Nr. 53 | Oktober 2015 Kraftwerk Boxberg (Foto: Hartmut Rauhut) 2016 muss Klarheit für das Lausitzer Revier herrschen Am 22. September hat Vattenfall das Angebot zum Verkauf seiner ostdeutschen Braunkohlensparte sowie die zusätzliche Option zum Miterwerb seiner Wasserkraftwerke in Thüringen, Sachsen und Sachsen-Anhalt öffentlich gemacht und damit das internationale Bieterverfahren eröffnet. Kaufinteressenten können sich nun darauf bewerben, daher ist unser Unternehmen zuversichtlich, wie angekündigt, zeitnah Klarheit über einen möglichen neuen Eigentümer des Braunkohlengeschäfts und dessen beabsichtigtes Engagement in der Lausitz und in Mitteldeutschland zu erhalten. Dies sollte dann auch für die Einwohner von Schleife und Trebendorf im Lauf des Jahres 2016 Aufklärung über die Fortsetzung der Umsiedlungsvorbereitung im Zusammenhang mit der Erweiterung des Tagebaus Nochten um das Abbaugebiet 2 bringen. Über Letzteres muss ein neuer Eigentümer entscheiden. Wie diese Entscheidung ausfällt, wird wesentlich von den energiepolitischen und wirtschaftlichen Rahmen- bedingungen abhängen, die er in Deutschland vorfindet. Deshalb benötigen die Menschen, die im Lausitzer Revier leben und arbeiten, auch baldmöglichst Klarheit über das von der Bundesregierung angekündigte Strommarktgesetz. Die seit dem Frühjahr kontrovers geführte Debatte über Eckpunkte dieses Gesetzes, die verschiedenen Vorschläge aus dem Bundeswirtschaftsministerium mit jeweils anderen, zum Teil gravierenden Auswirkungen auf die Stromerzeugung und die damit verbundenen Unwägbarkeiten für die Zukunft der Braunkohle in Deutschland, haben letztlich auch die Verkaufsvorbereitungen für unsere Braunkohlensparte beeinflusst und verzögert. Denn der Verkäufer hat die Pflicht, dem potentiellen Käufer den Verkaufsgegenstand inklusive möglicher Risiken nach bestem Wissen zu beschreiben. Das hat Vattenfall in den vergangenen Monaten getan. Doch selbst jetzt ist noch unklar, wie die aktuelle Idee, einen Teil der deutschen Kohlekraftwerke als nationale Klimareserve vorzuhalten, im Detail ausgestaltet sein soll und ob sie vor dem 2 Schleifer Informationsblatt Bergbau – Nr. 53 | Oktober 2015 EU-Recht Bestand haben wird. Entsprechend unvorhersehbar sind die möglichen Folgen, die das für unser Braunkohlengeschäft haben kann. Wertberichtigungen für das Vattenfall-Braunkohlengeschäft in Deutschland. Die Folge ist eine Reduzierung des zu versteuernden Gewinns für 2014 und eine im Vergleich dazu absehbare Halbierung im Jahr 2015. Von den damit verbundenen Gewerbesteuer-Ausfällen bzw. –Rückzahlungen sind wiederum vor allem zahlreiche Gemeinden im Lausitzer Revier direkt betroffen. Erschwerend kommt hinzu, dass diese Debatte vor dem Hintergrund sinkender Börsenstrompreise geführt wird. Innerhalb der vergangenen drei Jahre sind sie von etwa 50 Euro/MWh auf derzeit etwa 32 Euro/MWh für eine kontinuierliche Stromlieferung gefallen, während gleich- Umso wichtiger ist es für diese Gemeinden und unser zeitig der Bedarf an Strom, und zwar auch an Braunkoh- Unternehmen, dass vereinbarte Projekte wie der Neulenstrom, unverändert hoch ist. Zurückzuführen ist die bau des deutsch-sorbischen Schulkomplexes in Schleife Preisentwicklung unter anderem auf eine schwache wirt- umgesetzt und finanziell abgesichert