Sie befinden sich auf einem Betriebsgelände der Readymix Kies

SAFETY FIRST!
Interne Sicherheitsrichtlinien für Mitarbeiter
von Subunternehmern bei der Baustofftechnik
Sie befinden sich auf einem Betriebsgelände von CEMEX. Wir ersuchen Sie,
folgende Sicherheitsbestimmungen einzuhalten:
1.
Nach dem Eintreffen am Betriebsgelände melden Sie sich bitte im Büro an!
2.
In den gekennzeichneten Bereichen gilt:
Das oberste Bekleidungsstück ist entweder ein Gilet mit Reflektorstreifen oder
eine Jacke mit Reflektorstreifen.
3.
Außerdem gelten am gesamten Betriebsgelände die Bestimmungen der
StVO (Straßenverkehrsordnung) und folgende Geschwindigkeitsbeschränkung:
4.
Für alle Teile der Produktionsanlage – ausgenommen der Teil, wo die
Reparatur durchgeführt wird – gilt:
Das Betreten anderer Teile der Produktionsanlage ist ohne
Firmenbegleitperson verboten!
Der Aufenthalt unter Förderbändern oder sonstigen Anlagenteilen ist verboten!
Arbeitssicherheit & Umwelt
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v3/Stand: 20.01.2016
Interne Sicherheitsrichtlinien für Mitarbeiter
von Subunternehmern bei der Baustofftechnik
Im Brandfall beachten Sie bitte folgendes:
6.
Solange Sie sich am Betriebsgelände von CEMEX aufhalten, ist die
Arbeitsschutzbekleidung bestehend aus einer langen Hose, einer Jacke und
Arbeitshandschuhen zu verwenden. Das Tragen von kurzen Hosen ist
verboten!
Das oberste Bekleidungsstück ist entweder ein Gilet oder eine Jacke mit
reflektierenden Streifen!
7.
Außer dem Arbeitsauftrag sind vom Standortverantwortlichen unterzeichnete
Freigabescheine für besonders gefährliche Arbeiten erforderlich. Das sind:
- brandgefährliche Tätigkeiten (z.B. Schweißen)
- Einstieg in Silos, Behälter, Aufgabetrichter und Waagen
- Einstieg in Maschinen mit rotierenden Werkzeugen
SAFETY FIRST!
5.
8. Die Inbetriebnahme von werkseigenen Fahrzeugen und Kränen ist nur mit einer
nachweislich erteilten innerbetrieblichen Fahrerlaubnis gestattet.
9. Bei Kontrolle, Reinigung, Wartung und Reparatur von Anlagenteilen ist der
Arbeitsbereich so abzusichern, dass keine Personen gefährdet werden können.
Bei Arbeiten über 1,5 Meter Höhe sind die darunterliegenden Bereiche so zu
sperren und abzusichern, dass keine Gefährdung für Dritte erfolgen kann.
10. Reparatur-, Wartungs- und Reinigungsarbeiten dürfen ausschließlich an
stillstehenden, gegen Wiederinbetriebnahme durch Dritte gesicherte Anlagen,
Fahrzeuge, Geräte und Maschinen durchgeführt werden.
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v3/Stand: 20.01.2016
SAFETY FIRST!
Interne Sicherheitsrichtlinien für Mitarbeiter
von Subunternehmern bei der Baustofftechnik
11. Sicherheitseinrichtungen und Schutzvorrichtungen dürfen nicht entfernt oder
außer Funktion gesetzt werden.
Schadhafte Sicherheitseinrichtungen und Schutzvorrichtungen müssen
unverzüglich dem Standortverantwortlichen gemeldet werden!
12. Im Bereich von Tankstellen besteht gesetzliches Rauchverbot!
13. Alle sanitären und Erste Hilfe Einrichtungen befinden sich im Bürogebäude!
14. Die Notdurft ist nur am WC zu verrichten!
15. Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren (ausgenommen sind Lehrlinge von
Subunternehmen) dürfen das Betriebsgelände nicht betreten und haben im
Fahrzeug zu bleiben!
Ausnahme: Zur Verrichtung der Notdurft dürfen Kinder und Jugendliche unter 16
Jahren unter Aufsicht eines Erwachsenen das WC aufsuchen
16. Fußgänger haben sich am Betriebsgelände so zu bewegen, dass sie von den
Fahrern gesehen werden und dürfen sich rückwärtsfahrenden Fahrzeugen nicht
nähern (Achtung toter Winkel!!)!
17. Bei einem Unfall ist unverzüglich unser Mitarbeiter im Bürogebäude zu
verständigen!
RETTUNG:
Notruf 144
Wir sind um Ihre Sicherheit bemüht!
Der Vorstand
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