AGB der Firma MCN Niedersachsen Für Auftragnehmer

AGB der Firma MCN Niedersachsen
Für Auftragnehmer/ Pflegepersonal/ freiberufliches Pflegepersonal
Vorab: Die anhängenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle
Vermittlungsverträge/ Dienstleistungsverträge die zwischen den
Auftragnehmern (Pflegepersonal) und der Agentur MCN Niedersachsen
geschlossen werden oder wurden.
§1 Dienstleistungsverträge/ Vermittlungsverträge
Der Auftragnehmer beauftragt die MCN Niedersachsen in seinem Namen,
mögliche potentielle Auftraggeber (Einrichtungen) zu kontaktieren um nach
eventuellen freien Aufträgen zu suchen. Die dabei entstehende Provision/
Vermittlungsgebühr ist vom Auftraggeber (Einrichtung) zu tragen. Es werden
bei einer Übereinstimmung zwischen Auftraggeber (Einrichtung) und dem
Auftragnehmer (Pflegepersonal) die üblichen Vermittlungsverträge von der
MCN Niedersachen geschlossen und beiden Parteien zugesendet Die jeweilige
Partei stimmt mit Ihrer Unterschrift und ggf. Firmenstempel den jeweiligen
Vermittlungsvertag und den AGB von MCN Niedersachsen vollständig zu.
§2 Dienstkleidung/ Namenschild
Der Auftragnehmer (Pflegepersonal) ist für seine saubere und geeignete
Dienstkleidung und Namenschild selbst verantwortlich.Das Namenschild muss
seinen Namen und Qualifikation beinhalten.
§3 Dienstzeiten/ Dienstantritt
Der Auftragnehmer (Pflegepersonal) verpflichtet sich die mit dem Auftraggeber
(Einrichtung) vereinbarten Dienste pünktlich anzutreten. Sollte der
Auftragnehmer (Pflegepersonal) aus irgendeinem Grund einen oder mehrere
Dienste nicht antreten können oder wollen, so behält sich die MCN
Niedersachsen vor, eine Schadensersatzzahlung in Höhe von pro nicht
angetreten Dienst von 200,00€ zu verlangen, diese kann jedoch nach
Qualifikation höher als angegeben ausfallen. Dieses gilt jedoch nicht, wenn der
Auftragnehmer (Pflegepersonal) durch Krankheit ausfällt. Dieses ist dann
unverzüglich der MCN Niedersachen und dem Auftraggeber (Einrichtung) mitzuteilen.
§4 Dienstleistungen
Für das Handeln des Auftragnehmers (Pflegepersonal) ist ausschließlich und
alleine der jeweilige Auftragnehmer (Pflegepersonal) selbst verantwortlich, bei
Person- Sachschäden können keinerlei Ansprüche gegenüber der MCN
Niedersachen geltend gemacht werden.
§5 Versicherungen
Der Auftragnehmer (Pflegepersonal) hat dafür Sorge zu tragen, das er sich
selber genügend und ausreichend Versichert, Zwingend notwendig ist eine
ausreichende Berufshaftpflichtversicherung, die auch der MCN Niedersachen in
Kopie zur Vorlage gereicht werden muss. Besitzt der Auftragnehmer
(Pflegepersonal) bislang noch keine Berufshaftpflichtversicherung, so ist er
verpflichtet umgehend dafür Sorge zu tragen und eine Kopie des
Versicherungsscheines der MCN Niedersachsen vorzulegen. Sollte aus
irgendeinem Grund die Berufshaftpflichtversicherung des jeweiligen
Auftragnehmers (Pflegepersonal) erlöschen, gekündigt oder von irgendeiner
Partei aufgelöst werden so ist dieses der MCN Niedersachsen unverzüglich
mitzuteilen. Für einen eventuellen in dieser Zeit ohne Versicherungsschutz
entstehenden Personen- Sachschäden ist alleine der Auftragnehmer
(Pflegepersonal) haftbar zu machen. Es können keinerlei Forderungen an MCN
Niedersachen geltend gemacht werden.
§6 Rechnungen
Der Auftragnehmer (Pflegepersonal) kann die Agentur MCN Niedersachsen mit
dem Schreiben seiner Rechnungen beauftragen. Dafür fallen für jede
geschrieben Rechnungen Kosten an, die je nach Arbeitsaufwand und Porto ich
ändern können. Die Rechnungen werden Monatsende in einer gesammelten
Rechnung für den jeweiligen Monat dem Auftragnehmer (Pflegepersonal)
zugesandt.
§7 Rufschädigung
Sollte der Auftragnehmer (Pflegepersonal) in irgendeiner Weise der MCN
Niedersachsen Schaden zufügen oder Rufschädigung betreiben, so muss der
Auftragnehmer (Pflegepersonal) mit einer Schadensersatzklage rechnen, die
sich nach Höhe des Schadens errechnen wird. Es dürfen keinerlei Interne
Betriebsgeheimnisse wie Honorar, Kundendaten oder Geschäftsvorhaben an
dritte weiter gegeben werden. Honorar Absprachen zwischen den
Auftragnehmern (Pflegepersonal) werden hiermit untersagt, jeder
Auftragnehmer (Pflegepersonal) ist zur Verschwiegenheit verpflichtet.
§8 Abwerbung
Kein Auftragnehmer darf in Eigeninitiative eigenständig an irgendeinem
Kunden (Auftraggeber/ Einrichtung) der MCN Niedersachsen für Aufträge
herantreten und dabei ohne die Vermittlung der MCN Niedersachsen zu
benutzen. Sollte dieses jedoch vorkommen, so wird von der MCN
Niedersachsen einen Schadensersatz erhoben, die sich nach den
Arbeitsstunden und Einsatztagen des Auftragnehmers (Pflegepersonal)
errechnet und vom Auftragnehmer (Pflegepersonal) an die MCN Niedersachsen
zu zahlen ist.
Sollte es zu einer festen Übernahme (Festeinstellung) kommen, so verpflichtet
sich der Auftragnehmer (Pflegepersonal) die MCN Niedersachsen sofort
darüber in Kenntnis zu setzten, andern falls droht dem Auftragnehmer
(Pflegepersonal) eine Schadensersatzklage von der MCN Niedersachsen.
Die Agentur MCN Niedersachsen behält sich das Recht vor die AGB jeder Zeit
zu ändern, auf Änderungen werden alle Auftragsgebern (Einrichtungen) und
Auftragsnehmern (Pflegepersonal) hingewiesen.
Der Inhalt dieser AGB darf weder Kopiert noch abgeschrieben werden, Zuwiderhandlungen
werden Strafrechtlich verfolgt.
Stand 2014 MCN Niedersachsen