Soziale Arbeit Weiterbildung CAS Kindes- und Erwachsenenschutzrecht 22. August 2016 bis 7. Juli 2017 Zürcher Fachhochschule Certificate of Advanced Studies CAS www.zhaw.ch/sozialearbeit Abklären, entscheiden, beraten: Kompetenz ist die beste Basis. Seit Anfang 2013 wird das revidierte Kindes- und Erwachse nenschutzrecht (KESR) in der Praxis umgesetzt. Das neue Recht hat massgebliche Auswirkungen auf die Arbeit von involvierten Fachleuten im Kindes- und Erwachsenenschutz. Neben den neuen interdisziplinären Fachbehörden (KESB) gehören der Vorsorge auftrag, die Patientenverfügung, gesetz liche Vertretungsrechte, massgeschneiderte Massnahmen sowie die Kindesvertretung im Verfahren vor der KESB zu den wesentlichen Neuerungen. Hohe Anforderungen setzen entsprechende Fähigkeiten voraus. Die vom Grundsatz der Subsidiarität und der Verhältnismässig keit geleitete Umsetzung des neuen Rechts ist anspruchsvoll und tangiert alle Fachpersonen, die abklären, entscheiden, beraten oder betreuen. Der Studiengang vermittelt die für einen wirksamen Kindes- und Erwachsenenschutz relevanten rechtlichen Kompetenzen, welche auch an den Schnittstellen zu Sozialhilfebehörden, Sozialversicherungen, Schulen, Polizei und Krankenhäusern gefordert sind. Know-how zur professionellen Anwendung. Studierende erwerben im praxisnahen Unterricht alles Wesent liche zum KESR. Wahlpflichtkurse ermöglichen spezifische Vertiefungen. Der CAS greift aktuelle gesellschaftliche Themen auf und befähigt dank hohem Praxis- und Anwendungsbezug zu erfolgreichem Handeln. CAS Kindes- und Erwachsenenschutzrecht Zielgruppe Angesprochen sind Fachleute der Sozialen Arbeit sowie verwandter Disziplinen wie Psychologie, Pädagogik oder Recht mit Aufgaben im Kindesund/oder Erwachsenenschutz, die ihre Handlungskompetenz erweitern und vertiefen möchten. Ziele Die Teilnehmenden • erlangen fundiertes Fachwissen und professionelle Handlungskompetenz im Kindes- und Erwachsenenschutzrecht (KESR) • kennen die Hauptziele und die Neuerungen des neuen KESR • kennen das System, die Verfahrensweisen und die Handlungsprinzipien im KESR • reflektieren ihr bestehendes Wissen und sind in der Lage, das neu erworbene Wissen in ihrer Berufspraxis wirkungsvoll umzusetzen • sensibilisieren sich im interdisziplinären Denken und kennen die Abläufe benachbarter Fach- und Arbeitsbereiche • stärken durch das erworbene Wissen ihre berufliche Identität und ihre Motivation und festigen dadurch ihre Kompetenz im Arbeitsalltag Struktur Der CAS umfasst 24 Tage mit total 192 Kontaktstunden (Lektionen). Nach einem ersten Pflichtteil von 10 Tagen folgt ein 8-tägiger Wahlpflichtkurs im Kindes- oder Erwachsenenschutz. Der anschlies sende zweite Pflichtteil von 6 Tagen bildet den Abschluss des Lehrgangs. Pflichtkurse 1 Wahlpflichtkurs Kindesschutz Wahlpflichtkurs Erwachsenenschutz Pflichtkurse 2 Methodik •Grundlagenreferate/Wissensinput • Juristische Übungen • Vertiefende Diskussionen und Erfahrungs austausch unter den Teilnehmenden •Intervisionssequenzen • Fallbearbeitung aus der Berufspraxis in Gruppen- und Einzelarbeit E-Learning E-Learning unterstützt den Präsenzunterricht und das Selbststudium. Abgestimmt auf die Lernziele und die Lernbedürfnisse der Teilnehmenden wird die Internet-Plattform Moodle benutzt, um den Lernprozess zu fördern und den kollegialen Austausch anzuregen. Abschluss / ECTS Das Zertifikat (Certificate of Advanced Studies CAS) wird erteilt, wenn die vorgeschriebenen Kontaktstunden absolviert sind und die Abschlussarbeit angenommen ist. Erfolgreiche