Bürgerwind als Reaktion

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LITRES DISCUSSION PAPER
LITRES Discussion Paper 2016-01
Bürgerwind als Reaktion Eine Analyse von Herausforderungen und Erfolgsfaktoren eines
Projekts in einer bayerischen Kommune
Ulrike Fettke (SOWI VI, Universität Stuttgart)
Marlies Härdtlein (IER, Universität Stuttgart)
Fettke, Ulrike und Härdtlein, Marlies
Bürgerwind als Reaktion – Eine Analyse von Herausforderungen und Erfolgsfaktoren eines Projekts in einer bayerischen Kommune
LITRES Discussion Paper 2016-01
Universität Stuttgart
Institut für Sozialwissenschaften
Abteilung für Organisations- und Innovationssoziologie (SOWI VI)
Dr. Gerhard Fuchs, Katrin Alle, M.A.
Seidenstr. 36
D-70174 Stuttgart
Tel.: 0711 / 685-81001
Fax: 0711 / 685-81006
http://www.uni-stuttgart.de/soz/oi/
LITRES Discussion Paper (LDP)
Discussion Paper 2016-01 (1/2016)
ISSN 2199-1219
© 2016 by the author(s)
Ulrike Fettke ist wissenschaftliche Mitarbeiterin am Institut für Sozialwissenschaften (SOWI VI) der
Universität Stuttgart.
[email protected]
Dr. Marlies Härdtlein ist wissenschaftliche Mitarbeiterin am Institut für Energiewirtschaft und rationelle Energieanwendung (IER) der Universität Stuttgart.
[email protected]
Weitere Downloads der LITRES Discussion
http://www.uni-stuttgart.de/litres/Publikationen/
Paper
Reihe
finden
sich
unter:
Das Forschungsprojekt LITRES
Das Projekt LITRES – Lokale Innovationsimpulse zur Transformation des Energiesystems wird
vom Bundesministerium für Bildung und Forschung im Rahmenprogramm der Forschung für
Nachhaltige Entwicklungen (FONA) im Förderschwerpunkt Sozial-ökologische Forschung
(SÖF) in der Fördermaßnahme Umwelt- und gesellschaftsverträgliche Transformation des
Energiesystems gefördert (FKZ 01UN1216). Informationen zur Fördermaßnahme finden sich
unter https:\\www.fona.de/de/15980.
Im Zuge der starken Dezentralisierungsbewegungen spielen lokale Innovationsimpulse für den
Transformationsprozess des deutschen Energiesystems eine bedeutende Rolle. Im Projekt
LITRES wird, ausgehend davon, dass sich in Auseinandersetzung mit den etablierten Strukturen des Feldes „Energiesystem“ spezifische lokale Governance-Strukturen ausbilden, die Entwicklung situativer Governance als Grundlage für Innovationsimpulse untersucht. Hierzu werden acht Fallstudien zu vier lokalen Innovationsimpulsen (Mini-KWK, Contracting, Intelligente
Infrastrukturen und Bürgerwindanlagen) bearbeitet. Das Projekt soll einen Beitrag zu einem
besseren Verständnis um die Diffusion von erfolgreichen, nachhaltigen und gesellschaftsverträglichen Innovationen, ausgehend von lokalen Impulsen, leisten. Ein besonderes Augenmerk
wird dabei auf die Frage gelegt, inwieweit von lokalen Initiativen Impulse für eine nachhaltige
Änderung des Energiesystems insgesamt ausgehen können und welche spezifischen Konfliktlinien mit der Entwicklung neuer Energie-Governance auf lokaler Ebene verknüpft sind.
Das Projekt wird von einem wissenschaftlichen und transdisziplinär arbeitenden Forschungsverbund in Kooperation mit Partnern aus der Praxis im Zeitraum April 2013 bis Ende März
2016 bearbeitet.
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Universität Stuttgart, Institut für Sozialwissenschaften, Abteilung für Organisationsund Innovationssoziologie
Zentrum für interdisziplinäre Risiko- und Innovationsforschung
Institut für Energiewirtschaft und Rationelle Energieanwendung
Technische Universität Darmstadt, Fachgebiet Raum- und Infrastrukturplanung
Westfälische Wilhelms-Universität, Institut für Politikwissenschaft, Lehrstuhl für
Internationale Beziehungen und Entwicklungspolitik
Becker Büttner Held Consulting AG
Weitere Informationen und Kontaktdaten finden sich auf der Projektwebsite http:\\www.unistuttgart.de/litres.
Abstract
Das vorliegende Paper fasst die Ergebnisse einer Fallstudie zu Bürgerwind in einer bayerischen
Gemeinde zusammen. Zur Rekonstruktion des fallspezifischen Entstehungsprozesses wurden
– aufbauend auf einer Literaturrecherche – leitfadengestützte Experteninterviews, die mit einer
qualitativen Inhaltsanalyse ausgewertet wurden, geführt.
Den Anstoß für das Bürgerwindprojekt lieferten die Planungen eines überregionalen Windkraftprojektanten, der auf Basis eines Standortsicherungsvertrages mit den Bayerischen Staatsforsten Windenergieanlagen (WEA) auf dem Gemeindegebiet errichten wollte. Als Reaktion
hierauf bildete sich eine Bürgerwindinitiative vor Ort, die selbst den Bau von WEA auf dem
Gemeindegebiet anstrebte. Die Realisierung der Bürgerwindanlagen wurde unterstützt durch
die Gemeindeverwaltung, die die Errichtung der WEA durch eine Ausweisung von Konzentrationsflächen für Windkraft baurechtlich ermöglichte. Sowohl der Windkraftprojektant als auch
die Bürgerwindinitiative und die Gemeindeverwaltung sahen sich in ihren Planungen mit dem
Protest einer Gegeninitiative konfrontiert, die gegen WEA im Gemeindegebiet mobilisierte.
Die Bürgerwindinitiative nutzte partizipative Prozesse, um die Umsetzung des Bürgerwindprojekts zu gestalten. Nach der Ausweisung von Konzentrationszonen durch die Gemeinde gab der
Windkraftprojektant seine Planungen auf. In der Folge setzte sich nur noch ein harter Kern von
Gegnern gegen die WEA im Gemeindegebiet ein. Letztlich konnte sich die Gegeninitiative
nicht durchsetzen, da die Bürgerwindinitiative und die Gemeindeverwaltung als treibende Akteure besser mit Ressourcen ausgestattet waren und strategisch günstigere Entscheidungen trafen als die Windkraftgegner. Heute sind die 2011 errichteten Anlagen zu 50% in Bürgerhand.
