Schulregeln Unser Jahresmotto 2015/2016 Wir wollen es wissen! Dorfstrasse 56 - Lehrerzimmer Tel 026 497 55 25 - Sekretariat 026 497 55 20 Bereiche 1. Auf dem Schulweg, im Schulbus 2. In den Schulgebäuden 3. Im Klassenzimmer, in den Spezialräumen 4. Rund um Pausen, Zwischen- und Randstunden, auf dem Schulareal 5. Krankheit, Absenzen und Urlaube 6. In der Sporthalle, im Sportunterricht 7. Schulreisen, Projekttage und Lager Die vorliegende Fassung der Schulregeln ersetzt alle früheren Versionen. -2- An unserer Schule - haben alle das Recht, ungestört zu lernen - haben alle Lehrpersonen das Recht, ungestört zu unterrichten - haben alle das Recht, respektiert zu werden und die Pflicht, die Rechte der andern zu respektieren Dazu - grüssen wir einander gehen wir anständig und respektvoll miteinander um bedrohen, beleidigen oder mobben wir weder Mitschülerinnen und Mitschüler noch Lehrpersonen, Verwaltungspersonal, Hauswarte oder Busfahrer respektieren wir das Eigentum der anderen hören wir einander zu lösen wir Probleme und Streitigkeiten im gemeinsamen Gespräch wenden wir keine Gewalt an sind wir fair tragen wir angemessene Kleidung - halten wir uns an die folgenden Regeln: -3- Zuständig für die Einhaltung von Punkt 1 sind die Schülerinnen und Schüler, die Lehrpersonen und die Schuldirektion. 1. Auf dem Schulweg, im Schulbus - Ich mache mich nach Schulschluss unverzüglich auf den Heimweg. - Als auswärtige Schülerin/auswärtiger Schüler nehme ich für die Heimfahrt den nächstmöglichen Bus. - Ich warte hinter dem Geländer, bis der Bus eingefahren ist, stillsteht und die Türen geöffnet werden. - Im Schulbus unterlasse ich Essen und Trinken. - Die Postautobetriebe verlangen eine Gebühr von Fr. 10.00 pro Fall, wenn Schüler/innen Sachen im Bus liegen lassen. - Fundgegenstände können bei der Firma Klopfstein in Laupen gegen die erwähnte Gebühr abgeholt werden. - Ich habe kein Anrecht auf einen reservierten Platz im Schulbus. Alle Schülerinnen und Schüler haben gleiche Rechte. - Wir alle gehen anständig miteinander um. Die Anweisungen des Busfahrers befolgen wir ohne Widerrede. Und wenn ich diese Regeln nicht einhalte? ü Beim erstmaligen Übertreten einer der Regeln erhalte ich ein Meldeblatt. Meine Eltern werden schriftlich informiert. ü Wenn ich die Regeln ein zweites Mal übertrete, muss ich eine Stunde nachsitzen. Zudem erhalte ich ein Meldeblatt und meine Eltern werden schriftlich informiert. Die Schuldirektion verfügt in Absprache mit dem verantwortlichen Busfahrer eine zeitlich begrenzte Sperre für die Fahrten mit dem Schulbus. -4- Zuständig für die Einhaltung von Punkt 2 sind die Schülerinnen und Schüler, die Lehrpersonen und die Schuldirektion. 2. In den Schulgebäuden - Nach dem ersten Läuten betrete ich das Schulhaus und begebe mich in mein Schulzimmer. - Beim Betreten der Schulgebäude schalte ich meine elektronischen Geräte (Mobiltelefon, MP3-Player, iPod etc.) aus. - Mobiltelefon, Musikabspielgerät (MP3-Player, iPod etc.), Portemonnaie und andere Wertgegenstände schliesse ich in meinem Garderobenkasten ein. - Skateboards und andere fahrbare Untersätze brauche ich auf dem Pausenplatz, aber nicht in den Schulgebäuden. - Ich bin für meinen Garderobenkasten verantwortlich. - Mein Garderobekasten ist zu jeder Zeit mit meinem Vorhängeschloss verriegelt. - Im Schulgebäude trage ich weder Kopfbedeckung noch Kopfhörer. - Ich erscheine in angepasster Kleidung zum Unterricht: weder bauchfreie Tops, noch Tops mit tiefen Ausschnitten, Miniröcke, Hotpants oder sichtbare Unterhosen. - Sexistische oder rassistische Aufschriften auf Shirts sind nicht toleriert. Und wenn ich diese Regeln nicht einhalte? ü Beim Übertreten der Kleiderregeln, werde ich aufgefordert, im Sekretariat ein T-Shirt zum Überziehen abzuholen. Für die anderen Punkte gilt: ü Beim erstmaligen Übertreten einer der oben erwähnten Regeln erhalte ich ein Meldeblatt. ü Wenn ich die Regeln ein zweites Mal übertrete, muss ich eine Stunde nachsitzen. Zudem erhalte ich ein Meldeblatt und meine Eltern werden schriftlich informiert. ü Mein eingeschaltetes Mobiltelefon, mein Musikabspielgerät oder mein in den Schulgebäuden benutztes Rollmaterial wird von den Lehrpersonen eingezogen und auf dem Sekretariat aufbewahrt. Es kann erst am darauf folgenden Schultag von meinen Eltern abgeholt werden. -5- Zuständig für die Einhaltung von Punkt 3 sind die Schülerinnen und Schüler sowie alle Lehrpersonen. 