2016 muss Klarheit für das Lausitzer Revier herrschen

Nr. 53 | Oktober 2015
Kraftwerk Boxberg (Foto: Hartmut Rauhut)
2016 muss Klarheit für das Lausitzer Revier herrschen
Am 22. September hat Vattenfall das Angebot zum Verkauf seiner ostdeutschen Braunkohlensparte sowie die
zusätzliche Option zum Miterwerb seiner Wasserkraftwerke in Thüringen, Sachsen und Sachsen-Anhalt öffentlich gemacht und damit das internationale Bieterverfahren eröffnet.
Kaufinteressenten können sich nun darauf bewerben,
daher ist unser Unternehmen zuversichtlich, wie angekündigt, zeitnah Klarheit über einen möglichen neuen
Eigentümer des Braunkohlengeschäfts und dessen
beabsichtigtes Engagement in der Lausitz und in Mitteldeutschland zu erhalten. Dies sollte dann auch für
die Einwohner von Schleife und Trebendorf im Lauf des
Jahres 2016 Aufklärung über die Fortsetzung der Umsiedlungsvorbereitung im Zusammenhang mit der Erweiterung des Tagebaus Nochten um das Abbaugebiet 2
bringen.
Über Letzteres muss ein neuer Eigentümer entscheiden.
Wie diese Entscheidung ausfällt, wird wesentlich von
den energiepolitischen und wirtschaftlichen Rahmen-
bedingungen abhängen, die er in Deutschland vorfindet.
Deshalb benötigen die Menschen, die im Lausitzer Revier
leben und arbeiten, auch baldmöglichst Klarheit über das
von der Bundesregierung angekündigte Strommarktgesetz.
Die seit dem Frühjahr kontrovers geführte Debatte über
Eckpunkte dieses Gesetzes, die verschiedenen Vorschläge aus dem Bundeswirtschaftsministerium mit jeweils
anderen, zum Teil gravierenden Auswirkungen auf die
Stromerzeugung und die damit verbundenen Unwägbarkeiten für die Zukunft der Braunkohle in Deutschland, haben letztlich auch die Verkaufsvorbereitungen für unsere
Braunkohlensparte beeinflusst und verzögert. Denn der
Verkäufer hat die Pflicht, dem potentiellen Käufer den
Verkaufsgegenstand inklusive möglicher Risiken nach
bestem Wissen zu beschreiben. Das hat Vattenfall in den
vergangenen Monaten getan. Doch selbst jetzt ist noch
unklar, wie die aktuelle Idee, einen Teil der deutschen
Kohlekraftwerke als nationale Klimareserve vorzuhalten, im Detail ausgestaltet sein soll und ob sie vor dem
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Schleifer Informationsblatt Bergbau – Nr. 53 | Oktober 2015
EU-Recht Bestand haben wird. Entsprechend unvorhersehbar sind die möglichen Folgen, die das für unser
Braunkohlengeschäft haben kann.
Wertberichtigungen für das Vattenfall-Braunkohlengeschäft in Deutschland. Die Folge ist eine Reduzierung des
zu versteuernden Gewinns für 2014 und eine im Vergleich
dazu absehbare Halbierung im Jahr 2015. Von den damit
verbundenen Gewerbesteuer-Ausfällen bzw. –Rückzahlungen sind wiederum vor allem zahlreiche Gemeinden
im Lausitzer Revier direkt betroffen.
Erschwerend kommt hinzu, dass diese Debatte vor dem
Hintergrund sinkender Börsenstrompreise geführt wird.
Innerhalb der vergangenen drei Jahre sind sie von etwa
50 Euro/MWh auf derzeit etwa 32 Euro/MWh für eine
kontinuierliche Stromlieferung gefallen, während gleich- Umso wichtiger ist es für diese Gemeinden und unser
zeitig der Bedarf an Strom, und zwar auch an Braunkoh- Unternehmen, dass vereinbarte Projekte wie der Neulenstrom, unverändert hoch ist. Zurückzuführen ist die bau des deutsch-sorbischen Schulkomplexes in Schleife
Preisentwicklung unter anderem auf eine schwache wirt- umgesetzt und finanziell abgesichert werden, unabhänschaftliche Entwicklung in vielen europäischen Ländern, gig von einer Entscheidung über die Erweiterung des
den Anstieg der regenerativen Stromerzeugung und den Tagebaus Nochten. Nach intensiven und umfangreichen
starken Preisrückgang auf den internationalen Öl-, Gas- Verhandlungen sind die notwendigen Vereinbarungen
und Kohlemärkten.
für den Schulneubau unterzeichnet und die Gemeinde
Schleife kann nun als Bauherr das Vorhaben umsetzen.