Die Realisierung des Bürgerwindprojekts wurde dadurch erschwert, dass die Akteure der Bürgerwindinitiative die anstehenden Aufgaben durch ehrenamtliches Engagement bewältigen
mussten. Besonders hervorzuheben sind die Konflikte, die sich zwischen der Bürgerwindinitiative und der Gegeninitiative (welche aus Nachbargemeinden Zulauf erfuhr) ergaben und auf
welche die Bürgerwindinitiative reagieren musste. Weiterhin sah sich die Gemeindeverwaltung
durch das Bauleitverfahren vor Herausforderungen gestellt. Als Erfolgsfaktoren bei der Realisierung des Bürgerwindvorhabens können die sorgfältige Informationsbeschaffung und das umsichtige Agieren der Bürgerwindinitiative sowie die partizipative Ausrichtung des Projekts, wofür die lokalen Beziehungsstrukturen wegbereitend waren, verstanden werden.
Das Fallbeispiel illustriert, wie eine lokale Initiative und eine Kommune im Rahmen eines Bürgerwindprojekts kooperieren können. Es zeigt den möglichen Stellenwert von lokalen Beziehungsstrukturen, vorhandenen Wissensbeständen sowie der Akzeptanz und Anerkennung von
Bürgerwindprojekten durch die örtliche Gemeinschaft für ihre erfolgreiche Realisierung. Auch
wird deutlich, wie bedeutend eine Harmonisierung der Instrumente der Raumordnungsplanung,
der kommunalen Bauleitplanung und der Regionalplanung, für Bürgerwindprojekte ist.
Inhalt
1.
Einleitung und analytische Grundlage ................................................................................ 7
2.
Fallprofil des Bürgerwindprojekts ...................................................................................... 9
2.1 Lokalspezifische Kontextbedingungen .................................................................... 9
2.2 Organisationale Merkmale ..................................................................................... 10
2.3 Technische Merkmale ............................................................................................ 12
2.4 Einfluss feldexterner Rahmenbedingungen ............................................................ 13
3.
Entwicklungsbedingungen des Bürgerwindprojekts......................................................... 15
4.
Entstehung und Umsetzung des Bürgerwindprojekts ....................................................... 17
4.1 Zeitlicher Überblick................................................................................................ 17
4.2 Anreize Motivation ................................................................................................. 22
4.3 Evaluation durch die beteiligten Akteure ............................................................... 23
5.
Betrieb und Wirtschaftlichkeit der installierten Windenergieanlagen .............................. 24
5.1 Herangehensweise und Eingangsdaten zur Berechnung der Stromgestehungskosten
...................................................................................................................................... 25
5.2 Stromgestehungskosten, EEG- Erlöse und Parametervariationen.......................... 27
6.
Bürgerwindanlagen im Kontext der Energiewende .......................................................... 30
6.1 Herausforderungen ................................................................................................. 30
6.2 Erfolgsfaktoren ...................................................................................................... 31
7.
Zusammenfassung und Entwicklungsperspektiven .......................................................... 33
Literatur .................................................................................................................................... 35
Abbildungsverzeichnis
Abbildung 1: Gondelquerschnitt E-82 / 2.300 kW (Enercon 2015) ........................................ 13
Abbildung 2: Entstehung des Handlungsfeldes „Windenergieanlagen im Gemeindegebiet“ . 16
Abbildung 3: Machtveränderung im Handlungsfeld „Windenergieanlagen im
Gemeindegebiet“ ........................................................................................................... 17
Abbildung 4: Entstehung des Handlungsfeldes „Bürgerwind in der Kommune“ .................... 22
Abbildung 5: Durchschnittliche Stromgestehungskosten über die gesamte Nutzungsdauer
(Wallasch et al. 2013) .................................................................................................... 25
Abbildung 6: Stromgestehungskosten und Parametervariationen für die Windenergieanlagen
im Fallbeispiel ............................................................................................................... 27
Abbildung 7: Auswirkung unterschiedlicher Renditeerwartungen für Eigenkapital sowie
unterschiedlicher Eigenkapitalanteile auf die Höhe der Stromgestehungskosten der
Windenergieanlagen im Fallbeispiel ............................................................................. 29
Tabellenverzeichnis
Tabelle 1: Einfluss feldexterner Rahmenbedingungen auf die Entwicklung des Bürgerwindprojekts .......................................................................................................................... 14
Tabelle 2: Jährliche Stromeinspeisung und Volllaststunden 2012 und 2013 (Quelle: TenneT
2015) ............................................................................................................................ 24
Tabelle 3: Investitionskosten und Kapitalstruktur der Bürgerwindanlagen im Fallbeispiel .... 26
Tabelle 4: Mittlere Betriebskosten von Windenergieanlagen in Cent/kWh (Quelle: Wallasch et
al. 2013) ......................................................................................................................... 27
7
LITRES Discussion Paper 2016-01
1. Einleitung und analytische Grundlage
Die Windenergie wird von der Bundesregierung als bedeutender Motor gesehen, den Anteil der
Stromerzeugung aus regenerativen Energien bis zum Jahr 2035 auf 55% bis 60% zu steigern.
Seit den 1990er Jahren wurden in Deutschland kontinuierlich Windenergieanlagen (WEA) zugebaut (vgl. Mautz et al. 2008: 51 f.). Bisher wurden rund 50% der onshore installierten Anlagenleistung unter der Beteiligung von Bürgern realisiert. In solchen Bürgerwindprojekten können sich Bürger rein finanziell beteiligen, oder aber sie können eine zentrale Rolle bei der Initiierung, der Planung und dem Betrieb der WEA spielen (vgl. Alle et al. 2015: 4 ff.).
Aus organisationssoziologischer Perspektive (s. unten) war der Energiesektor langjährig durch
großtechnische, pfadabhängige zentralistische Strukturen basierend auf großen nuklearen und
konventionellen Kraftwerksblöcken, einer kleinen dominanten Gruppe von industriellen Akteuren (EVUs) und politischen und regulatorischen Entscheidungen, die in engem Schulterschluss zwischen Politik und Industrie getroffen wurden, geprägt. Externe Einflüsse – vom Ölpreisschock Mitte der 70er Jahre über die Antiatomkraftbewegung nach Tschernobyl, die Liberalisierung der Strommärkte bis hin zu Fukushima und die anschließend proklamierte Energiewende der Bundesregierung – verursachten Irritationen in der etablierten Organisationsstruktur.
