Leistungsbeschreibung Persönliche Assistenz nach dem Auftraggebermodell a) Zielgruppe Menschen mit Beeinträchtigungen, die in der Lage sind, selbstbestimmt über die Art der Hilfeleistung zu entscheiden und über die erforderliche Organisationsfähigkeit verfügen, voll geschäftsfähig sind und in einem eigenen Haushalt alleine, zu zweit oder in Gemeinschaft leben. Nicht zur Zielgruppe gehören Menschen mit rein sozialen Defiziten und Menschen mit vorwiegend altersbedingten körperlichen und/oder geistigen Beeinträchtigungen. Nahe Angehörige, wie Eltern, Großeltern, Kinder, Lebenspartner/innen, Ehegatten/innen sowie sonstige im gemeinsamen Haushalt lebende Personen sind von der Tätigkeit als Persönliche Assistenten ausgeschlossen. Die Persönliche Assistenz nach diesem Modell wird durch selbständig tätige Persönliche Assistenten (freier Dienstvertrag) im Sinne des Oö. Sozialberufegesetzes erbracht. Eine Trägereinrichtung (derzeit ausschließlich die Selbst-Bestimmt-Leben-Initiative Oö) übernimmt die Kontrolle der Abrechnung der Menschen mit Beeinträchtigung und die Auszahlung an die Menschen mit Beeinträchtigung. Der MmB bezahlt dann die Assistenten. Die Akquisition des Persönlichen Assistenten und die vertragliche Vereinbarung zwischen dem Auftraggeber und dem Persönlichen Assistenten bleibt alleinig dem Menschen mit Beeinträchtigung vorbehalten. Der Unterschied zur Persönlichen Assistenz nach dem Trägermodell ergibt sich aus dem hohen Ausmaß der Selbstorganisation des MmB sowie selbständig tätige Assistenten b) Direkte Leistungen Die direkten Leistungen der Persönlichen Assistenz beinhalten die Bereiche: Unterstützung bei der Grundversorgung Hilfe beim Aufstehen und zu Bett gehen Unterstützung beim An- und Auskleiden Unterstützung bei der Körperpflege (z.B. Waschen, Duschen, Baden, Rasieren, Zähne putzen, Haarpflege) Hilfestellung bei der Nahrungsaufnahme Hilfestellung bei der Inkontinenzversorgung (z.B. Wickeln, Einlagen wechseln), etc. Hauswirtschaftliche Tätigkeiten Unterstützung beim Einkaufen Unterstützung bei der Essenszubereitung Unterstützung bei der Wäscheversorgung, etc. Begleitung und Mobilität Zur Pflege sozialer Kontakte Besuch von Veranstaltungen Begleitung zu Ärzten/ Ärztinnen, Therapeuten/Therapeutinnen, Behörden, etc. Freizeitgestaltung Begleitung zu außerhäuslichen Aktivitäten Unterstützung zur Teilnahme am gesellschaftlichen Leben, etc. Unterstützung bei jeder Form der Kommunikation Unterstützung bei der Hilfsmittelwahl, etc. Assistenzleistungen in der Schule oder am Arbeitsplatz können nicht in Anspruch genommen werden. c) Indirekte Leistungen Erstellung und Bearbeitung der erforderlichen Dokumentationsunterlagen Teilnahme an Fort- und Weiterbildungsveranstaltungen Dokumentation / Vorlage von Verwendungsnachweisen bei der Trägereinrichtung) Einmalig: Freier Dienstvertrag Bestätigung der Bezirksverwaltungsbehörde über die Anzeige der Tätigkeit als Persönlicher Assistenz bzw. Persönliche Assistentin Nachweis der Anmeldung des Persönlichen Assistenten/in bei der Versicherung der Gewerblichen Wirtschaft Laufend: Nachweis über die geleisteten Assistenzstunden und der Tätigkeiten Honorarnote von den Persönlichen Assistenten an den/die Auftraggeber/in Nachweis über die Zahlung der geleisteten Assistenzstunden und des bezahlten Kilometergeldes Fahrtenbücher sind zu führen. Leistungsumfang Bei der Persönlichen Assistenz nach dem Auftraggebermodell sind primär Leistungen zur Abdeckung der Grundbedürfnisse sicherzustellen (Unterstützung bei der Grundversorgung, Unterstützung bei hauswirtschaftlichen Tätigkeiten, Begleitung und Mobilität). Leistungen im Freizeitbereich können nur in geringerem Ausmaß in Anspruch genommen werden. Als Richtwert gelten max. 36 Std. pro Monat. Dauer der Leistung Die persönliche Assistenz kann täglich, rund um die Uhr in Anspruch genommen werden. Das maximale Ausmaß der Inanspruchnahme der Persönlichen Assistenz pro Person, darf den festgelegten Gesamtaufwand pro Monat (im Jahresdurchschnitt) nicht überschreiten. Das maximal mögliche Stundenausmaß der Persönlichen Assistenz liegt bei 450 Std. pro Monat. Dauer der Leistung Der Bescheid der Persönlichen Assistenz wird bei erstmaliger Gewährung auf 1 Jahr befristet ausgestellt. Ist darüber hinaus eine Persönliche Assistenz erforderlich, so ist neuerlich ein Antrag auf Gewährung der Leistung von den Antragsberechtigten zu stellen. Jeder weitere Bescheid wird jeweils auf längstens 3 Jahre befristet ausgestellt.
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