Leistungsbeschreibung Persönliche Assistenz nach dem

Leistungsbeschreibung
Persönliche Assistenz nach dem Auftraggebermodell
a) Zielgruppe
Menschen mit Beeinträchtigungen, die
in der Lage sind, selbstbestimmt über die Art der Hilfeleistung zu entscheiden und
über die erforderliche Organisationsfähigkeit verfügen,
voll geschäftsfähig sind und
in einem eigenen Haushalt alleine, zu zweit oder in Gemeinschaft leben.
Nicht zur Zielgruppe gehören Menschen mit rein sozialen Defiziten und Menschen mit
vorwiegend altersbedingten körperlichen und/oder geistigen Beeinträchtigungen.
Nahe Angehörige, wie Eltern, Großeltern, Kinder, Lebenspartner/innen, Ehegatten/innen
sowie sonstige im gemeinsamen Haushalt lebende Personen sind von der Tätigkeit als
Persönliche Assistenten ausgeschlossen.
Die Persönliche Assistenz nach diesem Modell wird durch selbständig tätige Persönliche
Assistenten (freier Dienstvertrag) im Sinne des Oö. Sozialberufegesetzes erbracht.
Eine Trägereinrichtung (derzeit ausschließlich die Selbst-Bestimmt-Leben-Initiative Oö)
übernimmt die Kontrolle der Abrechnung der Menschen mit Beeinträchtigung und die
Auszahlung an die Menschen mit Beeinträchtigung.
Der MmB bezahlt dann die Assistenten.
Die Akquisition des Persönlichen Assistenten und die vertragliche Vereinbarung zwischen
dem Auftraggeber und dem Persönlichen Assistenten bleibt alleinig dem Menschen mit
Beeinträchtigung vorbehalten.
Der Unterschied zur Persönlichen Assistenz nach dem Trägermodell ergibt sich aus
dem hohen Ausmaß der Selbstorganisation des MmB sowie
selbständig tätige Assistenten
b) Direkte Leistungen
Die direkten Leistungen der Persönlichen Assistenz beinhalten die Bereiche:
Unterstützung bei der Grundversorgung
Hilfe beim Aufstehen und zu Bett gehen
Unterstützung beim An- und Auskleiden
Unterstützung bei der Körperpflege (z.B. Waschen, Duschen, Baden, Rasieren,
Zähne putzen, Haarpflege)
Hilfestellung bei der Nahrungsaufnahme
Hilfestellung bei der Inkontinenzversorgung (z.B. Wickeln, Einlagen wechseln),
etc.
Hauswirtschaftliche Tätigkeiten
Unterstützung beim Einkaufen
Unterstützung bei der Essenszubereitung
Unterstützung bei der Wäscheversorgung, etc.
Begleitung und Mobilität
Zur Pflege sozialer Kontakte
Besuch von Veranstaltungen
Begleitung zu Ärzten/ Ärztinnen, Therapeuten/Therapeutinnen, Behörden, etc.
Freizeitgestaltung
Begleitung zu außerhäuslichen Aktivitäten
Unterstützung zur Teilnahme am gesellschaftlichen Leben, etc.
Unterstützung bei jeder Form der Kommunikation
Unterstützung bei der Hilfsmittelwahl, etc.
Assistenzleistungen in der Schule oder am Arbeitsplatz können nicht in Anspruch
genommen werden.
c) Indirekte Leistungen
Erstellung und Bearbeitung der erforderlichen Dokumentationsunterlagen
Teilnahme an Fort- und Weiterbildungsveranstaltungen
Dokumentation / Vorlage von Verwendungsnachweisen bei der Trägereinrichtung)
Einmalig:
Freier Dienstvertrag
Bestätigung der Bezirksverwaltungsbehörde über die Anzeige der Tätigkeit als
Persönlicher Assistenz bzw. Persönliche Assistentin
Nachweis der Anmeldung des Persönlichen Assistenten/in bei der Versicherung
der Gewerblichen Wirtschaft
Laufend:
Nachweis über die geleisteten Assistenzstunden und der Tätigkeiten
Honorarnote von den Persönlichen Assistenten an den/die Auftraggeber/in
Nachweis über die Zahlung der geleisteten Assistenzstunden und des bezahlten
Kilometergeldes
Fahrtenbücher sind zu führen.
Leistungsumfang
Bei der Persönlichen Assistenz nach dem Auftraggebermodell sind primär Leistungen zur
Abdeckung der Grundbedürfnisse sicherzustellen (Unterstützung bei der Grundversorgung,
Unterstützung bei hauswirtschaftlichen Tätigkeiten, Begleitung und Mobilität). Leistungen im
Freizeitbereich können nur in geringerem Ausmaß in Anspruch genommen werden. Als
Richtwert gelten max. 36 Std. pro Monat.
Dauer der Leistung
Die persönliche Assistenz kann täglich, rund um die Uhr in Anspruch genommen werden.
Das maximale Ausmaß der Inanspruchnahme der Persönlichen Assistenz pro Person, darf
den festgelegten Gesamtaufwand pro Monat (im Jahresdurchschnitt) nicht überschreiten.
Das maximal mögliche Stundenausmaß der Persönlichen Assistenz liegt bei 450 Std. pro
Monat.
Dauer der Leistung
Der Bescheid der Persönlichen Assistenz wird bei erstmaliger Gewährung auf 1 Jahr
befristet ausgestellt. Ist darüber hinaus eine Persönliche Assistenz erforderlich, so ist
neuerlich ein Antrag auf Gewährung der Leistung von den Antragsberechtigten zu stellen.
Jeder weitere Bescheid wird jeweils auf längstens 3 Jahre befristet ausgestellt.