Die Ziele der EU-Wasserrahmenrichtlinie und der EU-Hochwasserrisikomanagementrichtlinie Gemeinsamkeiten, Synergien und Unterschiede 18.03.2015 1 UNIWASSER GMBH Kaiserslautern Gliederung - Rechtlicher Rahmen - Ziele der Richtlinien - Umsetzungsmodalitäten der Richtlinien - Inhalte der Richtlinien - Gemeinsamkeiten - Synergien und Konflikte der Richtlinien - Fazit 2 UNIWASSER GMBH Kaiserslautern Rechtlicher Rahmen • 23.10.2000 Verabschiedung der RL 2000/60/EG (WRRL) • 23.10.2007 Verabschiedung der RL 2007/60/EG (HWRM-RL) • beide Richtlinien regeln Maßnahmen im Bereich der Wasserpolitik • mit WHG ab 01.03.2010 beide EU-Richtlinien in nationales Recht umgesetzt Umsetzung beider Richtlinien ist gesetzliche Verpflichtung 3 UNIWASSER GMBH Kaiserslautern Zielsetzung WRRL • Vermeidung einer weiteren Verschlechterung sowie Schutz und Verbesserung des Zustands der aquatischen Ökosysteme • Förderung einer nachhaltigen Wassernutzung • Anstreben eines stärkeren Schutzes und einer Verbesserung der aquatischen Umwelt • Sicherstellung einer schrittweisen Reduzierung der Verschmutzung des Grundwassers • Beitrag zur Minderung der Auswirkungen von Überschwemmungen und Dürren Erreichung und nachhaltigen Sicherung des guten ökologischen und chemischen Zustandes der Gewässer 4 UNIWASSER GMBH Kaiserslautern Zielsetzung HWRM-RL • Schaffung eines europäischen Rahmens für das Hochwasserrisikomanagement • Verdeutlichung des Hochwasserrisikos („Risikokommunikation“) • Verbesserung der Hochwasservorsorge • Optimierung des Risikomanagements Ziele beider Richtlinien ergänzen sich 5 UNIWASSER GMBH Kaiserslautern Umsetzungsmodalitäten der Richtlinien Gebietskulisse • Wasserrahmenrichtlinie: – ganzheitliche Betrachtung aller Flussgebiete > 10 km² • Hochwasserrisikomanagementrichtlinie: – ganzheitliche Betrachtung aller Flussgebiete > 10 km² gute Voraussetzung zur Ausnutzung von Synergien und gegenseitigen Vorteilen! 6 UNIWASSER GMBH Kaiserslautern Inhalt Drei-Stufen-Ansatz: 1. Bewertung der Hochwasserrisiken 2. Aufstellung von Hochwassergefahren- und Hochwasserrisikokarten 3. Aufstellung von Hochwasserrisikomanagementplänen 7 UNIWASSER GMBH Kaiserslautern Veröffentlichung der zweiten Bewirtschaftungspläne und Maßnahmenprogramme (Art. 13 Abs. 7 WRRL) 22.12.2015 Überprüfung/Fortschreibung: 2021/2027/2033 22.12.2013 Überprüfung/Fortschreibung: 2019/2025/2031 Aufstellung 22.12.2011 26.11.2009 HWRM-Pläne Überprüfung/Fortschreibung: 2018/2024/2030 Aufstellung (Art. 7 Abs. 5 HWRM-RL) HW-Gefahrenkarten Vorläufige Bewertung 26.11.2007 HW-Risiko Umsetzung HW-Risikokarten (Art. 6 HWRM-RL) (Art. 4 Abs. 4 HWRM-RL) in nationales Inkrafttreten Recht 8 UNIWASSER GMBH Kaiserslautern Aussagen der EG-WRRL zum Thema Hochwasser: • Ziel nach Art. 1 e: „… Beitrag zur Verminderung der Auswirkungen von Überschwemmungen …“ • Zulässigkeit weniger strenger Ziele, wenn z.B. Aspekte des Hochwasserschutzes oder der Wasserregulierung zu berücksichtigen sind. • Einstufung der Oberflächenwasserkörper als künstlich oder erheblich verändert zulässig, wenn die Zielerreichung der EG-WRRL z.B. signifikante negative Auswirkungen auf den Schutz vor Überflutungen hätte. 