Diese Entwicklung, deren Ende nicht abzusehen ist, führt Vattenfall ist an der Finanzierung in zweistelliger Millioauch in Deutschland zu einem starken Ergebnisrückgang nenhöhe beteiligt.
im Stromgeschäft von Vattenfall und zu Sonderabschreibungen beim Steinkohlekraftwerk Moorburg wie auch Vattenfall Europe Mining AG
Weiterer Schritt zum Schleifer Schulneubau erreicht
Finanzierungs-Vereinbarung zwischen Vattenfall und Gemeinde unterzeichnet
Im Schleife-Vertrag vom 15.12.2008 haben sich die Ge- Nach intensiven und umfänglichen Verhandlungen kann
meinde Schleife und die Vattenfall Europe Mining AG die Gemeinde Schleife nun als Bauherr das Vorhaben am
unter anderem über Leistungen im Zusammenhang mit Ortseingang gegenüber dem Gewerbegebiet umsetzen.
der Inanspruchnahme des Abbaugebietes 1 des Tage- Damit wird auf der Grundlage des Schleife-Vertrages vom
baus Nochten geeinigt. Dazu zählt auch der deutsch- 15.12.2008 ein weiterer Meilenstein erreicht.
sorbische Schulkomplex. Die Gemeinde Schleife und die
Vattenfall Europe Mining AG haben nun eine Vereinba- Mit der nunmehr möglichen Beauftragung der weiteren
rung zur Finanzierung des Schulneubaus geschlossen. Planungsleistungen können die nächsten Schritte zur
Vattenfall unterstützt das Vorhaben mit einem zweistel- planerischen und architektonischen Vorbereitung dieser
ligen Millionen-Betrag. Vom Freistaat Sachsen erhält die Baumaßnahme erfolgen. Nach der daraufhin erforderGemeinde zusätzlich Fördermittel für das Neubauprojekt. lichen europaweiten Ausschreibung der Baulose kann
mit den eigentlichen Bauarbeiten unter der VerantworGleichzeitig wurde eine Vereinbarung zwischen der Ge- tung der Gemeinde voraussichtlich Ende 2016 begonnen
meinde Schleife, dem Büro huber staudt architekten bda werden.
und VE-M zu den Nutzungsrechten zum vorliegenden Entwurf des deutsch-sorbischen Schulkomplexes in Schleife
abgeschlossen.
Vattenfall Europe Mining AG und Gemeinde Schleife
Entwurf deutsch-sorbischer Schulkomplex, huber staudt architekten bda
Schleifer Informationsblatt Bergbau – Nr. 53 | Oktober 2015
Bauen im Abbaugebiet 2 des Tagebaus Nochten
Zahlreiche Familien haben notwendige Sanierungs-,
Erweiterungs- und Neubauvorhaben auf ihren Grundstücken und für ihre Familien in den Orten des Abbaugebietes 2 des Tagebaus Nochten wegen der zu erwartenden bergbaulichen Inanspruchnahme zurückgestellt,
leben in beengten Verhältnissen und begnügen sich mit
geringerem Komfort in ihren Lebensbedingungen. Größere Investitionen in Umbauten, Erweiterungen oder sogar
Neubauten wurden vor einer bisher anstehenden Umsiedlung von Vielen als nicht sinnvoll erachtet.
Diese sehr nachvollziehbare Auffassung gerät nun
durch den Verkaufsprozess der Braunkohlensparte von
Vattenfall und die schwebende Ungewissheit über die
Inanspruchnahme des Abbaugebietes 2 durch einen
möglichen Erwerber ins Wanken. Viele Familien fragen
sich berechtigterweise, ob sie bei Bedarf alten- oder behindertengerechte Umbauten durchführen oder bauliche
Ergänzungen vornehmen sollten, um der gewachsenen
Familie bzw. den geänderten Wohnvorstellungen hinreichend Platz zu bieten.
