Sehr geehrte Besucherin, sehr geehrter Besucher, um Unfälle und Beschädigungen zu vermeiden, sind alle Besucher sowie Mitarbeiter von Fremdfirmen aufgefordert, die nachfolgenden Regeln zu beachten und zu befolgen. Betreten Sie unsere Betriebsbereiche nur in Absprache mit Ihrem betrieblichen Ansprechpartner. Lassen Sie sich über Gefahren und Sicherheitsvorkehrungen informieren. Bitte beachten Sie alle Sicherheitszeichen und Instruktionen. Sollte es Zweifel oder Unklarheiten geben, fragen Sie Ihren Ansprechpartner. Wir behalten uns vor, bei einer möglichen Gefahr von unserem Hausrecht Gebrauch zu machen. Anmelden / Abmelden Sicherheitsregeln für Besucher und Fremdfirmen Das Betriebsgelände darf nur durch Anmeldung in der Verwaltung betreten werden. Hier tragen sich alle betriebsfremden Personen in die Besucherliste ein und erhalten einen Zutrittsausweis. Der Ausweis ist während des Aufenthaltes sichtbar zu tragen. Mit ihm darf anderen Personen kein Zugang gewährt werden. Vor Verlassen des Betriebsgeländes ist der Ausweis täglich in der Verwaltung abzugeben und das Verlassen des Geländes in der Besucherliste einzutragen. Flucht- und Rettungswege, Brand Informieren Sie sich zuerst über den Verlauf von Fluchtund Rettungswegen. Flucht- und Rettungspläne befinden sich in jedem Gebäude in den Eingangsbereichen. Auf diesen Plänen ist der Sammelplatz angegeben. Im Brand- und Evakuierungsfall ist das Gebäude auf dem kürzesten Weg zu verlassen und der Sammelplatz aufzusuchen. Persönliche Schutzausrüstung Mitarbeiter von Fremdfirmen müssen die erforderliche persönliche Schutzausrüstung von ihrem Arbeitgeber zur Verfügung gestellt bekommen. In Abhängigkeit auftretender Gefährdungen müssen auch Besucher persönliche Schutzausrüstungen tragen. Umweltschutz Wassergefährdende Stoffe dürfen weder in Grund und Boden, in das Grundwasser noch in das Entwässerungsnetz am Standort geleitet werden. Verletzungen, auch wenn sie nur geringfügig erscheinen, müssen sachgemäß behandelt und gemeldet werden. Vorgehensweisen und Telefonnummern entnehmen Sie dem Erste-Hilfe-Plakat , welches in jeder Halle aushängt. Untersagungen • Alkohol-/Drogenverbot. • Rauchverbot in den gekennzeichneten Bereichen. • Zutrittsverbot für Bereiche, die nicht mit der Arbeit der Fremdfirma im Zusammenhang stehen. • Sicherheits-, Brandmelde- und Rettungseinrichtungen, sowie Flucht- und Rettungswege dürfen nicht verstellt werden. • Das Filmen und Fotografieren ist auf dem gesamten Betriebsgelände nicht gestattet. Ein Gefahrfall muss sofort in der Verwaltung oder bei der Geschäftsführung gemeldet werden. Allgemeine Hinweise Das Parken von Fahrzeugen auf dem Betriebsgelände ist gestattet. Eventuelle Halte- bzw. Parkverbote sind zu beachten. Ein- und Ausfahrten, Fluchtwege und Notausgänge sind jederzeit freizuhalten. Kilianstädter Straße 27-29 61137 Schöneck Deutschland Telefon: +49 6187 95172 0 Telefax: +49 6187 95172 128 E-Mail: [email protected] UI 1007-01 Unfall, Erste Hilfe
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