Sehr geehrte Hundehalterin, sehr geehrter Hundehalter, über die

Bergisches Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Remscheid Solingen Wuppertal
Dorper Str. 26, 42651 Solingen
Telefon: 0212/290-2581 (Buchst. A-L) u. -2582 (Buchst. M - Z)
Fax;: 0212/290-2594
E-Mail: [email protected]
Internet: www.solingen.de/bvla
Sehr geehrte Hundehalterin, sehr geehrter Hundehalter,
über die Anmeldung zur Hundesteuer hinaus bestehen nach dem Landeshundegesetz (LHundG NRW)
möglicherweise weitere Verpflichtungen im Zusammenhang mit Ihrer Hundehaltung:
Für Halterinnen und Halter folgender Hunde bestehen Anzeige- und Nachweispflichten:
1. große Hunde:
Hunde, die ausgewachsen eine Schulterhöhe von mindestens 40 cm und/oder ein Gewicht von mindestens 20
kg erreichen
2. Hunde, deren Haltung erlaubnispflichtig ist:
Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Mastiff, Mastino Espanol, Mastino Napolitano, Fila Brasileiro, Dogo
Argentino, Rottweiler, Tosa Inu Pitbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier und
Bullterrier sowie deren Kreuzungen untereinander sowie deren Kreuzungen mit anderen Hunderassen
Kreuzungen sind Mischlinge, bei denen das äußere Erscheinungsbild einer der o. g. Rassen deutlich hervortritt.
In Zweifelsfällen hat die Hundehalterin/der Hundehalter nachzuweisen, dass es sich nicht um einen solchen
Mischling handelt.
Im Einzelnen:
1. Große Hunde
Halterinnen und Halter von großen Hunden sind verpflichtet, ihre Hundehaltung dem Bergischen Veterinär- und
Lebensmittelüberwachungsamt auf einem entsprechenden Anmeldeformular mitzuteilen. Die Anmeldung der
Hundehaltung ist gebührenpflichtig. Folgende Unterlagen sind vorzulegen:
 Nachweis über den Abschluss einer Hundehaftpflichtversicherung
 Nachweis über die Kennzeichnung des Hundes mit einem Mikrochip
 Nachweis Sachkunde
 Nachweis der Zahlung der Anmeldegebühr
2. Hunde, deren Haltung erlaubnispflichtig ist
Vor dem Erwerb und der Haltung dieser Hunde muss grundsätzlich eine Erlaubnis zur Hundehaltung vorliegen. Die
Erlaubnis ist schriftlich beim Bergischen Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt auf
einem entsprechenden Formular zu beantragen. Dabei sind folgende Nachweise einzureichen:
 Nachweis über den Abschluss einer Hundehaftpflichtversicherung
 Nachweis über die Kennzeichnung des Hundes mit einem Mikrochip
 Nachweis Sachkunde
 Nachweis der persönlichen Zuverlässigkeit
 Nachweis der ausbruchsicheren und verhaltensgerechten Unterbringung
 Nachweis des besonderen öffentlichen Interesses an der Hundehaltung (nur bei bestimmten Rassen)
Die Formulare sowie weitere ausführlichere Informationen zur Hundehaltung und die im Einzelnen
erforderlichen Nachweise können Sie im Internet abrufen unter www.solingen.de/bvla (Stichwort: z. B.
große Hunde oder erlaubnispflichtige Hunde).