ein ,,übergeordnetes
öffentlichesInteresse"seien nach Definition
der EU-Kommission
in Thüringennichtvorhanden.Die EU-Kommission
habejüngstÖsterreich
verklagt,weil ,,einkleinesWasserkraftwerkmit 9.420 KW-Leistungen"nach Ansicht der Kommissionnichtdazu berechtigt,
das WRRl-Verschlechterungsverbot
nachArtikel4 zu durchbrechen. In diesemZusammenhang
sei die Potentialanalyse
der Landesregierung
zur Wasserkraft
zu zitierten:
hat aktuellnur einenAnteilvon 0,7 Prozentam Nettostromverbrauch.
,,DieWasserkraftnutzung
Die effektivenStandorteder Wasserkraftnutzung
wurden seit 1991 weitgehenderschlossen
bzw"die Anlagentechnik
erneuert.So ist nur einegeringeSteigerung
auf 0,8 Prozentmöglich."
In anderenBundesländern
werde bei Wasserkraftprojekten,
die in der Regeleinen Gewässerausbauund einenerheblichen
Eingriffdarstellten
und die Bewirtschaftungsziele
konterkarierten,
gemäßS 68 WHG wenigstenseine gesetzeskonforme,
pflichtgemäße
Planfeststellung
mit Beteiligungder anerkanntenNaturschutzverbände
gemäß S 68 WHG durchgeführt.
In Thüringen
sei lhnen kein entsprechender
Fall bekannt.Vor dem Hintergrund
der stringentenRegelungen
i n d e r W R R L s ä h e n S i e d a h e r e r h e b l i c h eP r o b l e m ea u f T h ü r i n g e nz u k o m m e n l.m E r g e b n i s
würden wohl alle seit dem Jahr 2000 genehmigtenWasserkraftanlagen
auf den Prüfstand
kommen.Rückbau,Entschädigung
plusSanktionen
seiennichtausgeschlossen.
Der Petitionsausschuss
hat die Petitionim Rahmender 54. Sitzunggemeinsammit Vertretern
des TMLFUNumfassendberaten.lm Rahmender Beratungwurdeder gesetzliche
Rahmenals
ausreichendangesehen.Vollzugsprobleme
sind nach Auffassungdes Ausschussesin Teilbereichennichtvon der Hand zu weisen.Der Bestandsschutz
alter Wasserrechtespielthierbei
jedocheinewesentliche
Rolle.
lm Spannungsfeld
der Petitiongab es zuletztjedoch auch parlamentarische
Initiativen.Die
FraktionBÜNDNIS90/DlEGRÜNENhat in der Drucksache5/5839einenAntragvorgelegt,mit
dem die Landesregierung
aufgefordertwerdensollte,das ThüringerWassergesetznoch in dieser Legislaturperiode
an die geändertenVorgabendes novelliertenWasserhaushaltsgesetzes
anzupassen.DerAntragwurde in der 117. Plenarsitzung
des ThüringerLandtagsam 26. April
2014 beratenund mehrheitlichabgelehnt.
Der Petitionsausschuss
beschloss
im Ergebnis
seinerabschließenden
Beratung
der Petition,
diesegemäß$ 17 Nr.5 Thüringer
Petitionsgesetz
demAusschuss
für Landwirtschaft,
Forsten,
Umweltund Naturschutz
zuzuleiten.
als Material
Der Fachausschuss
wirddadurchin die Lage
versetzt,
lhrAnliegen
beikommenden
Novellierungen
desThüringer
Wasserrechts
in dieDebatte mit einzubeziehen
und in diesemZugedas Niveaudes Fischschutzes
in Thüringen
einer
kritischen
Prüfungzu unterziehen.
Mit dem Beschlussdes Petitionsausschusses
ist das Petitionsverfahren
abgeschlossen.
Selbstverständlich
könnenSie sich mit anderenAnliegenjedezeit erneutan den Petitionsausschuss
wenden.
M i tf r e u n d l i c h eGnr ü ß e n
lm Auftrag
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Niemeyer
Regierungsrat