Absolventinnen und Absolventen erhalten 15 Punkte im europaweiten ECTS-Punktesystem. Daten und Inhalte Unterrichtszeiten: 8.45 bis 16.45 Uhr Pflichtkurse 1 Montag, 22. Aug. 2016 / 8 Kontaktstunden CAS-Start Die Teilnehmenden lernen sich kennen und erhalten einen Überblick über den gesamten CAS und die Leistungsnachweise. Grundrechte und staatliches Handeln Massnahmen des Kindes- und Erwachsenenschutzrechts greifen in die Gemeinschaft Eltern/Kind oder in die Rechtsstellung des Einzelnen ein. Grundrechtseingriffe durch staatliches Handeln sind dabei an Voraussetzungen gebunden. Das Spannungsfeld zwischen staatlicher Intervention und höchstpersönlicher Sphäre des Menschen im Kindesund Erwachsenenschutzrecht wird praxisorientiert aufgezeigt. Dozentin: Sabina Vella Entwicklung. Die im Kindesrecht relevanten Begriffe und Normen werden praxisnah vermittelt und diskutiert. Dabei geht es insbesondere um die Entstehung des Kindesverhältnisses, den persönlichen Verkehr, den Unterhalt, die elterliche Sorge, die Kindeswohlgefährdung sowie um einen Überblick über das System und die Instrumente des Kindesschutzes. Dozentin: Sabina Vella Mo / Di, 10. / 11. Okt. 2016 / 16 Kontaktstunden Grundlagen des Erwachsenenschutzrechts Dargelegt werden die Hauptziele und das Konzept des neuen Rechts. Die Teilnehmenden setzen sich mit zentralen Begriffen wie Urteils- und Handlungsfähigkeit auseinander. Im Überblick werden die neuen Rechtsinstitute, die verschiedenen Arten der Beistandschaften und die fürsorgerische Unterbringung erläutert. Wie wird die Förderung der Selbstbestimmung im Gesetz konkret umgesetzt? Wann und wie wird die Handlungsfähigkeit einer Person eingeschränkt? Anhand von konkreten Beispielen werden Möglichkeiten und Grenzen der verschiedenen Massnahmen diskutiert. Dozentin: Verena Anliker Montag, 31. Okt. 2016 / 8 Kontaktstunden Dienstag, 23. Aug. 2016 / 8 Kontaktstunden Datenschutz in der Sozialen Arbeit Fachleute der Sozialen Arbeit sind auf den Austausch von Informationen angewiesen oder sollen im Rahmen von Akteneinsichtsgesuchen Personendaten bekanntgeben. Im Fokus stehen Gegensätze wie Melde- oder Anzeigepflichten versus Pflicht zur Verschwiegenheit sowie die Interessenabwägung bei der Bekanntgabe von Personendaten. Die wesentlichen rechtlichen Grundlagen für den Umgang mit sensiblen Daten im Sozialbereich werden anhand von Praxisbeispielen aus dem Arbeitsalltag veranschaulicht und diskutiert. Dozent: Marco Fey Mo / Di, 12. / 13. Sept. 2016 / 16 Kontaktstunden Grundlagen des Kindesschutzrechts Der Kindesschutz umfasst erzieherische Normen und rechtliche Regeln zum Schutz des Kindes im Hinblick auf seine psychische, soziale und physische Behördenorganisation im KESR und externe Stellen Zusätzlich zu den materiellen Neuerungen wurden die altrechtlichen Vormundschaftsbehörden durch interdisziplinäre Fachbehörden ersetzt. Neben der Organisation und den Aufgaben der Kindesund Erwachsenenschutzbehörde (KESB) wird die Zusammenarbeit mit externen Stellen beleuchtet (Jugendsekretariate, Sozialdienste, Fachstellen, Ärzte, Vorsorgebeauftragte etc.). Im Übrigen werden die gerichtlichen Beschwerdeinstanzen und die Aufsicht erläutert. Amt des Beistands und Verantwortlichkeit Inhalte sind Bestellung, Aufgaben, Kompetenzen und Pflichten des Beistands, die Mitwirkung und das Einschreiten der KESB sowie die Rollenteilung KESB/Beistände. Ausserdem werden die Grundzüge der Verantwortlichkeit dargestellt. Dozent: Rolf Bieri Dienstag, 1. Nov. 2016 / 8 Kontaktstunden Verfahren Neben dem materiellen Recht ist