Bund der Militär- und Polizeischützen eV - SLG Stade

Bund der Militär- und Polizeischützen e.V.
Fachverband für Sportliches Großkaliberschiessen mit Sitz in D-33102 Paderborn
Anerkannter Schießsportverband gemäß §15 WaffG
Bundesgeschäftsstelle, Elsässer Weg 17 a, D-33102 Paderborn
Landesverband Niedersachsen-Bremen
Hans-Jürgen Korbella, Almwiese 3, 29633 Munster
Einladung und Ausschreibung zur Landesmeisterschaft 2016
in den Disziplinen SAR 1&2 und LAR 1&2
Termin:
02.04.2016
Uhrzeit ab 09:00 Uhr
Es stehen nur begrenzte Starts zur Verfügung, Vergabe der Startplätze
erfolgt nach Eingang der Meldung
Ort:
Schützenverein-Halsbek, Wittenheimstraße 59, 26655 Westerstede-Halsbek
Disziplin:
SAR 1 & 2 und LAR 1 & 2, gem. Sportordnung BDMP
Startgeld
10 Euro pro Disziplin, ohne Zahlungseingang keine Startbestätigung.
Konto:
SLG Nordlichter-Friesland
Volksbank Jever
IBAN DE87282622544003228006
Bitte! Name der SLG und Art der Verwendung, LM SAR/LAR angeben
Preise:
Pokale und Medaillen
Startzeiten:
von 09:00 – 16:00 Uhr die Startzeiten sind einzuhalten
Meldeschluss: 20.03.2016
Munition:
Originale und wiedergeladene Munition ist zulässig
Meldung an:
Klaus Müller, Georg-von-der-Vring Str. 40, 26441 Jever
Tel.: 04461-72489 Fax: 04461-912286
email: [email protected]
Hinweis:
Änderungen vorbehalten, der Startplan und Infos erscheinen zeitgerecht
unter: www.lv-nsb.bdmp.de
1.) Das Startgeld muss im Voraus entrichtet werden! Nur bei Entrichtung des Startgeldes gibt es die Startbestätigung
2.) Die Anmeldefristen müssen eingehalten werden!
3.) Wenn nicht jeder Schütze einer Waffe zum Wettkampf kommen kann, so ist dieses dem Veranstalter bekannt zu
geben, damit dieser die Schützen einplanen kann.
4.) Mannschaften müssen benannt werden! Der Bildung von Mannschaften kann nur zugestimmt werden, wenn eine
gemeinsame SLG-Zugehörigkeit besteht. Die SLG’en haben hiervon nicht abzuweichen!
5.) Jede SLG und jeder Schütze hat dafür zu sorgen, dass die Ausrüstung für das jeweilige Schießen bei den
Landesmeisterschaften komplett mitgebracht wird! Wie z.B.: Tacker, Schusspflaster, Matten, Waffenauflage
(Auflagefläche unter Druck maximal 15 mm), Sicherheitsfähnchen zur Waffensicherheitskontrolle, Gehörschutz!
Achtung:
Mit der Meldung verpflichtet sich der Schütze zur Einhaltung der rechtlichen Vorschriften über den Besitz,
Transport und das Führen von Schusswaffen und Munition. Die Standvorgaben der Eigner sind zu
beachten und den Anweisungen der Aufsichten ist Folge zu leisten!
Das Führen von Waffen ist auf der gesamten Anlage verboten. Ausnahme: in der Feuerlinie Hantieren mit
Waffen und zeigen dieser - auch im auseinander gebauten Zustand – ist nur ungeladen und in der
gekennzeichneten "Fummelzone" erlaubt! Aufmunitionieren ist nur an der Feuerlinie oder an einer speziell
gekennzeichnete Zone erlaubt! Ein Durchziehen (ein- bzw. entölen) ist unter Beachtung der
Sicherheitsvorschriften in der Fummelzone erlaubt.
Vor und Während des Schießens herrscht Alkoholverbot!
Mit der Teilnahme ist der Schütze einverstanden, dass die Daten, Ergebnisse und Bildaufzeichnungen
verbandsintern aber auch für die Öffentlichkeitsarbeit verwendet werden.
Um zeitgerechtes Erscheinen, mindestens 30 Minuten vor dem Start wird gebeten. Speisen
und Getränke stehen auf dem Stand zur Verfügung
Mit sportlichen Grüßen
Klaus Müller
Landesreferent LAR/SAR