Im Abbaugebiet 2 gibt es aktuell kein generelles Bauverbot. Der am 15.05.2014 in Kraft getretene Braunkohlenplan zur Fortschreibung des Tagebaus Nochten
reserviert ausschließlich die Fläche für bergbauliche
Inanspruchnahme und zum Ausschluss der Ansiedlung
bzw. der Realisierung großflächiger Vorhaben. Erst nach
bergrechtlicher Planfeststellung durch den von VE-M beantragten Rahmenbetriebsplan besteht, insoweit dies
in einer Planfeststellung festgelegt wird, ein Bauverbot
innerhalb des definierten Abbaugebietes. Aus Sicht der
Gemeinden besteht in den bebauten Innenbereichen der
Ortslagen Schleife südlich der Bahn, Rohne und Mulkwitz
in der Gemeinde Schleife, aber auch in Mühlrose und
Klein Trebendorf in der Gemeinde Trebendorf in Baulücken Baurecht nach § 34 Baugesetzbuch.
Die Gemeinden werden sich in Abstimmung mit dem
Landkreis Görlitz im Interesse der Bürger zeitnah bemühen, klarzustellen, in welchen Teilen der jeweiligen Ortslagen tatsächlich und nachvollziehbar Baurecht besteht.
Darüber hinaus ist es aus Sicht der Gemeinden unabdingbar, dass notwendige Investitionsmaßnahmen von Familien im Abbaugebiet 2 des Tagebaus Nochten, nach dem
noch zu unterschreibenden Grundlagenvertrag jeweils so
entschädigt werden, wie es für entsprechende Bestandsgebäude bei einer notwendigen Umsiedlung geregelt ist.
Voraussetzung dabei ist eine Entscheidung über die Inanspruchnahme des Abbaugebietes 2.
Sollte in Ihrer Familie eine entsprechende Anforderung
an eine bauliche Umgestaltung, Ergänzung oder einen
Neubau gegeben sein, so möchten wir Sie bitten, sich
vor weiteren konkreten Schritten zuerst mit dem Bauamt
der Verwaltungsgemeinschaft Schleife in Verbindung zu
setzen, um das weitere Vorgehen abzustimmen.
Am 9. September 2015 gab es eine Abstimmung zwischen
VE-M und den Gemeinden Schleife und Trebendorf zum
Umgang mit baulichen Veränderungen im Abbaugebiet 2.
Es wurde sich dazu verständigt, dass Um- und Anbauten
zur Anpassung des Wohnumfeldes an aktuelle Lebensumstände/ -erfordernisse im Fall einer Inanspruchnahme
des Abbaugebietes 2 im dann zu erstellenden Gutachten
erfasst bzw. im vorliegenden Gutachten ergänzt werden.
Gleichzeitig ist darauf aufmerksam zu machen, dass
eventuelle Neubauten durch Personen, die nach dem jetzigen Stand der verhandelten Grundlagenverträge nicht
die Voraussetzung für einen Umsiedlerstatus erfüllen,
ausschließlich nach Verkehrswert entschädigt würden.
Die endgültige Entscheidung, ob die Grundlagenverträge
in jetziger Form zum Tragen kommen, kann jedoch erst
ein neuer Eigentümer nach dem Verkauf von Vattenfalls
Braunkohlensparte entscheiden.
Gern stehen die Mitarbeiter von VE-M in den Bürgersprechstunden zu den bekannten Terminen zur Verfügung.
Gemeinde Schleife / Vattenfall Europe Mining AG
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Schleifer Informationsblatt Bergbau – Nr. 53 | Oktober 2015
Flächennutzungsplan Verwaltungsgemeinschaft Schleife
Der Flächennutzungsplan (FNP) ist eines der wichtigsten
Planungsinstrumente der öffentlichen Hand, mit dem die
städtebauliche Entwicklung der Gemeinden gesteuert
werden soll.
