Hundepensionsvertrag Baroua Bosso

HUNDEPENSION
Baroua Bosso
Andrea Ehrl · Bahnhofstraße 24 · 14624 Dallgow-Döberitz · Telefon 0172-9900682
Web www.baroua-bosso.de · Mail [email protected]
H U N D E P E N S I O N S V E R T R A G
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Eigentümer
Vorname
Name
Adresse
Telefon
Telefon im Notfall
E-Mail
Zu betreuender Hund
Name
Hunderasse
Geburtsdatum
Kastriert
☐ männlich ☐ weiblich
☐ ja ☐ nein
Chipnummer
(falls vorhanden)
Geschlecht
Bei Tasso gemeldet
Listenhund (Brandenburg)
Auflagen
Einwilligung
☐ ja ☐ nein
☐ ja ☐ nein
☐ Maulkorb ☐ Leinenzwang ☐ Sachkundenachweispflicht
Hund darf beim Spaziergang frei laufen: ☐ ja ☐ nein
Behandelnder Tierarzt
Dauerhafte Medikation/Fütterungsplan
Bei dauerhafter Medikamentengabe bitte Bescheinigung des behandelnden Tierarztes
inklusive Dosierung mitbringen!
Besonderheiten
☐ Wildern & Jagen
☐ Schlechte Leinenführigkeit
☐ Gesundheitliche Einschränkungen*
☐ Unverträglichkeit*
☐ Allergien*
☐ Übermäßiges Bellen
☐ Ressourcenverteidigung*
☐ Inkontinenz
☐ Angst*
☐ Sonstiges*
*
[V1, 07-07-2015]
Hundepensionsvertrag Baroua Bosso / Seite 2/3
Vom Eigentümer mitzubringen
☐ Personalausweis
☐ Hundehalterhaftpflicht-Versicherungsschein (Kopie)
☐ Original Impfpass
☐ Nachweis Entwurmung
☐ Nachweis Parasitenschutz
☐ Bei einem Listenhund: Nachweis alle Auflagen zu Führung des Hundes erfüllt zu haben
☐ Bei dauerhafter Medikation: Tierärztliche Bescheinigung inklusive Dosierungsanleitung
Preiskategorie – wird von der Hundepension Baroua Bosso ausgefüllt –
☐ Kleiner, mittelgroßer Hund – unter 55 cm Schulterhöhe
☐ Großer Hund – Ab 55 cm Schulterhöhe
☐ Kurzes Fell
☐ Langes Fell
☐ Hund unter einem Jahr
☐ Hund, der Sonderbetreuung benötigt
Die jeweils aktuelle Preisliste finden Sie auf »www.baroua-bosso.de«.
Regeln
Der Eigentümer legitimiert sich durch Vorlage seines Personalausweises und des Impfpasses seines
Hundes als Eigentümer des zu betreuenden Tieres.
Der Eigentümer versichert, dass sein Hund aktuell geimpft, frei von ansteckenden Krankheiten und frei
von Ecto- und Endoparasiten* ist. (Ectoparasiten: Flöhe, Zecken; Endoparasiten: Würmer, Giardien)
Als Nachweis der aktuellen Impfungen dient der Impfpass. Parasitenschutz und Wurmkuren sind gesondert nachzuweisen, sofern diese nicht durch die Tierarztpraxis im Impfpass eingetragen worden sind.
Die Entwurmung darf inklusive des geplanten Betreuungszeitraums nicht älter als drei Monate sein und nicht
jünger als drei Tage (= Entwurmung mindestens drei Tage vor Abgabe in der Hundepension).
Alternativ zur Wurmkur kann auch eine aktuelle tierärztliche Bestätigung einer negativen Kotprobe (Sammelprobe
von drei Tagen) abgegeben werden.
Bringt ein Hund nachweislich eine ansteckende Krankheit oder Parasiten mit, trägt der Eigentümer dieses Hundes
die dadurch entstehenden Kosten für Desinfektion und Mitbehandlung angesteckter Hunde.
Ist während der Betreuungszeit eine tierärztliche Behandlung aus Sicht der Hundepension Baroua Bosso
notwendig, darf sie diese veranlassen und dem Eigentümer die Kosten in Rechnung stellen.
Während des Aufenthaltes in der Hundepension steht es der Hundepension frei zu dem Tierarzt ihrer Wahl zu gehen.
Der Eigentümer versichert ausdrücklich, dass für das zu betreuende Tier eine Haftpflichtversicherung besteht und
der aktuelle Beitrag bezahlt ist. Eine Kopie des Versicherungsscheins ist in der Hundepension abzugeben.
