Soziale Arbeit Weiterbildung CAS Kindes

Soziale Arbeit
Weiterbildung
CAS Kindes- und
Erwachsenenschutzrecht
22. August 2016
bis 7. Juli 2017
Zürcher Fachhochschule
Certificate of
Advanced Studies
CAS
www.zhaw.ch/sozialearbeit
Abklären, entscheiden, beraten:
Kompetenz ist die beste Basis.
Seit Anfang 2013 wird das revidierte Kindes- und Erwachse­
nenschutzrecht (KESR) in der Praxis umgesetzt. Das neue
Recht hat massgebliche Auswirkungen auf die Arbeit von in­volvierten Fachleuten im Kindes- und Erwachsenenschutz.
Neben den neuen inter­disziplinären Fachbehörden (KESB) gehören der Vorsorge­
auftrag, die Patientenverfügung, gesetz­
liche Vertretungsrechte, massgeschneiderte Massnahmen
sowie die Kindesvertretung im Verfahren vor der KESB zu den
wesentlichen Neuerungen.
Hohe Anforderungen setzen entsprechende
Fähigkeiten voraus.
Die vom Grundsatz der Subsidiarität und der Verhältnismässig­
keit geleitete Umsetzung des neuen Rechts ist anspruchsvoll
und tangiert alle Fachpersonen, die abklären, entscheiden, beraten oder betreuen. Der Studiengang vermittelt die für einen
wirksamen Kindes- und Erwachsenenschutz relevanten rechtlichen Kompetenzen, welche auch an den Schnittstellen zu
Sozialhilfebehörden, Sozialversicherungen, Schulen, Polizei
und Krankenhäusern gefordert sind.
Know-how zur professionellen Anwendung.
Studierende erwerben im praxisnahen Unterricht alles Wesent­
liche zum KESR. Wahlpflichtkurse ermöglichen spezifische
Ver­tiefungen. Der CAS greift aktuelle gesellschaftliche Themen
auf und befähigt dank hohem Praxis- und Anwendungsbezug
zu erfolgreichem Handeln.
CAS Kindes- und
Erwachsenenschutzrecht
Zielgruppe
Angesprochen sind Fachleute der Sozialen Arbeit
sowie verwandter Disziplinen wie Psychologie,
Pädagogik oder Recht mit Aufgaben im Kindesund/oder Erwachsenenschutz, die ihre Handlungskompetenz erweitern und vertiefen möchten.
Ziele
Die Teilnehmenden
• erlangen fundiertes Fachwissen und professionelle Handlungskompetenz im Kindes- und Erwachsenenschutzrecht (KESR)
• kennen die Hauptziele und die Neuerungen
des neuen KESR
• kennen das System, die Verfahrensweisen und
die Handlungsprinzipien im KESR
• reflektieren ihr bestehendes Wissen und sind
in der Lage, das neu erworbene Wissen in
ihrer Berufspraxis wirkungsvoll umzusetzen
• sensibilisieren sich im interdisziplinären
Denken und kennen die Abläufe benachbarter
Fach- und Arbeitsbereiche
• stärken durch das erworbene Wissen ihre berufliche Identität und ihre Motivation und festigen dadurch ihre Kompetenz im Arbeitsalltag
Struktur
Der CAS umfasst 24 Tage mit total 192 Kontaktstunden (Lektionen). Nach einem ersten Pflichtteil
von 10 Tagen folgt ein 8-tägiger Wahlpflichtkurs im
Kindes- oder Erwachsenenschutz. Der anschlies­
sende zweite Pflichtteil von 6 Tagen bildet den
Abschluss des Lehrgangs.