Die Irritationen zogen Veränderungen im Energiesektor, insbesondere einen Wandel des Energieerzeugungsmixes, nach sich. Der Energieerzeugungsmix setzt nun besonders auf dezentrale
und regenerative Energieträger. Um einen Umbau des Energieerzeugungsmixes zu ermöglichen, sind Investitionen in infrastrukturelle Designanforderungen an Netze und Anlagen erforderlich. Damit können eine Pluralisierung und Ausdifferenzierung des Akteursfeldes, der
Markteintritt branchenfremder und neuer Akteure sowie eine daraus resultierende Wettbewerbsintensivierung einhergehen. Folglich können mit einem solchen Umbau Veränderungsprozesse eintreten, die Ordnungs- und Struktursysteme, die lange Zeit als selbstverständlich
und sinnvoll galten, in Frage stellen können (vgl. LITRES 2015). Lokal können neue situative
Governance Arrangements, deren Übertragbarkeit und Funktionalität zu überprüfen ist, entstehen. Die neuen situativen Governance Arrangements können auf regionale/lokale Initiativen
oder Innovationsimpulse zurückgehen. Sie können sich ausbreiten, indem sie neue Rahmenbedingungen für Märkte schaffen und in kleinteiligen Zellen und Netzwerken agieren. Diese
neuen Formen, die sich sukzessive vergrößern können, können auf längere Sicht zu einer Veränderung von Regeln, Organisationen und Institutionen im gesamten Energiesystem führen
(vgl. LITRES 2015).
Im Projekt LITRES wird die Entwicklung situativer Governance Arrangements für Bürgerwind
– hier am Beispiel eines Bürgerwindprojekts in einer bayerischen Kommune – untersucht. Auf
Grundlage der Theorie strategischer Handlungsfelder wird analysiert, wie und unter welchen
Bedingungen es lokalen Initiativen gelingt, sich zu mobilisieren und so das Bürgerwindprojekt
zu realisieren. Die analytische Basis für die Erstellung des Fallprofils und die Analyse der Entstehung der situativen Governance liefert die Theorie strategischer Handlungsfelder nach Fligstein und McAdam (2011/2012). Die Theorie erklärt sozialen Wandel und soziale Stabilität,
indem sie das gesellschaftliche Leben als komplexes Netz strategischer Handlungsfelder konzipiert. Strategisches Handeln wird als der Versuch sozialer Feldakteure, eine stabile gesell-
Fettke, Härdtlein: Bürgerwind als Reaktion
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schaftliche Umwelt zu schaffen und zu erhalten, verstanden. Kollektives Handeln findet innerhalb strategischer Handlungsfelder statt, welche als sozial konstruierte Arenen auf der MesoEbene der Gesellschaft aufgefasst werden. Die individuellen oder kollektiven Akteure orientieren sich innerhalb dieser Arenen aufeinander, interagieren und ringen um strategische Vorteile.
Dafür versuchen sie, andere Akteure für ihre Version des Feldes zu mobilisieren. Zu diesem
Zweck erarbeiten sie unter Nutzung ihrer Sozialkompetenz kollektive Deutungsrahmen des
Handlungsfeldes. Die Akteure haben geteilte Ansichten über die Zwecke und die Regeln des
Feldes sowie die dort vorhandenen Beziehungsverhältnisse. Durch ihr stetiges Gerangel um die
beste Position im Handlungsfeld und erforderliche Anpassungsleistungen an sich verändernde
Umwelten befindet sich ein Feld permanent in Bewegung. Es hat keine fest definierten Grenzen
und sein Zustand kann sich im Laufe der Zeit verändern. Die Dynamik manifestiert sich über
konflikthafte, andauernde Auseinandersetzungen zwischen den Akteuren, die unterschiedliche
Rollen innerhalb des strategischen Handlungsfeldes einnehmen (vgl. Fligstein/McAdam 2012:
9 ff.). Hier gibt es mit den etablierten Akteuren und ihren Herausforderern zwei wesentliche
Akteursgruppen:
•
•
Etablierte Akteure üben einen überproportionalen Einfluss im Handlungsfeld aus.
Ihre Interessen und Ansichten spiegeln sich in den wichtigsten Organisationen des Feldes. Ziele und Zwecke des Feldes richten sich an ihnen aus. Die Positionen im Feld
werden über Ressourcen definiert, auf die größtenteils die etablierten Akteure Ansprüche erheben.
Herausfordererakteure besetzen dagegen weniger privilegierte Nischen und haben
auf Vorgänge im Feld weniger Einfluss. Dennoch sind sie, sofern sie die Fähigkeit besitzen, neue kollektive Identitäten zu schaffen, in der Lage, oppositionelle Feldlogiken
zu implementieren. In unorganisierten und instabilen Handlungsfeldern können diese
Kompetenzen eingesetzt werden (vgl. Fligstein/McAdam 2012: 8 ff.).
Wird das deutsche Energiesystem als Handlungsfeld konzipiert, können die Teile, die den erwähnten Irritationen unterworfen sind, als instabile Handlungsfelder begriffen werden. Dort
können erfolgreiche Herausforderer politische Koalitionen formen oder mit Hilfe ausreichender
Ressourcen eine neue Hierarchie im Feld etablieren. In der Regel werden Veränderungen von
Herausfordererakteuren, wie beispielsweise lokalen Energieinitiativen, vorangetrieben. Indem
sie die dominante Logik des Feldes erkennen, sind sie in der Lage, alternative Vorstellungen
(beispielsweise Konzepte zur Steigerung der regionalen Wertschöpfung mittels Bürgerwind)
zu etablieren und zu kommunizieren und somit die etablierten Strukturen permanent herauszufordern. Herausfordererakteure verfügen über spezifische soziale Fähigkeiten, die es ihnen ermöglichen, ihr Handeln zu bündeln. Beginnt eine lokale Initiative damit, die bestehenden Feldstrukturen herauszufordern, schließen sich andere an, da sie eine Chance sehen, ihre Position
zu stärken. Durch die Bildung von Koalitionen sind sie in der Lage, neue Praktiken und Regeln
zu institutionalisieren. Lokale Impulse und strukturelle Feldveränderungen können durch neue
Institutionen und spezifische regulatorische Mechanismen unterstützt werden. Es können sich
sogenannte Governance-Units herausbilden, die dafür zuständig sind, dass die neuen Regeln
des Feldes befolgt werden und dass das reibungslose Funktionieren des Systems sichergestellt
ist. Auch Vorgänge in externen Feldern können Einfluss auf das Handlungsfeld nehmen. Akteursgruppen, die externe Feldern verlassen, können andere Handlungsfelder besiedeln (vgl.
