Schulregeln - OS Wünnewil

Schulregeln
Unser Jahresmotto 2015/2016
Wir wollen es wissen!
Dorfstrasse 56 - Lehrerzimmer Tel 026 497 55 25 - Sekretariat 026 497 55 20
Bereiche
1.
Auf dem Schulweg, im Schulbus
2.
In den Schulgebäuden
3.
Im Klassenzimmer, in den Spezialräumen
4.
Rund um Pausen, Zwischen- und Randstunden, auf dem
Schulareal
5.
Krankheit, Absenzen und Urlaube
6.
In der Sporthalle, im Sportunterricht
7.
Schulreisen, Projekttage und Lager
Die vorliegende Fassung der Schulregeln ersetzt alle früheren
Versionen.
-2-
An unserer Schule
-
haben alle das Recht, ungestört zu lernen
-
haben alle Lehrpersonen das Recht, ungestört zu unterrichten
-
haben alle das Recht, respektiert zu werden und die Pflicht, die
Rechte der andern zu respektieren
Dazu
-
grüssen wir einander
gehen wir anständig und respektvoll miteinander um
bedrohen, beleidigen oder mobben wir weder Mitschülerinnen und
Mitschüler noch Lehrpersonen, Verwaltungspersonal, Hauswarte oder
Busfahrer
respektieren wir das Eigentum der anderen
hören wir einander zu
lösen wir Probleme und Streitigkeiten im gemeinsamen Gespräch
wenden wir keine Gewalt an
sind wir fair
tragen wir angemessene Kleidung
-
halten wir uns an die folgenden Regeln:
-3-
Zuständig für die Einhaltung von Punkt 1 sind die Schülerinnen
und Schüler, die Lehrpersonen und die Schuldirektion.
1.
Auf dem Schulweg, im Schulbus
- Ich mache mich nach Schulschluss unverzüglich auf den Heimweg.
- Als auswärtige Schülerin/auswärtiger Schüler nehme ich für die
Heimfahrt den nächstmöglichen Bus.
- Ich warte hinter dem Geländer, bis der Bus eingefahren ist,
stillsteht und die Türen geöffnet werden.
- Im Schulbus unterlasse ich Essen und Trinken.
- Die Postautobetriebe verlangen eine Gebühr von Fr. 10.00 pro Fall,
wenn Schüler/innen Sachen im Bus liegen lassen.
- Fundgegenstände können bei der Firma Klopfstein in Laupen gegen
die erwähnte Gebühr abgeholt werden.
- Ich habe kein Anrecht auf einen reservierten Platz im Schulbus. Alle
Schülerinnen und Schüler haben gleiche Rechte.
- Wir alle gehen anständig miteinander um. Die Anweisungen des
Busfahrers befolgen wir ohne Widerrede.
Und wenn ich diese Regeln nicht einhalte?
ü Beim erstmaligen Übertreten einer der Regeln erhalte ich ein
Meldeblatt. Meine Eltern werden schriftlich informiert.
ü Wenn ich die Regeln ein zweites Mal übertrete, muss ich eine
Stunde nachsitzen. Zudem erhalte ich ein Meldeblatt und meine
Eltern werden schriftlich informiert. Die Schuldirektion verfügt in
Absprache mit dem verantwortlichen Busfahrer eine zeitlich
begrenzte Sperre für die Fahrten mit dem Schulbus.
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Zuständig für die Einhaltung von Punkt 2 sind die Schülerinnen
und Schüler, die Lehrpersonen und die Schuldirektion.
2.
In den Schulgebäuden
- Nach dem ersten Läuten betrete ich das Schulhaus und begebe mich
in mein Schulzimmer.
- Beim Betreten der Schulgebäude schalte ich meine elektronischen
Geräte (Mobiltelefon, MP3-Player, iPod etc.) aus.
- Mobiltelefon, Musikabspielgerät (MP3-Player, iPod etc.),
Portemonnaie und andere Wertgegenstände schliesse ich in meinem
Garderobenkasten ein.