9 UNIWASSER GMBH Kaiserslautern Aber: • keine Regelungen zur Berücksichtigung des Hochwasserrisikomanagements • keine Regelungen zur Berücksichtigung des Klimawandels 10 UNIWASSER GMBH Kaiserslautern Gemeinsamkeiten • flusseinzugsgebietsbezogene Betrachtung • Koordinierung zwischen den Mitgliedstaaten und Zusammenarbeit mit Drittländern • Begriffsbestimmungen • Information und Konsultation der Öffentlichkeit • zeitliche Abläufe 11 UNIWASSER GMBH Kaiserslautern Warum koordinieren? • Art. 9 HWRM-RL : Anwendung beider RL soll koordiniert werden: Ziel: Synergien hinsichtlich der Umweltziele WRRL und des Informationsaustausch • Mitteilung der EU-KOM „Blueprint für den Schutz der europäischen Wasserressourcen“ koordinierter und integrierter Ansatz für Bewirtschaftungspläne nach WRRL und HWRM-Pläne nach HWRM-RL • Infos in HW-Karten müssen mit relevanten Angaben der WRRL vereinbar sein • Sinnvolle und effektive Nutzung von Ressourcen – Maßnahmenumsetzung – Gemeinsames Datenmanagement – Gemeinsame Information und Anhörung der Öffentlichkeit 12 UNIWASSER GMBH Kaiserslautern Aktueller Stand in Deutschland Empfehlungen auf LAWAEbene zur koordinierten Anwendung beider Richtlinien 13 UNIWASSER GMBH Kaiserslautern Zielsetzung der LAWA-Empfehlungen 1. Gemeinsames grundlegendes Verständnis bezüglich fachlichinhaltlicher Querverweise zwischen beiden Richtlinien 2. Arbeitshilfe, die die erforderliche Koordination bei der Anwendung beider EG-Richtlinien, im Hinblick auf - fachlich-inhaltliche Querverweise - potenzielle Synergien - Öffentlichkeitsbeteiligung - Notwendigkeit eines gemeinsamen Datenmanagements auf LAWA-Ebene bzw. abgestimmten Datenmodells für das Berichtsportal WasserBLIcK ausreichend sicherstellt 14 UNIWASSER GMBH Kaiserslautern Zielsetzung der LAWA-Empfehlungen 3. Gemeinsamer Standpunkt der deutschen Länder und des Bundes hinsichtlich des Koordinationsumfangs beider EGRichtlinien 4. Argumentationsgrundlage für die Diskussion im CIS-Prozess auf EU-Ebene 15 UNIWASSER GMBH Kaiserslautern Potentielle Synergien: • Erreichung der Ziele beider Richtlinien • Planung, Priorisierung und Umsetzung von Maßnahmen und deren Wirkung auf die Ziele • Einbeziehung der interessierten Stellen und der Öffentlichkeit unter Berücksichtigung des gemeinsamen Zeitplans zur Berichterstattung • Berichtsdatenbereitstellung Synergien sind im Wesentlichen über die Maßnahmenauswahl und Maßnahmenpriorisierung in den HWRM-Plänen nach HWRM-RL und den Maßnahmenprogrammen nach WRRL zu erwarten 16 UNIWASSER GMBH Kaiserslautern Bewertung von Maßnahmen 17 UNIWASSER GMBH Kaiserslautern Beispiel Lauterrenaturierung • naturverträgliche Erhöhung des vorhandenen Rückhalteraums • Verbesserung der gewässerökologischen Situation als auch des Hochwasserschutz auf 1,4 km langem Abschnitt Foto: Hässler-Kiefhaber 18 UNIWASSER GMBH Kaiserslautern Potentielle Konflikte: • Umsetzung von Maßnahmen des technischen Hochwasserschutzes Abwägung im Einzelfall Inanspruchnahme einer Ausnahme von den Bewirtschaftungszielen möglich 19 UNIWASSER GMBH Kaiserslautern Fazit • Ziele beider Richtlinien ergänzen sich • integrale Bewirtschaftung in den Flussgebietseinheiten • Schutz der Ressource Wasser und Verminderung der Risiken • Synergien und Vorteile bei sinnvoller Umsetzung beider Richtlinien 20 UNIWASSER GMBH Kaiserslautern Danke für Ihre Aufmerksamkeit! Kontakt: Dipl.-Ing. Michael Eiden Uniwasser GmbH Schumannstraße 1 D-67655 Kaiserslautern Tel.: +49 631 89291516 Fax: +49 631 89291518 Email: [email protected] Internet: www.uniwasser.com 21 UNIWASSER GMBH Kaiserslautern
© Copyright 2025 ExpyDoc