Plant der Senat heimlich bereits eine weitere Flüchtlingsunterkunft

BÜRGERSCHAFT
DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG
Drucksache
21/3448
21. Wahlperiode
04.03.16
Schriftliche Kleine Anfrage
der Abgeordneten Karin Prien (CDU) vom 26.02.16
und
Betr.:
Antwort des Senats
Plant der Senat heimlich bereits eine weitere Flüchtlingsunterkunft in
Rissen?
Der Meldung „Grundstück am Eibenkamp für Flüchtlinge im Gespräch“ im
„Hamburger Abendblatt“ vom 25. Februar 2016 ist zu entnehmen, dass der
Senat den Zukauf eines weiteren Grundstücks (circa 8.000 m²) in der
erwähnten Straße in Rissen für 3 Millionen Euro plane.
Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat:
1.
Plant die Stadt den Kauf eines Grundstücks im Eibenkamp?
2.
Wie groß ist dieses?
3.
Zu welchem Preis soll es erworben werden?
Die Freie und Hansestadt Hamburg steht derzeit in entsprechenden Verhandlungen
mit dem Eigentümer des genannten Grundstücks mit einer Fläche von rund 8.400 qm.
Eine Entscheidung über den Ankauf wurde noch nicht getroffen. Im Übrigen sieht der
Senat zur Wahrung seiner Verhandlungsposition und der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse von Vertragspartnern grundsätzlich in ständiger Praxis davon ab, zu Einzelheiten von Immobilienankäufen Stellung zu nehmen.
4.
Befinden sich eines oder gar mehrere der Nachbargrundstücke bereits
im Eigentum der Freien und Hansestadt Hamburg oder einer städtischen
Gesellschaft?
Wenn ja, wie groß sind diese?
Ja, ein 8.442 m² und ein 9.597 m² großes Grundstück.
5.
Wie stellt sich die planungsrechtliche Situation des Grundstücks dar?
Könnten das Grundstück und die Nachbargrundstücke ohne B-PlanÄnderung mit Wohnungen bebaut werden?
Das private Flurstück 1804 der Gemarkung Rissen ist im Bebauungsplan Rissen 7
vom 26. April 1973 als Grundstück für Gemeinbedarf, Schule ausgewiesen.
Im Übrigen siehe Antwort zu 8. und 9.
6.
Ist die Nutzung des Grundstücks als Schulerweiterungsfläche – auch
unter Berücksichtigung der Pläne für die Fläche Suurheid – nicht mehr
erforderlich?
Das Grundstück ist im Schulentwicklungsplan nicht als Schulerweiterungsfläche vorgesehen.
7.
Könnten die Grundstücke nach § 246 BauGB bebaut werden?
Siehe Antworten zu 5. sowie zu 8. und 9.
Drucksache 21/3448
Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode
8.
Was planen die Stadt beziehungsweise der Bezirk mit dem/den Grundstück/en?
9.
Inwieweit ist der Bezirk bisher in die Planung involviert?
Das Grundstück eignet sich für eine Wohnbebauung und soll als sogenannte Potenzialfläche gekauft werden. Das Bezirksamt Altona hat den Grundstückserwerb befürwortet. Eine Flüchtlingsunterbringung ist auf dem Grundstück derzeit nicht vorgesehen.
10. Hat der Bezirk die Fläche in der Vergangenheit auf seine Eignung für die
Flüchtlingsunterbringung entweder im Rahmen einer ZEA, ÖrU oder
„Flüchtlingsunterbringung mit Perspektive Wohnen“ geprüft?
Wenn ja wann, mit welchem Ergebnis?
Bei der Suche nach Flächen für eine öffentlich-rechtliche Unterbringung im Bezirk
Altona sind auch Grundstücke am Eibenkamp und Hartkrögen betrachtet worden. Das
Flurstück 1803 der Gemarkung Rissen ist an die Stadtteilschule Rissen für einen
naturnahen Schulgarten verpachtet. Aufgrund des Bürgerbegehrens zum Erhalt der
Brünschenwiesen aus dem Jahre 2003 ist eine Planung für Wohnungsbau an dieser
Stelle bezirksintern nicht weiter verfolgt worden.
11. Im „Hamburger Abendblatt“-Artikel ist davon die Rede, dass hier eine
weitere Flüchtlingsunterkunft geplant sei. Ist dem so?
Wenn ja, wie viele Plätze für diese Zielgruppe sollen hier zu wann in
welcher Unterbringungsform entstehen? Und sollen hier ausschließlich
Flüchtlinge untergebracht werden?
Siehe Antwort zu 8. und 9.
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