Pflichtkurse 1
Wahlpflichtkurs
Kindesschutz
Wahlpflichtkurs
Erwachsenenschutz
Pflichtkurse 2
Methodik
•Grundlagenreferate/Wissensinput
• Juristische Übungen
• Vertiefende Diskussionen und Erfahrungs austausch unter den Teilnehmenden
•Intervisionssequenzen
• Fallbearbeitung aus der Berufspraxis in
Gruppen- und Einzelarbeit
E-Learning
E-Learning unterstützt den Präsenzunterricht und
das Selbststudium. Abgestimmt auf die Lernziele
und die Lernbedürfnisse der Teilnehmenden wird
die Internet-Plattform Moodle benutzt, um den
Lernprozess zu fördern und den kollegialen Austausch anzuregen.
Abschluss / ECTS
Das Zertifikat (Certificate of Advanced Studies CAS)
wird erteilt, wenn die vorgeschriebenen Kontaktstunden absolviert sind und die Abschlussarbeit
angenommen ist. Erfolgreiche Absolventinnen und
Absolventen erhalten 15 Punkte im europaweiten
ECTS-Punktesystem.
Daten und Inhalte
Unterrichtszeiten: 8.45 bis 16.45 Uhr
Pflichtkurse 1
Montag, 22. Aug. 2016 / 8 Kontaktstunden
CAS-Start
Die Teilnehmenden lernen sich kennen und erhalten einen Überblick über den gesamten CAS und die
Leistungsnachweise.
Grundrechte und staatliches Handeln
Massnahmen des Kindes- und Erwachsenenschutzrechts greifen in die Gemeinschaft Eltern/Kind oder
in die Rechtsstellung des Einzelnen ein. Grundrechtseingriffe durch staatliches Handeln sind dabei
an Voraussetzungen gebunden. Das Spannungsfeld zwischen staatlicher Intervention und höchstpersönlicher Sphäre des Menschen im Kindesund Erwachsenenschutzrecht wird praxisorientiert
aufgezeigt.
Dozentin: Sabina Vella
Entwicklung. Die im Kindesrecht relevanten Begriffe
und Normen werden praxisnah vermittelt und diskutiert. Dabei geht es insbesondere um die Entstehung
des Kindesverhältnisses, den persönlichen Verkehr,
den Unterhalt, die elterliche Sorge, die Kindeswohlgefährdung sowie um einen Überblick über das
System und die Instrumente des Kindesschutzes.
Dozentin: Sabina Vella
Mo / Di, 10. / 11. Okt. 2016 / 16 Kontaktstunden
Grundlagen des Erwachsenenschutzrechts
Dargelegt werden die Hauptziele und das Konzept
des neuen Rechts. Die Teilnehmenden setzen sich
mit zentralen Begriffen wie Urteils- und Handlungsfähigkeit auseinander. Im Überblick werden die neuen
Rechtsinstitute, die verschiedenen Arten der Beistandschaften und die fürsorgerische Unterbringung erläutert. Wie wird die Förderung der Selbstbestimmung im Gesetz konkret umgesetzt? Wann und
wie wird die Handlungsfähigkeit einer Person eingeschränkt? Anhand von konkreten Beispielen werden Möglichkeiten und Grenzen der verschiedenen
Massnahmen diskutiert.
Dozentin: Verena Anliker
Montag, 31. Okt. 2016 / 8 Kontaktstunden
Dienstag, 23. Aug. 2016 / 8 Kontaktstunden
Datenschutz in der Sozialen Arbeit
Fachleute der Sozialen Arbeit sind auf den Austausch von Informationen angewiesen oder sollen
im Rahmen von Akteneinsichtsgesuchen Personendaten bekanntgeben. Im Fokus stehen Gegensätze wie Melde- oder Anzeigepflichten versus
Pflicht zur Verschwiegenheit sowie die Interessenabwägung bei der Bekanntgabe von Personendaten. Die wesentlichen rechtlichen Grundlagen
für den Umgang mit sensiblen Daten im Sozialbereich werden anhand von Praxisbeispielen aus
dem Arbeitsalltag veranschaulicht und diskutiert.
