AGB der Firma MCN Niedersachsen Für Auftragnehmer/ Pflegepersonal/ freiberufliches Pflegepersonal Vorab: Die anhängenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Vermittlungsverträge/ Dienstleistungsverträge die zwischen den Auftragnehmern (Pflegepersonal) und der Agentur MCN Niedersachsen geschlossen werden oder wurden. §1 Dienstleistungsverträge/ Vermittlungsverträge Der Auftragnehmer beauftragt die MCN Niedersachsen in seinem Namen, mögliche potentielle Auftraggeber (Einrichtungen) zu kontaktieren um nach eventuellen freien Aufträgen zu suchen. Die dabei entstehende Provision/ Vermittlungsgebühr ist vom Auftraggeber (Einrichtung) zu tragen. Es werden bei einer Übereinstimmung zwischen Auftraggeber (Einrichtung) und dem Auftragnehmer (Pflegepersonal) die üblichen Vermittlungsverträge von der MCN Niedersachen geschlossen und beiden Parteien zugesendet Die jeweilige Partei stimmt mit Ihrer Unterschrift und ggf. Firmenstempel den jeweiligen Vermittlungsvertag und den AGB von MCN Niedersachsen vollständig zu. §2 Dienstkleidung/ Namenschild Der Auftragnehmer (Pflegepersonal) ist für seine saubere und geeignete Dienstkleidung und Namenschild selbst verantwortlich.Das Namenschild muss seinen Namen und Qualifikation beinhalten. §3 Dienstzeiten/ Dienstantritt Der Auftragnehmer (Pflegepersonal) verpflichtet sich die mit dem Auftraggeber (Einrichtung) vereinbarten Dienste pünktlich anzutreten. Sollte der Auftragnehmer (Pflegepersonal) aus irgendeinem Grund einen oder mehrere Dienste nicht antreten können oder wollen, so behält sich die MCN Niedersachsen vor, eine Schadensersatzzahlung in Höhe von pro nicht angetreten Dienst von 200,00€ zu verlangen, diese kann jedoch nach Qualifikation höher als angegeben ausfallen. Dieses gilt jedoch nicht, wenn der Auftragnehmer (Pflegepersonal) durch Krankheit ausfällt. Dieses ist dann unverzüglich der MCN Niedersachen und dem Auftraggeber (Einrichtung) mitzuteilen. §4 Dienstleistungen Für das Handeln des Auftragnehmers (Pflegepersonal) ist ausschließlich und alleine der jeweilige Auftragnehmer (Pflegepersonal) selbst verantwortlich, bei Person- Sachschäden können keinerlei Ansprüche gegenüber der MCN Niedersachen geltend gemacht werden. §5 Versicherungen Der Auftragnehmer (Pflegepersonal) hat dafür Sorge zu tragen, das er sich selber genügend und ausreichend Versichert, Zwingend notwendig ist eine ausreichende Berufshaftpflichtversicherung, die auch der MCN Niedersachen in Kopie zur Vorlage gereicht werden muss. Besitzt der Auftragnehmer (Pflegepersonal) bislang noch keine Berufshaftpflichtversicherung, so ist er verpflichtet umgehend dafür Sorge zu tragen und eine Kopie des Versicherungsscheines der MCN Niedersachsen vorzulegen. Sollte aus irgendeinem Grund die Berufshaftpflichtversicherung des jeweiligen Auftragnehmers (Pflegepersonal) erlöschen, gekündigt oder von irgendeiner Partei aufgelöst werden so ist dieses der MCN Niedersachsen unverzüglich mitzuteilen. Für einen eventuellen in dieser Zeit ohne Versicherungsschutz entstehenden Personen- Sachschäden ist alleine der Auftragnehmer (Pflegepersonal) haftbar zu machen. Es können keinerlei Forderungen an MCN Niedersachen geltend gemacht werden. §6 Rechnungen Der Auftragnehmer (Pflegepersonal) kann die Agentur MCN Niedersachsen mit dem Schreiben seiner Rechnungen beauftragen. Dafür fallen für jede geschrieben Rechnungen Kosten an, die je nach Arbeitsaufwand und Porto ich ändern können. Die Rechnungen werden Monatsende in einer gesammelten Rechnung für den jeweiligen Monat dem Auftragnehmer (Pflegepersonal) zugesandt. §7 Rufschädigung Sollte der Auftragnehmer (Pflegepersonal) in irgendeiner Weise der MCN Niedersachsen Schaden zufügen oder Rufschädigung betreiben, so muss der Auftragnehmer (Pflegepersonal) mit einer Schadensersatzklage rechnen, die sich nach Höhe des Schadens errechnen wird. Es dürfen keinerlei Interne Betriebsgeheimnisse wie Honorar, Kundendaten oder Geschäftsvorhaben an dritte weiter gegeben werden. Honorar Absprachen zwischen den Auftragnehmern (Pflegepersonal) werden hiermit untersagt, jeder Auftragnehmer (Pflegepersonal) ist zur Verschwiegenheit verpflichtet. §8 Abwerbung Kein Auftragnehmer darf in Eigeninitiative eigenständig an irgendeinem Kunden (Auftraggeber/ Einrichtung) der MCN Niedersachsen für Aufträge herantreten und dabei ohne die Vermittlung der MCN Niedersachsen zu benutzen. Sollte dieses jedoch vorkommen, so wird von der MCN Niedersachsen einen Schadensersatz erhoben, die sich nach den Arbeitsstunden und Einsatztagen des Auftragnehmers (Pflegepersonal) errechnet und vom Auftragnehmer (Pflegepersonal) an die MCN Niedersachsen zu zahlen ist. Sollte es zu einer festen Übernahme (Festeinstellung) kommen, so verpflichtet sich der Auftragnehmer (Pflegepersonal) die MCN Niedersachsen sofort darüber in Kenntnis zu setzten, andern falls droht dem Auftragnehmer (Pflegepersonal) eine Schadensersatzklage von der MCN Niedersachsen. Die Agentur MCN Niedersachsen behält sich das Recht vor die AGB jeder Zeit zu ändern, auf Änderungen werden alle Auftragsgebern (Einrichtungen) und Auftragsnehmern (Pflegepersonal) hingewiesen. Der Inhalt dieser AGB darf weder Kopiert noch abgeschrieben werden, Zuwiderhandlungen werden Strafrechtlich verfolgt. Stand 2014 MCN Niedersachsen
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