Presseinformation Südhessischer Klinikverbund: SHK‐Krankenhäuser zunächst weiter betreiben • Primäres Investoreninteresse an Standorten Lampertheim und Bensheim • Lösung für Lindenfels muss bis Ende Mai 2016 vereinbart sein • Belegschaften der drei Krankenhäuser informiert Bensheim, 15. April 2016 Die Die Mitglieder des vorläufigen Gläubigerausschusses des Südhessischen Klinikverbunds gGmbH (SHK) haben sich über den aktuellen Stand der Investorensuche informiert und befürwortet, die drei Standorte über den 1. Mai 2016 fortzuführen. Der Geschäftsführer der mit der Investorensuche beauftragten Restrukturierungsberatung ‚Falkensteg‘ erläuterte dem Gremium, dass insgesamt 75 potenzielle Interessenten angesprochen wurden. „Viele mögliche Investoren sind auf Grund der Krankenhauslandschaft in der Region nicht weiter in den Investorenprozess eingestiegen“, erläutert der generalbevollmächtigte Insolvenzfachmann in der eigenverwaltenden SHK‐Geschäftsführung, Dr. Jörg Bornheimer von der Sozietät GÖRG. „Einige haben sich mit den Herausforderungen an den einzelnen Standorten des Südhessischen Klinikverbunds beschäftigt und starkes Interesse an den Häusern in Lampertheim und Bensheim bekundet“. „Der vorläufige Gläubigerausschuss hat sich mit der Idee eines Krankenhauses für die ambulante Untersuchung und Behandlung von Patienten in Lindenfels mehrfach auseinandergesetzt“, erklärt der vom Gericht bestellte vorläufige Sachwalter, Dr. Jan Markus Plathner von der Kanzlei Brinkmann & Partner. „Die Mitglieder haben die insolvenzrechtlichen Aspekte gegenüber den wirtschaftlichen und personellen Ressourcen abgewogen. Der vorläufige Gläubigerausschuss ist sich darin einig, dass eine vertraglich vereinbarte Lösung für das Modell ‚Luise light‘ bis spätestens 1. Juni 2016 vorliegen muss“. Bis dahin wird der SHK den Betrieb in Lindenfels weiter aufrechterhalten, um das Haus an den neuen Betreiber von ‚Luise light‘ übergeben zu können. Die eigenverwaltende Geschäftsführung des Südhessischen Klinikverbunds hat heute – in Lindenfels und Bensheim gemeinsam mit dem vorläufigen Sachwalter ‐ die Belegschaften an den drei Krankenhausstandorten über den aktuellen Stand des vorläufigen Insolvenzverfahrens informiert: St. Marien Krankenhaus, Lampertheim Ein halbes Dutzend ernsthaft interessierte Investoren haben Angebote für das St. Marien Krankenhaus in Lampertheim vorgelegt. Die Belegzahlen entwickeln sich positiv, aus wirtschaftlicher 1 wie aus medizinischer Sicht kann das Krankenhaus den Krankenhausbetrieb uneingeschränkt aufrechterhalten. Heilig Geist Hospital, Bensheim Einige wenige interessierte Investoren wollen den Krankenhausbetrieb am Standort Bensheim fortführen. Weitere Interessenten beabsichtigen konzeptionell auf Grund der demografischen Entwicklung und der vorhandenen Krankenhausversorgung im Kreis und der Region den Standort Bensheim zu einem Pflegeheim umzuwandeln. Das Heilig Geist Hospital hat in den vergangenen drei Monaten überdurchschnittlich viele Mitarbeiter verloren, so dass eine vertragliche Vereinbarung für den Standort zügig weiterverhandelt werden soll. Die Geschäftsleitung prüft, mit unterstützenden Kräften das operative Geschäft in Bensheim weiter zu führen. „Der vorläufige Gläubigerausschuss favorisiert mehrheitlich, das Heilig Geist Hospital in Bensheim