Antrag Gartenwasserzähler - Stadt Königstein im Taunus

Antrag Gartenwasserzähler
Name:
Vorname:
Straße:
PLZ:
Ort:
Tel.
Ich/Wir beantragen hiermit den Einbau eines Gartenwasserzählers durch unseren Installateur.
Einbauort und Kontaktperson (nur erforderlich wenn o.g. Adresse abweichend)
Ansprechpartner:
Straße:
Tel.:
Hinweis:
Die anfallenden Kosten für sämtliche Installationsarbeiten, der Zähleinrichtung und die
Unterhaltung des Gartenwasserzählers (Austausch nach Ablauf des Eichdatums) sind
vom Anschlussnehmer zu tragen. Der Zähler darf nur durch Ihren Installateur, nach Absprache und Genehmigung durch die Stadtwerke Königstein im Taunus, eingebaut werden. Nach erfolgtem Einbau hat eine Meldung durch den Anschlussnehmer an die Stadtwerke Königstein im Taunus zu erfolgen, damit die erfassten Mengen bei der Abrechnung
berücksichtigt werden können.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem beigefügten Informationsblatt.
Für einen Beratungstermin vor Ort vereinbaren Sie bitte einen Termin mit
•
•
Herrn Ernst
Herrn Teichmann
Tel.
Tel.
(06174) 202 321
(06174) 202 244
oder
Beratungstermin:
Ort/Datum.:
Unterschrift:
Das Versenden des Formulars per Email stellt lediglich eine Vorabinformation dar. Zur endgültigen Bearbeitung des Antrages
ist die Zusendung eines rechtsverbindlich unterschriebenen Antrages erforderlich.
G:\Internetauftritt\DOC-DATEIEN-INTERNET-seit 2005\Anträge\Wasser\Antrag Gartenwasserzähler 21-04-2015.docx
Informationen zum Antrag Gartenwasserzähler
Es besteht gemäß der Entwässerungssatzung der Stadt Königstein im Taunus § 27 (2) Ermittlung des gebührenpflichtigen Frischwasserverbrauchs die Möglichkeit bei den Stadtwerken Königstein im Taunus für Gießzwecke einen Gartenwasserzähler zu beantragen und
dadurch die Schmutzwassergebühr einzusparen.
Die anfallenden Kosten für sämtliche Installationsarbeiten, der Zähleinrichtung und die Unterhaltung des Gartenwasserzählers (Austausch nach Ablauf des Eichdatums) sind vom Anschlussnehmer zu tragen. Der Zähler darf nur durch Ihren Installateur, nach Absprache und
Genehmigung durch die Stadtwerke Königstein im Taunus, eingebaut werden. Nach erfolgtem Einbau hat eine Meldung durch den Anschlussnehmer an die Stadtwerke Königstein im
Taunus zu erfolgen, damit die erfassten Mengen bei der Abrechnung berücksichtigt werden
können.
Anfallende Kosten
Trinkwasser:
gemäß aktueller Wasserversorgungssatzung
Eingesparte Kosten
Schmutzwassergebühr:
gemäß aktueller Entwässerungssatzung
Bei der Abrechnung werden die Zählerstände vom Trinkwasser und vom Gartenwasserzähler miteinander verrechnet. Daraus resultieren die tatsächlichen Schmutzwassergebühren.
Verbrauch Trinkwasser – Verbrauch Gartenwasser = Kosten Schmutzwasser
Folglich wird nur die tatsächliche Schmutzwassermenge in Rechnung gestellt.
Für weitere Informationen und Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Bitte wenden
Sie sich an unsere Ansprechpartner:
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Herr Ernst
Herr Teichmann
Tel.
Tel.
(06174) 202 321
(06174) 202 244
oder
Bei Antragstellung bitten wir Sie das entsprechende Antragsformular zu verwenden. Diese
Formular finden Sie auf der Internetseite www.stadtwerke-koenigstein.de der Stadtwerke
Königstein im Taunus als PDF-Datei downloadbar.
G:\Internetauftritt\DOC-DATEIEN-INTERNET-seit 2005\Anträge\Wasser\Informationen Antrag Gartenwasserzähler 21-04-2015.docx