3. Tagung der II. Landessynode der Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland vom 7. bis 9. April 2016 in Drübeck TOP 9.1 Beschluss der Landessynode zu TOP 9.1 Nachwahl eines stellvertretenden hauptberuflich in einem kirchlichen Anstellungsverhältnis stehenden Mitgliedes in den Landeskirchenrat Die Landessynode hat am 8. April 2016 gemäß Artikel 62, Absatz 2 Satz 3 der Kirchenverfassung der EKM als stellvertretendes Mitglied des Landeskirchenrates, das hauptamtlich in einem kirchlichen Anstellungsverhältnis steht, Esther Maria Fauß gewählt.
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