Behandlungsgebühren für Einbürgerungen ab 1. Januar 2016

Sicherheit und Gesundheit
Bürgerrechtssekretariat
Telefon 044 738 14 39
[email protected]
Behandlungsgebühren für Einbürgerungen ab 1. Januar 2016
Alle nachstehenden Gebühren werden pro Person berechnet. Für miteingebürgerte Kinder werden keine Behandlungsgebühren erhoben.
Gesuche von Schweizerinnen und Schweizern
Fr.
Behandlungsgebühr
150.--
bei Rückzug des Bürgerrechtsgesuchs
50.--
Gesuche von Ausländerinnen und Ausländern
Fr.
Personen mit Rechtsanspruch
Behandlungsgebühr für unter 25-Jährige
Behandlungsgebühr für über 25-Jährige
250.-500.--
Personen ohne Rechtsanspruch
Behandlungsgebühr für unter 25-Jährige
Behandlungsgebühr für über 25-Jährige
1'000.-1'700.--
Allgemeine Gebühren
Fr.
Pro Standortbestimmung
240.--
Wiederholung pro Standortbestimmung
240.--
Pro Integrationsgespräch
250.--
Wiederholung pro Integrationsgespräch
250.--
Zurückstellung
150.--
Rückzug Gesuch nach Aktenprüfung
75 % der Gebühr
Rückzug Gesuch nach Standortbestimmung
75 % der Gebühr
Rückzug Gesuch nach Integrationsgespräch
75 % der Gebühr
Behandlungsgebühr für erl. Einbürgerung
250.--