Gffirrün^cERr-ANDTAG verwaltung V ThüringerLandtag . Jürgen-Fuchs-Straße 1 . 99096 Erfurt Aktionsgemeinschaft Fränkische Saalee.V. Herrn Kurt Dietl Am Bahnhof3 97782 Gräfendorf l h r Z e i c h e nl,h r eN a c h r i c hvto m U n s e rZ e i c h e nu, n s e r eN a c h r i c hvt o m E488/13 (212353) A5/nie, zwä Bearbeiter RR Niemeyer Telefon ( 0 3 6 1 )3 7 7 2 0 7 6 Telefax 37 71050 Erfurt,den 14. Mai 2014 lhre PetitionE-488/13 SehrgeehrterHerrDietl, lhre Angelegenheit wurde vom Petitionsausschuss in seiner54. Sitzungabschließend behandelt.lch bitteSie um lhr Verständnis, dass es - bedingtdurchdie Vielzahlder zu bearbeitenden - erst heutemöglichist,auf lhreAngelegenheit Petitionen zurückzukommen. Mit lhrer Petitionhaben Sie auf die von Wasserkraftanlagen ausgehendenGefahrenfür die Fischbeständeaufmerksamgemachtund ein Verbot solcherAnlagen bzw. die sofortigeNachrüstungvon nachweislichfunktionierenden gegen das Eindringenvon Schutzeinrichtungen Wassertierenin die Turbinengefordert. Zusammenfassend haben Sie vorgetragen,in den Turbinenwürden abwanderndeFische schwer verletztoder getötet.Die Tötungsratenlägen zwischen30 und 100 Prozent,je nach Anlage.Die bisherbekanntenFischabstiegsanlagen und Fischaufstiegsanlagen seienineffizient und funktionierten nicht.Wenn 95 Prozentdes Wassersdurchdie Turbinenfließewürdenauch 95 Prozentder Fischevor den Rechenoderin die Turbinengeraten. Das vom Petitionsausschuss im VerfahrenbeteiligteThüringerMinisterium für Landwirtschaft, Forsten,Umweltund Naturschutz (TMLFUN)teiltezur Petitionmit, nach Prüfungder Sachverhaltekönnefestgestellt werden,dass die in der Petitionangesprochenen Punktebereitshinreichendund im Sinnedes Fischschutzes im geltendenWasserhaushaltsgesetz geregeltseien. PF 900455 Tel.:(0361)37700 www.landtag.thueringen.de 99107Erfurt Fax:(0361)3772016 [email protected] Die Messwertebei den relevantenbiologischenParametern(Makrozoobenthos und Fischfauna) zeigten einen großen Handlungsbedarf im Bereich der Gewässerstruktur und Gewässerdurchgängigkeit. Für etwa 90 Prozentder ThüringerGewässermüsstenMaßnahmenzur Verbesserungder Gewässerstruktur und/oderder Durchgängigkeit zur Erreichungdes guten Zustandesdurchgeführt werden.DieserUmfangan Maßnahmensei im Zeitraumder Bewirtschaftungsplänebis 2015 nichtrealistisch umsetzbar.Zusätzlichsei keinesicherePrognosezurErreichungdes guten Zustandesfür die Gewässermöglich,in denen mehrereBelastungsarten identifiziert wordenseien.VieleWasserkörper wiesennebenstrukturellen Defiziten(2.8.Begradigung,Verbaudurch Beton)weitere,vor allem stofflicheBelastungen auf. Dieseüberprägten jedochdie Defizitein der Gewässerstruktur. SoweiterheblicheFischschäden an Turbinenanlagen bekanntwürden,könne die zuständige Wasserbehörde nach pflichtgemäßem Ermessenauch kurzfristigMaßnahmenanordnen,um e i n e n a u s r e i c h e n d eFni s c h s c h u tszi c h e z u s t e l l e nM. i t d e m W a s s e r h a u s h a l t s g e sheat zb e d e r Bundesgesetzgeber bereitsalle in der Petitionangesprochenen Sachverhaltegeregeltund a u c hd i e z u s t ä n d i g eB n e h ö r d e nu m f a s s e n dm i t H a n d l u n g s b e f u g naiuss g e s t a t t eM t .i t d e r U m setzungder EG-Wasserrahmenrichtlinien (WRRL) in unmittelbargeltendesnationalesRecht müsstenalle Maßnahmenzur Herstellungder Fischdurchgängigkeit und zum Fischschutzan Wasserkraftanlagen und Wehranlagenbis 22. Dezember 2015, spätestensjedoch zum 22. Dezember2027, umgesetztsein. Obgleichdie Nutzungregenerativer Energienund hier insbesondere die Nutzungvon Wasserkraftzur Stromerzeugung einen herausgehobenen Gemeinwohlbezug aufweise,sei im Konfliktmit den Belangendes Gewässerschutzes eineAbwägungzu treffen.Die Umweltverträglichkeit der Energiegewinnung aus regenerativen Quellensei jedoch dem Gewässerschutz grundsätzlich nachgeordnet. Mit der Förderungdurch das EEG seien Auswirkungenauf Natur und Landschaftverbunden.Die Vergütungsregelung des EEG 2Q12knüpfebei der Wasserkraftan den guten Zustanddes Gewässersan. Die Förderungder Wasserkraftnutzung sei damit gegenüberdem wassenvirtschaftlichen