Hundepensionsvertrag AGbs 2016 PDF

Bianka Schiffer-Scheltwort
Heseler Strasse 6
26446 Friedeburg
04465-388605
[email protected]
www.hundepension-hundeglueck.de
Vertragsbedingungen zur Unterbringung von Privathunden
Liebe Kunden,
Ein Platz gilt bei uns erst als Fest reserviert wenn uns der Vertrag zur
Unterbringung des Hundes schriftlich und UNTERSCHRIEBEN vorliegt.
Vorreservierungen werden max. 4 Wochen aufrecht erhalten.
Sollte dann kein Vertrag vorliegen wird der Platz dann wieder frei!
1) Die Hundepension und Tagesstätte verpflichtet sich den Hund artgerecht im Haus
bzw. im eingezäuntem Auslauf unterzubringen und zu versorgen.
Ausreichend Wasser wird bereitgestellt. Das benötigte Futter wird vom Hundehalter
mitgebracht, andernfalls werden Futterkosten mit 2,50 Euro inkl.19% MwSt pro
Tag in Rechnung gestellt.
Der Halter verpflichtet sich den Hund zum vereinbarten Termin zu bringen und auch
abzuholen.
2) Die Unterbringung in der Hundepension Hundeglück betragen pro angefangenen
Tag 15 Euro inkl. 19% MwSt ( Futter muss mitgebracht werden)
Bei Unterbringung ab 2 Hunden einer Familie beträgt der Betrag für die
Unterbringung pro Hund und angefangener Tag 12,50 Euro inkl.19% MwSt ( Futter
muss mitgebracht werden)
Probetag 20 Euro inkl. 19% MwSt
Der Gesamtbetrag der Unterbringung ist in Bar bei Abgabe des Hundes zu
bezahlen !
Bei Überschreiten der voraussichtlichen Aufenthaltsdauer ist der Halter
verpflichtet dies der Hundepension mitzuteilen.
Die nachträglich anfallenden Kosten werden bei Abholung in Bar bezahlt.
Unterbleibt die Mitteilung der Verlängerung wird eine Bearbeitungsgebühr von 50
Euro pro angefangener Woche in Rechnung gestellt. Die Kosten trägt der Halter und
sind in Bar beim Abholen des Hundes in der Hundepension zu zahlen.
3)Der Halter versichert dass sein Hund ausreichend geimpft, eine gültige
Hundehaftpflichtversicherung besitzt und entwurmt wie entfloht ist. Der
Impfausweis ist mitzubringen und verbleibt für den Urlaubszeitraum in der
Hundepension. Eine Entwurmung und Behandlung gegen Zecken muss VOR der
Unterbringung, spätestens 1 Woche vorher erfolgen. Impfungen dürfen nicht älter als
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12 Monate sein und nicht jünger als 30 Tage.
Bei Anzeichen von Krankheiten oder bei evtl. Unfällen die während der Unterbringung
in der Hundepension auftreten, verpflichtet sich die Hundepension umgehend einen
Tierarzt zu konsultieren. Pro Tierarztbesuch betragen die Kosten 25 Euro inkl. 19%
MwSt ( Kilometergeld und Zeitaufwand ).
Die Tierarztrechnung wird auf den Namen des Hundebesitzers ausgestellt und MUSS
mit der Hundepension bei Abholung des Hundes in Bar ausgeglichen werden.
Die Hundepension ist nicht für evtl. Behandlungsfehler etc. des Tierarztes Haftbar
zu machen.
Bringt ein Hund eine ansteckende Krankheit mit, trägt der Halter dieses Hundes
ebenso die dadurch entstehenden Kosten für Desinfektion, den daraus entstanden
Pensionsausfall und die Mitbehandlung angesteckter Hunde.
4)Der Halter ist verpflichtet dafür Sorge zu tragen dass der Hundepension der
Aufenthaltsort des Hundehalters oder ein Ansprechpartner für den Notfall, der
gewillt ist den Hund zu übernehmen, bekannt ist, so dass die Hundepension den
Halter bzw. den Ansprechpartner auch tatsächlich jeder Zeit erreichen kann.
