Sicherheitsregeln für Besucher und Fremdfirmen

Sehr geehrte Besucherin,
sehr geehrter Besucher,
um Unfälle und Beschädigungen zu vermeiden, sind alle Besucher sowie Mitarbeiter von
Fremdfirmen aufgefordert, die nachfolgenden
Regeln zu beachten und zu befolgen.
Betreten Sie unsere Betriebsbereiche nur in
Absprache mit Ihrem betrieblichen Ansprechpartner. Lassen Sie sich über Gefahren und
Sicherheitsvorkehrungen informieren.
Bitte beachten Sie alle Sicherheitszeichen und
Instruktionen. Sollte es Zweifel oder Unklarheiten geben, fragen Sie Ihren Ansprechpartner.
Wir behalten uns vor, bei einer möglichen Gefahr von unserem Hausrecht Gebrauch zu machen.
Anmelden / Abmelden
Sicherheitsregeln für
Besucher und Fremdfirmen
Das Betriebsgelände darf nur durch Anmeldung in der
Verwaltung betreten werden. Hier tragen sich alle betriebsfremden Personen in die Besucherliste ein und
erhalten einen Zutrittsausweis.
Der Ausweis ist während des Aufenthaltes sichtbar zu
tragen. Mit ihm darf anderen Personen kein Zugang gewährt werden.
Vor Verlassen des Betriebsgeländes ist der Ausweis
täglich in der Verwaltung abzugeben und das Verlassen
des Geländes in der Besucherliste einzutragen.
Flucht- und Rettungswege, Brand
Informieren Sie sich zuerst
über den Verlauf von Fluchtund Rettungswegen.
Flucht- und Rettungspläne
befinden sich in jedem Gebäude in den Eingangsbereichen. Auf diesen Plänen ist
der Sammelplatz angegeben.
Im Brand- und Evakuierungsfall ist das Gebäude auf
dem kürzesten Weg zu verlassen und der Sammelplatz
aufzusuchen.
Persönliche Schutzausrüstung
Mitarbeiter von Fremdfirmen müssen die
erforderliche persönliche Schutzausrüstung
von ihrem Arbeitgeber zur Verfügung gestellt bekommen.
In Abhängigkeit auftretender Gefährdungen
müssen auch Besucher persönliche
Schutzausrüstungen tragen.
Umweltschutz
Wassergefährdende Stoffe dürfen weder in
Grund und Boden, in das Grundwasser
noch in das Entwässerungsnetz am Standort geleitet werden.
Verletzungen, auch wenn sie nur geringfügig erscheinen, müssen sachgemäß behandelt und gemeldet werden.
Vorgehensweisen und Telefonnummern
entnehmen Sie dem Erste-Hilfe-Plakat ,
welches in jeder Halle aushängt.
Untersagungen
• Alkohol-/Drogenverbot.
• Rauchverbot in den gekennzeichneten
Bereichen.
• Zutrittsverbot für Bereiche, die nicht mit
der Arbeit der Fremdfirma im Zusammenhang stehen.
• Sicherheits-, Brandmelde- und Rettungseinrichtungen, sowie Flucht- und Rettungswege
dürfen nicht verstellt werden.
• Das Filmen und Fotografieren ist auf dem gesamten
Betriebsgelände nicht gestattet.
Ein Gefahrfall muss sofort in der Verwaltung oder bei der Geschäftsführung gemeldet werden.
Allgemeine Hinweise
Das Parken von Fahrzeugen auf dem
Betriebsgelände ist gestattet. Eventuelle
Halte- bzw. Parkverbote sind zu beachten. Ein- und Ausfahrten, Fluchtwege
und Notausgänge sind jederzeit freizuhalten.
Kilianstädter Straße 27-29
61137 Schöneck
Deutschland
Telefon: +49 6187 95172 0
Telefax: +49 6187 95172 128
E-Mail: [email protected]
UI 1007-01
Unfall, Erste Hilfe