W I S S E N/I NT E R N
Teeverpackung
darf nicht über
Inhalt täuschen
Ein Früchtetee, der auf seiner Verpackung
Himbeeren und Vanille verspricht, muss davon auch etwas enthalten. Der Tee Felix Himbeer-Vanille-Abenteuer von Teekanne erfüllt
das nicht und ist geeignet, die Verbraucher
zu täuschen. Das hat der Bundesgerichtshof
(BGH) am 2. Dezember 2015 im Verfahren
des Verbraucherzentrale Bundesverbands
(vzbv) gegen den Teehersteller entschieden.
Der BGH folgt damit einer Entscheidung des
Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom Juni
2015.
Der Hersteller hatte den Felix HimbeerVanille-Abenteuer-Tee für Kinder auf
der Vorderseite der Verpackung mit der
Beschreibung „mit natürlichen Aromen“ und
„nur natürliche Zutaten“ beworben. Zudem
waren Himbeeren und Vanilleblüten abgebildet. Nach Ansicht des vzbv vermittelte
dies den Eindruck, dass der Tee natürliche
Bestandteile aus Himbeeren und Vanille
enthalte. Was der Tee wirklich enthielt,
erfuhren Verbraucher nur, wenn sie die klein
gedruckte Zutatenliste auf der Rückseite des
Tees lasen: Hibiskus, Äpfel, Brombeerblätter,
Orangenschalen und Hagebutten – und
lediglich natürliche Aromen mit Vanille- und
Himbeergeschmack.
Im Rahmen des Verfahrens hatte der BGH
dem EuGH eine Grundsatzfrage vorgelegt.
Dieser entschied im Juni 2015, dass Lebensmittel durch Etikettierung, Aufmachung und
Bewerbung nicht den Eindruck erwecken
dürfen, dass eine bestimmte Zutat enthalten
ist, obwohl diese nicht vorhanden ist und
sich das allein aus dem Zutatenverzeichnis ergibt. Der BGH urteilte nach diesem
Leitspruch nun, dass die konkrete Gestaltung
der Verpackung des Früchtetees irreführend
ist.
„Das Urteil ist ein wichtiger Erfolg für Verbraucher und ein Schritt zu mehr Wahrheit
und Klarheit auf Lebensmittelverpackungen.
Es trägt der Erfahrung Rechnung, dass Bilder
und Begriffe auf Lebensmittelverpackungen
für Verbraucher maßgeblich beim Einkauf
sind – und nicht das Kleingedruckte im
Zutatenverzeichnis. Produkte dürfen keine
falschen Erwartungen wecken“, so Klaus
Müller, Vorstand des vzbv.
Urteil des BGH vom 02.12.2015, (I ZR 45/13)
vzbv, 2.12.2015
16 03-15
Verabschiedung von Maria Wiest
Eine BeKi-Wundertüte für Maria Wiest (ganz links mit Doktorhut) von den Sprecherinnen
(v.l.n.r.) Charlotte Grünhage, Susanne Denne, Sigrid Borst, Petra Scharberth-Zender, Ulrike
Maier, Ulrike Zettl, Karin Rupprecht und Christine Ungericht bei der Tagung „Gutes Essen
für die Kleinen“ am 15. Oktober 2015
Ende des Jahres verlässt Maria Wiest die
Landesanstalt für Entwicklung der Landwirtschaft und der ländlichen Räume (LEL) und
damit auch die Landesinitiative Bewusste
Kinderernährung. Seit 2002 war sie in
Schwäbisch Gmünd zuständig für die Qualifizierung der BeKi-Fachfrauen. In Abstimmung
und in enger Zusammenarbeit mit dem
MLR führte sie im Laufe der Jahre rund 300
Seminare durch und begleitete jährlich mehrere Qualitätsmanagement-Sitzungen und
Besprechungen mit den BeKi-Sprecherinnen.
Damit stellte sie gemeinsam mit dem Referat
Ernährung des MLR die Weichen für die
Weiterentwicklung von BeKi.
Durch ihre Herzlichkeit, Empathie und
die Gabe, jedem Gegenüber hohe Wertschätzung entgegenzubringen ist Maria
Wiest für viele BeKi-Fachfrauen zu einer
wichtigen Vertrauensperson geworden. Sie
wird der Landesinitiative BeKi und dem
BeKi-Team deshalb nicht nur wegen ihrer
Fachkompetenz, ihres großen Engagements
und ihres Ideenreichtums fehlen sondern
auch als wichtige persönliche Ratgeberin.
Das Ministerium für Ländlichen Raum und
Verbraucherschutz dankt ihr für die jahrelange engagierte Arbeit und wünscht ihr alles
Gute.
Der Fortbildungskatalog 2016 ist da
Druckfrisch liegt der neue Fortbildungskatalog des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz für
die Fachkräfte in der Ernährungsbildung vor. Die rund 450
freien Mitarbeiterinnen sind das Herzstück der Ernährungsinformation und -bildung des MLR, ohne die die zahlreichen
Veranstaltungen vor Ort nicht möglich wären.
Die Fortbildungen sind ein Exklusivangebot für die
Honorarkräfte des MLR und ein wesentlicher Baustein
der Qualitätssicherung. Der neue Katalog bieten eine große
Themenvielfalt und zahlreiche Möglichkeiten zur weiteren
Qualifizierung. Nutzen Sie das Angebot und melden Sie sich
online an.