Dozent: Marco Fey
Mo / Di, 12. / 13. Sept. 2016 / 16 Kontaktstunden
Grundlagen des Kindesschutzrechts
Der Kindesschutz umfasst erzieherische Normen
und rechtliche Regeln zum Schutz des Kindes im
Hinblick auf seine psychische, soziale und physische
Behördenorganisation im KESR und
externe Stellen
Zusätzlich zu den materiellen Neuerungen wurden
die altrechtlichen Vormundschaftsbehörden durch
interdisziplinäre Fachbehörden ersetzt. Neben der
Organisation und den Aufgaben der Kindesund Erwachsenenschutzbehörde (KESB) wird die
Zusammenarbeit mit externen Stellen beleuchtet
(Jugendsekretariate, Sozialdienste, Fachstellen,
Ärzte, Vorsorgebeauftragte etc.). Im Übrigen werden
die gerichtlichen Beschwerdeinstanzen und die
Aufsicht erläutert.
Amt des Beistands und Verantwortlichkeit
Inhalte sind Bestellung, Aufgaben, Kompetenzen
und Pflichten des Beistands, die Mitwirkung und
das Einschreiten der KESB sowie die Rollenteilung
KESB/Beistände. Ausserdem werden die Grundzüge der Verantwortlichkeit dargestellt.
Dozent: Rolf Bieri
Dienstag, 1. Nov. 2016 / 8 Kontaktstunden
Verfahren
Neben dem materiellen Recht ist auch das Verfahrensrecht von grosser Bedeutung. Themen wie
Zuständigkeit, Grundsätze des Verfahrens bei der
Anordnung von Massnahmen, Anrufung der KESB
gegen Handlungen oder Unterlassungen des Beistands und das Rechtsmittelverfahren gegen Entscheide der KESB werden vermittelt.
Dozent: Daniel Steck
Freitag, 18. Nov. 2016 / 8 Kontaktstunden
Erfahrungsbericht einer KESB
Ein praxisnaher Erfahrungsbericht gibt Einblick in
den Aufbau sowie in die Prozesse der interdisziplinären Zusammenarbeit und der Entscheidungsfindung einer neu organisierten KESB.
Dozierende: Linus Cantieni,
Annegret Meyer-Gebs
Samstag, 19. Nov. 2016 / 2 x 4 Kontaktstunden
Kinderrechte im Kontext der Menschenrechte
Welche Rechte haben Kinder und Jugendliche
und wie können sie verwirklicht werden? Die UNOKinderrechtskonvention ist ein auf den Lebensbereich des Kindes zugeschnittenes Menschenrechtsinstrument und garantiert Kindern und Jugendlichen
Schutz, Förderung und Mitwirkung. Die Schweiz ist
verpflichtet, diese Garantien umzusetzen. Was bedeutet das für die Arbeit mit Kindern und ihren Familien? Die rechtlichen Grundlagen werden dargestellt
und Beispiele einer kinderrechtsorientierten Praxis
diskutiert.
Dozentin: Regula Gerber Jenni
Intervisionen zur Zertifikatsarbeit
Die Teilnehmenden tauschen sich in Gruppen über
die zu bearbeitenden Themen im Rahmen ihrer Zertifikatsarbeit aus. Grundlage dafür liefert die Disposition zum ausgewählten Thema. Die Gruppenmitglieder stellen sich gegenseitig ihre Erfahrungen
und Perspektiven zur Verfügung. Damit werden
Fragestellungen zum gewählten Thema reflektiert,
gemeinsam Ideen generiert und Impulse gegeben,
welche den Teilnehmenden zur Auswahl und Weiterbearbeitung überlassen werden.
Dozierende: Sabina Vella, Beat Reichlin
Die Teilnehmenden wählen einen der
zwei folgenden Wahlpflichtkurse.
Wahlpflichtkurs
Kindesschutz
Mo / Di, 9. / 10. Jan. 2017 / 16 Kontaktstunden
Massnahmen im zivilrechtlichen Kindesschutz
Die Teilnehmenden setzen sich anhand ausgewählter und eigener Praxisbeispiele vertieft mit den
Instrumenten des Kindesschutzes auseinander. Insbesondere werden Möglichkeiten und Grenzen im
Zusammenhang mit der Mandatsführung diskutiert
und kindesschutzrechtliche Fragestellungen wie z.B.
im Rahmen der Aufhebung des Aufenthaltsbestimmungsrechts erörtert.
