Die Ziele der EU-Wasserrahmenrichtlinie und der EU

Die Ziele der EU-Wasserrahmenrichtlinie und
der EU-Hochwasserrisikomanagementrichtlinie
Gemeinsamkeiten, Synergien und Unterschiede
18.03.2015
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UNIWASSER GMBH Kaiserslautern
Gliederung
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Rechtlicher Rahmen
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Ziele der Richtlinien
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Umsetzungsmodalitäten der Richtlinien
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Inhalte der Richtlinien
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Gemeinsamkeiten
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Synergien und Konflikte der Richtlinien
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Fazit
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Rechtlicher Rahmen
• 23.10.2000 Verabschiedung der RL 2000/60/EG (WRRL)
• 23.10.2007 Verabschiedung der RL 2007/60/EG (HWRM-RL)
• beide Richtlinien regeln Maßnahmen im Bereich der Wasserpolitik
• mit WHG ab 01.03.2010 beide EU-Richtlinien in nationales Recht
umgesetzt
 Umsetzung beider Richtlinien ist gesetzliche Verpflichtung
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Zielsetzung WRRL
• Vermeidung einer weiteren Verschlechterung sowie Schutz und
Verbesserung des Zustands der aquatischen Ökosysteme
• Förderung einer nachhaltigen Wassernutzung
• Anstreben eines stärkeren Schutzes und einer Verbesserung der
aquatischen Umwelt
• Sicherstellung einer schrittweisen Reduzierung der Verschmutzung
des Grundwassers
• Beitrag zur Minderung der Auswirkungen von Überschwemmungen
und Dürren

Erreichung und nachhaltigen Sicherung des guten
ökologischen und chemischen Zustandes der Gewässer
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Zielsetzung HWRM-RL
• Schaffung eines europäischen Rahmens für das
Hochwasserrisikomanagement
• Verdeutlichung des Hochwasserrisikos („Risikokommunikation“)
• Verbesserung der Hochwasservorsorge
• Optimierung des Risikomanagements

Ziele beider Richtlinien ergänzen sich
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Umsetzungsmodalitäten der Richtlinien
Gebietskulisse
• Wasserrahmenrichtlinie:
– ganzheitliche Betrachtung aller Flussgebiete > 10 km²
• Hochwasserrisikomanagementrichtlinie:
– ganzheitliche Betrachtung aller Flussgebiete > 10 km²