auch das Verfahrensrecht von grosser Bedeutung. Themen wie Zuständigkeit, Grundsätze des Verfahrens bei der Anordnung von Massnahmen, Anrufung der KESB gegen Handlungen oder Unterlassungen des Beistands und das Rechtsmittelverfahren gegen Entscheide der KESB werden vermittelt. Dozent: Daniel Steck Freitag, 18. Nov. 2016 / 8 Kontaktstunden Erfahrungsbericht einer KESB Ein praxisnaher Erfahrungsbericht gibt Einblick in den Aufbau sowie in die Prozesse der interdisziplinären Zusammenarbeit und der Entscheidungsfindung einer neu organisierten KESB. Dozierende: Linus Cantieni, Annegret Meyer-Gebs Samstag, 19. Nov. 2016 / 2 x 4 Kontaktstunden Kinderrechte im Kontext der Menschenrechte Welche Rechte haben Kinder und Jugendliche und wie können sie verwirklicht werden? Die UNOKinderrechtskonvention ist ein auf den Lebensbereich des Kindes zugeschnittenes Menschenrechtsinstrument und garantiert Kindern und Jugendlichen Schutz, Förderung und Mitwirkung. Die Schweiz ist verpflichtet, diese Garantien umzusetzen. Was bedeutet das für die Arbeit mit Kindern und ihren Familien? Die rechtlichen Grundlagen werden dargestellt und Beispiele einer kinderrechtsorientierten Praxis diskutiert. Dozentin: Regula Gerber Jenni Intervisionen zur Zertifikatsarbeit Die Teilnehmenden tauschen sich in Gruppen über die zu bearbeitenden Themen im Rahmen ihrer Zertifikatsarbeit aus. Grundlage dafür liefert die Disposition zum ausgewählten Thema. Die Gruppenmitglieder stellen sich gegenseitig ihre Erfahrungen und Perspektiven zur Verfügung. Damit werden Fragestellungen zum gewählten Thema reflektiert, gemeinsam Ideen generiert und Impulse gegeben, welche den Teilnehmenden zur Auswahl und Weiterbearbeitung überlassen werden. Dozierende: Sabina Vella, Beat Reichlin Die Teilnehmenden wählen einen der zwei folgenden Wahlpflichtkurse. Wahlpflichtkurs Kindesschutz Mo / Di, 9. / 10. Jan. 2017 / 16 Kontaktstunden Massnahmen im zivilrechtlichen Kindesschutz Die Teilnehmenden setzen sich anhand ausgewählter und eigener Praxisbeispiele vertieft mit den Instrumenten des Kindesschutzes auseinander. Insbesondere werden Möglichkeiten und Grenzen im Zusammenhang mit der Mandatsführung diskutiert und kindesschutzrechtliche Fragestellungen wie z.B. im Rahmen der Aufhebung des Aufenthaltsbestimmungsrechts erörtert. Dozentinnen: Yolanda Mutter, Sabina Vella Mo / Di, 6. / 7. März 2017 / 16 Kontaktstunden Kindesvertretung, insbesondere im Verfahren vor der KESB Zu den Neuerungen im Kindesschutz gehört die gesetzliche Verankerung der Kindesvertretung im Verfahren vor der KESB. Die Stellung des Kindes im gerichtlichen Verfahren und in jenem vor der KESB werden in den Vordergrund gerückt. Grundlegende Verfahrensgarantien im Rahmen des zivilrechtlichen Kindesschutzes werden praxisnah bearbeitet. Es wird der Frage nachgegangen, wann eine Kindesvertretung zwingend angeordnet werden muss. Zudem werden das Spannungsfeld zwischen Kindeswille und Kindeswohl sowie die Rolle der Kindesvertretung und der Behörden vermittelt und diskutiert. Dozentinnen: Yolanda Mutter, Sabina Vella Mo / Di, 20. / 21. März 2017 / 16 Kontaktstunden Kindesschutz und Häusliche Gewalt Studienzahlen zeigen, dass Kinder und Jugendliche häufig direkt oder indirekt Opfer Häuslicher Gewalt sind. Wie sind Kinder und Jugendliche von Häuslicher Gewalt betroffen? Wie können Kinder geschützt werden? Wie kann Kindern und Jugendlichen geholfen und wie können sie gestärkt werden? Dozentinnen: Franziska Greber, Suzanne Otz Montag, 10. April 2017 / 8 Kontaktstunden Mo / Di, 16. / 