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LITRES Discussion Paper 2016-01
Fligstein/McAdam 2012: 13 ff.). Beispielsweise erfuhren die Proteste gegen Windkraft im vorliegenden Fall Zulauf aus Protesten gegen WEA in Nachbargemeinden.
Auf dieser analytischen Grundlage untersucht die vorliegende Fallstudie die Realisierung des
Bürgerwindprojekts in einer bayerischen Kommune. Es wird analysiert, wie das Handlungsfeld
entstehen konnte, welche Akteure dabei interagierten, wie es dort schließlich zu den Veränderungen und Reorganisationsprozessen kam, wie sich die spezifischen, lokalen, strukturellen und
organisatorischen Designs einer lokal verankerten Governance herausbildeten, wie diese Formen gestaltet sind und in der Praxis funktionieren. Zur Schilderung der Ausgangssituation wird
das Fallprofil des untersuchten Bürgerwindprojekts vorgestellt. Darauf aufbauend erfolgt eine
Beschreibung der Entwicklungsbedingungen, die illustrieren, wie das Handlungsfeld „WEA im
Gemeindegebiet“ entstehen konnte und sich die Machtverhältnisse darin veränderten. Anschließend erfolgt eine Rekonstruktion der Entstehung und Umsetzung des hier untersuchten Bürgerwindprojekts vom Zeitpunkt des Beschlusses der gemeindlichen Bauleitplanung, über die Entstehung des Handlungsfeldes „Bürgerwind in der Kommune“ bis hin zur Bekräftigung der
durch die Regionalplanung in Frage gestellten, baurechtlichen Zulässigkeit der WEA durch die
Kommune. Danach wird die Wirtschaftlichkeit der WEA analysiert und, auf Basis der Erkenntnisse der Fallstudie, der mögliche Beitrag von Bürgerwindanlagen zur Energiewende reflektiert. Schlussendlich werden die Perspektiven der am Projekt beteiligten Akteure auf die weitere
Entwicklung von Bürgerwindanlagen aufgezeigt.
Um einen Rückschluss auf die räumliche Einheit der Fallstudie und insbesondere die beteiligten
Personen zu verhindern, wird in der Darstellung der Ergebnisse von spezifischen Merkmalen
abstrahiert und einige Quellenangaben werden nicht explizit ausgewiesen. Für eine anschauliche Darstellung werden Pseudonyme verwendet.
2. Fallprofil des Bürgerwindprojekts
Im folgenden Kapitel wird das Fallprofil des Bürgerwindprojekts vorgestellt. Es umfasst die
lokalspezifischen Kontextbedingungen des Bürgerwindprojekts, seine organisationalen und
technischen Merkmale sowie einflussnehmende, feldexterne Rahmenbedingungen. Hierfür
wurde eine Literaturrecherche zu der räumlichen Einheit, in der das Bürgerwindprojekt realisiert wurde, durchgeführt und es wurden die lokale Presseberichterstattung und die online erhältlichen Informationen zum Bürgerwindprojekt und den daran beteiligten Akteursgruppen
aufgearbeitet (vgl. McAdam/Schaffer Boudet 2012: 28 ff.).
2.1 Lokalspezifische Kontextbedingungen
In diesem Abschnitt werden die räumlichen, sozialen und politischen Charakteristika der bayerischen Kommune, in der das Bürgerwindprojekt realisiert wurde, vorgestellt.
Die Kommune ist eine ländliche Gemeinde im Nordosten Bayerns. Sie zeichnet sich durch ihre
stark ausgeprägte geographische Höhenlage und flächenmäßige Größe aus und liegt in einem
der windhöffigsten Gebiete Bayerns. Im Gemeindegebiet befindet sich sogar der höchste Punkt
Fettke, Härdtlein: Bürgerwind als Reaktion
10
des Landkreises. Förderlich für die lokale Windhöffigkeit ist auch, dass das örtliche Landschaftsbild durch viele Freiflächen gekennzeichnet ist (vgl. STMWI 2014). Bis 2008 stand im
gesamten Landkreis kein Windrad.
Die Kommune ist eine sogenannte Wohngemeinde. Sie ist durch eine dezentrale Besiedlung
mit zahlreichen Orten und Weilern geprägt. Sie zählt circa 4.000 Einwohner. Die Gemeinde
zeichnet sich durch eine geringe Zahl an sogenannten „Zugezogenen“ aus. Bis 2012 erfuhr sie
Abwanderungsverluste. Vor Ort leben viele Beamte, Lehrer und Eigenheimbesitzer. In der
Kommune gibt es keine Industrie: Lediglich ein Betrieb hat mehr als 20 Beschäftigte und es
gibt keine zwei Dutzend Unternehmen im Bauhauptgewerbe (vgl. Statistik kommunal 2014).
Die Bundestags-, Landtags- und Europawahlen liefern seit 1986 tendenziell homogene und eindeutig CSU-dominierte Wahlergebnisse. Der langjährige Bürgermeister der Gemeinde wurde
2014 nach 24jähriger Amtszeit von seinem Parteikollegen abgelöst. Seit 2009 haben die Finanzkraft der Gemeinde sowie ihre Verschuldung zugenommen. Von 2009 bis 2013 haben sich
ihre Gewerbesteuereinnahmen quasi verdoppelt (vgl. Statistik kommunal 2014).
Das Angebot öffentlicher Verkehrsmittel ist begrenzt, einen Bahnanschluss gibt es nicht. Die
Gemeinde ist in günstiger Lage zu einer Autobahn gelegen.
Der Landkreis, in dem die Kommune ansässig ist, wurde 2008 für sein Engagement für regenerative Energien ausgezeichnet und erhielt Fördergelder für innovative Projekte zur Förderung
einer eigenständigen Entwicklung im ländlichen Raum.
2.2 Organisationale Merkmale
In diesem Kapitel werden die Akteure, die die Realisierung des Bürgerwindprojekts prägten,
sowie die organisationalen Strukturen, in denen sie agierten, geschildert. Die im folgenden Bericht verwendeten Akteursbezeichnungen sind fett markiert.