werden, unabhänschaftliche Entwicklung in vielen europäischen Ländern, gig von einer Entscheidung über die Erweiterung des den Anstieg der regenerativen Stromerzeugung und den Tagebaus Nochten. Nach intensiven und umfangreichen starken Preisrückgang auf den internationalen Öl-, Gas- Verhandlungen sind die notwendigen Vereinbarungen und Kohlemärkten. für den Schulneubau unterzeichnet und die Gemeinde Schleife kann nun als Bauherr das Vorhaben umsetzen. Diese Entwicklung, deren Ende nicht abzusehen ist, führt Vattenfall ist an der Finanzierung in zweistelliger Millioauch in Deutschland zu einem starken Ergebnisrückgang nenhöhe beteiligt. im Stromgeschäft von Vattenfall und zu Sonderabschreibungen beim Steinkohlekraftwerk Moorburg wie auch Vattenfall Europe Mining AG Weiterer Schritt zum Schleifer Schulneubau erreicht Finanzierungs-Vereinbarung zwischen Vattenfall und Gemeinde unterzeichnet Im Schleife-Vertrag vom 15.12.2008 haben sich die Ge- Nach intensiven und umfänglichen Verhandlungen kann meinde Schleife und die Vattenfall Europe Mining AG die Gemeinde Schleife nun als Bauherr das Vorhaben am unter anderem über Leistungen im Zusammenhang mit Ortseingang gegenüber dem Gewerbegebiet umsetzen. der Inanspruchnahme des Abbaugebietes 1 des Tage- Damit wird auf der Grundlage des Schleife-Vertrages vom baus Nochten geeinigt. Dazu zählt auch der deutsch- 15.12.2008 ein weiterer Meilenstein erreicht. sorbische Schulkomplex. Die Gemeinde Schleife und die Vattenfall Europe Mining AG haben nun eine Vereinba- Mit der nunmehr möglichen Beauftragung der weiteren rung zur Finanzierung des Schulneubaus geschlossen. Planungsleistungen können die nächsten Schritte zur Vattenfall unterstützt das Vorhaben mit einem zweistel- planerischen und architektonischen Vorbereitung dieser ligen Millionen-Betrag. Vom Freistaat Sachsen erhält die Baumaßnahme erfolgen. Nach der daraufhin erforderGemeinde zusätzlich Fördermittel für das Neubauprojekt. lichen europaweiten Ausschreibung der Baulose kann mit den eigentlichen Bauarbeiten unter der VerantworGleichzeitig wurde eine Vereinbarung zwischen der Ge- tung der Gemeinde voraussichtlich Ende 2016 begonnen meinde Schleife, dem Büro huber staudt architekten bda werden. und VE-M zu den Nutzungsrechten zum vorliegenden Entwurf des deutsch-sorbischen Schulkomplexes in Schleife abgeschlossen. Vattenfall Europe Mining AG und Gemeinde Schleife Entwurf deutsch-sorbischer Schulkomplex, huber staudt architekten bda Schleifer Informationsblatt Bergbau – Nr. 53 | Oktober 2015 Bauen im Abbaugebiet 2 des Tagebaus Nochten Zahlreiche Familien haben notwendige Sanierungs-, Erweiterungs- und Neubauvorhaben auf ihren Grundstücken und für ihre Familien in den Orten des Abbaugebietes 2 des Tagebaus Nochten wegen der zu erwartenden bergbaulichen Inanspruchnahme zurückgestellt, leben in beengten Verhältnissen und begnügen sich mit geringerem Komfort in ihren Lebensbedingungen. Größere Investitionen in Umbauten, Erweiterungen oder sogar Neubauten wurden vor einer bisher anstehenden Umsiedlung von Vielen als nicht sinnvoll erachtet. Diese sehr nachvollziehbare Auffassung gerät nun durch den Verkaufsprozess der Braunkohlensparte von Vattenfall und die schwebende Ungewissheit über die Inanspruchnahme des Abbaugebietes 2 durch einen möglichen Erwerber ins