3. Im Klassenzimmer, in den Spezialräumen - Ich trage zu einem guten Unterrichtsklima bei. Ich erscheine pünktlich zum Unterricht. Ich setze mich beim 2. Läuten an meinen Platz. Ich betrete Schulzimmer und Spezialräume (Ausnahme: Werkraum) nur mit Hausschuhen. Stühle und Pulte werden nicht beschriftet. Ich kaue weder im Klassenzimmer noch in den Spezialräumen Kaugummi. Ich habe mein Schulmaterial vollständig dabei. Ich erledige Hausaufgaben und Aufträge zuverlässig, pünktlich und sorgfältig. Ich lehne mich nicht zum Fenster hinaus. Ich bin für die Ordnung im Zimmer mitverantwortlich. Ich behandle Mobiliar und Räume sorgfältig. Für die Klassenzimmer können zusätzliche Regeln gelten, welche das Zusammenleben innerhalb der Klasse betreffen. Sie sind schriftlich festgelegt. Und wenn ich diese Regeln nicht einhalte? ü Wenn ich eine Regel missachte, erhalte ich einen Strich. Die Strichliste fängt jede Woche bei null an. Erhalte ich während einer Woche zwei Striche, schreibe ich diese Seite zweimal von Hand sauber ab. Nach drei Strichen sitze ich eine Stunde nach. Jeder weitere Strich bedeutet eine Lektion mehr. ü Gehe ich innerhalb von vier Wochen mehr als einmal in den Arrest, erfolgt ein Brief an die Eltern (gem. „Massnahmen bei Fehlverhalten“ mittlerer Teil). Zudem kann die Schulleitung „Begleitende Pädagogische Massnahmen“ anordnen. -6- Zuständig für die Einhaltung von Punkt 4 sind die Schülerinnen und Schüler, die Lehrpersonen und die Hauswarte. 4 a) Schulareal - Das Areal der OS Wünnewil umfasst das Schulgelände an der Dorfstrasse 56 und 58 sowie das Areal der Sporthalle. - Die Zone um den Buswendeplatz, die Grünfläche zwischen den Schulgebäuden und dem Zaun gehören zum Schulareal, sind aber nicht Pausenplatz. Die nachfolgenden Regeln gelten für die offizielle Schulzeit: Montag bis Freitag, 07.15 - 17.15 Uhr Rauchen, Schnupfen, Alkohol und Drogenkonsum ganz allgemein sind auf dem gesamten Schulareal verboten. Und wenn ich diese Regeln nicht einhalte? Rauchen und Schnupfen: ü Beim erstmaligen Übertreten sitze ich zwei Stunden nach. Meine Eltern werden schriftlich informiert. ü Wenn ich die Regel ein zweites Mal übertrete, erhalte ich durch die Schuldirektion einen Verweis. Alkohol und Drogen: ü Beim erstmaligen Übertreten erfolgt ein Verweis durch die Schuldirektion. Meine Eltern werden schriftlich informiert. Ich sitze zwei Stunden nach. ü Wenn ich die Regel ein zweites Mal übertrete, erhalte ich durch die Schuldirektion eine Androhung des zeitlich begrenzten Schulausschlusses. ü Trage ich auf dem Schulgelände illegale Drogen bei mir oder konsumiere welche, zeigt mich die Schuldirektion bei der Polizei an. -7- 4 b) Pausen, Zwischen- und Randstunden - Ohne ausdrückliche Bewilligung einer Lehrperson darf ich das Schulareal in keinem Fall verlassen (Ladenbesuch). - Während der Pause begebe ich mich ins Freie. Der Aufenthalt in Gängen, Zimmern und Toiletten ist untersagt. - In Randstunden gehe ich nach Hause oder arbeite ruhig in einem dazu vorgesehenen Raum. - Ich befolge die Schneeballregelung gemäss Anschlag: Schneebälle werden nicht gegen die Gebäude geworfen. Und wenn ich diese Regeln nicht einhalte? ü Beim erstmaligen Übertreten einer der oben erwähnten Regeln erhalte ich ein Meldeblatt. ü Wenn ich die Regeln ein zweites Mal übertrete, muss ich eine Stunde nachsitzen. Zudem erhalte ich ein Meldeblatt und meine Eltern werden schriftlich informiert. Pausenareal -8- Zuständig für die Einhaltung von Punkt 5 sind die Schülerinnen und Schüler, die Lehrpersonen und die Schuldirektion. 