persönliche voraussetzungen - Schule für Sozialbegleitung

PERSÖNLICHE VORAUSSETZUNGEN
Abgesehen von den formalen Bedingungen müssen Bewerber/innen für die
Ausbildung an unserer Schule bestimmte persönliche, soziale und
intellektuelle Voraussetzungen erfüllen. Folgendes Persönlichkeits-,
Motivations- und Erfahrungsprofil bildet eine gute Voraussetzung für die
Ausbildung an der Schule für Sozialbegleitung.
Alter
Bei Aufnahme der Ausbildung setzen wir eine abgeschlossene Berufslehre
und/oder Berufserfahrung voraus. Eine Altersgrenze nach oben kennen wir
keine.
Lernfähigkeit
Bereitschaft zur Persönlichkeitsbildung, zur Selbstreflexion und realistischen
Selbsteinschätzung, zum Erfahrungslernen, Fähigkeit des sozialen Lernens in
einer Gruppe.
Intellektuelle und sprachliche Fähigkeit
Durchschnittliche intellektuelle Fähigkeiten, gutes Verständnis der deutschen
Sprache, auch der Mundart, Klarheit des mündlichen und schriftlichen
Ausdrucks, gutes Textverständnis, Selbständigkeit bei der Beschaffung und
Verarbeitung von Literatur. Der Unterricht erfolgt in schweizerdeutscher
Mundart. Grundkenntnisse in der Nutzung des Internet und eine eigene EMail-Adresse werden vorausgesetzt
Persönliche Eigenschaften
Offenheit, Eigenständigkeit im Denken und Handeln, gute Belastbarkeit,
Konfliktfähigkeit, Bereitschaft zu Selbstreflexion und Selbstkritik.
Motivation
Neugier und Bereitschaft, sich persönlich und fachlich weiterzuentwickeln.
Interesse an der sozialen Wirklichkeit und Bereitschaft, diese zu verstehen, zu
ergründen und zu verändern.
Soziale Kompetenz
Fähigkeit, Kontakt herzustellen und eine vertrauensvolle Beziehung
aufzubauen, soziale Konflikte zu meistern, Kritik einzubringen und
anzunehmen; das Vermögen, sich in einer Gruppe zu bewegen und das
Gruppenleben aktiv mitzugestalten.
Bezug zum Sozialwesen
Berufliche oder private Erfahrungen im Sozial- oder Gesundheitswesen
(Berufstätigkeit im Sozial-, Gesundheits- oder Bildungswesen, ehrenamtliche
Mitarbeit, freiwillige Hilfe, Engagement in der Nachbarschafts- oder
Selbsthilfe, Übernahme von Betreuungsaufgaben, Mitglied von Projekt- oder
Initiativgruppen).
Personen, die keine Vorerfahrung im Sozialbereich nachweisen können,
empfehlen wir ein Vorpraktikum in einer sozialen Institution zu absolvieren.
Dauer: mindestens drei Monate (50%-Pensum).
Bei Ausbildungsbeginn weist sich die Ausbildungskandidatin oder der
Ausbildungskandidat über einen Anstellungsvertrag mit einer sozialen
Institution im Umfang von mindestens 20% aus.
Prozessbezogene Gruppenerfahrung
Erfahrung in persönlichkeitsbildenden Gruppen, in Gesprächs-,
Selbsterfahrungs- oder anderen prozessbezogenen Lerngruppen im Umfang
von mindestens 30 Stunden wird empfohlen.