Läuteordnung der Ev. Kirchengemeinde Ebhausen 1. Tagesläuten

Läuteordnung der Ev. Kirchengemeinde Ebhausen
1. Tagesläuten
- Um 6.00 Uhr erklingt als Betglocke die Glocke Nr. 2.
- Um 11.00 Uhr und 15.00 Uhr bzw. 16.00 Uhr ist jeweils die Glocke Nr. 3
als Kreuzglocke zu hören.
- Um 19.00 Uhr bzw. 20.00 Uhr ertönt als Betglocke die Glocke Nr. 1.
2. Einläuten von Sonn- und Feiertagen
Das Einläuten geschieht am Samstag bzw. am Vorabend des Feiertages um
18.00 Uhr mit allen Glocken.
3. Gottesdienste
Das Vorläuten geschieht eine Stunde und eine halbe Stunde vor Beginn mit
der Glocke Nr. 3 und dann zum Gottesdienst mit allen Glocken.
Das Vaterunserläuten während des Gottesdienstes übernimmt die Glocke
Nr. 2, das Läuten bei einer Taufe die Glocke Nr. 3.
4. Kindergottesdienst
Zu Beginn des Kindergottesdienstes wird mit drei Glocken geläutet.
5. Amtshandlungen
- Da Amtshandlungen auch Gottesdienste sind, gilt für sie auch die
Läuteordnung wie in Punkt 3.
- Bei Beerdigungen wird zweimal vorgeläutet mit der Glocke Nr. 3 und
- 10 Minuten vorher mit allen Glocken.
- Bei Trauungen wird zweimal vorgeläutet mit der Glocke Nr. 3 und bei
Beginn mit allen Glocken.
6. Totenläuten
Ist ein Gemeindeglied gestorben, so wird dies am darauffolgenden Mittag um
12.00 Uhr mit der Glocke Nr. 1 der Gemeinde kundgetan.
7. Altjahrabendläuten
Um 24.00 Uhr erklingen am Altjahrabend alle Glocken.
Erklärung :
Nr. 1 = neue, größte Glocke von 1988, Tonlage f´
Nr. 2 = große Glocke von 1950, Tonlage as´
Nr. 3 = kleine Glocke von 1954, Tonlage des´
Nr. 4 = älteste Glocke aus dem 14. Jh., Tonlage b´