Einsatz von Fremdfirmen

Einsatz von Fremdfirmen
A-MGG-4.6-V-01
Rev. 0
02.15
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1. Zweck
Diese Verfahrensanweisung regelt Aufgaben und Zuständigkeiten, die im Zusammenhang
stehen mit dem Einsatz von Fremdfirmen.
Der Einsatz von Fremdfirmen ist oft erforderlich, um Arbeiten auszuführen, die nicht von eigenen Mitarbeitern erledigt werden können. Um Gefährdungen von eigenen Mitarbeitern und
Fremdfirmenmitarbeitern möglichst zu vermeiden, sind Verhaltensregeln einzuhalten.
Der Auftraggeber hat sicherzustellen, dass bei gefährlichen Arbeiten die Ausführung durch
einen Aufsichtführenden überwacht wird, welcher die Durchführung der festgelegten
Schutzmaßnahmen sicherstellt. Auftraggeber und Fremdunternehmer müssen sich abstimmen, wer den Aufsichtführenden stellt.
Kann der Fremdunternehmer bei der Auftragserledigung nicht selbst vor Ort sein, muß er
einen Verantwortlichen einsetzen, der die Führungsaufgaben und Pflichten zu übernehmen
hat.
2. Geltungsbereich
Heinrich Meier Eisengießerei GmbH & Co. KG
MeierGuss Limburg GmbH
MeierGuss Sales & Logistics GmbH & Co. KG
3. Definitionen
AG
AN
Auftraggeber (HME, MGL, MSL)
Auftragnehmer (Fremdfirma)
Gefährliche Arbeiten sind solche, bei denen eine erhöhte Gefährdung aus
dem Arbeitsverfahren, der Art der Tätigkeit, den verwendeten Stoffen oder aus
der Umgebung gegeben ist, weil keine ausreichenden Schutzmaßnahmen
durchgeführt werden können.
Gefährliche Arbeiten können z. B. sein:
• Arbeiten mit Absturzgefahr
• Arbeiten unter Spannung
• Arbeiten und Schweißen in Silos, Behältern oder engen Räumen
• Feuerarbeiten in brand- oder explosionsgefährdeten Bereichen
• Druckproben und Dichtigkeitsprüfungen an Behältern
• Arbeiten in gasgefährdeten Bereichen (CO)
Einsatz von Fremdfirmen
A-MGG-4.6-V-01
Rev. 0
02.15
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4. Ablauf
Nr.
1
Prozess und Regelung
Konkrete Beauftragung des FremdUnternehmens,
Definition des Auftragsumfangs
Verantw.
Beschaffung
oder
Projektleiter
AG
Mitgeltende Dokumente
Bestellung
(schriftlich oder mündlich)
Verfahrensanweisung
„Einsatz
Fremdfirmen“ A-MGG-4.6-V-01
2
Beschaffung von Informationen über
den Einsatz von Fremdfirmen unter
www.meierguss.de/downloads/AGB
von
Flyer Sicherheitsinformation:
AN
A-MGL-T8-A-24 (Limburg)
A-HME-4.1-A-01 (Rahden)
Sicherheitsanweisung
„Arbeiten durch Fremdbetriebe“
A-MGG-4.6-A-01
Vor Auftragsdurchführung:
3
5.
Unterweisung der FremdfirmenMitarbeiter
Projektleiter
und
AG
4
Bei umfangreicheren Arbeiten ist ein
Koordinator der Arbeiten zu benennen.
AG
5
Bei Schweißarbeiten erforderlich:
Feuer-Erlaubnis-Schein
AG
Fremdfirmen-Unterweisungsnachweis
A-MGG-4.6-F-01
Bestellung eines Koordinators
A-MGG-4.6-F-03
Feuer – Erlaubnis – Schein
A-MGG-4.6-F-02
Allgemeine Anforderungen
Grundsätzlich dürfen die Mitarbeiter des Fremdunternehmens sich nur in den vorher festgelegten Arbeitsbereichen aufhalten.
Die Benutzung persönlicher Schutzausrüstungen ist Pflicht!
Sicherheitseinrichtungen dürfen nicht beseitigt oder unwirksam gemacht werden.
Die Wirksamkeit von Abschaltungen ist vor Aufnahme der Tätigkeit zu überprüfen.
Wird während der Durchführung der Arbeiten festgestellt, dass eine nicht vorhergesehene Gefährdungssituation entstanden ist, müssen umgehend die erforderlichen Maßnahmen zur Behebung der Gefährdungen ergriffen werden. Den Anweisungen des Auftraggebers ist Folge zu
leisten.
Sollten während der Ausführung der Arbeiten andere Mitarbeiter, die noch nicht vom AG unterwiesen wurden, eingesetzt werden müssen, ist dafür die Unterweisung vor deren Aufnahme
der Arbeit durch den Auftragnehmer nachzuholen.