Hundetagesstätte AGB Januar 2016 PDF

Bianka Schiffer-Scheltwort
Heseler Strasse 6
26446 Friedeburg
04465-388605
[email protected]
www.hundepension-hundeglueck.de
Vertragsbedingungen zur Unterbringung von Privathunden
als Tagesgäste in der Hundetagesstätte
Liebe Kunden,
Ein Platz gilt bei uns erst als Fest reserviert wenn uns der
Unterbringungsvertrag schriftlich und UNTERSCHRIEBEN vorliegt.
Vorreservierungen werden max. 4 Wochen aufrecht erhalten.
Sollte dann kein Vertrag vorliegen wird der Platz dann wieder frei!
1) Die Hundepension und Tagesstätte verpflichtet sich den Hund artgerecht im Haus
bzw. im eingezäuntem Auslauf unterzubringen und zu versorgen.
Ausreichend Wasser wird bereitgestellt. Das benötigte Futter wird vom Hundehalter
mitgebracht, andernfalls werden Futterkosten mit 2,50 Euro inkl.19% MwSt pro
Tag in Rechnung gestellt.
Der Halter verpflichtet sich den Hund zum vereinbarten Termin zu bringen und auch
abzuholen.
2) Die Unterbringung in der Hundetagestätte Hundeglück betragen pro Tag 15 Euro
inkl. 19% MwSt ( Futter muss mitgebracht werden)
Bei Unterbringung ab 2 Hunden einer Familie beträgt der Betrag für die
Unterbringung pro Hund und Tag 12,50 Euro inkl.19% MwSt ( Futter muss
mitgebracht werden)
Probetag 20 Euro inkl. 19% MwSt
Der Gesamtbetrag der Unterbringung ist in Bar bei Abgabe des Hundes am 01.
des Monats in Bar in der Hundetagesstätte zu bezahlen !
3)Der Halter versichert dass sein Hund ausreichend geimpft, eine gültige
Hundehaftpflichtversicherung besitzt und entwurmt wie entfloht ist. Der
Impfausweis ist mitzubringen ( oder eine aktuelle Kopie ) und verbleibt für die Dauer
des Aufenthaltes in der Hundepension.
Eine Entwurmung und Behandlung gegen Zecken muss VOR der Unterbringung,
spätestens 1 Woche vorher erfolgen. Impfungen dürfen nicht älter als 12 Monate sein
und nicht jünger als 30 Tage.
Bei Anzeichen von Krankheiten oder bei evtl. Unfällen die während der Unterbringung
in der Hundepension und Hundetagesstätte auftreten, verpflichtet sich die
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Hundepension und Hundetagesstätte umgehend einen Tierarzt zu konsultieren. Pro
Tierarztbesuch betragen die Kosten 25 Euro inkl. 19% MwSt ( Kilometergeld und
Zeitaufwand )
Die Tierarztrechnung wird auf den Namen des Hundebesitzers ausgestellt und MUSS
mit der Hundepension bei Abholung des Hundes in Bar ausgeglichen werden.
Die Hundepension ist nicht für evtl. Behandlungsfehler etc. des Tierarztes Haftbar
zu machen.
Bringt ein Hund eine ansteckende Krankheit mit, trägt der Halter dieses Hundes
ebenso die dadurch entstehenden Kosten für Desinfektion, den daraus entstanden
Pensionsausfall und die Mitbehandlung angesteckter Hunde.
4)Der Halter ist verpflichtet dafür Sorge zu tragen dass der Hundepension und
Hundetagesstätte der Aufenthaltsort des Hundehalters oder ein Ansprechpartner
für den Notfall, der gewillt ist den Hund zu übernehmen, bekannt ist, so dass die
Hundepension und Hundetagesstätte den Halter bzw. den Ansprechpartner auch
tatsächlich jeder Zeit erreichen kann.
Der Halter wird durch die Hundepension und Hundetagesstätte, sofern möglich,
unverzüglich benachrichtigt wenn bei seinem Hund gesundheitliche oder psychische
Störungen auftreten oder der Hund Eingewöhnungsprobleme zeigt, die das
gewöhnliche Maß übersteigen.
