Modul „Theorie und Praxis guter Kommunikation“ Informationen zur

Prof. Dr. Bernhard Hardtung
Modul
„Theorie und Praxis guter Kommunikation“
Informationen zur Anmeldung und Platzvergabe für
Vorlesung und Übungen
im WS 2015/2016
A. Informationen für das 3. Fachsemester im BachelorStudiengang „Good Governance“ und darüber
I.
Informationen für diejenigen, die im SS 2015 die Lehrveranstaltung
(Vorlesung mit integriertem Seminar) besucht haben
Für Sie gilt folgendes Verfahren:
1. Bitte schicken Sie eine Mail mit dem Betreff „Modul Kommunikation: reguläre
Übung“ an mein Lehrstuhlsekretariat (Frau Stieper). Ihre Mail kann und sollte (in Ihrem
eigenen Interesse) enthalten terminliche Verhinderungen im WS 2015/2016 aufgrund von
universitären Veranstaltungen im Bachelor-Studiengang „Good Governance“ oder auch in
anderen Studiengängen, in denen Sie eingeschrieben sind.
2. Am Donnerstag, dem 8. Oktober, werden wir am Lehrstuhl die Anmeldungen auf Übungen verteilen. Wir versuchen, die Veranstaltungen in der ersten Hälfte der Vorlesungszeit
stattfinden zu lassen, sodass sie noch vor Weihnachten abgeschlossen sind.
3. Frühestens am Donnerstag, dem 8. Oktober, erhalten Sie per Mail Nachricht von uns,
wann und wo Ihre Übung stattfinden wird, vielleicht aber auch erst später.
II. Informationen für diejenigen, die das Modul noch nicht begonnen haben
Im Bachelor-Studiengang „Good Governance“ ist das Pflichtmodul „Theorie und Praxis guter
Kommunikation“ für das 7. und 8. Fachsemester vorgesehen, also im Rhythmus „WS und
anschließendes SS“. (Das Modul wird bei Bedarf zusätzlich im Rhythmus „SS und anschließendes WS“ angeboten; zum Grund s. u.) Der nächste Turnus beginnt im kommenden WS
2015/2016 mit der doppelstündigen Lehrveranstaltung (1 SWS Vorlesung mit 1 SWS integriertem Seminar) und wird im SS 2016 als Übung (1 SWS) fortgesetzt. Im Anschluss finden
die Modulprüfungen als mündliche Gruppenprüfungen statt. Geplant ist, die Prüfungen in der
Projektwoche des SS 2016 (das ist die Woche nach Pfingsten) stattfinden zu lassen.
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Für den Übungsteil des Moduls sind drei Übungsgruppen geplant (voraussichtlich eine als
Blockveranstaltung mit zwei Terminen, die anderen zwei als wöchentliche doppelstündige
Veranstaltungen). Weil in den Übungen wirklich geübt werden soll und die Möglichkeiten für
Gruppenprüfungen begrenzt sind, können an jeder Gruppe höchstens 15 Personen teilnehmen.
Daraus ergibt sich, dass in der Lehrveranstaltung im WS 2015/2016 (Vorlesung mit integriertem Seminar) insgesamt höchstens 45 Personen teilnehmen können.
Hinweis für Interessierte: Die Jahrgänge im Bachelor-Studiengang „Good Governance“ sind
größer als die Zahl derer, die im Kommunikationsmodul in einem Durchgang versorgt werden
können. Deshalb wird das Modul nicht erst ab dem siebten Fachsemester, sondern schon ab
dem dritten angeboten; außerdem wird es möglichst jedes Semester gestartet. Das ermöglicht
denjenigen, die noch nicht im 7., aber mindestens im 3. Fachsemester sind, die Veranstaltung
vorzuziehen, soweit noch Plätze frei sind.
ACHTUNG:
1. Weil man Kommunikation nur durch Üben lernen kann, besteht bei den Übungen Teilnahmepflicht: Die Teilnahme an der Übung ist Voraussetzung für die Zulassung zur Modulprüfung.
2. Wegen der begrenzten Kapazitäten gelten im Bachelor-Studiengang „Good Governance“
für das WS 2015/2016 folgende Regeln für die Anmeldung zur Vorlesung und die
Platzvergabe:
a) Anmeldungen sind möglich ab Montag, den 5. Oktober, 6.00 Uhr, per Mail an mein
Lehrstuhlsekretariat (Frau Stieper). Die Anmeldungen müssen enthalten den Namen,
den Studiengang, die Matrikelnummer und die Angabe, welches Fachsemester das WS
2015/2016 sein wird.
b) Ab Donnerstag, den 8. Oktober, 9.00 Uhr, werden die Plätze vergeben. Bei mehr als
45 Anmeldungen werden die folgenden Kriterien in der genannten Reihenfolge angewendet:
aa)
Anmeldungen vor dem 8. Oktober, 9.00 Uhr, gehen Anmeldungen danach vor.
bb) Höhere Fachsemester gehen niedrigeren vor.
cc)
Frühere Anmeldungen gehen späteren vor. Verfrühte Anmeldungen (vor dem 5.