Die Initiative für das Bürgerwindprojekt geht auf vier miteinander befreundete Personen zurück. Als diese 2008 erfuhren, dass ein Windkraftprojektant vor Ort einen Windpark plante,
gründeten sie eine Interessengemeinschaft 1. Das Ziel der Bürgerwindinitiative war, sich für
Windenergie vor Ort unter Einbindung der Bürger einzusetzen. Die geplanten WEA sollten
zahlenmäßig adäquat dimensioniert, angemessen platziert und mehrheitlich in den Händen der
lokalen Bevölkerung sein. Sie wollten mit ihrem Engagement zu einem Wertewandel in der
Gesellschaft beitragen und mit ihrem Vorhaben Transparenz, Vertrauen und Partizipation
schaffen. Da sie sich in ihrer Kritik an der Strompreisentwicklung und den Energiekonzernen
einig waren, beabsichtigten sie, auf eine basisdemokratische Energiewende hinzuwirken. Sie
wollten sich aktiv an einer Bürgerenergiewende, deren Ziel einer Energieversorgung zu 100%
aus erneuerbaren Energien ist, beteiligen. Dieses Ziel könne nur durch einen Beitrag vor Ort,
wie ein lokales Windkraftprojekt in der Hand der Bürger, realisiert werden. In ihrem Bestreben
orientierten sie sich an Windprojekten im Allgäu, wie insbesondere Wilpoldsried. In der Inte-
1
Interessengemeinschaften sind Zusammenschlüsse von Personen auf vertraglicher Basis und gelten als Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GbR). GbR können nach §§ 705 ff. BGB jeden beliebigen, legalen Zweck verfolgen.
Die Mitglieder haften persönlich (vgl. Gabler 2015).
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LITRES Discussion Paper 2016-01
ressengemeinschaft wurden die Aufgaben, die im Laufe des Projekts anfielen, nach den jeweiligen persönlichen Kompetenzen aufgeteilt. So war beispielsweise ein Mitglied mit der Projektierung und Planung, ein anderes mit der Öffentlichkeitsarbeit betraut. An den aktiven Planungsarbeiten beteiligten sich drei der ursprünglich vier Initiatoren. Die vierte Person nahm
eine beratende Funktion ein. Die Stabilität der lokalen Dorfgemeinschaft sollte durch ihre Planungen nicht tangiert werden. In der im Oktober 2009 gegründeten Betreibergesellschaft der
Bürgerwindinitiative – organisiert als GmbH und Co. KG 2 - zeichneten schließlich im Jahr 2011
210 Kommanditisten aus Gemeinde und Landkreis. Die Mindesteinlage für die Gesellschaft
wurde von den Mitgliedern der Bürgerwindinitiative „aus der Privatschatulle investiert“ (Interview I: Z. 111). Die Investitionssumme aus dieser Bürgerbeteiligung, ein Beitrag eines
Ökostromanbieters und der Stadtwerke einer benachbarten Stadt stellten eine Gesamtinvestition
von rund 7,5 Mio. € und ermöglichten eine Eigenkapitalquote von 50%. Die übrigen 50% wurden über einen KfW-Kredit einer regionalen Bank finanziert.
Die Gemeinde – Gemeinderat und Gemeindeverwaltung – engagierte sich im Bürgerwindprojekt, indem sie Konzentrationszonen für WEA im Gemeindegebiet auswies. Die Gemeinde
bzw. Kommune ist eine politische Verwaltungseinheit, die dem Gebiet einer kommunalen Gebietskörperschaft zugeordnet wird und sich selbst verwaltet. In einer Gemeinde werden in den
Kommunalwahlen, die in Bayern alle sechs Jahre stattfinden, der Bürgermeister und die Gemeinderäte gewählt. Der Bürgermeister ist das Oberhaupt der Verwaltung der Gemeinde und
der Dienstvorgesetzte ihrer Mitarbeiter. Er ist gesetzlicher Vertreter der Gemeinde, hat den
Vorsitz im Gemeinderat, bereitet dessen Beschlüsse vor und führt sie aus. Der Gemeinderat ist
die politische Vertretung der Gemeindebürger. Er beschließt innerhalb des Aufgabenkreises der
Gemeinde über Angelegenheiten, die nicht laufend anfallen und grundlegende Bedeutung haben oder erhebliche Verpflichtungen für die Gemeinde beinhalten, insofern der Bürgermeister
keine Zuständigkeit hat. Das Gremium überwacht den Bürgermeister und die Gemeindeverwaltung, insbesondere die Ausführung seiner Beschlüsse. Der Gemeinderat legt die Art und das
Ausmaß der Dienstaufsicht des Bürgermeisters über die Bediensteten der Gemeinde in der Geschäftsordnung fest. Der Gemeinderat zählt, bei einer bayerischen Gemeinde der Größe wie im
vorliegenden Fall, 16 Mitglieder (vgl. Verwaltungsservice Bayern 2015a). Für die gemeindliche Ausweisung von Konzentrationszonen wurde relevant, dass WEA im Außenbereich nach
§ 35 Abs. 3 BauGB 3 privilegiert zulässig sind und keine Bebauungspläne für die bauplanungsrechtliche Absicherung von WEA aufgestellt werden müssen. Eine Gemeinde kann damit die
Windenergienutzung über den sogenannten Planvorbehalt steuern und durch die Ausweisung
von bestimmten Standorten für WEA im Flächennutzungsplan derartige Bauvorhaben auf bestimmte Flächen konzentrieren und für andere Flächen im Außenbereich ausschließen (vgl. FA-
2
In Gesellschaften mit beschränkter Haftung & Compagnie Kommanditgesellschaft (KG) investiert die KG in die
WEA, die Anteilseigner sind die Kommanditisten der KG. Die Geschäftsführung übernimmt die GmbH. Ist die
KG einziger Gesellschafter der GmbH, haben die Anteilseigner große Kontrolle über die Gesellschaft (vgl. BWE
2012: 24). Eine GmbH unterliegt der Gewerbesteuerpflicht (vgl. BWE 2012: 17). In der GmbH & Co. KG sind
die Kommanditisten mit ihren zugerechneten Einkünften aus ihren Anteilen an den Windparks einkommensteuerpflichtig.
3
Das bedeutet, dass privilegierte Vorhaben im Außenbereich grundsätzlich zulässig sind, es sei denn, öffentliche
Belange stehen entgegen. Öffentliche Belange sind v.a. übergeordnete Instrumente der Raumordnungsplanung
(vgl. HFK Rechtsanwälte 2012).