Anforderungen unter direkterBezugnahmeauf die SS 33 bis 35 und 6 Abs. 1 und 2 WHG weitgehenden Einschränkungenuntenvorfen. Sie äußertenzur lhnenmitgeteilten Stellungnahme der Landesregierung, die EU verlangeunter Androhungerheblicher Sanktionenmit der Wasserrahmenrichtlinie den biologischen Nachweis des Vorhandenseins und der mehrfachenReproduktion allergewässertypischen Fischartenbis 2015. Thüringenverfehlediese Vorgabe zu g5 Prozent.Die Landesregierung setze sich seit dem Jahr 2000 über S 27 WHG und das WRRl-Verschlechterungsverbot permanenthinweg. Mehr als 50 Wasserkraftanlagen seien unter Verstoßgegen Bundes-und EU-Rechtpraktisch ohne wirklichenaturschutzrechtliche Prüfungneu genehmigtworden. Nach aktuellerRecht- sprechungin Deutschland und nachAuffassungder Kommission seijede neueWasserkraftanlage in Wasserkörpern, die den sicherenund guten ökologischen Zustandnicht nachweisen können,ein klarer Rechtsverstoß.In Thüringentreffe dies auf über 90 Prozentder Gewässer zu. Ausnahmetatbestände wie ein ,,übergeordnetes öffentlichesInteresse"seien nach Definition der EU-Kommission in Thüringennichtvorhanden.Die EU-Kommission habejüngstÖsterreich verklagt,weil ,,einkleinesWasserkraftwerkmit 9.420 KW-Leistungen"nach Ansicht der Kommissionnichtdazu berechtigt, das WRRl-Verschlechterungsverbot nachArtikel4 zu durchbrechen. In diesemZusammenhang sei die Potentialanalyse der Landesregierung zur Wasserkraft zu zitierten: hat aktuellnur einenAnteilvon 0,7 Prozentam Nettostromverbrauch. ,,DieWasserkraftnutzung Die effektivenStandorteder Wasserkraftnutzung wurden seit 1991 weitgehenderschlossen bzw"die Anlagentechnik erneuert.So ist nur einegeringeSteigerung auf 0,8 Prozentmöglich." In anderenBundesländern werde bei Wasserkraftprojekten, die in der Regeleinen Gewässerausbauund einenerheblichen Eingriffdarstellten und die Bewirtschaftungsziele konterkarierten, gemäßS 68 WHG wenigstenseine gesetzeskonforme, pflichtgemäße Planfeststellung mit Beteiligungder anerkanntenNaturschutzverbände gemäß S 68 WHG durchgeführt. In Thüringen sei lhnen kein entsprechender Fall bekannt.Vor dem Hintergrund der stringentenRegelungen i n d e r W R R L s ä h e n S i e d a h e r e r h e b l i c h eP r o b l e m ea u f T h ü r i n g e nz u k o m m e n l.m E r g e b n i s würden wohl alle seit dem Jahr 2000 genehmigtenWasserkraftanlagen auf den Prüfstand kommen.Rückbau,Entschädigung plusSanktionen seiennichtausgeschlossen. Der Petitionsausschuss hat die Petitionim Rahmender 54. Sitzunggemeinsammit Vertretern des TMLFUNumfassendberaten.lm Rahmender Beratungwurdeder gesetzliche Rahmenals ausreichendangesehen.Vollzugsprobleme sind nach Auffassungdes Ausschussesin Teilbereichennichtvon der Hand zu weisen.Der Bestandsschutz alter Wasserrechtespielthierbei jedocheinewesentliche Rolle. lm Spannungsfeld der Petitiongab es zuletztjedoch auch parlamentarische Initiativen.Die FraktionBÜNDNIS90/DlEGRÜNENhat in der Drucksache5/5839einenAntragvorgelegt,mit dem die Landesregierung aufgefordertwerdensollte,das ThüringerWassergesetznoch in dieser Legislaturperiode an die geändertenVorgabendes novelliertenWasserhaushaltsgesetzes anzupassen.DerAntragwurde in der 117. Plenarsitzung des ThüringerLandtagsam 26. April 2014 beratenund mehrheitlichabgelehnt. Der Petitionsausschuss beschloss im Ergebnis seinerabschließenden Beratung der Petition, diesegemäß$ 17 Nr.5 Thüringer Petitionsgesetz demAusschuss für Landwirtschaft, Forsten, Umweltund Naturschutz zuzuleiten. als Material Der Fachausschuss wirddadurchin die Lage versetzt, lhrAnliegen beikommenden Novellierungen desThüringer Wasserrechts in dieDebatte mit einzubeziehen und in diesemZugedas Niveaudes Fischschutzes in Thüringen einer kritischen Prüfungzu unterziehen. Mit dem Beschlussdes Petitionsausschusses ist das Petitionsverfahren abgeschlossen. Selbstverständlich könnenSie sich mit anderenAnliegenjedezeit erneutan den Petitionsausschuss wenden. M i tf r e u n d l i c h eGnr ü ß e n lm Auftrag ^t /i. ./. / ,k\ '/ A_./ Niemeyer Regierungsrat
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