Es handelt sich dabei um eine grafische Plandarstellung
des gesamten Gemeindegebietes (im Fall von Schleife für
das gesamte Gebiet der Verwaltungsgemeinschaft), in
dem u.a. die bestehenden und für die Zukunft erwünschten Flächennutzungen dargestellt sind. Dies betrifft
Flächen, auf denen diese Nutzung schon vorhanden ist,
und Flächen, auf denen diese Nutzung in Zukunft etabliert werden soll. Zweck des Flächennutzungsplanes
ist keine kartografische Darstellung des Ist-Zustandes,
sondern vielmehr eine in die Zukunft gerichtete konzeptionelle Entwicklungsplanung für die Gemeinde und
andere öffentliche Planungsträger. Er gibt damit auch
die Vorgaben für die zukünftige Inanspruchnahme von
Flächen und ordnet diese im Sinne einer sozialgerechten,
dem Wohl der Allgemeinheit dienenden städtebaulichen
Gesamtkonzeption.
Der Flächennutzungsplan stellt dabei auch eine Art Zukunftsprogramm der Verwaltungsgemeinschaft dar, das
für sie selbst und andere Behörden maßgebend ist. Er
hat damit bindende Wirkung auf fast alle Entwicklungsbereiche und erreicht eine nicht zu unterschätzende
Informations- und Steuerungswirkung für viele andere
Maßnahmen. Der Flächennutzungsplan besitzt durch
seine Bündelungswirkung von vielen fachlichen, städtebaulichen und gemeindlichen Ansichten und Notwendigkeiten eine zentrale Steuerungsfunktion.
VE-M hat sich mit den Gemeinden der Verwaltungsgemeinschaft Schleife und dem Landkreis Görlitz dazu verständigt, den begonnenen Flächennutzungsplan für die
Verwaltungsgemeinschaft Schleife abzuschließen.
Die in Abhängigkeit vom Abbaugebiet 2 des Tagebaues
Nochten geplanten Ansiedlungsgebiete werden im Flächennutzungsplan mit abgebildet.
Landkreis Görlitz, Amt für Kreisentwicklung /
Vattenfall Europe Mining AG
Verschiebung der Zeitschiene
für die Umsiedlung des Abbaugebietes 2
– Schleife südl. der Bahn, Klein Trebendorf, Rohne, Mulkwitz und Mühlrose –
Vattenfall plant die Tagebaufortführung derzeit so, dass
eine Inanspruchnahme des Abbaugebietes 2 weiterhin
möglich ist. Dennoch kann zum jetzigen Zeitpunkt keine
Aussage getroffen werden, ob die Inanspruchnahme tatsächlich erfolgen wird. Eine Entscheidung wird erst ein
neuer Eigentümer der Braunkohlesparte treffen. Wenn
es zur Umsiedlung kommt, sind die in den verhandelten
Grundlagenverträgen festgelegten Umsiedlungszeiträume zu überprüfen und entsprechend anzupassen. Auch
wenn der Tagebau Nochten weiter voranschreitet, wird
den betroffenen Anwohnern dann ein ausreichender Umsiedlungszeitraum zur Verfügung gestellt.
Vattenfall Europe Mining AG
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Luftbildaufnahmen gemäß Trebendorf- und Schleife-Vertrag
Entsprechend dem Trebendorf- und Schleife-Vertrag
können alle Umsiedlerhaushalte sowie alle Eigentümer
von Grundstücken, die keine Umsiedler sind, auf Wunsch
eine Luftbildaufnahme bis zum Format A3 des von ihm
bewohnten Hauses aus dem vorhandenen Fotobestand
erhalten. Eine Neubefliegung findet nicht statt.
Die Möglichkeit, ein Luftbild zu erhalten, besteht unter
der Voraussetzung, dass diese Familien und Grundstückseigentümer bei der Gemeinde Trebendorf, der Gemeinde
Schleife oder VE-M bis zum Freitag, den 18.12.2015 eine
schriftliche Bestellung abgegeben haben. Ein späterer
Wunsch kann nicht mehr berücksichtigt werden.
Teile von Schleife und Rohne
Mulkwitz (Fotos: Hartmut Rauhut)
Entsprechende Formulare können von Grundstückseigentümern, die keine Umsiedler sind, in den Gemeindeverwaltungen Schleife (Frau Ladusch) und Trebendorf (Frau
Zange bzw. Herr Zech) ausgefüllt werden.
