Anzeige LLG 20 Ar

Name, Vorname
Anschrift des Antragstellers
Unternehmensnummer*
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Untere Landwirtschaftsbehörde
Telefon/Fax
*soweit zugeteilt
Zuständiges Landratsamt
Untere Landwirtschaftsbehörde
Anzeige der Umwandlung von Dauergrünland im Rahmen der 20 Ar-Regelung nach § 27a
Absatz 3 Nummer 3 des Landwirtschafts- und Landeskulturgesetzes
Ich zeige die Umwandlung der in der Anlage aufgeführten Dauergrünlandflächen im Rahmen
der 20 Ar-Regelung gemäß § 27a Absatz 3 Nummer 3 LLG an.
Die Flächen sind Bestandteil des Gemeinsamen Antrags des vorangegangenen
Antragsjahres.
Die Flächen sind nicht im Gemeinsamen Antrag enthalten.
Im Rahmen 20 Ar-Regelung wurden seit dem 01.07.2011 bereits Flächen in einer
Größe von ________Ar umgewandelt.
Künftige Nutzung :__________________________________
Die Umwandlung erfolgt zur Anpflanzung von Dauerkulturen wie z.B. Kern- und
Steinobst, wobei das Dauergrünland außerhalb der Pflanzreihen erhalten bleibt.
Wichtiger Hinweis:
Innerhalb des MEKA III ist bei den Grünlandmaßnahmen (N-B1, N-B2, N-B3, N-B4, N-C4),
der Maßnahme "Fruchtartendiversifizierung im Ackerbau" (N-A3) und den Maßnahmen
"Völliger Verzicht auf chemisch–synthetische Produktionsmittel" (N-D1) und "Ökologischer
Landbau" (N-D2) die Umwandlung von Dauergrünland im gesamten Unternehmen verboten.
Bei der Teilnahme an diesen Maßnahmen ist eine Genehmigung nach MEKA erforderlich,
wobei eine Umwandlung von Dauergrünland nur gegen Flächentausch innerhalb des
Betriebes möglich ist. Die 20-Ar-Regelung kann hier nicht angewendet werden.
18-02-2013 MLR-23
Anzeige 20 Ar-Regelung
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Erklärung:
• Mir ist bekannt, dass mit der Maßnahme erst 3 Monate nach erfolgter Anzeige begonnen
werden darf.
• Mir ist bekannt, dass im Zeitraum bis 31.12.2015 insgesamt im Betrieb max. 20 Ar
umgewandelt werden dürfen.
• Ich versichere, dass die Flächen, die umgewandelt werden sollen auch ggf. zusammen mit
bereits zu einem früheren Zeitpunkt umgewandelten Flächen die Größe von 20 Ar nicht
übersteigen.
• Mir ist bekannt, dass die 20 Ar-Regelung beim Anbau von bestimmten Dauerkulturen auf
bis zu 1 ha nur zur Anwendung kommt, wenn das Dauergrünland zwischen den Reihen
und auf den Randflächen erhalten bleibt, so dass insgesamt nicht mehr als 20 Ar
Dauergrünland umgewandelt werden. Auch zur Pflanzung darf daher keine
Bodenbearbeitung und Herbizidanwendung in den Fahrgassen außerhalb der Pflanzreihen
und auf den Randflächen (z.B. Vorgewende) erfolgen. Ein Reihenabstand von mindestens
3 Metern ist einzuhalten. Die Breite der Pflanzreihen darf in der Regel 0,6 m nicht
überschreiten.
• Mir ist bekannt, dass Umwandlungsverbote aufgrund anderer Rechtsvorschriften (z. B.
Wasser- Boden- und Naturschutzrecht) unberührt bleiben. Die umzuwandelnde Fläche
liegt nach meiner Kenntnis in einem
Natura 2000-Gebiet
Naturschutzgebiet
Landschaftsschutzgebiet
Wasserschutzgebiet
Überschwemmungsgebiet
Sonstigen Schutzgebiet:_______________________________
Flurneuordnungsgebiet
Bei der Fläche handelt es sich um anmoorigen Boden oder Moorboden.
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Ort, Datum
___________________________
Unterschrift Antragsteller
Anlagen:
Flurstücksverzeichnis und ggf. Schlagskizzen der Flächen auf denen Dauergrünland im
Rahmen der 20 Ar-Regelung umgewandelt werden soll.
Bei Pachtflächen wird empfohlen das Einverständnis der Grundstückseigentümer zur
Nutzungsänderung der vorhandenen Dauergrünlandfläche einzuholen
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Bearbeitungsvermerk der ULB
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[
[
] Die Anzeige wurde geprüft. Es stehen keine Belange dagegen.
] Die Anzeige wurde geprüft. Es stehen Belange anderer Rechtsbereiche dagegen.
] Der Antragsteller wurde benachrichtigt.
Begründung:
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Ort; Datum
Unterschrift ULB
18-02-2013 MLR-23
Anzeige 20 Ar-Regelung
Anlage zur Anzeige der Umwandlung von Dauergrünland
im Rahmen der 20 Ar-Regelung
gemäß LLG § 27a Absatz 3 Nummer 3
Unternehmensnummer*: |__|__|__|__|__|__|__|__|__|__|__|__|__|__|
*soweit zugeteilt
Name; Vorname:________________________________________
Fl u r s t ü c k s v e r z e i c h n i s
Dauergrünlandflächen, die in eine andere landwirtschaftliche Nutzung umgewandelt werden sollen:
Gemeinde
Gemarkungs-Nr.
Flur-Nr.
Flurstücks-Nr.
UnterNr.
Los-Nr.
Katasterfläche
2
ha, Ar, m
Größe der Fläche ,
die umgewandelt
werden soll
Ar, m
2
Eigentum (E)
Pachtfläche (P)
Fremdfläche (F)
nicht beantragt
(nb)
(ggf.
Mehrfachnennung)
Gegebenenfalls Schlagskizzen beifügen.
Landwirtschaftliche Nutzung in welche die Fläche umgewandelt werden soll:
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18-02-2013 MLR-23
Anzeige 20 Ar-Regelung