Satzung - DIE LINKE. SoJuS

LAG dielinke. Союз|SoJuS - junge Genoss*innen in der Linken Saar
Satzung
Vorwort
dielinke. Союз|SoJuS versteht sich als offen tätiger Zusammenschluss von jugendlichen sowie im Herzen junggebliebenen Saarländer*innen, die sich aus politischem Interesse sowie auf Grundlage der Landes- und Bundessatzung der Partei DIE LINKE. aktiv an Basisarbeit und als ordentliche Mitglieder der Partei DIE LINKE im Landesverband Saarland an der Ausgestaltung der Parteistrukturen und der politischen Ziele beteiligen möchten. Ziel
und strategische Ausrichtung der SOJUS ist die Umsetzung des demokratischen Sozialismus auf Grundlage der
freiheitlich-demokratische Grundordnung. Die SOJUS richtet sich gegen jegliche Form von Extremismus (iSv
extremen Ausprägungen wie Gewalt oder verfassungsfeindlichen Haltungen) und Rassismus. Die Vernetzung
von jugendlichen Linken in Fraktionen und Vorständen ist im Fokus unserer Tätigkeit. Austausch von Anträgen,
statt das Rad stets neu zu erfinden, dadurch mehr zu bewegen. Der Jugend ihre Stimme bei Beschlussfassungen
innerhalb der internen Entscheidungswege zu sichern, aber auch bei kommunalen Entscheidungen den Einbezug
- z.B. durch Foren - zu erreichen. Die im Herzen junggebliebenen Genoss*innen setzen durch ihre Teilnahme an
unserer landesweit arbeitenden Arbeitsgemeinschaft und ihre Tätigkeit in der LAG ein Zeichen für das bestehende Interesse die Jugend aktiv zu fördern. Gemeinsam sind wir stark!
Der Name SoJuS ist dabei ein Wortspiel. Es steht natürlich für „Sozialistische Jugend(d/-liche/-politik) Saarland“,
aber auch für das russische Союз, also „Vereinigung“. Denn vereinigt, gemeinsam möchten wir die Probleme
angehen und Ziele umsetzen. Ausgesprochen wird der Name [sʌˈjuz]. Selbstverständlich standen auch die kommunalen AKs SoJuS: Soziales, Jugend und Schule auf Fraktionenebene als Namenspaten zur Seite.
Eine ziemlich gute und kurze Erklärung von unserer Fanpage, die nur leicht abgewandelt wurde: ´Союз, russ/dt
Vereinigung, im Deutschen geschrieben SoJuS, aber ausgesprochen >saajuß<. Benannt haben wir uns nach der
Союз -da kann man sich Erklärungen hoffentlich sparen, außer jemand verwechselt es mit dem gleichnamigen
russischen Raumschiff- sowie den AKs SoJuS: Soziales, Jugend und Schule auf Fraktionenebene. Denn genau
darum geht es uns: junge LINKE im Saarland stärker vor Ort zu vernetzen. Über kommunale Mandate, Positionen
in den OVs und KVs im Saarland kann man Jugendthemen voranbringen, mit Kontakt zu den Parteiorganen und
Linksfraktionen kann man aktiv etwas bewegen. Und dabei muss das Rad nicht jedes Mal neu erfunden werden.
LINKS wirkt da wo man ist, vor Ort. Und ein reger Austausch zwischen jungen Erwachsenen und 'im Herzen
Junggebliebenen' innerhalb der Linken ist sicherlich ein echter Vorteil. Und genau dafür bieten sich Landesarbeitsgemeinschaften an.´ (ll) Gegen die Langform „Sozialistische Jugendpolitik Saarland“ sprach schlicht und
ergreifend die Tatsache, dass dies etwas zu eng gefasst wäre. Die Landesarbeitsgemeinschaft befindet sich bis
zu Antrag und Anerkennung durch den Landesausschuss im Status iG, sprich in Gründung. Die Auflage der Landessatzung DIE LINKE., dass mindestens die Hälfte der Kreisverbände vertreten sein muss, wurde auf der Gründungsversammlung erfüllt.
§1 Zweck und Ziele
1. Die landesweite Arbeitsgemeinschaft dielinke. Союз|SoJuS in und bei der
Partei DIE LINKE. ist ein landesweiter innerparteilicher Zusammenschluss iSd.