5. Krankheit, Absenzen und Urlaube Wenn ich krank bin, melden meine Eltern oder die Erziehungsberechtigten die Absenz dem Sekretariat (Tel. 026 497 55 20; Dienstag bis Freitag ab 7.15 Uhr, Montag ab 7.50 Uhr) - Für alle Absenzen fülle ich das vorgedruckte Formular aus und gebe dieses der Klassenlehrperson mit Unterschrift der Eltern ab. Das Formular liegt im Klassenzimmer auf oder kann unter www.oswuennewil.ch zum Druck herunter geladen werden. - Ab dem sechsten Tag Krankheitsabsenz ist ein Arztzeugnis obligatorisch. - Arzt- und Zahnarztkonsultationen sind nach Möglichkeit ausserhalb der Unterrichtszeit anzusetzen. - Verpasste Unterrichtszeit (verschlafen, Bus verpasst) hole ich nach. - Unentschuldigte Abwesenheit (schwänzen) wird in jedem Fall der Klassenlehrperson gemeldet und meine Eltern werden schriftlich informiert. Geschwänzte Zeit hole ich als Arrest doppelt nach. Urlaubsgesuche reiche ich mit Unterschrift der Eltern der Schuldirektion schriftlich ein. Die Klassenlehrperson erhält eine Kopie. - Als mögliche Urlaubsgründe gelten Schnupperlehren, in besonderen Fällen auch Sport- und Musiklager, beziehungsweise sportliche Wettkämpfe. - Für Konzertbesuche, vorzeitigen Ferienbeginn und Ferienverlängerungen wird grundsätzlich kein Urlaub gewährt. - Spezielle Urlaube für Spitzensportlerinnen und Spitzensportler werden gemäss den Richtlinien des Amts für Sport beurteilt. - Einen halbtägigen Urlaub erteilt die Klassenlehrperson. - Urlaube bis zu 5 Tagen erteilt die Schuldirektorin. - Für längere Urlaube ist der Schulinspektor zuständig. Urlaubsgesuche werden nur bewilligt, wenn die Eigenaktivität der beurlaubten Jugendlichen im Vordergrund steht: Musik, Sport, usw. Habe ich Urlaub erhalten, bin ich in jedem Fall selber dafür verantwortlich, dass ich den verpassten Schulstoff inkl. Lernkontrollen umgehend nacharbeite. Während einer Lagerdispensation erhalte ich Aufgaben, besuche die Schule und folge den Anweisungen der zuständigen Lehrpersonen. -9- Zuständig für die Einhaltung von Punkt 6 sind die Schülerinnen und Schüler, die Lehrpersonen und die Hauswarte. 6. In der Sporthalle, im Sportunterricht - Nach dem ersten Läuten begebe ich mich direkt in die Garderobe. - Die Sportlehrperson weist uns eine Garderobe zu. Wir benützen das ganze Schuljahr die gleiche Garderobe. - Saubere Hallenschuhe, die keine Spuren auf dem Hallenboden hinterlassen, sind Pflicht. - Während des Sportunterrichts ist niemand auf der Tribüne. - Nach dem Sportunterricht verlasse ich das Gebäude umgehend. Sportdispens Bei geringen gesundheitlichen Beeinträchtigungen und höchstens zweiwöchiger Dispens komme ich in den Sportunterricht und helfe mit. Kann der Sportunterricht während drei Wochen und länger nicht besucht werden, ist ein Arztzeugnis erforderlich. Bei längerer Dispensation (drei Wochen und länger) suchen Sport- und Klassenlehrperson sowie die Schuldirektion eine geeignete Lösung für eine sinnvolle Beschäftigung. Und wenn ich diese Regeln nicht einhalte? ü Beim erstmaligen Übertreten einer der oben erwähnten Regeln erhalte ich ein Meldeblatt. ü Wenn ich die Regeln ein zweites Mal übertrete, muss ich eine Stunde nachsitzen. Zudem erhalte ich ein Meldeblatt und meine Eltern werden schriftlich informiert. - 10 - Zuständig für die Einhaltung von Punkt 7 sind die Schülerinnen und Schüler, die Lehrpersonen und alle Begleitpersonen. 7. Schulreisen, Projektwochen und Lager - Schulreisen, Projektwochen, Schulsportlager und Konfirmandenlager gehören zum obligatorischen Schulbetrieb. - Während Schulreisen, Ausflügen, Projektwochen und Lagern gelten neben ergänzenden Lagerregeln die Regeln der offiziellen Schulzeit. Und wenn ich diese Regeln nicht einhalte? ü Dann kann ich aus dem Lager oder von der entsprechenden Schulaktivität ausgeschlossen werden. Ich besuche während der restlichen Zeit den Unterricht an der OS Wünnewil in einer andern Klasse. ü Mehrkosten (z.B. für die Heimreise) tragen die Erziehungsberechtigten. ü Ein Lagerausschluss bringt kein Recht auf Rückzahlung von Lagergeld. Die vorliegende Fassung der Schulregeln ersetzt alle früheren Versionen. Wünnewil, im Juni 2015 Erika Steiner, Direktorin - 11 -
© Copyright 2024 ExpyDoc