17. Jan. 2017 / 16 Kontaktstunden Gefährdungsmeldung versus Strafanzeige Kinder, die Opfer werden, sind in zivilrechtliche Kindesschutzverfahren und/oder strafrechtliche Verfahren involviert. Die unterschiedliche Bedeutung der Verfahren für Kinder und deren Schutz wird aufgezeigt. Zudem werden ihre Stellung im Strafverfahren und ihre Ansprüche als Opfer beleuchtet. Dozentin: Sabina Vella Beistandschaften im Erwachsenenschutz Die vertiefte Auseinandersetzung mit dem Prozess der Errichtung einer Beistandschaft und den verschiedenen Arten und Kombinationen von Beistandschaften ermöglicht es den Teilnehmenden, im Einzelfall individuell angepasste Massnahmen zu formulieren. Aufträge der Behörde, Kompetenzen der Mandatsführenden und die Anforderungen an Berichte und Anträge werden praxisnah behandelt. Spezialfragen in Zusammenhang mit dem Beginn und dem Ende der Mandatsführung werden diskutiert. Dozentin: Verena Anliker Dienstag, 11. April 2017 / 8 Kontaktstunden Praxistag Die Teilnehmenden setzen sich in Gruppen anhand realer Kindesschutzfälle mit diversen fachlichen und ethischen Fragen um das Kindeswohl auseinander. Dozentin: Sabina Vella Wahlpflichtkurs Erwachsenenschutz Montag, 12. Dez. 2016 / 8 Kontaktstunden Eigene Vorsorge: Vorsorgeauftrag und Patientenverfügung Der Selbstbestimmung der schutzbedürftigen Person kommt im neuen Erwachsenenschutzrecht eine grosse Bedeutung zu. Errichtung, Wirkungen und Widerruf des Vorsorgeauftrags und der Patientenverfügung werden diskutiert und ihre Bedeutung wird anhand ausgewählter Fallbeispiele erläutert. Dozentin: Petra Kropf Giger Dienstag, 13. Dez. 2016 / 8 Kontaktstunden Gesetzliche Vertretungsrechte Als weitere Vorstufe zu den behördlichen Massnahmen regelt das neue Erwachsenenschutzrecht für urteilsunfähige Personen gesetzliche Vertretungsrechte. Dabei geht es um die Vertretung durch den Ehegatten oder eingetragene Partnerinnen oder Partner im rechtsgeschäftlichen Bereich sowie bei medizinischen Massnahmen. Wissen zu vertretungsberechtigten Personen, zu Voraussetzung und Umfang der Vertretungsbefugnis sowie zur Rolle der KESB wird vermittelt. Dozentin: Petra Kropf Giger Freitag, 3. März 2017 / 4 Kontaktstunden (morgens) Vermögensverwaltung und Zusammenarbeit Behörde – Mandatsperson Die Einkommens- und Vermögensverwaltung ist ein zentraler Aufgabenbereich der Mandatsführung. Die gesetzlichen Vorgaben zur Inventarisierung, zur Vermögensverwaltung und zu den zustimmungsbedürftigen Geschäften werden vermittelt. Die Umsetzung in der Praxis und Fragen der Zusammenarbeit zwischen der Behörde und der Mandatsperson werden diskutiert. Dozentin: Verena Anliker Fr, 3. März 2017 / 4 Kontaktstunden (nachmittags) / Sa, 4. März 2017 / 8 Kontaktstunden Fürsorgerische Unterbringung Die fürsorgerische Unterbringung weist im Vergleich mit der altrechtlichen fürsorgerischen Freiheitsentziehung einen stark erweiterten Anwendungsbereich auf. Im Zentrum stehen daher die formellen und materiellen Voraussetzungen der fürsorgerischen Unterbringung und deren Überprüfung. Auch die geänderten Entlassungsmodalitäten sowie die ambulante Nachbetreuung werden betrachtet. Ferner werden die Besonderheiten des Verfahrens zur Einschränkung der Bewegungsfreiheit in Einrichtungen erläutert. Dozent: Beat Reichlin Freitag, 7. April 2017 / 8 Kontaktstunden Dienstag, 9. Mai 2017 / 8 Kontaktstunden Erwachsenenschutz und Menschen mit Demenz Mit der längeren Lebenserwartung wächst in den westlichen Industrienationen das Risiko, an einer Demenz zu erkranken. Für die Begleitung von