Dozentinnen: Yolanda Mutter, Sabina Vella
Mo / Di, 6. / 7. März 2017 / 16 Kontaktstunden
Kindesvertretung, insbesondere im Verfahren
vor der KESB
Zu den Neuerungen im Kindesschutz gehört die
gesetzliche Verankerung der Kindesvertretung im
Verfahren vor der KESB. Die Stellung des Kindes im
gerichtlichen Verfahren und in jenem vor der KESB
werden in den Vordergrund gerückt. Grundlegende
Verfahrensgarantien im Rahmen des zivilrechtlichen
Kindesschutzes werden praxisnah bearbeitet. Es
wird der Frage nachgegangen, wann eine Kindesvertretung zwingend angeordnet werden muss. Zudem werden das Spannungsfeld zwischen Kindes­wille und Kindeswohl sowie die Rolle der Kindesvertretung und der Behörden vermittelt und diskutiert.
Dozentinnen: Yolanda Mutter, Sabina Vella
Mo / Di, 20. / 21. März 2017 / 16 Kontaktstunden
Kindesschutz und Häusliche Gewalt
Studienzahlen zeigen, dass Kinder und Jugendliche häufig direkt oder indirekt Opfer Häuslicher Gewalt sind. Wie sind Kinder und Jugendliche von Häuslicher Gewalt betroffen? Wie können
Kinder geschützt werden? Wie kann Kindern und
Jugendlichen geholfen und wie können sie gestärkt
werden?
Dozentinnen: Franziska Greber, Suzanne Otz
Montag, 10. April 2017 / 8 Kontaktstunden
Mo / Di, 16. / 17. Jan. 2017 / 16 Kontaktstunden
Gefährdungsmeldung versus Strafanzeige
Kinder, die Opfer werden, sind in zivilrechtliche Kin­desschutzverfahren und/oder strafrechtliche Ver­fah­­ren involviert. Die unterschiedliche Bedeutung der
Verfahren für Kinder und deren Schutz wird aufgezeigt. Zudem werden ihre Stellung im Strafverfahren und ihre Ansprüche als Opfer beleuchtet.
Dozentin: Sabina Vella
Beistandschaften im Erwachsenenschutz
Die vertiefte Auseinandersetzung mit dem Prozess
der Errichtung einer Beistandschaft und den verschiedenen Arten und Kombinationen von Beistandschaften ermöglicht es den Teilnehmenden,
im Einzelfall individuell angepasste Massnahmen zu
formulieren. Aufträge der Behörde, Kompetenzen
der Mandatsführenden und die Anforderungen an
Berichte und Anträge werden praxisnah behandelt.
Spezialfragen in Zusammenhang mit dem Beginn
und dem Ende der Mandatsführung werden diskutiert.
Dozentin: Verena Anliker
Dienstag, 11. April 2017 / 8 Kontaktstunden
Praxistag
Die Teilnehmenden setzen sich in Gruppen anhand
realer Kindesschutzfälle mit diversen fachlichen und
ethischen Fragen um das Kindeswohl auseinander.
Dozentin: Sabina Vella
Wahlpflichtkurs
Erwachsenen­schutz
Montag, 12. Dez. 2016 / 8 Kontaktstunden
Eigene Vorsorge: Vorsorgeauftrag und
Patientenverfügung
Der Selbstbestimmung der schutzbedürftigen Person kommt im neuen Erwachsenenschutzrecht
eine grosse Bedeutung zu. Errichtung, Wirkungen
und Widerruf des Vorsorgeauftrags und der Patientenverfügung werden diskutiert und ihre Bedeutung
wird anhand ausgewählter Fallbeispiele erläutert.