- Skateboards und andere fahrbare Untersätze brauche ich auf dem
Pausenplatz, aber nicht in den Schulgebäuden.
- Ich bin für meinen Garderobenkasten verantwortlich.
- Mein Garderobekasten ist zu jeder Zeit mit meinem Vorhängeschloss
verriegelt.
- Im Schulgebäude trage ich weder Kopfbedeckung noch Kopfhörer.
- Ich erscheine in angepasster Kleidung zum Unterricht: weder
bauchfreie Tops, noch Tops mit tiefen Ausschnitten, Miniröcke,
Hotpants oder sichtbare Unterhosen.
- Sexistische oder rassistische Aufschriften auf Shirts sind nicht
toleriert.
Und wenn ich diese Regeln nicht einhalte?
ü Beim Übertreten der Kleiderregeln, werde ich aufgefordert, im
Sekretariat ein T-Shirt zum Überziehen abzuholen.
Für die anderen Punkte gilt:
ü Beim erstmaligen Übertreten einer der oben erwähnten Regeln
erhalte ich ein Meldeblatt.
ü Wenn ich die Regeln ein zweites Mal übertrete, muss ich eine
Stunde nachsitzen. Zudem erhalte ich ein Meldeblatt und meine
Eltern werden schriftlich informiert.
ü Mein eingeschaltetes Mobiltelefon, mein Musikabspielgerät oder
mein in den Schulgebäuden benutztes Rollmaterial wird von den
Lehrpersonen eingezogen und auf dem Sekretariat aufbewahrt. Es
kann erst am darauf folgenden Schultag von meinen Eltern
abgeholt werden.
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Zuständig für die Einhaltung von Punkt 3 sind die Schülerinnen und
Schüler sowie alle Lehrpersonen.
3.
Im Klassenzimmer, in den Spezialräumen
-
Ich trage zu einem guten Unterrichtsklima bei.
Ich erscheine pünktlich zum Unterricht.
Ich setze mich beim 2. Läuten an meinen Platz.
Ich betrete Schulzimmer und Spezialräume (Ausnahme: Werkraum)
nur mit Hausschuhen.
Stühle und Pulte werden nicht beschriftet.
Ich kaue weder im Klassenzimmer noch in den Spezialräumen
Kaugummi.
Ich habe mein Schulmaterial vollständig dabei.
Ich erledige Hausaufgaben und Aufträge zuverlässig, pünktlich und
sorgfältig.
Ich lehne mich nicht zum Fenster hinaus.
Ich bin für die Ordnung im Zimmer mitverantwortlich.
Ich behandle Mobiliar und Räume sorgfältig.
Für die Klassenzimmer können zusätzliche Regeln gelten, welche das
Zusammenleben innerhalb der Klasse betreffen. Sie sind schriftlich
festgelegt.
Und wenn ich diese Regeln nicht einhalte?
ü Wenn ich eine Regel missachte, erhalte ich einen Strich. Die
Strichliste fängt jede Woche bei null an. Erhalte ich während einer
Woche zwei Striche, schreibe ich diese Seite zweimal von Hand
sauber ab. Nach drei Strichen sitze ich eine Stunde nach. Jeder
weitere Strich bedeutet eine Lektion mehr.
ü Gehe ich innerhalb von vier Wochen mehr als einmal in den Arrest,
erfolgt ein Brief an die Eltern (gem. „Massnahmen bei
Fehlverhalten“ mittlerer Teil). Zudem kann die Schulleitung
„Begleitende Pädagogische Massnahmen“ anordnen.
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Zuständig für die Einhaltung von Punkt 4 sind die Schülerinnen und
Schüler, die Lehrpersonen und die Hauswarte.
4 a) Schulareal
- Das Areal der OS Wünnewil umfasst das Schulgelände an der
Dorfstrasse 56 und 58 sowie das Areal der Sporthalle.