Durch das Tier verursachte Personen- oder Sachschäden während der Betreuung gehen zu Lasten des
Eigentümers (siehe § 833 BGB Tierhaltegefährdungshaftung). Die Hundepension Baroua Bosso übernimmt hier
keinerlei Haftung.
Die »beidseitige Tiergefahr« gilt in der Hundepension Baroua Bosso nicht. Jeder Hundebesitzer haftet zu
100 Prozent für den Schaden, den sein Hund einem anderen Tier zufügt.
Hintergrund: Beißen sich zwei gleich große/schwere Hunde, sind die Versicherungen nur dann verpflichtet den Schaden
in voller Höhe zu regulieren, wenn einer der Hunde frei und der andere angeleint war. Sind beide Hunde frei oder beide
Hunde angeleint, ist die Versicherung lediglich verpflichtet 50 Prozent des Schadens zu regulieren. Es kann also
passieren, dass Ihr Hund bei einem Spaziergang von einem anderen Hund angefallen und gebissen wird und die
Versicherung nur 50 Prozent der Kosten übernimmt.
Zur Kenntnis genommen
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Hundepensionsvertrag Baroua Bosso / Seite 3/3
Für Schäden, die der Hund während der Betreuungszeit in der Hundepension Baroua Bosso erleiden könnte,
übernimmt die Hundepension keine Haftung. Die Haftung der Hundepension wird ausdrücklich auf Vorsatz
beschränkt. Richtet der Hund in der Hundepension Schäden an (zum Beispiel Urinflecken im Haus, zerkratzte
Polster oder Türen, angenagte Möbel, etc.) so haftet hierfür der Eigentümer. Bei Unsauberkeit des Hundes behält
sich die Hundepension vor, eine Pauschale für den Kosten- und Zeitaufwand für Reinigung, Desinfektion,
Wäsche zu erheben.
Die Hunde werden in der Hundepension Baroua Bosso art- und sachgerecht versorgt und beschäftigt, unter
Beachtung des Tierschutzgesetzes. Schäden an Dritten oder fremden Tieren gehen immer zu Lasten des
Eigentümers.
Der Eigentümer verpflichtet sich, die Hundepension über Untugenden seines Hundes (schlechte Leinenführigkeit,
Ungehorsam, Jagen, Ängstlichkeit usw.) oder vorhandenen Krankheiten (Bandscheibenvorfall, Verletzungen, etc.) ohne
Einschränkung in Kenntnis zu setzen. Dieses betrifft auch Auflagen des Hundes (Maulkorb- oder Leinenzwang). Sollte er
dies nicht tun, ist die Hundepension berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen. Der Eigentümer hat In diesem Fall
keinerlei Ansprüche gegenüber der Hundepension auf Schadensersatz oder Rückerstattung jeglicher Leistungen.
Zum Schutz des Rudels muss ein Hund, der sich aggressiv und zerstörerisch verhält, unverzüglich durch den Eigentümer oder einer von ihm bevollmächtigten Person abgeholt werden. Bis zum Zeitpunkt der Abholung wird der Hund vom
Rudel getrennt und einzeln gehalten. Durch den erheblich höheren Aufwand der Einzelhaltung, wird dem Eigentümer für
den gesamten Zeitraum der Einzelhaltung der doppelte Pensionspreis in Rechnung gestellt.
Gleiches gilt für Hündinnen, die während ihres Aufenthaltes in der Hundepension läufig werden. Diese sind sofort
abzuholen.
Läufige Hündinnen sind von der Betreuung grundsätzlich ausgeschlossen.
Abgesprochene Termine sowie Aufträge (mündlich oder nach geleisteter Unterschrift des Vertrags) sind
bindend. Bei Überschreiten der voraussichtlichen Aufenthaltsdauer ist der Eigentümer verpflichtet, dies
der Hundepension umgehend mitzuteilen. Die nachträglich anfallenden Kosten werden bei Abholung
bezahlt.
Hat der Eigentümer zugestimmt, dass sein Hund während des Spazierganges ohne Leine gehen darf, ist er sich
den mit dem Freilauf verbundenen Risiken bewusst. Im Schadensfall kann er keinerlei Ansprüche an die
Hundepension geltend machen. Die Hundepension haftet nicht bei Unglücksfällen, die beim Weglaufen, beim
Spielen oder bei Belßereien entstehen.
Zur Kenntnis genommen
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Ort/Datum
Unterschrift Eigentümer
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Unterschrift Hundepension Baroua Bosso
Andrea Ehrl