Fettke, Härdtlein: Bürgerwind als Reaktion
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Wind 2015a). Im kommunalen Bebauungsplanverfahren wird der Entwurf von Bebauungsplänen in der Bauleitplanung entwickelt und in der Regel einen Monat öffentlich ausgelegt. In
einem zweistufigen Verfahren werden etwaige Einwände von Trägern öffentlicher Belange gehört und vom Gemeinderat geprüft (Verwaltungsservice Bayern 2015b). Im Rahmen des hier
untersuchten Bürgerwindprojekts organisierte der Bürgermeister im Vorfeld einer gemeindlichen Entscheidung über eine Veränderung des kommunalen Flächennutzungsplans eine Bürgerversammlung, in der eine Empfehlung der Anwesenden für die Entscheidungsfindung des
Gemeinderats bezüglich der Ausweisung von Konzentrationszonen für WEA erfolgte. Grundsätzlich unterliegt die zugehörige gemeindliche Bauleitplanung einer Anpassungspflicht an die
übergeordneten Instrumente der Raumordnungsplanung. Die Raumordnungsplanung kann auf
Regionalebene über Flächennutzungspläne und relevante Ziele geeignete Standorte für WEA
ausweisen. Um regionale Raumordnungspläne rechtswirksam zu gestalten, sind die betroffenen
Gemeinden im Sinne des Gegenstromprinzips 4 an der Aufstellung der Raumordnungspläne zu
beteiligen (vgl. FA-Wind 2015b). Im vorliegenden Fall wurde relevant, dass für die erwähnte
Gemeinde im Jahr 2008 noch keine, der kommunalen Ebene übergeordnete, Raumordnungsplanung für WEA existierte. In den letzten Zügen der Realisierung des Bürgerwindprojekts
wurde aber eine entsprechende Regionalplanung für Windenergienutzung vorgestellt. Ein weiteres organisationales Merkmal mit Bedeutung für die Gemeinde ist, dass Windprojekte für den
kommunalen Haushalt bedeutende Einnahmen aus Gewerbesteuern und dem Kommunalanteil
der Einkommensteuern versprechen. Die Gewerbesteuer ist eine der wichtigsten kommunalen
Einnahmequellen. Unternehmensbesteuerungen aus den Einkünften von Windparks werden zu
70% an die Standortgemeinde der WEA entrichtet, 30% enthält die Kommune, in der der Sitz
der Verwaltung des zugehörigen Unternehmens ist (vgl. BWE 2012: 17).
Es kam Protest gegen das Vorhaben des Windkraftprojektanten, die Pläne der Bürgerwindinitiative und die gemeindliche Ausweisung von Konzentrationszonen für Windenergienutzung
auf. Die Protestakteure sprachen sich gegen WEA im Gemeindegebiet aus und gründeten ebenfalls eine Interessengemeinschaft, eine selbst ernannte Gegeninitiative. Die Gegeninitiative
bildete sich um einige Akteure, die aus der Gemeinde kamen. Sie erfuhr aus Nachbargemeinden
und aus der umliegenden Region Zulauf.
2.3 Technische Merkmale
Nachfolgend wird ein Überblick über technische Details der installierten WEA gegeben. In
technischer Hinsicht entsprechen sie anderweitig betriebenen WEA.
Die zwei installierten WEA sind Anlagen des Herstellers ENERCON, Typ E-82 E2. Die Anlagen sind durch die folgenden technischen Details gekennzeichnet (s. Abb. 1):
4
Das Gegenstromprinzip besagt, dass nicht nur in den untergeordneten Ebenen der Raumordnungspläne die übergeordneten Planungen beachtet werden müssen, sondern dass auch übergeordnete Raumplanungsinstrumente die
darunter liegenden Ebenen berücksichtigen sollen (vgl. BJV 2015).
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Anlagenkonzept: getriebelos, variable
Drehzahl, Einzelblattverstellung
Nennleistung: 2.300 kW
Rotordurchmesser: 82 m
Nabenhöhe: 138 m
Blattanzahl: 3
Überstrichene Rotorfläche: 5.281 m2
Drehzahl: variabel, 6-18 U/min
Rotorblätter: GfK, beheizbar (Abtauung
bei Eisbildung)
Turm: Beton/Stahl
Generator: direktgetriebener Ringgenerator
Preis: rund 3,3 Mio. € pro Anlage
Abbildung 1: Gondelquerschnitt E-82 /
2.300 kW (Enercon 2015)
Als wesentliche Gründe für die Entscheidung zu obigem Anlagentyp führt die Bürgerwindinitiative in einer Veröffentlichung an, dass Enercon ein deutsches Familienunternehmen und führender Hersteller von WEA innerhalb Deutschland ist. Der Einsatz einer getriebelosen Anlage
(d.h. Generator sitzt direkt auf der Antriebsachse) sei zudem mit den Vorteilen eines höheren
Wirkungsgrades (Getriebe erzeugen Reibung), weniger Verschleiß, geringeren Wartungskosten und geringeren Geräuschemissionen verbunden. Mit Enercon wurde ein Vollwartungsvertrag für 15 Jahre abgeschlossen. Die Firma garantiert eine technische Verfügbarkeit der Anlagen von mindestens 97% über die gesamte Laufzeit des Service-Vertrages.
2.4 Einfluss feldexterner Rahmenbedingungen
Strategische Handlungsfelder sind in ein „komplexes Netz“ anderer Felder eingebettet und können von diesen beeinflusst werden (Fligstein/McAdam 2011: 8). In diesem Abschnitt wird die
mögliche Einflussnahme externer Felder dargestellt und aufgezeigt, welche Felder die Entwicklung des vorliegenden Bürgerwindprojekts beeinflussten.
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Nahe Felder nehmen durch Verbindungen direkten und regelmäßigen Einfluss auf ein
Handlungsfeld, weiter entferntere Felder haben hier keine direkten Verbindungen.
Vertikale Felder besetzen beispielsweise durch formale Entscheidungsgewalt übergeordnete Positionen und können so Rahmenbedingungen für ein Handlungsfeld vorgeben. Horizontale Felder können sich wechselseitig beeinflussen.
In ihrer vertikalen Position können staatliche Felder zum Beispiel durch entsprechende
Gesetzgebung großen Einfluss nehmen (vgl. Fligstein/McAdam 2011: 7 ff.).
