(Teilzeit 50%, zunächst 2 Jahre befristet) Kennziffer 06/2016 zu

An der Hochschule Geisenheim ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Stelle einer
zu besetzen.
Lehrkraft für besondere Aufgaben für Recht
(Teilzeit 50%, zunächst 2 Jahre befristet) Kennziffer 06/2016
Ihre Aufgaben:
• Durchführung von Lehrveranstaltungen im Bereich „Recht“ in den Studiengängen Weinbau
& Oenologie, Getränketechnologie, Internationale Weinwirtschaft sowie International Wine
Business (Lehrverpflichtung: von bis zu 9 Semesterwochenstunden). Die Lehre soll in den
folgenden Vorlesungen gehalten werden: Grundlagen Recht, Unternehmensrecht,
Weinrecht, Principals of Law, Corporate Law, Food & Wine Law.
• Betreuung von Abschlussarbeiten
Wir erwarten:
• Guter rechtswissenschaftlicher Hochschulabschluss (Staatsexamen, Diplom, Master oder
vergleichbar), möglichst mit weinrechtlicher Ausrichtung
• Mindestens 3 Jahre Berufserfahrung in einer Anwaltspraxis und/oder öffentlichen
Institutionen des Weinbaus
• Ein vertieftes und angewendetes Wissen in den Bereichen: Nationales, europäisches und
auch internationales Wein- und Lebensmittelrecht und den damit im Zusammenhang
stehenden straf- und vewaltungsrechtlichen Normen sowie Zivilrecht, Unternehmensrecht,
Werberecht, Steuerrecht und Arbeitsrecht
• Fundierte pädagogische und didaktische Fähigkeiten, möglichst Erfahrung in der Lehre an
einer Hochschule
• Fundierte Kenntnisse in Englisch; möglichst Erfahrungen im Bereich Lehre auf Englisch.
Wir bieten:
• Die Stelle ist zunächst für zwei Jahre befristet - eine Entfristung wird angestrebt.
• Die Vergütung erfolgt in Abhängigkeit von Berufserfahrung und fachlicher Qualifikation bis
Entgeltgruppe 13 TV H.
• Bewerbungen von Frauen sind besonders erwünscht.
• Bei gleicher Eignung werden Menschen mit Behinderung (i.S.d. § 2 Abs. 2 und 3 SGB IX)
bevorzugt eingestellt.
Bewerbungen richten Sie bitte unter Angabe der o. g. Kennziffer bis zum 28.03.2016 mit
aussagekräftigen Unterlagen an die Hochschule Geisenheim, Abteilung Personal/PE, Von-Lade-Straße
1, 65366 Geisenheim oder per E-Mail an: [email protected]. Erste Fragen beantwortet Ihnen gerne
Frau Glock, Tel. 06722 502-227, E-Mail: [email protected]. Fachliche Fragen richten Sie bitte
an den Vizepräsidenten Lehre Prof. Dr. Otmar Löhnertz (Tel. 06722 502-711, E-Mail: [email protected]).
Wir bitten uns nur Kopien zuzuschicken, da wir die eingereichten Unterlagen aus Kostengründen
nicht zurücksenden können. Andernfalls bitten wir einen ausreichend frankierten Rückumschlag
beizufügen.
Weitere Informationen zur Hochschule Geisenheim erhalten Sie auf unserer Homepage unter
www.hs-geisenheim.de.