Einsatz von Fremdfirmen A-MGG-4.6-V-01 Rev. 0 02.15 Seite 1 von 2 1. Zweck Diese Verfahrensanweisung regelt Aufgaben und Zuständigkeiten, die im Zusammenhang stehen mit dem Einsatz von Fremdfirmen. Der Einsatz von Fremdfirmen ist oft erforderlich, um Arbeiten auszuführen, die nicht von eigenen Mitarbeitern erledigt werden können. Um Gefährdungen von eigenen Mitarbeitern und Fremdfirmenmitarbeitern möglichst zu vermeiden, sind Verhaltensregeln einzuhalten. Der Auftraggeber hat sicherzustellen, dass bei gefährlichen Arbeiten die Ausführung durch einen Aufsichtführenden überwacht wird, welcher die Durchführung der festgelegten Schutzmaßnahmen sicherstellt. Auftraggeber und Fremdunternehmer müssen sich abstimmen, wer den Aufsichtführenden stellt. Kann der Fremdunternehmer bei der Auftragserledigung nicht selbst vor Ort sein, muß er einen Verantwortlichen einsetzen, der die Führungsaufgaben und Pflichten zu übernehmen hat. 2. Geltungsbereich Heinrich Meier Eisengießerei GmbH & Co. KG MeierGuss Limburg GmbH MeierGuss Sales & Logistics GmbH & Co. KG 3. Definitionen AG AN Auftraggeber (HME, MGL, MSL) Auftragnehmer (Fremdfirma) Gefährliche Arbeiten sind solche, bei denen eine erhöhte Gefährdung aus dem Arbeitsverfahren, der Art der Tätigkeit, den verwendeten Stoffen oder aus der Umgebung gegeben ist, weil keine ausreichenden Schutzmaßnahmen durchgeführt werden können. Gefährliche Arbeiten können z. B. sein: • Arbeiten mit Absturzgefahr • Arbeiten unter Spannung • Arbeiten und Schweißen in Silos, Behältern oder engen Räumen • Feuerarbeiten in brand- oder explosionsgefährdeten Bereichen • Druckproben und Dichtigkeitsprüfungen an Behältern • Arbeiten in gasgefährdeten Bereichen (CO) Einsatz von Fremdfirmen A-MGG-4.6-V-01 Rev. 0 02.15 Seite 2 von 2 4. Ablauf Nr. 1 Prozess und Regelung Konkrete Beauftragung des FremdUnternehmens, Definition des Auftragsumfangs Verantw. Beschaffung oder Projektleiter AG Mitgeltende Dokumente Bestellung (schriftlich oder mündlich) Verfahrensanweisung „Einsatz Fremdfirmen“ A-MGG-4.6-V-01 2 Beschaffung von Informationen über den Einsatz von Fremdfirmen unter www.meierguss.de/downloads/AGB von Flyer Sicherheitsinformation: AN A-MGL-T8-A-24 (Limburg) A-HME-4.1-A-01 (Rahden) Sicherheitsanweisung „Arbeiten durch Fremdbetriebe“ A-MGG-4.6-A-01 Vor Auftragsdurchführung: 3 5. Unterweisung der FremdfirmenMitarbeiter Projektleiter und AG 4 Bei umfangreicheren Arbeiten ist ein Koordinator der Arbeiten zu benennen. AG 5 Bei Schweißarbeiten erforderlich: Feuer-Erlaubnis-Schein AG Fremdfirmen-Unterweisungsnachweis A-MGG-4.6-F-01 Bestellung eines Koordinators A-MGG-4.6-F-03 Feuer – Erlaubnis – Schein A-MGG-4.6-F-02 Allgemeine Anforderungen Grundsätzlich dürfen die Mitarbeiter des Fremdunternehmens sich nur in den vorher festgelegten Arbeitsbereichen aufhalten. Die Benutzung persönlicher Schutzausrüstungen ist Pflicht! Sicherheitseinrichtungen dürfen nicht beseitigt oder unwirksam gemacht werden. Die Wirksamkeit von Abschaltungen ist vor Aufnahme der Tätigkeit zu überprüfen. Wird während der Durchführung der Arbeiten festgestellt, dass eine nicht vorhergesehene Gefährdungssituation entstanden ist, müssen umgehend die erforderlichen Maßnahmen zur Behebung der Gefährdungen ergriffen werden. Den Anweisungen des Auftraggebers ist Folge zu leisten. Sollten während der Ausführung der Arbeiten andere Mitarbeiter, die noch nicht vom AG unterwiesen wurden, eingesetzt werden müssen, ist dafür die Unterweisung vor deren Aufnahme der Arbeit durch den Auftragnehmer nachzuholen.
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