Sollte der zu betreuende Hund durch aggressives, krankes oder zerstörerisches
Verhalten auffällig werden so ist diese/r unverzüglich abzuholen.
Sollte eine Hündin während der zu betreuenden Zeit läufig werden muss dieser
noch am gleichen Tag abgeholt werden. Sollte eine Abholung nicht möglich sein
kostet dieser Pensionstag 30 Euro!
5)Eine Haftung für ein Entlaufen oder sonstiges Abhandenkommen sowie über ein
Ableben des Hundes wird seitens der Hundepension NICHT übernommen.
Der Halter wird ausdrücklich darauf hingewiesen dass sein Hund auf eigene
Gefahr in der Hundepension und Hundetagesstätte Hundeglück untergebracht
wird.
Sollte der Hund nach dem Aufenthalt in der Hundepension z.B Krankheiten oder
Verletzungen zeigen, verpflichtet sich der Hundebesitzer dieses spätestens 3Tage
nach deren Feststellung schriftlich bei der Hundepension anzuzeigen, falls Ansprüche
geltend gemacht werden sollen. Die Beweislast für ein Verschulden der Hundepension
liegt bei dem Hundehalter.
Die Hundepension haftet nur für grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz. Es besteht eine
übliche betriebliche Haftpflichtversicherung für die Hundepension. Schadensersatz
wird nur bis zur Höhe der Leistungen der betrieblichen Haftpflichtversicherung
übernommen.
6)Durch den betreuenden Hund verursachte Personen oder Sachschäden während des
Aufenthaltes in der Hundepension Hundeglück gehen zu Lasten des Hundehalters,
7)Für mitgebrachte persönliche Gegenstände wird Keine Haftung übernommen.
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8)Entsprechende Termine zwecks Abgabe und Abholen sind aus organisatorischen
Gründen erforderlich und müssen zuvor gemeinsam abgesprochen und eingehalten
werden!!!
Öffnungszeiten der Hundetagesstätte!
Individuell nach Absprache auch andere Zeiten möglich !
MO – Fr Bringen ab 6:15 Uhr – Abholen bis 18:00 Uhr
SA + SO und an Feiertagen keine Hundetagestättenbetrieb!
Vorherige Absprachen notwendig damit ein reibungsloser und stressfreier Ablauf für
die Neuzugänge gewährleistet wird.
Sollte eine Übernachtung erforderlich sein, so wird diese mit 3 Euro pro Nacht
berechnet und muss in Bar bei Abholung des Hundes in der Hundetagesstätte
entrichtet werden
9)Sobald der Vertrag ausgefüllt und unterschrieben bei uns eingegangen ist gilt der
Platz in der Hundetagesstätte als reserviert.
Bei Stornierung der Reservierung VOR Abgabe des Hundes werden folgende
Kosten geltend gemacht:
Bis 21 Tage VOR Antritt in der Hundetagesstätte sind 25% der Vertragskosten
fällig.
bis 10 Tage VOR Antritt in der Hundetagesstätte sind 50% der Vertragskosten
fällig.
Danach wird der gesamte Preis in Rechnung gestellt.
Ein Platz in der Hundettagesstätte ist bindend für 6 Monate.
Kündigung kann zum Ablauf mit einer Frist von 14 Tagen, spätestens bis zum 15. zum
Ende des 6.Monats, erfolgen.
Erfolgt diese nicht, verlängert sich der vereinbarte Vertrag automatisch um 3
Monate.
Eine Rückerstattung der Unterbringungskosten bei vorzeitiger Beendigung der
Unterbringung des Hundes ist in jedem Fall ausgeschlossen!
Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der
Schriftform.
Unterbringungskosten können gerne auch vorab auf folgendes Konto überwiesen
werden, müssen aber spätestens 3 Tage VOR der Abgabe des Hundes in der
Hundepension eingegangen sein.
B.Schiffer-Scheltwort
BRLADE21LER
DE23285500000130905813
Hundepension + Tagesstätte „Hundeglück“ Bianka Schiffer-Scheltwort, Heselerstrasse 6
in 26446 Friedeburg
04465-388605
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