Wanken. Viele Familien fragen sich berechtigterweise, ob sie bei Bedarf alten- oder behindertengerechte Umbauten durchführen oder bauliche Ergänzungen vornehmen sollten, um der gewachsenen Familie bzw. den geänderten Wohnvorstellungen hinreichend Platz zu bieten. Im Abbaugebiet 2 gibt es aktuell kein generelles Bauverbot. Der am 15.05.2014 in Kraft getretene Braunkohlenplan zur Fortschreibung des Tagebaus Nochten reserviert ausschließlich die Fläche für bergbauliche Inanspruchnahme und zum Ausschluss der Ansiedlung bzw. der Realisierung großflächiger Vorhaben. Erst nach bergrechtlicher Planfeststellung durch den von VE-M beantragten Rahmenbetriebsplan besteht, insoweit dies in einer Planfeststellung festgelegt wird, ein Bauverbot innerhalb des definierten Abbaugebietes. Aus Sicht der Gemeinden besteht in den bebauten Innenbereichen der Ortslagen Schleife südlich der Bahn, Rohne und Mulkwitz in der Gemeinde Schleife, aber auch in Mühlrose und Klein Trebendorf in der Gemeinde Trebendorf in Baulücken Baurecht nach § 34 Baugesetzbuch. Die Gemeinden werden sich in Abstimmung mit dem Landkreis Görlitz im Interesse der Bürger zeitnah bemühen, klarzustellen, in welchen Teilen der jeweiligen Ortslagen tatsächlich und nachvollziehbar Baurecht besteht. Darüber hinaus ist es aus Sicht der Gemeinden unabdingbar, dass notwendige Investitionsmaßnahmen von Familien im Abbaugebiet 2 des Tagebaus Nochten, nach dem noch zu unterschreibenden Grundlagenvertrag jeweils so entschädigt werden, wie es für entsprechende Bestandsgebäude bei einer notwendigen Umsiedlung geregelt ist. Voraussetzung dabei ist eine Entscheidung über die Inanspruchnahme des Abbaugebietes 2. Sollte in Ihrer Familie eine entsprechende Anforderung an eine bauliche Umgestaltung, Ergänzung oder einen Neubau gegeben sein, so möchten wir Sie bitten, sich vor weiteren konkreten Schritten zuerst mit dem Bauamt der Verwaltungsgemeinschaft Schleife in Verbindung zu setzen, um das weitere Vorgehen abzustimmen. Am 9. September 2015 gab es eine Abstimmung zwischen VE-M und den Gemeinden Schleife und Trebendorf zum Umgang mit baulichen Veränderungen im Abbaugebiet 2. Es wurde sich dazu verständigt, dass Um- und Anbauten zur Anpassung des Wohnumfeldes an aktuelle Lebensumstände/ -erfordernisse im Fall einer Inanspruchnahme des Abbaugebietes 2 im dann zu erstellenden Gutachten erfasst bzw. im vorliegenden Gutachten ergänzt werden. Gleichzeitig ist darauf aufmerksam zu machen, dass eventuelle Neubauten durch Personen, die nach dem jetzigen Stand der verhandelten Grundlagenverträge nicht die Voraussetzung für einen Umsiedlerstatus erfüllen, ausschließlich nach Verkehrswert entschädigt würden. Die endgültige Entscheidung, ob die Grundlagenverträge in jetziger Form zum Tragen kommen, kann jedoch erst ein neuer Eigentümer nach dem Verkauf von Vattenfalls Braunkohlensparte entscheiden. Gern stehen die Mitarbeiter von VE-M in den Bürgersprechstunden zu den bekannten Terminen zur Verfügung. Gemeinde Schleife / Vattenfall Europe Mining AG 3 Schleifer Informationsblatt Bergbau – Nr. 53 | Oktober 2015 Flächennutzungsplan Verwaltungsgemeinschaft Schleife Der Flächennutzungsplan (FNP) ist eines der wichtigsten Planungsinstrumente der öffentlichen Hand, mit dem die städtebauliche Entwicklung der Gemeinden gesteuert