PERSÖNLICHE VORAUSSETZUNGEN Abgesehen von den formalen Bedingungen müssen Bewerber/innen für die Ausbildung an unserer Schule bestimmte persönliche, soziale und intellektuelle Voraussetzungen erfüllen. Folgendes Persönlichkeits-, Motivations- und Erfahrungsprofil bildet eine gute Voraussetzung für die Ausbildung an der Schule für Sozialbegleitung. Alter Bei Aufnahme der Ausbildung setzen wir eine abgeschlossene Berufslehre und/oder Berufserfahrung voraus. Eine Altersgrenze nach oben kennen wir keine. Lernfähigkeit Bereitschaft zur Persönlichkeitsbildung, zur Selbstreflexion und realistischen Selbsteinschätzung, zum Erfahrungslernen, Fähigkeit des sozialen Lernens in einer Gruppe. Intellektuelle und sprachliche Fähigkeit Durchschnittliche intellektuelle Fähigkeiten, gutes Verständnis der deutschen Sprache, auch der Mundart, Klarheit des mündlichen und schriftlichen Ausdrucks, gutes Textverständnis, Selbständigkeit bei der Beschaffung und Verarbeitung von Literatur. Der Unterricht erfolgt in schweizerdeutscher Mundart. Grundkenntnisse in der Nutzung des Internet und eine eigene EMail-Adresse werden vorausgesetzt Persönliche Eigenschaften Offenheit, Eigenständigkeit im Denken und Handeln, gute Belastbarkeit, Konfliktfähigkeit, Bereitschaft zu Selbstreflexion und Selbstkritik. Motivation Neugier und Bereitschaft, sich persönlich und fachlich weiterzuentwickeln. Interesse an der sozialen Wirklichkeit und Bereitschaft, diese zu verstehen, zu ergründen und zu verändern. Soziale Kompetenz Fähigkeit, Kontakt herzustellen und eine vertrauensvolle Beziehung aufzubauen, soziale Konflikte zu meistern, Kritik einzubringen und anzunehmen; das Vermögen, sich in einer Gruppe zu bewegen und das Gruppenleben aktiv mitzugestalten. Bezug zum Sozialwesen Berufliche oder private Erfahrungen im Sozial- oder Gesundheitswesen (Berufstätigkeit im Sozial-, Gesundheits- oder Bildungswesen, ehrenamtliche Mitarbeit, freiwillige Hilfe, Engagement in der Nachbarschafts- oder Selbsthilfe, Übernahme von Betreuungsaufgaben, Mitglied von Projekt- oder Initiativgruppen). Personen, die keine Vorerfahrung im Sozialbereich nachweisen können, empfehlen wir ein Vorpraktikum in einer sozialen Institution zu absolvieren. Dauer: mindestens drei Monate (50%-Pensum). Bei Ausbildungsbeginn weist sich die Ausbildungskandidatin oder der Ausbildungskandidat über einen Anstellungsvertrag mit einer sozialen Institution im Umfang von mindestens 20% aus. Prozessbezogene Gruppenerfahrung Erfahrung in persönlichkeitsbildenden Gruppen, in Gesprächs-, Selbsterfahrungs- oder anderen prozessbezogenen Lerngruppen im Umfang von mindestens 30 Stunden wird empfohlen.
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