Name, Vorname Anschrift des Antragstellers Unternehmensnummer* | | | | | | | | | | Untere Landwirtschaftsbehörde Telefon/Fax *soweit zugeteilt Zuständiges Landratsamt Untere Landwirtschaftsbehörde Anzeige der Umwandlung von Dauergrünland im Rahmen der 20 Ar-Regelung nach § 27a Absatz 3 Nummer 3 des Landwirtschafts- und Landeskulturgesetzes Ich zeige die Umwandlung der in der Anlage aufgeführten Dauergrünlandflächen im Rahmen der 20 Ar-Regelung gemäß § 27a Absatz 3 Nummer 3 LLG an. Die Flächen sind Bestandteil des Gemeinsamen Antrags des vorangegangenen Antragsjahres. Die Flächen sind nicht im Gemeinsamen Antrag enthalten. Im Rahmen 20 Ar-Regelung wurden seit dem 01.07.2011 bereits Flächen in einer Größe von ________Ar umgewandelt. Künftige Nutzung :__________________________________ Die Umwandlung erfolgt zur Anpflanzung von Dauerkulturen wie z.B. Kern- und Steinobst, wobei das Dauergrünland außerhalb der Pflanzreihen erhalten bleibt. Wichtiger Hinweis: Innerhalb des MEKA III ist bei den Grünlandmaßnahmen (N-B1, N-B2, N-B3, N-B4, N-C4), der Maßnahme "Fruchtartendiversifizierung im Ackerbau" (N-A3) und den Maßnahmen "Völliger Verzicht auf chemisch–synthetische Produktionsmittel" (N-D1) und "Ökologischer Landbau" (N-D2) die Umwandlung von Dauergrünland im gesamten Unternehmen verboten. Bei der Teilnahme an diesen Maßnahmen ist eine Genehmigung nach MEKA erforderlich, wobei eine Umwandlung von Dauergrünland nur gegen Flächentausch innerhalb des Betriebes möglich ist. Die 20-Ar-Regelung kann hier nicht angewendet werden. 18-02-2013 MLR-23 Anzeige 20 Ar-Regelung 2 Erklärung: • Mir ist bekannt, dass mit der Maßnahme erst 3 Monate nach erfolgter Anzeige begonnen werden darf. • Mir ist bekannt, dass im Zeitraum bis 31.12.2015 insgesamt im Betrieb max. 20 Ar umgewandelt werden dürfen. • Ich versichere, dass die Flächen, die umgewandelt werden sollen auch ggf. zusammen mit bereits zu einem früheren Zeitpunkt umgewandelten Flächen die Größe von 20 Ar nicht übersteigen. • Mir ist bekannt, dass die 20 Ar-Regelung beim Anbau von bestimmten Dauerkulturen auf bis zu 1 ha nur zur Anwendung kommt, wenn das Dauergrünland zwischen den Reihen und auf den Randflächen erhalten bleibt, so dass insgesamt nicht mehr als 20 Ar Dauergrünland umgewandelt werden. Auch zur Pflanzung darf daher keine Bodenbearbeitung und Herbizidanwendung in den Fahrgassen außerhalb der Pflanzreihen und auf den Randflächen (z.B. Vorgewende) erfolgen. Ein Reihenabstand von mindestens 3 Metern ist einzuhalten. Die Breite der Pflanzreihen darf in der Regel 0,6 m nicht überschreiten. • Mir ist bekannt, dass Umwandlungsverbote aufgrund anderer Rechtsvorschriften (z. B. Wasser- Boden- und Naturschutzrecht) unberührt bleiben. Die umzuwandelnde Fläche liegt nach meiner Kenntnis in einem Natura 2000-Gebiet Naturschutzgebiet Landschaftsschutzgebiet Wasserschutzgebiet Überschwemmungsgebiet Sonstigen Schutzgebiet:_______________________________ Flurneuordnungsgebiet Bei der Fläche handelt es sich um anmoorigen Boden oder Moorboden. ____________________________ Ort, Datum ___________________________ Unterschrift Antragsteller Anlagen: Flurstücksverzeichnis und ggf. Schlagskizzen der Flächen auf denen Dauergrünland im Rahmen der 20 Ar-Regelung umgewandelt werden soll. Bei Pachtflächen wird empfohlen das Einverständnis der Grundstückseigentümer zur Nutzungsänderung der vorhandenen Dauergrünlandfläche einzuholen ______________________________________________________________________________________________________________ Bearbeitungsvermerk der ULB [ [ [ ] Die Anzeige wurde geprüft. Es stehen keine Belange dagegen. ] Die Anzeige wurde geprüft. Es stehen Belange anderer Rechtsbereiche dagegen. ] Der Antragsteller wurde benachrichtigt. Begründung: __________________________________________________________________________ Ort; Datum Unterschrift ULB 18-02-2013 MLR-23 Anzeige 20 Ar-Regelung Anlage zur Anzeige der Umwandlung von Dauergrünland im Rahmen der 20 Ar-Regelung gemäß LLG § 27a Absatz 3 Nummer 3 Unternehmensnummer*: |__|__|__|__|__|__|__|__|__|__|__|__|__|__| *soweit zugeteilt Name; Vorname:________________________________________ Fl u r s t ü c k s v e r z e i c h n i s Dauergrünlandflächen, die in eine andere landwirtschaftliche Nutzung umgewandelt werden sollen: Gemeinde Gemarkungs-Nr. Flur-Nr. Flurstücks-Nr. UnterNr. Los-Nr. Katasterfläche 2 ha, Ar, m Größe der Fläche , die umgewandelt werden soll Ar, m 2 Eigentum (E) Pachtfläche (P) Fremdfläche (F) nicht beantragt (nb) (ggf. Mehrfachnennung) Gegebenenfalls Schlagskizzen beifügen. Landwirtschaftliche Nutzung in welche die Fläche umgewandelt werden soll: _________________________________________________________________ 18-02-2013 MLR-23 Anzeige 20 Ar-Regelung
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