als Krankenhaus fortzuführen“, erklärt Plathner. „Wo immer möglich sollten die Bensheimer wie die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ihrem Hospital die Treue halten“. Luisen Krankenhaus, Lindenfels Der vorläufige Gläubigerausschuss will für Lindenfels die medizinische Regionalversorgung gewährleistet wissen. Das Krankenhaus kann im Laufe des Mai 2016 noch betrieben werden. „Diese letzte Frist sollten die politischen Entscheidungsträger jetzt nutzen können“, kommentiert Bornheimer den Beschluss. Die Diskussionen im vorläufigen Gläubigerausschuss haben die Spannungsfelder aufgezeigt: Auf der einen Seite das Interesse der Kommunalpolitik, die lokale Grund‐ und Regelversorgung zu sichern. Dazwischen die Landespolitik, die das Luisen Krankenhaus zunächst als verzichtbar, derzeit offensichtlich wieder als unverzichtbar einstuft. Am anderen Ende die Bundespolitik, die etwa jedes zehnte kleine Krankenhaus als überflüssig einschätzt und dementsprechend zum Jahresbeginn den Krankenhausstrukturfonds auf den Weg gebracht hat. Zum Ablauf des bisherigen vorläufigen Insolvenzverfahrens Die Geschäftsführung der Südhessischen Klinikverbund gGmbH (SHK) hat am 16. Februar 2016 nach einem einstimmigen Beschluss aller Gesellschafter wegen drohender Zahlungsunfähigkeit Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung beim zuständigen Amtsgericht in Darmstadt gestellt. Auch für das Medizinische Versorgungszentrum Lindenfels gGmbH (MVZ) wurde der entsprechende Antrag gestellt. Daraufhin hat das Insolvenzgericht Dr. Jan Markus Plathner zum vorläufigen Sachwalter des SHK, Dr. Bastian Messow zum vorläufigen Sachwalter des MVZ bestellt. „Auf Grund der anhaltenden Verluste waren wir zu diesem Schritt gezwungen“, erklärt der sanierungserfahrene Freddy Bergmann, seit Sommer 2015 Geschäftsführer der SHK. „Die Lage der 2 drei SHK‐Häuser war öffentlich bekannt: Wir hatten erste Erfolge durch unsere Restrukturierung zu verzeichnen, letztendlich sind aber die Kosten den erzielten Erträgen davongelaufen. Seit Anfang Oktober 2015 tagt deshalb ein ‚Runder Tisch‘, angetreten mit dem Ziel, bis Jahresende 2015 tragfähige Lösungen unter Beteiligung aller Anspruchsgruppen zu vereinbaren. Die Teilnehmer dieses ‚Runden Tisches‘ wissen um die Herausforderungen der Anlaufkosten neuer Modelle und um den Investitionsbedarf in den einzelnen Häusern, insbesondere im Luisen Krankenhaus. Es wird Zeit, dort den Staffelstab zu übergeben.“ Der Generalvikar des Bistums Mainz hat gegenüber der eigenverwaltenden Geschäftsführung nach einem Informationsschreiben zum Stand des vorläufigen Insolvenzverfahrens betont, „dass das Bistum Mainz weder eine Bürgschaft übernehmen wird noch die nötigen Anschubkosten finanzieren wird. Um den Standort Lindenfels für die medizinische Versorgung aufrecht zu erhalten, ist das Land, der Landkreis und die UMM verantwortlich, nicht das Bistum Mainz“. Bergmann verwies abschließend darauf, dass die Universitätsmedizin Mannheim (UMM) als Gesellschafter der SHK eine rechtliche und wirtschaftliche Verantwortung gegenüber ihrem eigenen Gesellschafter gleicher Maßen zu wahren habe. SHK‐Ansprechpartner für Vertreter der Medien thomas SCHULZ mobil +49 171 868 64 82 e‐mail: tsc@tsc‐komm.de www.tsc‐komm.de 3
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