gute Voraussetzung zur Ausnutzung von Synergien und
gegenseitigen Vorteilen!
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Inhalt
Drei-Stufen-Ansatz:
1. Bewertung der Hochwasserrisiken
2. Aufstellung von Hochwassergefahren- und Hochwasserrisikokarten
3. Aufstellung von Hochwasserrisikomanagementplänen
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Veröffentlichung der zweiten
Bewirtschaftungspläne und
Maßnahmenprogramme
(Art. 13 Abs. 7 WRRL)
22.12.2015
Überprüfung/Fortschreibung:
2021/2027/2033
22.12.2013
Überprüfung/Fortschreibung:
2019/2025/2031
Aufstellung
22.12.2011
26.11.2009
HWRM-Pläne
Überprüfung/Fortschreibung:
2018/2024/2030
Aufstellung
(Art. 7 Abs. 5 HWRM-RL)
HW-Gefahrenkarten
Vorläufige Bewertung
26.11.2007
HW-Risiko
Umsetzung
HW-Risikokarten
(Art. 6 HWRM-RL)
(Art. 4 Abs. 4 HWRM-RL)
in nationales
Inkrafttreten
Recht
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Aussagen der EG-WRRL zum Thema Hochwasser:
• Ziel nach Art. 1 e:
„… Beitrag zur Verminderung der Auswirkungen von
Überschwemmungen …“
• Zulässigkeit weniger strenger Ziele, wenn z.B. Aspekte des Hochwasserschutzes oder der Wasserregulierung zu berücksichtigen
sind.
• Einstufung der Oberflächenwasserkörper als künstlich oder
erheblich verändert zulässig, wenn die Zielerreichung der EG-WRRL
z.B. signifikante negative Auswirkungen auf den Schutz vor
Überflutungen hätte.
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Aber:
• keine Regelungen zur Berücksichtigung des
Hochwasserrisikomanagements
• keine Regelungen zur Berücksichtigung des Klimawandels
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Gemeinsamkeiten
• flusseinzugsgebietsbezogene Betrachtung
• Koordinierung zwischen den Mitgliedstaaten und Zusammenarbeit
mit Drittländern
• Begriffsbestimmungen
• Information und Konsultation der Öffentlichkeit
• zeitliche Abläufe
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Warum koordinieren?
• Art. 9 HWRM-RL : Anwendung beider RL soll koordiniert werden:
Ziel: Synergien hinsichtlich der Umweltziele WRRL und des
Informationsaustausch
• Mitteilung der EU-KOM „Blueprint für den Schutz der europäischen
Wasserressourcen“
 koordinierter und integrierter Ansatz für Bewirtschaftungspläne
nach WRRL und HWRM-Pläne nach HWRM-RL
• Infos in HW-Karten müssen mit relevanten Angaben der WRRL
vereinbar sein
• Sinnvolle und effektive Nutzung von Ressourcen
– Maßnahmenumsetzung
– Gemeinsames Datenmanagement
– Gemeinsame Information und Anhörung der Öffentlichkeit
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Aktueller Stand in Deutschland
Empfehlungen auf LAWAEbene zur koordinierten
Anwendung beider Richtlinien
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Zielsetzung der LAWA-Empfehlungen
1. Gemeinsames grundlegendes Verständnis bezüglich fachlichinhaltlicher Querverweise zwischen beiden Richtlinien
2. Arbeitshilfe, die die erforderliche Koordination bei der Anwendung
beider EG-Richtlinien, im Hinblick auf
- fachlich-inhaltliche Querverweise
- potenzielle Synergien
- Öffentlichkeitsbeteiligung
- Notwendigkeit eines gemeinsamen Datenmanagements auf
LAWA-Ebene bzw. abgestimmten Datenmodells für das
Berichtsportal WasserBLIcK ausreichend sicherstellt
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Zielsetzung der LAWA-Empfehlungen
3. Gemeinsamer Standpunkt der deutschen Länder und des
Bundes hinsichtlich des Koordinationsumfangs beider EGRichtlinien
4. Argumentationsgrundlage für die Diskussion im CIS-Prozess auf
EU-Ebene
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Potentielle Synergien:
• Erreichung der Ziele beider Richtlinien
• Planung, Priorisierung und Umsetzung von Maßnahmen und deren
Wirkung auf die Ziele
• Einbeziehung der interessierten Stellen und der Öffentlichkeit
unter Berücksichtigung des gemeinsamen Zeitplans zur
Berichterstattung
• Berichtsdatenbereitstellung

Synergien sind im Wesentlichen über die Maßnahmenauswahl
und Maßnahmenpriorisierung in den HWRM-Plänen nach
HWRM-RL und den Maßnahmenprogrammen nach WRRL zu
erwarten
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Bewertung von Maßnahmen
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Beispiel Lauterrenaturierung
• naturverträgliche Erhöhung des vorhandenen Rückhalteraums
• Verbesserung der gewässerökologischen Situation als auch des
Hochwasserschutz auf 1,4 km langem Abschnitt
Foto: Hässler-Kiefhaber
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Potentielle Konflikte:
• Umsetzung von Maßnahmen des technischen Hochwasserschutzes
 Abwägung im Einzelfall
 Inanspruchnahme einer Ausnahme von den Bewirtschaftungszielen
möglich
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Fazit
• Ziele beider Richtlinien ergänzen sich
• integrale Bewirtschaftung in den Flussgebietseinheiten
• Schutz der Ressource Wasser und Verminderung der Risiken
• Synergien und Vorteile bei sinnvoller Umsetzung beider Richtlinien
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Danke für Ihre Aufmerksamkeit!
Kontakt:
Dipl.-Ing. Michael Eiden
Uniwasser GmbH
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