Der Halter wird durch die Hundepension, sofern möglich, unverzüglich benachrichtigt
wenn bei seinem Hund gesundheitliche oder psychische Störungen auftreten oder der
Hund Probleme beim Eingewöhnen zeigt, die das gewöhnliche Maß übersteigen.
Sollte der zu betreuende Hund durch aggressives, krankes oder zerstörerisches
Verhalten auffällig werden so ist diese/r unverzüglich abzuholen.
Sollte eine Hündin während der zu betreuenden Zeit läufig werden muss dieser
noch am gleichen Tag abgeholt werden.
Ist eine Abholung Seitens des Halters oder einer vom Halter beauftragten Person
nicht möglich, so wird dieser Hund isoliert ( in einem Einzelzimmer) untergebracht.
Die Kosten die hierfür betragen dann 30 Euro pro Tag ab und sind in Bar bei
Abholung des Hundes in der Hundetagesstätte zu entrichten.
5)Eine Haftung für ein Entlaufen oder sonstiges Abhandenkommen sowie über ein
Ableben des Hundes wird seitens der Hundepension NICHT übernommen.
Der Halter wird ausdrücklich darauf hingewiesen dass sein Hund auf eigene
Gefahr in der Hundepension Hundeglück untergebracht wird.
Sollte der Hund nach dem Aufenthalt in der Hundepension z.B Krankheiten oder
Verletzungen zeigen, verpflichtet sich der Hundebesitzer dieses spätestens 3Tage
nach deren Feststellung schriftlich bei der Hundepension anzuzeigen, falls Ansprüche
geltend gemacht werden sollen. Die Beweislast für ein Verschulden der Hundepension
liegt bei dem Hundehalter.
Die Hundepension haftet nur für grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz. Es besteht eine
übliche betriebliche Haftpflichtversicherung für die Hundepension. Schadensersatz
wird nur bis zur Höhe der Leistungen der betrieblichen Haftpflichtversicherung
übernommen.
2/3 Stand 01.01.2016
6)Durch den betreuenden Hund verursachte Personen oder Sachschäden während des
Aufenthaltes in der Hundepension Hundeglück gehen zu Lasten des Hundehalters,
7)Für mitgebrachte persönliche Gegenstände wird Keine Haftung übernommen.
8)Entsprechende Termine zwecks Abgabe und Abholen sind aus organisatorischen
Gründen erforderlich und müssen zuvor gemeinsam abgesprochen und eingehalten
werden!!!
Öffnungszeiten Hundepension :
MO – FR von 10 -11 Uhr und/oder 18 – 19 Uhr!
SA + SO und an Feiertagen NUR von 18 – 19 Uhr!
Kein Abholen und Bringen an Weihnachten und Ostersonntag!
Vorherige Absprachen notwendig damit ein reibungsloser und stressfreier Ablauf für
die Neuzugänge gewährleistet wird.
I)Sobald der Vertrag ausgefüllt und unterschrieben bei uns eingegangen ist gilt der
Pensionsplatz als reserviert.
Bei Stornierung der Reservierung VOR Abgabe des Hundes werden folgende
Kosten geltend gemacht:
Bis 21 Tage VOR Urlaubsantritt sind 25% der Vertragskosten zu entrichten,
bis 10 Tage VOR Urlaubsantritt sind 50% der Vertragskosten zu entrichten.
Danach wird der gesamte Preis in Rechnung gestellt.
Eine Rückerstattung der Vertragskosten bei vorzeitiger Beendigung der
Unterbringung des Hundes ist in jedem Fall ausgeschlossen!
Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der
Schriftform.
Die Vertragskosten können gerne auch vorab auf folgendes Konto überwiesen werden,
müssen aber spätestens 3 Tage VOR der Abgabe des Hundes in der Hundepension
eingegangen sein.
B.Schiffer-Scheltwort
BRLADE21LER
DE23285500000130905813
Hundepension + Tagesstätte „Hundeglück“ Bianka Schiffer-Scheltwort, Heselerstrasse 6
in 26446 Friedeburg
04465-388605
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