Dozentin: Petra Kropf Giger
Dienstag, 13. Dez. 2016 / 8 Kontaktstunden
Gesetzliche Vertretungsrechte
Als weitere Vorstufe zu den behördlichen Massnahmen regelt das neue Erwachsenenschutzrecht für urteilsunfähige Personen gesetzliche Vertretungsrechte. Dabei geht es um die Vertretung
durch den Ehegatten oder eingetragene Partnerinnen oder Partner im rechtsgeschäftlichen
Bereich sowie bei medizinischen Massnahmen.
Wissen zu vertretungsberechtigten Personen,
zu Voraus­setzung und Umfang der Vertretungsbefugnis sowie zur Rolle der KESB wird vermittelt.
Dozentin: Petra Kropf Giger
Freitag, 3. März 2017 / 4 Kontaktstunden
(morgens)
Vermögensverwaltung und Zusammenarbeit
Behörde – Mandatsperson
Die Einkommens- und Vermögensverwaltung ist
ein zentraler Aufgabenbereich der Mandatsführung.
Die gesetzlichen Vorgaben zur Inventarisierung, zur
Vermögensverwaltung und zu den zustimmungsbedürftigen Geschäften werden vermittelt. Die Umsetzung in der Praxis und Fragen der Zusammenarbeit zwischen der Behörde und der Mandatsperson
werden diskutiert.
Dozentin: Verena Anliker
Fr, 3. März 2017 / 4 Kontaktstunden (nachmittags) / Sa, 4. März 2017 / 8 Kontaktstunden
Fürsorgerische Unterbringung
Die fürsorgerische Unterbringung weist im Vergleich mit der altrechtlichen fürsorgerischen Freiheitsentziehung einen stark erweiterten Anwendungsbereich auf. Im Zentrum stehen daher die
formellen und materiellen Voraussetzungen der
fürsorgerischen Unterbringung und deren Überprüfung. Auch die geänderten Entlassungsmodalitäten sowie die ambulante Nachbetreuung werden betrachtet. Ferner werden die Besonderheiten
des Verfahrens zur Einschränkung der Bewegungsfreiheit in Einrichtungen erläutert.
Dozent: Beat Reichlin
Freitag, 7. April 2017 / 8 Kontaktstunden
Dienstag, 9. Mai 2017 / 8 Kontaktstunden
Erwachsenenschutz und Menschen
mit Demenz
Mit der längeren Lebenserwartung wächst in den
westlichen Industrienationen das Risiko, an einer
Demenz zu erkranken. Für die Begleitung von
demenzkranken Menschen im Rahmen einer
Erwachsenenschutzmassnahme erhalten die Teilnehmenden einen Einblick in das Krankheitsbild,
den Krankheitsverlauf, die vielfältigen Auswirkungen auf das Individuum, das soziale Umfeld und
auf die Mandatsführung.
Dozierende: Albert Wettstein,
Annigna Sablonier
Kinder psychisch kranker Eltern
Eine bedeutende Anzahl von Kindern wächst
mit einem psychisch kranken Elternteil auf. Dies
stellt eine erhebliche Belastung und ein Entwicklungsrisiko dar, was in der Fachwelt lange
nicht wahrgenommen wurde. Welche Auswirkungen können psychische Erkrankungen auf
die betroffenen Kinder und auf die Erziehungsfähigkeit des kranken Elternteils haben? Das
Thema wird am Ende des Kurstages im Rahmen
einer Podiumsdiskussion mit Expertinnen und
Experten aus der Praxis abgerundet.
Dozentin: Barbara Los-Schneider
Samstag, 8. April 2017 / 8 Kontaktstunden
Montag, 12. Juni 2017 / 8 Kontaktstunden
Praxistag
Die Teilnehmenden setzen sich in Gruppen anhand konkreter Fälle mit dem neuen System und
häufig auftretenden Fragestellungen im Erwachsenenschutzrecht auseinander.
