Bekanntmachung Sicherung der Grabsteine auf den Friedhöfen der Stadt Königstein im Taunus Nach § 34 Abs. 3 der Friedhofsordnung der Stadt Königstein im Taunus vom 01.01.2016 sind die Verfügungsberechtigten von Grabstätten verpflichtet, die Anlagen auf den Grabstätten - und hier insbesondere die Grabsteine - im Jahr mind. zweimal, und zwar im Frühjahr nach der Frostperiode und im Herbst auf ihre Standfestigkeit hin zu überprüfen oder auf ihre Kosten durch Fachleute überprüfen zu lassen, gleichgültig, ob äußere Mängel erkennbar sind oder nicht. Festgestellte Mängel sind von den Verfügungsberechtigten unverzüglich zu beseitigen bzw. auf ihre Kosten beseitigen zu lassen. Die Stadtverwaltung ist ihrerseits aufgrund geltender Rechtsprechung verpflichtet, durch Kontrollen sicherzustellen, dass die Verfügungsberechtigten der Grabstellen diesen Verpflichtungen nachkommen. Im Zuge dieser Kontrollen kann die Stadtverwaltung nach § 34 Abs. 4 der vorgenannten Friedhofsordnung - sofern Gefahr im Verzuge ist - Grabmale umlegen lassen oder sonstige Sicherheitsmaßnahmen treffen, wenn die Verfügungsberechtigten die Gefahr nicht selbst beheben. In nächster Zeit werden seitens der Stadtverwaltung sämtliche Grabsteine auf allen Friedhöfen im Stadtgebiet auf ihre Standfestigkeit hin überprüft. Sollten bei dieser Überprüfung Mängel festgestellt werden, wird ein Hinweis auf dem Grab angebracht. Die Mängel sind vom Tage der Kontrolle an innerhalb eines Monates zu beheben. Sollten in dieser Zeit die festgestellten Mängel nicht beseitigt sein und dadurch nach wie vor eine Gefährdung von den ungesicherten Grabsteinen ausgehen, muss der Grabstein durch Beauftragte der Stadtverwaltung Königstein im Taunus umgelegt werden, um dem Verlangen nach Sicherheit der Friedhofsbesucher auf den Friedhöfen zu genügen. Wir bitten daher alle Verfügungsberechtigten, im eigenen Interesse umgehend die Grabsteine auf den in ihrer Verfügung befindlichen Gräbern zu überprüfen und für die Behebung festgestellter Mängel zu sorgen. Königstein im Taunus, den 06.04.2016 Der Magistrat Helm, Bürgermeister
© Copyright 2024 ExpyDoc