§7 der Landessatzung DIE LINKE. Saar. Bis zur Anerkennung durch den Landesausschuss, gilt der LAG iG. Da der Terminus „LAG“ sowohl für „Landesarbeitsgemeinschaft der“, als auch „Landesweite Arbeitsgemeinschaft in“ steht,
kann von der Verwendung des iG abgesehen werden. In der landesweit vertretenen und tätigen Arbeitsgemeinschaft können sich Parteimitglieder und
Sympathisant*innen der Partei DIE LINKE. engagieren. Ihr Tätigkeitsgebiet ist
das Saarland.
2. Als Bezeichnung kennt die LAG „SOJUS“, „Союз|SoJuS“, „Союз|SOJUS“,
„Союз“, „dielinke. SOJUS“ sowie „junge Genoss*innen in der Linken (Saar)“.
Dies dabei in Kombination möglich.
3. Die LAG hat das Ziel der Jugend innerhalb der ordentlichen Parteistrukturen
eine stärkere Stimme zu geben, die jugend- und bildungspolitische Willensbildung der Partei durch eigene Beiträge mitzugestalten, der Jugend eine stärkere Position in Gesellschaft und Politik zu sichern. Eine ausführlichere Darstellung ist der durch die Mitgliederversammlung beschlossene/zu beschließende
Darstellung unter dem die Satzung ergänzenden Ausarbeitung „Ziele und Arbeit der SOJUS“ schriftlich fixiert. Diese ist nach Beschluss zu veröffentlichen.
§2 Mitgliedschaft und Rechte
1. Mitglied werden und in der LAG mitarbeiten kann, wer entweder Mitglied der
Partei DIE LINKE. ist oder mit der Partei aktiv sympathisiert. Die Erklärung der
Mitgliedschaft bedarf der Schriftform. Die Erklärung der Mitgliedschaft bedarf
der Schriftform, wird vom Sprecherinnenrat zeitnah erfasst und bestätigt.
2. Auf LAG-Mitglieder, die nicht zugleich Mitglied der Partei DIE LINKE sind, findet §5 der Bundessatzung der Partei DIE LINKE Anwendung.
3. Die Mitgliederversammlung ist das höchste Organ der LAG.
4. Die Mitgliederversammlung wählt für 2 Jahre mit einfacher Mehrheit der ordnungsgemäß (14 Tage) eingeladenen anwesenden Mitglieder den Sprecher*innenrat. Die genaue Anzahl der Mitglieder des Sprecherrates wird vor
Durchführung der Wahl durch die Mitgliederversammlung festgelegt, darf aber
drei Mitglieder nicht unterschreiten. Die Regelungen zur Gleichstellung und
Geschlechterdemokratie in den §§ 9 und 10 der Bundessatzung der Partei
DIE LINKE werden berücksichtigt.
5. Die Mitgliederversammlung ist bei ordnungsgemäßer Einberufung beschlussfähig.
6. Der Sprecher*innenrat übernimmt fachpolitisch arbeitsteilig die Vorbereitung
und Durchführung der Mitgliederversammlungen und Veranstaltungen der
LAG. Die Sprecher*innen vertreten die LAG in Partei und gegenüber der Öffentlichkeit.
7. Der Sprecher*innenrat ist zwischen den Tagungen der Mitgliederversammlung
das höchste Organ und tagt öffentlich. Er ist der Mitgliederversammlung gegenüber rechenschaftspflichtig und arbeitet auf der Grundlage ihrer Beschlüsse. Er informiert über seine Tätigkeit und seine Beschlüsse. Rechenschaftsberichte des Sprecher*innenrats werden einmal jährlich erarbeitet und der Mitgliederversammlung vorgelegt.
8. Der Sprecher*innenrat führt eine ständig zu aktualisierende Mitgliederliste und
legt die schriftlichen Eintrittserklärungen der Parteimitglieder dem Parteivorstand der Partei DIE LINKE. Saar zum Nachweis der in § 7 der Landessatzung der Partei DIE LINKE. Saar festgelegten Kriterien vor.
9. Der Sprecher*innenrat tritt mindestens halbjährlich zusammen. Er wird von
dem/der dafür beauftragten Sprecher*in oder ihrer/seinem Vertreter*in schriftlich mit einer Frist von zwei Wochen unter Angabe der Tagesordnung und des
Tagungsortes einberufen. Bei außerordentlichen Anlässen kann die Einberufung kurzfristiger erfolgen.
10. Der Sprecher*innenrat gibt sich nach Wahl innerhalb von einem Monat eine
Geschäftsordnung, aus der die Kompetenzbereiche der einzelnen Sprecher*innen eindeutig ersichtlich sind.
Stand 11.1.2016, Beschluss der Vollversammlung