Dozent: Beat Reichlin
Arbeit im Zwangskontext
Viele Beratungs- und Betreuungsleistungen finden
im Zwangskontext statt. Dies stellt besondere
Anforderungen an die Gesprächsführung und
die Gestaltung der Arbeitsbeziehung. Es gilt, mit
Widerstand umzugehen, Ambivalenzen zu klären
und konstruktive Kooperationsprozesse zu fördern. Einige dieser grundlegenden Strategien
werden erläutert und geübt.
Dozent: Klaus Mayer
Pflichtkurse 2
Montag, 8. Mai 2017 / 8 Kontaktstunden
Dienstag, 13. Juni 2017 / 8 Kontaktstunden
Umgang mit psychisch kranken Klienten
Fachleute, die in Beratung, Abklärung und Betreuung im Kindes- oder Erwachsenenschutz arbeiten, sind immer wieder mit Menschen mit psychischen Erkrankungen konfrontiert. Die psychische
Erkrankung wirkt sich auf den Arbeitsprozess mit
dem Klienten aus. Die Teilnehmenden erhalten einen Überblick über die wichtigsten psychischen
Erkrankungen, deren Ursachen und auslösende
Faktoren sowie über Handlungs- und Interventionsmethoden für ihren Arbeitsalltag.
Dozent: Otmar Wäger
Umgang mit Gewalt
Fachpersonen im Kindes- und/oder Erwachsenenschutz können mit gewalttätigen Ausbrüchen oder
verbalen Drohungen konfrontiert werden. Mit theoretischen Inhalten und Praxisübungen bietet dieser
Kurs Anleitung und Hilfe, um in Gefahrensituationen das persönliche Verhalten zu reflektieren und
optimale Entscheidungen zu treffen.
Dozent: Daniel Schwarz Carigiet
Donnerstag / Freitag, 6. / 7. Juli 2017
16 Kontaktstunden
Qualifikation
Dozierende: Sabina Vella, Beat Reichlin
Ausblick:
CAS mit MAS-Perspektive
Barbara Los-Schneider
Lic. phil. I, Psychologin und Psychotherapeutin
FSP, Dozentin ZHAW Soziale Arbeit
Wer einen grösseren Karriereschritt plant, kann
an der ZHAW einen Weiterbildungsmaster (Master of Advanced Studies MAS) absolvieren. Die
MAS bestehen aus jeweils zwei Wahlpflicht- und
einem Wahl-CAS sowie dem Mastermodul. Dieser modulare Aufbau bringt zeitlich und inhaltlich grösste Flexibilität. Der CAS Kindes- und
Erwachsenenschutzrecht ist Wahlpflichtmodul
des MAS Kinder-/Jugendhilfe und wird als Wahlmodul an alle weiteren MAS des Departements
Soziale Arbeit angerechnet (ausser an den MAS
Supervision, Coaching und Mediation).
