Sicherheit und Gesundheit Bürgerrechtssekretariat Telefon 044 738 14 39 [email protected] Behandlungsgebühren für Einbürgerungen ab 1. Januar 2016 Alle nachstehenden Gebühren werden pro Person berechnet. Für miteingebürgerte Kinder werden keine Behandlungsgebühren erhoben. Gesuche von Schweizerinnen und Schweizern Fr. Behandlungsgebühr 150.-- bei Rückzug des Bürgerrechtsgesuchs 50.-- Gesuche von Ausländerinnen und Ausländern Fr. Personen mit Rechtsanspruch Behandlungsgebühr für unter 25-Jährige Behandlungsgebühr für über 25-Jährige 250.-500.-- Personen ohne Rechtsanspruch Behandlungsgebühr für unter 25-Jährige Behandlungsgebühr für über 25-Jährige 1'000.-1'700.-- Allgemeine Gebühren Fr. Pro Standortbestimmung 240.-- Wiederholung pro Standortbestimmung 240.-- Pro Integrationsgespräch 250.-- Wiederholung pro Integrationsgespräch 250.-- Zurückstellung 150.-- Rückzug Gesuch nach Aktenprüfung 75 % der Gebühr Rückzug Gesuch nach Standortbestimmung 75 % der Gebühr Rückzug Gesuch nach Integrationsgespräch 75 % der Gebühr Behandlungsgebühr für erl. Einbürgerung 250.--
© Copyright 2024 ExpyDoc