Läuteordnung der Ev. Kirchengemeinde Ebhausen 1. Tagesläuten - Um 6.00 Uhr erklingt als Betglocke die Glocke Nr. 2. - Um 11.00 Uhr und 15.00 Uhr bzw. 16.00 Uhr ist jeweils die Glocke Nr. 3 als Kreuzglocke zu hören. - Um 19.00 Uhr bzw. 20.00 Uhr ertönt als Betglocke die Glocke Nr. 1. 2. Einläuten von Sonn- und Feiertagen Das Einläuten geschieht am Samstag bzw. am Vorabend des Feiertages um 18.00 Uhr mit allen Glocken. 3. Gottesdienste Das Vorläuten geschieht eine Stunde und eine halbe Stunde vor Beginn mit der Glocke Nr. 3 und dann zum Gottesdienst mit allen Glocken. Das Vaterunserläuten während des Gottesdienstes übernimmt die Glocke Nr. 2, das Läuten bei einer Taufe die Glocke Nr. 3. 4. Kindergottesdienst Zu Beginn des Kindergottesdienstes wird mit drei Glocken geläutet. 5. Amtshandlungen - Da Amtshandlungen auch Gottesdienste sind, gilt für sie auch die Läuteordnung wie in Punkt 3. - Bei Beerdigungen wird zweimal vorgeläutet mit der Glocke Nr. 3 und - 10 Minuten vorher mit allen Glocken. - Bei Trauungen wird zweimal vorgeläutet mit der Glocke Nr. 3 und bei Beginn mit allen Glocken. 6. Totenläuten Ist ein Gemeindeglied gestorben, so wird dies am darauffolgenden Mittag um 12.00 Uhr mit der Glocke Nr. 1 der Gemeinde kundgetan. 7. Altjahrabendläuten Um 24.00 Uhr erklingen am Altjahrabend alle Glocken. Erklärung : Nr. 1 = neue, größte Glocke von 1988, Tonlage f´ Nr. 2 = große Glocke von 1950, Tonlage as´ Nr. 3 = kleine Glocke von 1954, Tonlage des´ Nr. 4 = älteste Glocke aus dem 14. Jh., Tonlage b´
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