Oktober, 6.00 Uhr) werden hinter zeitlich korrekte Anmeldungen gestellt, und
zwar umgekehrt chronologisch.
c) Ab dem 8. Oktober bekommen Sie per Mail Nachricht, ob Ihre Anmeldung angenommen werden konnte oder nicht.
d) Freie Plätze können noch bis Vorlesungsbeginn (Montag, den 12. Oktober, 15.15 Uhr)
vergeben werden.
e) Die Zuordnung zu den Übungen im SS 2016 geschieht erst später.
III. Informationen für diejenigen, die das alte Modul mit 2 SWS absolviert
haben
Frau Dr. Budde hat Ihnen in ihren Mails vom 29.8.2014 und 5.9.2014 meine Hinweise »Übergangslösungen für Wechsler von der alten in die neue SPSO „Good Governance –Wirtschaft,
Gesellschaft, Recht“« bekannt gegeben und Sie darauf hingewiesen, dass es in Ihrer eigenen
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Verantwortung liegt, zu überprüfen, ob Sie die zusätzlichen 3 LP benötigen oder wünschen,
die das neue Kommunikationsmodul gegenüber dem alten bietet.
Für diejenigen, die diese zusätzlichen 3 LP erwerben wollten, sind im WS 2014/2015 und für
Nachzügler im SS 2015 Sonderveranstaltungen angeboten worden, nämlich Übungen mit 1
SWS (Teilnahmepflicht, keine Prüfungsleistung).
Weil aber dennoch weiterhin Bedarf angemeldet worden ist, biete ich auch im WS 2015/2016
erneut die Möglichkeit an, diese zusätzlichen 3 LP in einer Übung mit 1 SWS zu erwerben.
Ob dafür eine eigene Übung eingerichtet wird oder ob die Teilnehmer in die regulären Übungen integriert werden, können wir erst nach Eingang der Anmeldungen entscheiden.
ACHTUNG:
1. Weil man Kommunikation nur durch Üben lernen kann, besteht Teilnahmepflicht.
2. Es gelten folgende Regeln für die Anmeldung und Aufteilung in die Übungsgruppen:
a) Anmeldungen sind ab sofort möglich. Schicken Sie dazu eine Mail mit dem Betreff
„Modul Kommunikation: Aufstockung“ an mein Lehrstuhlsekretariat (Frau Stieper).
aa)
Die Anmeldungen müssen enthalten: Name, Matrikelnummer, Semester des Besuchs des alten Moduls, Leiter der früheren Übung und Note.
bb) Die Anmeldungen können und sollen (in Ihrem eigenen Interesse) enthalten terminliche Verhinderungen im WS 2015/2016 aufgrund von universitären Veranstaltungen im Bachelor-Studiengang „Good Governance“ oder auch in anderen Studiengängen, in denen Sie eingeschrieben sind.
b) Am Donnerstag, dem 8. Oktober, werden wir am Lehrstuhl die Anmeldungen auf
Übungen verteilen. Wir versuchen, die Veranstaltungen in der ersten Hälfte der Vorlesungszeit stattfinden zu lassen, sodass sie noch vor Weihnachten abgeschlossen sind.
c) Frühestens am Donnerstag, dem 8. Oktober, erhalten Sie per Mail Nachricht von uns,
wann und wo Ihre Übung stattfinden wird, vielleicht aber auch erst später.
d) Freie Plätze können noch bis zum Beginn der jeweiligen Übung vergeben werden.
B. Informationen für andere Studiengänge
Wer etwas anderes als den Bachelor-Studiengang „Good Governance“ studiert und an dem
Modul „Theorie und Praxis guter Kommunikation“ teilnehmen möchte, meldet sich bitte an
wie oben unter A II 2 beschrieben mit zusätzlichen Angaben dazu, was die jeweilige Prüfungsordnung vorsieht: Pflicht- oder Wahlveranstaltung? Genügt der Besuch der Lehrveranstaltung (2 SWS Vorlesung mit integriertem Seminar) oder ist auch die Übung (1 SWS) notwendig? Ist eine Prüfung erforderlich? Teilnahme allein aus Interesse? – Die Zulassung richtet sich nach der Anzahl der freien Plätze und/oder der Dringlichkeit der Teilnahme.
Freundlich grüßt Sie
Bernhard Hardtung