demenzkranken Menschen im Rahmen einer Erwachsenenschutzmassnahme erhalten die Teilnehmenden einen Einblick in das Krankheitsbild, den Krankheitsverlauf, die vielfältigen Auswirkungen auf das Individuum, das soziale Umfeld und auf die Mandatsführung. Dozierende: Albert Wettstein, Annigna Sablonier Kinder psychisch kranker Eltern Eine bedeutende Anzahl von Kindern wächst mit einem psychisch kranken Elternteil auf. Dies stellt eine erhebliche Belastung und ein Entwicklungsrisiko dar, was in der Fachwelt lange nicht wahrgenommen wurde. Welche Auswirkungen können psychische Erkrankungen auf die betroffenen Kinder und auf die Erziehungsfähigkeit des kranken Elternteils haben? Das Thema wird am Ende des Kurstages im Rahmen einer Podiumsdiskussion mit Expertinnen und Experten aus der Praxis abgerundet. Dozentin: Barbara Los-Schneider Samstag, 8. April 2017 / 8 Kontaktstunden Montag, 12. Juni 2017 / 8 Kontaktstunden Praxistag Die Teilnehmenden setzen sich in Gruppen anhand konkreter Fälle mit dem neuen System und häufig auftretenden Fragestellungen im Erwachsenenschutzrecht auseinander. Dozent: Beat Reichlin Arbeit im Zwangskontext Viele Beratungs- und Betreuungsleistungen finden im Zwangskontext statt. Dies stellt besondere Anforderungen an die Gesprächsführung und die Gestaltung der Arbeitsbeziehung. Es gilt, mit Widerstand umzugehen, Ambivalenzen zu klären und konstruktive Kooperationsprozesse zu fördern. Einige dieser grundlegenden Strategien werden erläutert und geübt. Dozent: Klaus Mayer Pflichtkurse 2 Montag, 8. Mai 2017 / 8 Kontaktstunden Dienstag, 13. Juni 2017 / 8 Kontaktstunden Umgang mit psychisch kranken Klienten Fachleute, die in Beratung, Abklärung und Betreuung im Kindes- oder Erwachsenenschutz arbeiten, sind immer wieder mit Menschen mit psychischen Erkrankungen konfrontiert. Die psychische Erkrankung wirkt sich auf den Arbeitsprozess mit dem Klienten aus. Die Teilnehmenden erhalten einen Überblick über die wichtigsten psychischen Erkrankungen, deren Ursachen und auslösende Faktoren sowie über Handlungs- und Interventionsmethoden für ihren Arbeitsalltag. Dozent: Otmar Wäger Umgang mit Gewalt Fachpersonen im Kindes- und/oder Erwachsenenschutz können mit gewalttätigen Ausbrüchen oder verbalen Drohungen konfrontiert werden. Mit theoretischen Inhalten und Praxisübungen bietet dieser Kurs Anleitung und Hilfe, um in Gefahrensituationen das persönliche Verhalten zu reflektieren und optimale Entscheidungen zu treffen. Dozent: Daniel Schwarz Carigiet Donnerstag / Freitag, 6. / 7. Juli 2017 16 Kontaktstunden Qualifikation Dozierende: Sabina Vella, Beat Reichlin Ausblick: CAS mit MAS-Perspektive Barbara Los-Schneider Lic. phil. I, Psychologin und Psychotherapeutin FSP, Dozentin ZHAW Soziale Arbeit Wer einen grösseren Karriereschritt plant, kann an der ZHAW einen Weiterbildungsmaster (Master of Advanced Studies MAS) absolvieren. Die MAS bestehen aus jeweils zwei Wahlpflicht- und einem Wahl-CAS sowie dem Mastermodul. Dieser modulare Aufbau bringt zeitlich und inhaltlich grösste Flexibilität. Der CAS Kindes- und Erwachsenenschutzrecht ist Wahlpflichtmodul des MAS Kinder-/Jugendhilfe und wird als Wahlmodul an alle weiteren MAS des Departements Soziale Arbeit angerechnet (ausser an den MAS Supervision, Coaching und Mediation). Klaus Mayer Diplom-Psychologe, Dozent ZHAW Soziale Arbeit Studienleiterin Sabina Vella Lic. iur., Mediatorin, Dozentin ZHAW Soziale Arbeit Annegret Meyer-Gebs Dipl. Sozialarbeiterin FH, systemische Paar- und Familientherapeutin, Vizepräsidentin KESB Kreis Bülach