SAFETY FIRST! Interne Sicherheitsrichtlinien für Mitarbeiter von Subunternehmern bei der Baustofftechnik Sie befinden sich auf einem Betriebsgelände von CEMEX. Wir ersuchen Sie, folgende Sicherheitsbestimmungen einzuhalten: 1. Nach dem Eintreffen am Betriebsgelände melden Sie sich bitte im Büro an! 2. In den gekennzeichneten Bereichen gilt: Das oberste Bekleidungsstück ist entweder ein Gilet mit Reflektorstreifen oder eine Jacke mit Reflektorstreifen. 3. Außerdem gelten am gesamten Betriebsgelände die Bestimmungen der StVO (Straßenverkehrsordnung) und folgende Geschwindigkeitsbeschränkung: 4. Für alle Teile der Produktionsanlage – ausgenommen der Teil, wo die Reparatur durchgeführt wird – gilt: Das Betreten anderer Teile der Produktionsanlage ist ohne Firmenbegleitperson verboten! Der Aufenthalt unter Förderbändern oder sonstigen Anlagenteilen ist verboten! Arbeitssicherheit & Umwelt - Seite 1 - v3/Stand: 20.01.2016 Interne Sicherheitsrichtlinien für Mitarbeiter von Subunternehmern bei der Baustofftechnik Im Brandfall beachten Sie bitte folgendes: 6. Solange Sie sich am Betriebsgelände von CEMEX aufhalten, ist die Arbeitsschutzbekleidung bestehend aus einer langen Hose, einer Jacke und Arbeitshandschuhen zu verwenden. Das Tragen von kurzen Hosen ist verboten! Das oberste Bekleidungsstück ist entweder ein Gilet oder eine Jacke mit reflektierenden Streifen! 7. Außer dem Arbeitsauftrag sind vom Standortverantwortlichen unterzeichnete Freigabescheine für besonders gefährliche Arbeiten erforderlich. Das sind: - brandgefährliche Tätigkeiten (z.B. Schweißen) - Einstieg in Silos, Behälter, Aufgabetrichter und Waagen - Einstieg in Maschinen mit rotierenden Werkzeugen SAFETY FIRST! 5. 8. Die Inbetriebnahme von werkseigenen Fahrzeugen und Kränen ist nur mit einer nachweislich erteilten innerbetrieblichen Fahrerlaubnis gestattet. 9. Bei Kontrolle, Reinigung, Wartung und Reparatur von Anlagenteilen ist der Arbeitsbereich so abzusichern, dass keine Personen gefährdet werden können. Bei Arbeiten über 1,5 Meter Höhe sind die darunterliegenden Bereiche so zu sperren und abzusichern, dass keine Gefährdung für Dritte erfolgen kann. 10. Reparatur-, Wartungs- und Reinigungsarbeiten dürfen ausschließlich an stillstehenden, gegen Wiederinbetriebnahme durch Dritte gesicherte Anlagen, Fahrzeuge, Geräte und Maschinen durchgeführt werden. Arbeitssicherheit & Umwelt - Seite 2 - v3/Stand: 20.01.2016 SAFETY FIRST! Interne Sicherheitsrichtlinien für Mitarbeiter von Subunternehmern bei der Baustofftechnik 11. Sicherheitseinrichtungen und Schutzvorrichtungen dürfen nicht entfernt oder außer Funktion gesetzt werden. Schadhafte Sicherheitseinrichtungen und Schutzvorrichtungen müssen unverzüglich dem Standortverantwortlichen gemeldet werden! 12. Im Bereich von Tankstellen besteht gesetzliches Rauchverbot! 13. Alle sanitären und Erste Hilfe Einrichtungen befinden sich im Bürogebäude! 14. Die Notdurft ist nur am WC zu verrichten! 15. Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren (ausgenommen sind Lehrlinge von Subunternehmen) dürfen das Betriebsgelände nicht betreten und haben im Fahrzeug zu bleiben! Ausnahme: Zur Verrichtung der Notdurft dürfen Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren unter Aufsicht eines Erwachsenen das WC aufsuchen 16. Fußgänger haben sich am Betriebsgelände so zu bewegen, dass sie von den Fahrern gesehen werden und dürfen sich rückwärtsfahrenden Fahrzeugen nicht nähern (Achtung toter Winkel!!)! 17. Bei einem Unfall ist unverzüglich unser Mitarbeiter im Bürogebäude zu verständigen! RETTUNG: Notruf 144 Wir sind um Ihre Sicherheit bemüht! Der Vorstand Arbeitssicherheit & Umwelt - Seite 3 - v3/Stand: 20.01.2016
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