Weiter kann der Einfluss der genannten relevanten externen Felder danach unterschieden werden, ob er für die Entstehung und Umsetzung des hier untersuchten Bürgerwindvorhabens förderlich oder hemmend war (s. Tabelle 1).
Fettke, Härdtlein: Bürgerwind als Reaktion
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Tabelle 1: Einfluss feldexterner Rahmenbedingungen
nah/entfernt
vertikal/horizontal
staatlich/nichtstaatlich
Wirkung
Bundesebene: Rahmenprogramme und Energiepolitik
(v.a. EEG 2009, 2012 und
BauGB)
Landesebene: Bayerische
Staatsforsten: Standortsicherungsverträge mit Windprojektanten
Kommunalebene: Kommunaler Flächennutzungsplan
entfernt
vertikal
staatlich
förderlich
entfernt
vertikal
staatlich
förderlich
nah
vertikal
staatlich
förderlich
Nachbargemeinden: Proteste
gegen das Vorhaben des
Windkraftprojektanten
nah
horizontal
nicht-staatlich
hemmend
Mit der Einführung des Stromeinspeisegesetzes im Jahr 1990 und der Weiterentwicklung zum
Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), das im April 2000 in Kraft trat, hatte sich in Deutschland
bis 2008 eine leistungsstarke Industrie im Bereich WEA etabliert. Das EEG stellte eine Planungsgrundlage für die Windenergie und Kalkulationsgrundlage für die Errichtung von WEA
dar (vgl. Fuchs 2014). Während der Entstehung der Bürgerwindinitiative trat zum 1. Januar
2009 eine Novellierung des EEGs in Kraft. Das EEG 2009 hob die Vergütungen u.a. für Strom
aus Windenergie, Wasser, Gasen und Geothermie weiter an. Windenergie im Binnenland wurde
dadurch besser gestellt (vgl. Leuschner 2015). Weiter war für den vorliegenden Fall bedeutsam,
dass WEA im Außenbereich bauplanungsrechtlich als privilegiert zulässige Vorhaben gelten
(s. Kapitel 2.2) und die Bayerischen Staatsforsten 2007 Standortsicherungsverträge mit Windkraft-Investoren schlossen. Dabei sicherte sich ein Windkraftprojektant eine Fläche im Gebiet
der erwähnten Gemeinde. Voraussetzung für die Realisierung des Vorhabens des Windkraftprojektanten war, dass die angrenzenden Kommunen ihre Zustimmung zum Bau der WEA geben sollten. Die Pläne des Windkraftprojektanten lösten in der oben genannten Gemeinde Diskussionen aus. Aus dem Prozess, der sich dadurch entfaltete (s. Kapitel 3), ging die Bürgerwindinitiative, die das Bürgerwindprojekt der vorliegenden Fallstudie vorantrieb, hervor. Das
Vorhaben der Bürgerwindinitiative wurde von Protesten gegen Windprojekte in Nachbargemeinden hemmend beeinflusst. Derselbe Großprojektant, der in der hier untersuchten bayerischen Gemeinde einen Windpark plante, stieß bei einem anderen Vorhaben, der Errichtung von
WEA in einer Nachbargemeinde, auf großen Protest bei der dort ansässigen Bevölkerung. Akteure aus der Protestgruppe erfuhren davon, dass auch in ihrem Wohnort – der oben erwähnten
Gemeinde –WEA geplant wurden. Sie informierten sich über ihr persönliches Netzwerk und
organisierten sich als Gegeninitiative gegen WEA im Gemeindegebiet.
15
LITRES Discussion Paper 2016-01
3. Entwicklungsbedingungen des Bürgerwindprojekts
Die Entwicklungsbedingungen sowie die Entstehung und Umsetzung des Bürgerwindprojekts
(s. Kapitel 4) wurden auf Grundlage von Informationen aus leitfadengestützten Experteninterviews rekonstruiert. Alle Interviews wurden als Audio-Datei aufgezeichnet, transkribiert und
mit einer MaxQDa-gestützten, qualitativen Inhaltsanalyse ausgewertet. In diesem Kapitel werden die Entwicklungsbedingungen des Bürgerwindprojekts, die Entstehung und Veränderung
des Handlungsfeldes „WEA im Gemeindegebiet“, rekonstruiert. Danach werden daraus resultierenden fallspezifischen Innovationsblockaden und -chancen veranschaulicht.
Im Jahr 2008 stellte ein Windkraftprojektant sein Vorhaben, einen Windpark im Außenbereich
der Gemeinde zu errichten, beim Bürgermeister vor. Er plante, die Bürger über den Verkauf
von Anteilen zu beteiligen. Gerüchte über das Vorhaben sorgten unter der Dorfbevölkerung für
Unruhe. Die anvisierte Fläche befand sich in Sichtweite zu einer Wohnbebauung. Die Fläche
wurde von der Gemeinde, der Dorfbevölkerung und insbesondere den Anwohnern der Fläche
als nicht geeignet für WEA gesehen. Ein Bürger der Gemeinde organisierte in seiner Funktion
als Mitglied einer Naturschutzorganisation eine Informationsveranstaltung, um über Windkraftprojekte im Gemeindegebiet zu informieren. Im Nachgang an diese Veranstaltung wurde die
zunächst als Interessengemeinschaft organisierte Bürgerwindinitiative gegründet (s. Kapitel 1).
Um ein etwaiges Windprojekt vorzubereiten, beauftragte die Bürgerwindinitiative erste Windmessungen im Gemeindegebiet. Durch die Veranstaltung erfuhren auch weitere Bürger der Gemeinde, die sich in einer benachbarten Kommune in einer Initiative gegen Windkraft engagierten, von den Planungen für WEA. Ein Bürger mobilisierte sein Netzwerk, um weitere Erkundigungen einzuziehen und besorgte sich offizielle Pläne des Vorhabens. Am 4. Juni 2008 fand
ein erstes Treffen der ca. 10 Gegner des Projekts statt. In einem Schreiben an den Bürgermeister
vom 6. Juni begründeten die Gegner ihre Opposition zu WEA in und außerhalb des Gemeindegebiets. Am 10. Juni fand eine Gemeinderatssitzung statt, bei der das Thema Windkraft auf der
Agenda stand. Der Bürgermeister informierte die Anwesenden über die planungsrechtliche Privilegierung der WEA. Die Gemeindeverwaltung könne nur über ein Bauleitverfahren Einfluss
auf das Projekt des Windkraftprojektanten nehmen. Würde die Gemeinde nicht handeln, könne
sie dem Bau der WEA durch den Projektanten und auch weitere Investoren, die bereits bei der
Gemeinde Interesse bekundet hatten, keinen Einhalt gewähren. Wegen der lokalen Unruhe berief der Bürgermeister zum 7. Juli 2008 eine Bürgerversammlung ein, um die Bevölkerung explizit über das Vorhaben und die baurechtliche Situation der Gemeinde zu informieren. Auf der
Versammlung sollte mit den Bürgern eine Empfehlung für eine Beschlussfindung des Gemeinderats über ein etwaiges Bauleitverfahren erarbeitet werden. Dafür sollten der Windkraftprojektant und die Bürgerwindinitiative ihre Visionen über WEA im Gemeindegebiet vorstellen.