- Die Zone um den Buswendeplatz, die Grünfläche zwischen den
Schulgebäuden und dem Zaun gehören zum Schulareal, sind aber
nicht Pausenplatz.
Die nachfolgenden Regeln gelten für die offizielle Schulzeit:
Montag bis Freitag, 07.15 - 17.15 Uhr
Rauchen, Schnupfen, Alkohol und Drogenkonsum ganz allgemein
sind auf dem gesamten Schulareal verboten.
Und wenn ich diese Regeln nicht einhalte?
Rauchen und Schnupfen:
ü Beim erstmaligen Übertreten sitze ich zwei Stunden nach. Meine
Eltern werden schriftlich informiert.
ü Wenn ich die Regel ein zweites Mal übertrete, erhalte ich durch
die Schuldirektion einen Verweis.
Alkohol und Drogen:
ü Beim erstmaligen Übertreten erfolgt ein Verweis durch die
Schuldirektion. Meine Eltern werden schriftlich informiert. Ich
sitze zwei Stunden nach.
ü Wenn ich die Regel ein zweites Mal übertrete, erhalte ich durch
die Schuldirektion eine Androhung des zeitlich begrenzten
Schulausschlusses.
ü Trage ich auf dem Schulgelände illegale Drogen bei mir oder
konsumiere welche, zeigt mich die Schuldirektion bei der
Polizei an.
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4 b) Pausen, Zwischen- und Randstunden
- Ohne ausdrückliche Bewilligung einer Lehrperson darf ich das
Schulareal in keinem Fall verlassen (Ladenbesuch).
- Während der Pause begebe ich mich ins Freie. Der Aufenthalt in
Gängen, Zimmern und Toiletten ist untersagt.
- In Randstunden gehe ich nach Hause oder arbeite ruhig in einem
dazu vorgesehenen Raum.
- Ich befolge die Schneeballregelung gemäss Anschlag: Schneebälle
werden nicht gegen die Gebäude geworfen.
Und wenn ich diese Regeln nicht einhalte?
ü Beim erstmaligen Übertreten einer der oben erwähnten Regeln
erhalte ich ein Meldeblatt.
ü Wenn ich die Regeln ein zweites Mal übertrete, muss ich eine
Stunde nachsitzen. Zudem erhalte ich ein Meldeblatt und meine
Eltern werden schriftlich informiert.
Pausenareal
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Zuständig für die Einhaltung von Punkt 5 sind die Schülerinnen und
Schüler, die Lehrpersonen und die Schuldirektion.
5.
Krankheit, Absenzen und Urlaube
Wenn ich krank bin, melden meine Eltern oder die Erziehungsberechtigten die Absenz dem Sekretariat (Tel. 026 497 55 20; Dienstag bis Freitag
ab 7.15 Uhr, Montag ab 7.50 Uhr)
- Für alle Absenzen fülle ich das vorgedruckte Formular aus und gebe
dieses der Klassenlehrperson mit Unterschrift der Eltern ab. Das
Formular liegt im Klassenzimmer auf oder kann unter
www.oswuennewil.ch zum Druck herunter geladen werden.
- Ab dem sechsten Tag Krankheitsabsenz ist ein Arztzeugnis
obligatorisch.
- Arzt- und Zahnarztkonsultationen sind nach Möglichkeit ausserhalb
der Unterrichtszeit anzusetzen.
- Verpasste Unterrichtszeit (verschlafen, Bus verpasst) hole ich nach.
- Unentschuldigte Abwesenheit (schwänzen) wird in jedem Fall der
Klassenlehrperson gemeldet und meine Eltern werden schriftlich
informiert.
Geschwänzte Zeit hole ich als Arrest doppelt nach.
Urlaubsgesuche reiche ich mit Unterschrift der Eltern der Schuldirektion schriftlich ein. Die Klassenlehrperson erhält eine Kopie.
