Bekanntmachung Sicherung der Grabsteine auf den Friedhöfen der

Bekanntmachung
Sicherung der Grabsteine
auf den Friedhöfen der Stadt Königstein im Taunus
Nach § 34 Abs. 3 der Friedhofsordnung der Stadt Königstein im Taunus vom 01.01.2016
sind die Verfügungsberechtigten von Grabstätten verpflichtet, die Anlagen auf den Grabstätten - und hier insbesondere die Grabsteine - im Jahr mind. zweimal, und zwar im Frühjahr nach der Frostperiode und im Herbst auf ihre Standfestigkeit hin zu überprüfen oder auf
ihre Kosten durch Fachleute überprüfen zu lassen, gleichgültig, ob äußere Mängel erkennbar
sind oder nicht. Festgestellte Mängel sind von den Verfügungsberechtigten unverzüglich zu
beseitigen bzw. auf ihre Kosten beseitigen zu lassen.
Die Stadtverwaltung ist ihrerseits aufgrund geltender Rechtsprechung verpflichtet, durch
Kontrollen sicherzustellen, dass die Verfügungsberechtigten der Grabstellen diesen Verpflichtungen nachkommen.
Im Zuge dieser Kontrollen kann die Stadtverwaltung nach § 34 Abs. 4 der vorgenannten
Friedhofsordnung - sofern Gefahr im Verzuge ist - Grabmale umlegen lassen oder sonstige
Sicherheitsmaßnahmen treffen, wenn die Verfügungsberechtigten die Gefahr nicht selbst
beheben.
In nächster Zeit werden seitens der Stadtverwaltung sämtliche Grabsteine auf allen Friedhöfen im Stadtgebiet auf ihre Standfestigkeit hin überprüft.
Sollten bei dieser Überprüfung Mängel festgestellt werden, wird ein Hinweis auf dem Grab
angebracht. Die Mängel sind vom Tage der Kontrolle an innerhalb eines Monates zu
beheben.
Sollten in dieser Zeit die festgestellten Mängel nicht beseitigt sein und dadurch nach wie vor
eine Gefährdung von den ungesicherten Grabsteinen ausgehen, muss der Grabstein durch
Beauftragte der Stadtverwaltung Königstein im Taunus umgelegt werden, um dem Verlangen
nach Sicherheit der Friedhofsbesucher auf den Friedhöfen zu genügen.
Wir bitten daher alle Verfügungsberechtigten, im eigenen Interesse umgehend die
Grabsteine auf den in ihrer Verfügung befindlichen Gräbern zu überprüfen und für die
Behebung festgestellter Mängel zu sorgen.
Königstein im Taunus, den 06.04.2016
Der Magistrat
Helm, Bürgermeister