werden soll. Es handelt sich dabei um eine grafische Plandarstellung des gesamten Gemeindegebietes (im Fall von Schleife für das gesamte Gebiet der Verwaltungsgemeinschaft), in dem u.a. die bestehenden und für die Zukunft erwünschten Flächennutzungen dargestellt sind. Dies betrifft Flächen, auf denen diese Nutzung schon vorhanden ist, und Flächen, auf denen diese Nutzung in Zukunft etabliert werden soll. Zweck des Flächennutzungsplanes ist keine kartografische Darstellung des Ist-Zustandes, sondern vielmehr eine in die Zukunft gerichtete konzeptionelle Entwicklungsplanung für die Gemeinde und andere öffentliche Planungsträger. Er gibt damit auch die Vorgaben für die zukünftige Inanspruchnahme von Flächen und ordnet diese im Sinne einer sozialgerechten, dem Wohl der Allgemeinheit dienenden städtebaulichen Gesamtkonzeption. Der Flächennutzungsplan stellt dabei auch eine Art Zukunftsprogramm der Verwaltungsgemeinschaft dar, das für sie selbst und andere Behörden maßgebend ist. Er hat damit bindende Wirkung auf fast alle Entwicklungsbereiche und erreicht eine nicht zu unterschätzende Informations- und Steuerungswirkung für viele andere Maßnahmen. Der Flächennutzungsplan besitzt durch seine Bündelungswirkung von vielen fachlichen, städtebaulichen und gemeindlichen Ansichten und Notwendigkeiten eine zentrale Steuerungsfunktion. VE-M hat sich mit den Gemeinden der Verwaltungsgemeinschaft Schleife und dem Landkreis Görlitz dazu verständigt, den begonnenen Flächennutzungsplan für die Verwaltungsgemeinschaft Schleife abzuschließen. Die in Abhängigkeit vom Abbaugebiet 2 des Tagebaues Nochten geplanten Ansiedlungsgebiete werden im Flächennutzungsplan mit abgebildet. Landkreis Görlitz, Amt für Kreisentwicklung / Vattenfall Europe Mining AG Verschiebung der Zeitschiene für die Umsiedlung des Abbaugebietes 2 – Schleife südl. der Bahn, Klein Trebendorf, Rohne, Mulkwitz und Mühlrose – Vattenfall plant die Tagebaufortführung derzeit so, dass eine Inanspruchnahme des Abbaugebietes 2 weiterhin möglich ist. Dennoch kann zum jetzigen Zeitpunkt keine Aussage getroffen werden, ob die Inanspruchnahme tatsächlich erfolgen wird. Eine Entscheidung wird erst ein neuer Eigentümer der Braunkohlesparte treffen. Wenn es zur Umsiedlung kommt, sind die in den verhandelten Grundlagenverträgen festgelegten Umsiedlungszeiträume zu überprüfen und entsprechend anzupassen. Auch wenn der Tagebau Nochten weiter voranschreitet, wird den betroffenen Anwohnern dann ein ausreichender Umsiedlungszeitraum zur Verfügung gestellt. Vattenfall Europe Mining AG 4 Schleifer Informationsblatt Bergbau – Nr. 53 | Oktober 2015 5 Luftbildaufnahmen gemäß Trebendorf- und Schleife-Vertrag Entsprechend dem Trebendorf- und Schleife-Vertrag können alle Umsiedlerhaushalte sowie alle Eigentümer von Grundstücken, die keine Umsiedler sind, auf Wunsch eine Luftbildaufnahme bis zum Format A3 des von ihm bewohnten Hauses aus dem vorhandenen Fotobestand erhalten. Eine Neubefliegung findet nicht statt. Die Möglichkeit, ein Luftbild zu erhalten, besteht unter der Voraussetzung, dass diese Familien und Grundstückseigentümer bei der Gemeinde Trebendorf, der Gemeinde Schleife oder VE-M bis zum Freitag, den 18.12.2015 eine schriftliche Bestellung abgegeben haben. Ein späterer Wunsch kann nicht mehr berücksichtigt