Pension Nachkauf von Ausbildungszeiten: Individuelle Beratung notwendig MAG. RICHARD GRANZER, MBA Geschäftsführer Valida Consulting Fällen hingegen können Interessenten durch den Nachkauf eine hohe Rendite erzielen. Sehr oft ist es auch ratsam, nur einen Teil der Schul- und Studienzeiten nachzukaufen. E-Mail: [email protected] Neue Berechnungsmethoden Kontoerstgutschrift Mag. Richard Granzer ist gelernter Jurist und seit dreizehn Jahren als Geschäftsführer in der Valida Consulting für den Bereich Beratung zuständig. Davor war er in verschiedenen Funktionen in der betrieblichen Altersvorsorge tätig und hat an zahlreichen Publikationen und Studien in diesem Fachbereich mitgewirkt. Für Versicherte, die nach Vollendung des 15. Lebensjahres inländische öffentliche Ausbildungsstätten (z.B. Schule, Universität) besucht haben, gibt es die Möglichkeit, bei der Pensionsversicherungsanstalt diese Ausbildungszeiten nachzukaufen. Dies hat für den Versicherten zwei Vorteile: 1.Er kann vorzeitig die notwendige Anzahl von Versicherungsmonaten erreichen, um früher in Pension zu gehen. 2. Er kann sich seine spätere Pension dadurch erhöhen. Jeder nachgekaufte Ausbildungsmonat kostet für Versicherte, die nach dem 31.12.1954 geboren wurden, EUR 1.060,20 - wenn der Antrag dafür im Jahr 2015 gestellt wird. Die daraus resultierende jährliche Teilgutschrift für das Pensionskonto beträgt EUR 82,77. Die Ausgaben für den Nachkauf sind zur Zeit als Sonderausgabe steuerlich absetzbar. Die Zahlung für die Ausbildungszeiten können auch auf Raten getätigt werden. Ein wesentlicher Vorteil liegt darin, dass es möglich ist, die Raten-Zahlungen später wieder zu stoppen — was dann aber klarerweise zu einer Verringerung der Gutschrift für das Pensionskonto führen würde. Nachkauf nicht immer ratsam Ein Nachkauf ist nicht in jedem Fall die perfekte Lösung. Individuelle Berechnungen, die von der Valida Consulting für Personen mit unterschiedlichsten Versicherungszeiten durchgeführt wurden, zeigen: Man sollte nicht „blind" kaufen. Viele betroffene Personen sind besser beraten, das Geld in ein Vorsorgeprodukt zu investieren. In anderen Die PVA verwendet für Änderungen, die Versicherte ihr für die Kontoerstgutschrift einmelden, ab 2017 neue Berechnungsmethoden. Zurzeit werden der sogenannte „Ausgangsbetrag" sowie ein „Vergleichsbetrag" berechnet. Der „Vergleichsbetrag" gibt eine Unter- und Obergrenze an, die die Pensionskonto-Gutschrift nicht unterbzw. überschreiten darf. Ab 2017 wird dafür nur mehr der „Ausgangsbetrag" verwendet. Wie sich das für die Kontoerstgutschrift beim Nachkauf von Ausbildungszeiten auswirkt, hat die Valdia Consulting ebenfalls bereits an einem konkretem Beispiel berechnet: In dem Musterbeispiel der Valida Consulting wurde verglichen, wie hoch die Pension durch den Ausbildungszeitennachkauf steigt, abhängig davon, ob die Ausbildungszeiten vor oder nach dem 1.1.2017 nachgekauft werden. Es kam in diesem Fall zu keinen signifikanten Veränderungen. Da die einzelnen Gehalts- und Versicherungsverläufe aber sehr unterschiedlich sind, kann es in anderen Fällen sehr wohl zu Auswirkungen kommen. ■ www.vallda.a
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