Klaus Mayer
Diplom-Psychologe, Dozent ZHAW Soziale Arbeit
Studienleiterin
Sabina Vella
Lic. iur., Mediatorin, Dozentin ZHAW Soziale
Arbeit
Annegret Meyer-Gebs
Dipl. Sozialarbeiterin FH, systemische Paar- und
Familientherapeutin, Vizepräsidentin KESB Kreis
Bülach Süd
Yolanda Mutter
Dr. iur., Kindergärtnerin, Heilpädagogin und
Juristin, Leiterin des Rechtsdiensts des Amts
für Jugend und Berufsberatung der Region Süd,
Zürich
Suzanne Otz
Dipl. Sozialarbeiterin HFS, Behördenmitglied,
KESB Stadt Zürich
Beat Reichlin
RA lic. iur., Adjunkt, KESB der Stadt Zürich
Weitere Dozierende
Annigna Sablonier
Dipl. Sozialarbeiterin/Sozialpädagogin FH,
Berufsbeiständin, Abteilungsleiterin Gesetzlicher
Betreuungsdienst, Winterthur
Verena Anliker
Lic. iur., Schulung und Beratung im Kindesund Erwachsenenschutz
Daniel Schwarz Carigiet
Lic. phil. I, ehemaliger Instruktor Securitas AG
und Prüfungsexperte SBSS
Rolf Bieri
RA lic. iur., Mediator SVM/SDM-FSM, juristischer
Sekretär mbA, Gemeindeamt des Kantons Zürich
Daniel Steck
Dr. iur., alt Oberrichter Kanton Zürich
Linus Cantieni
RA Dr. iur., Präsident KESB Kreis Bülach Süd
Marco Fey
Lic. iur., Abteilungsleiter beim Datenschutzbeauftragten des Kantons Zürich
Regula Gerber Jenni
Dr. iur., freischaffende Juristin und Lehrbeauftragte Universität Freiburg
Franziska Greber
Psychotherapeutin ASP, Supervisorin und
Coach bso
Petra Kropf Giger
RA lic. iur., Adjunktin, KESB der Stadt Zürich
Otmar Wäger
Dr. med., Facharzt FMH für Psychiatrie und
Psychotherapie
Albert Wettstein
Dr. med., PD für geriatrische Neurologie UZH
Organisatorisches
Zulassung
Vorausgesetzt wird ein abgeschlossenes Studium
in Sozialer Arbeit oder einer verwandten Disziplin
an einer Hochschule (bzw. deren Vorgängerinstitution). Zudem ist eine zweijährige Berufserfahrung nach Abschluss der Ausbildung erforderlich.
Personen, welche die formalen Voraussetzungen
nicht erfüllen, können im Rahmen eines Äquivalenzverfahrens aufgenommen werden. Näheres:
www.zhaw.ch/sozialearbeit/wb-zulassung
Anmeldung
Bitte melden Sie sich bis am 10. Juni 2016 online
an unter www.zhaw.ch/sozialearbeit. Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs
fortlaufend geprüft. Sie erhalten in der Regel innerhalb von zwei bis drei Wochen Bescheid, ob Sie
aufgenommen werden.
Anzahl Teilnehmende
Maximal 24 Personen
Kosten
CHF 7200.– (192 Kontaktstunden, inkl. Lehrgangsunterlagen, Prüfungsgebühren und E-Learning,
exkl. Literatur)
Beratung
Sabina Vella
Telefon +41 58 934 89 14
[email protected]
«Juristische Zusammenhänge in der Sozialen
Arbeit faszinieren mich – diese Begeisterung
möchte ich an die Studierenden weitergeben.»
Informationsveranstaltungen
Mittwoch, 23. September 2015
Mittwoch, 6. April 2016
jeweils 18.00 bis 20.00 Uhr
Wir bitten Sie, sich online anzumelden unter
www.zhaw.ch/sozialearbeit/infoabend. Die Teilnahme an den Veranstaltungen ist kostenlos.
Änderungen bleiben vorbehalten.
Ort
Der CAS findet im Hochschulcampus Toni-Areal
statt, an der Pfingstweidstrasse 96 in Zürich-West,
10 bis 15 Gehminuten oder zwei Tramstationen
mit der Linie 4 vom S-Bahnhof Zürich Hardbrücke
entfernt.
Administration und Auskunft
Administration Weiterbildung
Telefon +41 58 934 86 36
[email protected]
Dienstleistungen und Beratung
Wir beraten und begleiten Individuen,
Teams und Organisationen fachlich und
zielgerichtet – auch vor Ort.
• Supervision, Coaching und Mediation
• Organisationsberatung
• Fachberatung
• Informationsdienste
www.zhaw.ch/sozialearbeit
Zürcher Hochschule
für Angewandte Wissenschaften
Departement Soziale Arbeit
Weiterbildung
Pfingstweidstrasse 96
Postfach 707
CH-8037 Zürich
Telefon +41 58 934 86 36
August 2015
klimaneutrale Drucksache: myclimate.org No. 01-15-436272
[email protected]
www.zhaw.ch/sozialearbeit