- Als mögliche Urlaubsgründe gelten Schnupperlehren, in besonderen
Fällen auch Sport- und Musiklager, beziehungsweise sportliche
Wettkämpfe.
- Für Konzertbesuche, vorzeitigen Ferienbeginn und Ferienverlängerungen wird grundsätzlich kein Urlaub gewährt.
- Spezielle Urlaube für Spitzensportlerinnen und Spitzensportler
werden gemäss den Richtlinien des Amts für Sport beurteilt.
- Einen halbtägigen Urlaub erteilt die Klassenlehrperson.
- Urlaube bis zu 5 Tagen erteilt die Schuldirektorin.
- Für längere Urlaube ist der Schulinspektor zuständig.
Urlaubsgesuche werden nur bewilligt, wenn die Eigenaktivität der
beurlaubten Jugendlichen im Vordergrund steht: Musik, Sport, usw.
Habe ich Urlaub erhalten, bin ich in jedem Fall selber dafür
verantwortlich, dass ich den verpassten Schulstoff inkl. Lernkontrollen
umgehend nacharbeite.
Während einer Lagerdispensation erhalte ich Aufgaben, besuche die
Schule und folge den Anweisungen der zuständigen Lehrpersonen.
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Zuständig für die Einhaltung von Punkt 6 sind die Schülerinnen und Schüler,
die Lehrpersonen und die Hauswarte.
6.
In der Sporthalle, im Sportunterricht
- Nach dem ersten Läuten begebe ich mich direkt in die Garderobe.
- Die Sportlehrperson weist uns eine Garderobe zu. Wir benützen das
ganze Schuljahr die gleiche Garderobe.
- Saubere Hallenschuhe, die keine Spuren auf dem Hallenboden
hinterlassen, sind Pflicht.
- Während des Sportunterrichts ist niemand auf der Tribüne.
- Nach dem Sportunterricht verlasse ich das Gebäude umgehend.
Sportdispens
Bei geringen gesundheitlichen Beeinträchtigungen und höchstens
zweiwöchiger Dispens komme ich in den Sportunterricht und helfe
mit.
Kann der Sportunterricht während drei Wochen und länger nicht
besucht werden, ist ein Arztzeugnis erforderlich.
Bei längerer Dispensation (drei Wochen und länger) suchen Sport- und
Klassenlehrperson sowie die Schuldirektion eine geeignete Lösung für
eine sinnvolle Beschäftigung.
Und wenn ich diese Regeln nicht einhalte?
ü Beim erstmaligen Übertreten einer der oben erwähnten Regeln
erhalte ich ein Meldeblatt.
ü Wenn ich die Regeln ein zweites Mal übertrete, muss ich eine
Stunde nachsitzen. Zudem erhalte ich ein Meldeblatt und meine
Eltern werden schriftlich informiert.
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Zuständig für die Einhaltung von Punkt 7 sind die Schülerinnen und Schüler,
die Lehrpersonen und alle Begleitpersonen.
7.
Schulreisen, Projektwochen und Lager
- Schulreisen, Projektwochen, Schulsportlager und Konfirmandenlager
gehören zum obligatorischen Schulbetrieb.
- Während Schulreisen, Ausflügen, Projektwochen und Lagern gelten
neben ergänzenden Lagerregeln die Regeln der offiziellen Schulzeit.
Und wenn ich diese Regeln nicht einhalte?
ü Dann kann ich aus dem Lager oder von der entsprechenden
Schulaktivität ausgeschlossen werden. Ich besuche während der
restlichen Zeit den Unterricht an der OS Wünnewil in einer andern
Klasse.
ü Mehrkosten (z.B. für die Heimreise) tragen die Erziehungsberechtigten.
ü Ein Lagerausschluss bringt kein Recht auf Rückzahlung von
Lagergeld.
Die vorliegende Fassung der Schulregeln ersetzt alle früheren
Versionen.
Wünnewil, im Juni 2015
Erika Steiner, Direktorin
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