werden. Teile von Schleife und Rohne Mulkwitz (Fotos: Hartmut Rauhut) Entsprechende Formulare können von Grundstückseigentümern, die keine Umsiedler sind, in den Gemeindeverwaltungen Schleife (Frau Ladusch) und Trebendorf (Frau Zange bzw. Herr Zech) ausgefüllt werden. Umsiedlerhaushalte wenden sich bitte in den Bürgerbüros an VE-M, zu den bekannten Sprechtagen. Die Auswahl des Fotos erfolgt vor Ort bei den genannten Ansprechstellen. Des Weiteren besteht die Möglichkeit, das Formular per Post zu versenden an: attenfall Europe Mining AG V PG-MIM2, Frau Mielke Vom-Stein-Straße 39 03050 Cottbus Schleifer Informationsblatt Bergbau – Nr. 53 | Oktober 2015 6 Vattenfall Bürgersprechstunde Rohne Die nächsten Bürgersprechstunden im VattenfallBürgerbüro in der Alten Schule in Rohne finden an folgenden Tagen von 14.00 – 18.00 Uhr statt: - Mittwoch, den 11.11.2015 - Mittwoch, den 09.12.2015 - Mittwoch, den 27.01.2016 - Mittwoch, den 24.02.2016 Vattenfall Bürgersprechstunde Trebendorf Die nächsten Bürgersprechstunden im VattenfallBürgerbüro in der ehemaligen Schule Trebendorf finden an folgenden Tagen von 14.00 – 18.00 Uhr statt: - Donnerstag, den 19.11.2015 - Donnerstag, den 14.01.2016 - Donnerstag, den 11.02.2016 Die nächsten Sprechstunden hinsichtlich des Erwerbs von unbebauten Flurstücken im Vorfeld des Tagebaus Nochten finden im Vattenfall-Bürgerbüro in der ehemaligen Schule Trebendorf an folgenden Tagen von 13.00 – 17.00 Uhr statt: - Donnerstag, den 29.10.2015 - Donnerstag, den 26.11.2015 Personalwechsel im Umsiedlungsmanagement Martin Klausch (35) hat am 1. Oktober 2015 die Leitung der Abteilung Bauwesen/Umsiedlungsmanagement übernommen. Für den langjährigen Leiter Joachim Kretschmer hat zeitgleich die passive Phase seiner Altersteilzeit begonnen. Vattenfall Europe Mining AG Kontakt Bürgermeister Reinhard Bork Tel.: 035773/72913 Fax: 035773/72924 Mail: [email protected] Sprechzeit: • dienstags 9 – 11/13 – 18 Uhr in der Gemeindeverwaltung Schleife Bearbeiterin Bergbau Schleife/Rohne/ Mulkwitz/Mühlrose Sabine Ladusch Gemeindebüro Schleife Tel.: 035773/72922 Fax: 035773/72924 Mail: [email protected] Sprechzeiten zu den Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung oder nach Absprache Sprechzeiten Rohne Jeden 1. und 3. Mittwoch im Monat • in der Alten Schule Rohne von 16 – 18 Uhr • Tel.: 035773/73027 in Rohne zur Sprechzeit Seelsorgerin Antje Schröcke Sprechstunde: • dienstags 10 – 12 Uhr und nach Vereinbarung Andacht im Sozialen Zentrum St. Barbara: donnerstags 15 Uhr Tel.: 035773/73 99 55, Mobil: 0160/802 11 20 Mail: [email protected] Herausgeber: Vattenfall Europe Mining AG (PG-MIM), Vom-Stein-Straße 39, 03050 Cottbus Gemeinde Schleife, Friedensstraße 83, 02959 Schleife Layout: wallat & knauth GmbH, Cottbus | Druck: Druckzone, Cottbus | 53/2015 Koordinator Soziales Netzwerk Holger Thomas Sprechstunde nach Vereinbarung Tel.: 035773/998080, Mobil: 0151/54 85 51 72 Mail: [email protected] Sitz und Postadresse Seelsorge und Soziales Netzwerk: Neustädter Str. 18, 02959 Schleife Vattenfall-Bürgerbüro in der Alten Schule Rohne Tel.: 03 57 73 / 7 35 65 und 03 57 73 / 7 35 66 Fax: 03 57 73 / 7 35 59 in Rohne zur Sprechzeit Sprechzeit: • 1 mal monatlich mittwochs 14 – 18 Uhr Termine siehe oben
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