Häggenschwil August 2015 Regeln bei Verstössen ___________________________________________________________________________ 1. Allgemein Im Lernhaus sowie auf dem Lernhausareal gelten die Regeln und Abmachungen. Alle Lernpartnerinnen und Lernpartner werden zu Beginn des Schuljahres über die Regeln informiert. 2. Einträge und Verstösse 2.1 Allgemeines Hält sich ein Lernpartner nicht an die Lernhausordnung bzw. an die Abmachungen, wird dieses Vergehen als leichter oder schwerer Verstoss taxiert. Die Einträge werden in vier Kategorien eingeteilt: A B Zuverlässigkeit: Integrationsbereitschaft C D Sozialverhalten: Diverses zu spät / Aufgaben bzw. Material vergessen etc. Lernhausordnung nicht einhalten, Kleidervorschriften nicht einhalten, Verwendung Handy unaufgefordert während der Unterrichtszeit, etc. schwatzhaft, Unterricht stören, unhöflich, frech, etc. Gewalt, Mobbing, spicken, etc. Alle Verstösse werden im Lerntagebuch (gelbe Karte) eingetragen. Alle Einträge werden ausserdem auf einer Datenbank erfasst, gespeichert und aufbewahrt. Die Einträge und die Disziplinarmassnahmen gelten für ein Semester. 2.2 Was gilt als Eintrag bzw. leichter Verstoss 2.3 Material bzw. Aufgaben vergessen Zu spät in den Unterricht kommen Auffälliges, den Unterricht störendes Verhalten Kleidervorschriften nicht einhalten Unaufgeforderter Handygebrauch während der Unterrichtszeit Unsorgfältiges Behandeln von Schul- und Einrichtungsmaterial Was gilt als Eintrag bzw. schwerer Verstoss Schwerwiegende Verstösse haben sofortige Konsequenzen zur Folge (Elterninformation, etc.) und können bei gravierenden Fällen sogar den sofortigen Ausschluss bedeuten. Beleidigen von Lernbegleitern und Lernpartnern Diebstahl Rauchen und Drogenkonsum Körperliche und psychische Gewalt an Mitmenschen, etc. 2.4 Konsequenzen und Ablauf bei Verstössen 5 Einträge Gespräch mit Stufenleiter / Coach Mitteilung an Eltern 1. Arbeitseinsatz à 2 Lektionen / Sonderjob 10 Einträge 1. Elternbrief Gespräch mit Lernhausleitung 2. Arbeitseinsatz à 3 Lektionen / Sonderjob 15 Einträge 2. Elternbrief In der Regel Elterngespräch mit Stufenleiter und Lernhausleitung 3. Arbeitseinsatz à 4 Lektionen / Sonderjob evtl. spezielle Massnahmen 20 Einträge 3. Elternbrief 4. Arbeitseinsatz / Sozialeinsatz 1 Tag evtl. spezieller Lernvertrag evtl. (Lern)therapeutische Massnahmen evtl. Timeout oder Schulausschluss
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