Süd Yolanda Mutter Dr. iur., Kindergärtnerin, Heilpädagogin und Juristin, Leiterin des Rechtsdiensts des Amts für Jugend und Berufsberatung der Region Süd, Zürich Suzanne Otz Dipl. Sozialarbeiterin HFS, Behördenmitglied, KESB Stadt Zürich Beat Reichlin RA lic. iur., Adjunkt, KESB der Stadt Zürich Weitere Dozierende Annigna Sablonier Dipl. Sozialarbeiterin/Sozialpädagogin FH, Berufsbeiständin, Abteilungsleiterin Gesetzlicher Betreuungsdienst, Winterthur Verena Anliker Lic. iur., Schulung und Beratung im Kindesund Erwachsenenschutz Daniel Schwarz Carigiet Lic. phil. I, ehemaliger Instruktor Securitas AG und Prüfungsexperte SBSS Rolf Bieri RA lic. iur., Mediator SVM/SDM-FSM, juristischer Sekretär mbA, Gemeindeamt des Kantons Zürich Daniel Steck Dr. iur., alt Oberrichter Kanton Zürich Linus Cantieni RA Dr. iur., Präsident KESB Kreis Bülach Süd Marco Fey Lic. iur., Abteilungsleiter beim Datenschutzbeauftragten des Kantons Zürich Regula Gerber Jenni Dr. iur., freischaffende Juristin und Lehrbeauftragte Universität Freiburg Franziska Greber Psychotherapeutin ASP, Supervisorin und Coach bso Petra Kropf Giger RA lic. iur., Adjunktin, KESB der Stadt Zürich Otmar Wäger Dr. med., Facharzt FMH für Psychiatrie und Psychotherapie Albert Wettstein Dr. med., PD für geriatrische Neurologie UZH Organisatorisches Zulassung Vorausgesetzt wird ein abgeschlossenes Studium in Sozialer Arbeit oder einer verwandten Disziplin an einer Hochschule (bzw. deren Vorgängerinstitution). Zudem ist eine zweijährige Berufserfahrung nach Abschluss der Ausbildung erforderlich. Personen, welche die formalen Voraussetzungen nicht erfüllen, können im Rahmen eines Äquivalenzverfahrens aufgenommen werden. Näheres: www.zhaw.ch/sozialearbeit/wb-zulassung Anmeldung Bitte melden Sie sich bis am 10. Juni 2016 online an unter www.zhaw.ch/sozialearbeit. Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs fortlaufend geprüft. Sie erhalten in der Regel innerhalb von zwei bis drei Wochen Bescheid, ob Sie aufgenommen werden. Anzahl Teilnehmende Maximal 24 Personen Kosten CHF 7200.– (192 Kontaktstunden, inkl. Lehrgangsunterlagen, Prüfungsgebühren und E-Learning, exkl. Literatur) Beratung Sabina Vella Telefon +41 58 934 89 14 [email protected] «Juristische Zusammenhänge in der Sozialen Arbeit faszinieren mich – diese Begeisterung möchte ich an die Studierenden weitergeben.» Informationsveranstaltungen Mittwoch, 23. September 2015 Mittwoch, 6. April 2016 jeweils 18.00 bis 20.00 Uhr Wir bitten Sie, sich online anzumelden unter www.zhaw.ch/sozialearbeit/infoabend. Die Teilnahme an den Veranstaltungen ist kostenlos. Änderungen bleiben vorbehalten. Ort Der CAS findet im Hochschulcampus Toni-Areal statt, an der Pfingstweidstrasse 96 in Zürich-West, 10 bis 15 Gehminuten oder zwei Tramstationen mit der Linie 4 vom S-Bahnhof Zürich Hardbrücke entfernt. Administration und Auskunft Administration Weiterbildung Telefon +41 58 934 86 36 [email protected] Dienstleistungen und Beratung Wir beraten und begleiten Individuen, Teams und Organisationen fachlich und zielgerichtet – auch vor Ort. • Supervision, Coaching und Mediation • Organisationsberatung • Fachberatung • Informationsdienste www.zhaw.ch/sozialearbeit Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften Departement Soziale Arbeit Weiterbildung Pfingstweidstrasse 96 Postfach 707 CH-8037 Zürich Telefon +41 58 934 86 36 August 2015 klimaneutrale Drucksache: myclimate.org No. 01-15-436272 [email protected] www.zhaw.ch/sozialearbeit
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