Umsiedlerhaushalte wenden sich bitte in den Bürgerbüros an VE-M, zu den bekannten Sprechtagen. Die
Auswahl des Fotos erfolgt vor Ort bei den genannten
Ansprechstellen. Des Weiteren besteht die Möglichkeit,
das Formular per Post zu versenden an:
attenfall Europe Mining AG
V
PG-MIM2, Frau Mielke
Vom-Stein-Straße 39
03050 Cottbus
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Vattenfall Bürgersprechstunde Rohne
Die nächsten Bürgersprechstunden im VattenfallBürgerbüro in der Alten Schule in Rohne finden an
folgenden Tagen von 14.00 – 18.00 Uhr statt:
- Mittwoch, den 11.11.2015
- Mittwoch, den 09.12.2015
- Mittwoch, den 27.01.2016
- Mittwoch, den 24.02.2016
Vattenfall Bürgersprechstunde Trebendorf
Die nächsten Bürgersprechstunden im VattenfallBürgerbüro in der ehemaligen Schule Trebendorf
finden an folgenden Tagen von 14.00 – 18.00 Uhr
statt:
- Donnerstag, den 19.11.2015
- Donnerstag, den 14.01.2016
- Donnerstag, den 11.02.2016
Die nächsten Sprechstunden hinsichtlich des
Erwerbs von unbebauten Flurstücken im Vorfeld
des Tagebaus Nochten finden im Vattenfall-Bürgerbüro in der ehemaligen Schule Trebendorf an
folgenden Tagen von 13.00 – 17.00 Uhr
statt:
- Donnerstag, den 29.10.2015
- Donnerstag, den 26.11.2015
Personalwechsel
im Umsiedlungsmanagement
Martin Klausch (35) hat am
1. Oktober 2015 die Leitung der
Abteilung Bauwesen/Umsiedlungsmanagement übernommen.
Für den langjährigen Leiter Joachim Kretschmer hat zeitgleich
die passive Phase seiner Altersteilzeit begonnen.
Vattenfall Europe Mining AG
Kontakt
Bürgermeister
Reinhard Bork
Tel.: 035773/72913
Fax: 035773/72924
Mail: [email protected]
Sprechzeit:
• dienstags 9 – 11/13 – 18 Uhr
in der Gemeindeverwaltung Schleife
Bearbeiterin Bergbau Schleife/Rohne/
Mulkwitz/Mühlrose
Sabine Ladusch
Gemeindebüro Schleife
Tel.: 035773/72922
Fax: 035773/72924
Mail: [email protected]
Sprechzeiten zu den Öffnungszeiten der
Gemeindeverwaltung oder nach Absprache
Sprechzeiten Rohne
Jeden 1. und 3. Mittwoch im Monat
•
in der Alten Schule Rohne von 16 – 18 Uhr
• Tel.: 035773/73027 in Rohne zur Sprechzeit
Seelsorgerin Antje Schröcke
Sprechstunde:
• dienstags 10 – 12 Uhr und
nach Vereinbarung
Andacht im Sozialen Zentrum St. Barbara:
donnerstags 15 Uhr
Tel.: 035773/73 99 55, Mobil: 0160/802 11 20
Mail: [email protected]
Herausgeber: Vattenfall Europe Mining AG (PG-MIM), Vom-Stein-Straße 39, 03050 Cottbus
Gemeinde Schleife, Friedensstraße 83, 02959 Schleife
Layout: wallat & knauth GmbH, Cottbus | Druck: Druckzone, Cottbus | 53/2015
Koordinator Soziales Netzwerk
Holger Thomas
Sprechstunde nach Vereinbarung
Tel.: 035773/998080, Mobil: 0151/54 85 51 72
Mail: [email protected]
Sitz und Postadresse Seelsorge und
Soziales Netzwerk:
Neustädter Str. 18, 02959 Schleife
Vattenfall-Bürgerbüro
in der Alten Schule Rohne
Tel.: 03 57 73 / 7 35 65 und 03 57 73 / 7 35 66
Fax: 03 57 73 / 7 35 59
in Rohne zur Sprechzeit
Sprechzeit:
• 1 mal monatlich mittwochs 14 – 18 Uhr
Termine siehe oben