Anzeige einer Hundehaltung nach LHundG § 11 neu

Anzeige der Haltung eines Hundes nach § 11 Landeshundegesetz
(Hunde über 40 cm Widerristhöhe bzw. 20 kg Gewicht)
Hiermit zeige ich
Name, Vorname:
Geb.name:
Geburtsdatum:
Geburtsort:
Straße:
Plz, Ort:
Telefon:
Staatsangehörigkeit:
bei ausländischer
Staatsangehörigkeit
Aufenthaltserlaubnis bis:
erteilt durch:
das Halten eines Hundes nach § 11 Landeshundegesetz für meinen Hund an:
Rasse:
Mischling aus folgenden Rassen:
Name:
Gewicht:
Größe:
Geburtsdatum:
Fellfarbe(n):
Chip-Nr.:
(bitte nachweisen)
Der Hund wird gehalten seit dem
(Datum)
Unterbringungsort des Hundes:
Besondere Kennzeichen des Hundes:
Zweck der Hundehaltung:
Haustier
Wachhund für gefährdetes Besitztum
Sonstiges
Der Hund hat keine Ausbildung zum Nachteil des Menschen, zum Schutzhund oder auf Zivilschärfe begonnen oder abgeschlossen.
Ich bin alleiniger Besitzer des Hundes
weitere Hundebesitzer sind:
(Für jeden weiteren Mitbesitzer ist eine gesonderterte Anzeige vorzulegen !)
Seite 1
Zur Prüfung meiner persönlichen Zuverlässigkeit teile ich mit, dass gegen mich
keine
folgende
Strafverfahren anhängig bzw. durchgeführt worden.
Für mich ist keine Betreuung gem. § 1896 Bürgerliches Gesetzbuch eingerichtet.
Ich gelte als sachkundig in Sinne des § 11 Abs. 4 i.V.m. § 6 Abs. 3 Landeshundegesetz, da
ich vor In-Kraft-Treten des Landeshundegesetzes mehr als 3 Jahre Hunde im Sinne von § 11 Absatz 1
Satz 1 Landeshundegesetz hatle (Hunde, die größer als 40 cm Widerristhöhe sind, bzw. mehr als
20 kg wiegen). Es ist dabei zu keinen tierschutz- oder ordnungsbehördliche erfassten Vorkommnissen gekommen (bitte zusätzliche Erklärung zum Landeshundegestz (siehe Seite 3) abgeben).
ich Inhaber eines Jagdscheins bin oder die Jägerprüfung mit Erfolg abgelegt habe (bitte Nachweisen).
ich eine Erlaubnis nach § 11 Absatz 1 Nr. 3 Buchstabe a oder b des Tierschutzgesetz zur Zucht oder
Haltung von Hunden oder zum Handel mit Hunden besitze (bitte Nachweisen).
Zur Anzeige erforderliche Anlagen:
●
Kopie des Versicherungsscheins über eine abgeschlossene Haftpflichtversicherung mit einer Mindestversicherungssumme i.H.v. 500.000 € für Personenschäden und 250.000 € für sonstige Schäden
●
Bescheinigung über die Kennzeichnung des Hundes mit einem Mikrochip (Chip-Nr.) (z.B. Impfbuch)
●
Deutliche Fotografie des Hundes, um Verwechslungen vorzubeugen
●
Zuchtnachweis (falls vorhanden)
●
Sachkundenachweis:
●
●
Erklärung zum Landeshundegesetz (Seite 3) oder
●
Bescheinigung einer Tierärztekammer des Landes Nordrhein-Westfalen über die erforderlichen
Kenntnisse und Fähigkeiten zur Hundehaltung (Sachkundebescheinigung) oder
●
Kopie des Jagdscheins oder
●
Kopie einer Erlaubnis zur Zucht oder Haltung von Hunden oder zum Handel mit Hunden (nach § 11
Abs. 1 Nr. 3 Buchstabe a oder b Tierschutzgesetz
Sonstiges: _______________________________________________________________________
Ich versichere hiermit die Richtigkeit der vorgenannten Angaben. Eine Kopie des Landeshundegesetz ist mir übergeben worden und ich habe mich mit den gesetzlichen
Regelungen vertraut gemacht.
Ich bin mit der Weitergabe der Daten an das Steueramt Brilon einverstanden.
(Ort, Datum)
(Unterschrift)
zurück an:
Stadt Brilon
Fachbereich III
Abteilung für öffentliche Sicherheit und Ordnung
Bahnhofstraße 33
Telefonische Rückfragen unter:
02961/794216
59929 Brilon
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Name, Vorname
Straße
59929 Brilon, den
Wohnort
Erklärung nach § 11 Abs. 4 Landeshundegesetz
Ich gelte als Sachkundig, da ich vor In-Kraft-Treten des Landeshundegesetzes mehr als 3 Jahre Hunde im
Sinne von § 11 Absatz 1 Satz 1 Landeshundegesetz halte (Hunde, die größer als 40 cm Widerristhöhe sind
oder mehr als 20 kg. Wiegen). Es ist dabei zu keinen tierschutz- oder ordnungsbehördlich erfassten
Vorkommnissen gekommen.
Die Feststellung der dreijährigen Hundehaltung setzt in der Regel eine ununterbrochene Haltung voraus.
Soweit zwischen den einzelnen Hundehaltungen bis zu zwei, einen Zeitraum von jeweils drei Monaten nicht
überschreitende, hundehaltungsfreie Abschnitte liegen, sind diese wie Zeiten der Hundehaltung zu behandeln.
Mir ist bekannt, dass ich auf Anforderung der Ordnungsabteilung die Zeiträume der Hundehaltung nachzuweisen habe (z.B. durch Steuerbelege oder ähnliches).
rechtsverbindliche Unterschrift
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