Der Bürgermeister lud den Sprecher der Gegeninitiative ein, die Position kontra WEA im Gemeindegebiet zu vertreten und auf der Tribüne zu sprechen. Der Sprecher nahm die Einladung
nicht an, da er glaubte, nicht über ausreichend Expertise zu verfügen.
Die Vorgänge veranschaulichen, wie durch die Diskussion um „WEA im Gemeindegebiet“ ein
neues Handlungsfeld entstand. Der Windkraftprojektant war darin ein etablierter Akteur. Er
hatte sich die für sein Projekt anvisierten Flächen über die Standortsicherungsverträge gesichert
und die gesetzliche Privilegierung von WEA sprach ihm das Baurecht zu. Die Gemeinde, die
Fettke, Härdtlein: Bürgerwind als Reaktion
16
ihren Unmut äußernde Gemeindebevölkerung, die Bürgerwindinitiative, die Gegeninitiative
und insbesondere die Anwohner können aufgrund ihrer konkurrierenden Ansichten über geeignete Standorte jeweils als Herausfordererakteure konzipiert werden. Die Gemeinde besaß mit
ihrer Kompetenz der Gestaltung der gemeindlichen Flächennutzungspläne aber eine bedeutende Ressourcenausstattung (s. Abb. 2).
Abbildung 2: Entstehung des Handlungsfeldes „Windenergieanlagen im Gemeindegebiet“
Die vom Bürgermeister moderierte Bürgerversammlung wurde von der lokalen Bevölkerung
sehr gut besucht. Zu Beginn der Veranstaltung wurde der Bürgermeister aus dem Publikum,
von Mitgliedern der Gegeninitiative, nach finanziellen Zuwendungen durch den sogenannten
„Großprojektanten“ im Falle der Umsetzung seines Projekts an die Gemeinde gefragt (Interview VI: Z. 37). Der Bürgermeister ignorierte diesen Einwand. Dann stellten zwei Mitarbeiter
des Windkraftprojektanten das Vorhaben vor und die Bürgerwindinitiative präsentierte ihre
Idee eines Bürgerwindprojekts. Die Bürger hatten die Gelegenheit, Fragen an die Initiatoren
der beiden Projekte zu stellen. Dann klärte der Bürgermeister über das gemeindliche Baurecht
auf. Am Ende der Veranstaltung wurde vom Plenum entschieden, dass der Gemeinderat beschließen solle, eine gemeindliche Bauleitplanung mit dem Ziel der Ausweisung geeigneter
Konzentrationszonen für WEA einzuleiten. Denn das Plenum stufte die vom Windkraftprojektanten anvisierten Flächen als nicht geeignet für WEA ein. Der Gemeinderat beschloss am 8.
Juli, einen entsprechenden Flächennutzungsplan zu erstellen.
Aus analytischer Perspektive versuchten der Windkraftprojektant sowie die Herausfordererakteure im Handlungsfeld „WEA im Gemeindegebiet“ für ihre jeweilige Version der Gestaltung
des Feldes zu mobilisieren. Der Bürgermeister stellte die gemeindliche Bauleitplanung als
Möglichkeit der Mitsprache für die Gemeinde dar und gewann das Plenum dafür. Durch den
Beschluss des gemeindlichen Bauleitverfahrens veränderte sich die Machtverteilung im Handlungsfeld. Die Gemeinde besaß nun die (etablierte) Position, über die Nutzung der vom Windkraftprojektanten anvisierten Flächen zu entscheiden. Der Windkraftprojektanten, dessen Pläne
mit den Vorstellungen der Gemeinde konkurrierten, nahm nun die Position eines Herausforderers ein. Die Bürgerwindinitiative – die für die Ausweisung von Konzentrationszonen war –
kann hier als eher etablierter Akteur, die Gegeninitiative – die die Einleitung der Bauleitplanung
kritisierte, aber dennoch auf eine Verhinderungsplanung hoffte – eher als Herausfordererakteur
konzipiert werden (s. Abb. 3).
17
LITRES Discussion Paper 2016-01
Abbildung 3: Machtveränderung im Handlungsfeld „Windenergieanlagen im Gemeindegebiet“
Insgesamt waren die geographische Lage der Gemeinde und ihre vorteilhafte Windhöffigkeit
eine maßgebliche Innovationschance für das Bürgerwindprojekt. Die Standortsicherungsverträge des Windkraftprojektanten stellten eine weitere Chance für WEA dar. Zwar wurde das
Vorhaben des Windkraftprojektanten durch die Resonanz, die es vor Ort hervorrief, blockiert.
Die Planungen des Windkraftprojektanten waren dennoch für das Bürgerwindprojekt insofern
förderlich, als dass sie die Einleitung der gemeindlichen Bauleitplanung zur Ausweisung von
Konzentrationszonen für Windkraft bewirkten, welche wiederum wegbereitend für das Bürgerwindprojekt waren.
4. Entstehung und Umsetzung des Bürgerwindprojekts
Das Bürgerwindprojekt entstand aus einem Prozess, der sich über einen Zeitraum von vier Jahren (2008-2011) erstreckte. Die WEA der Bürgerwindinitiative wurden 2011 errichtet. Dennoch wurden die Instrumente der Regionalplanung bis 2015 diskutiert. Im Folgenden wird dieser Prozess aufgezeigt, analytisch konzeptualisiert und die relevante wechselseitige Einflussnahme zwischen dem daraus hervorgehenden Handlungsfeld „Bürgerwind in der Kommune“
und externen Feldern skizziert.
4.1 Zeitlicher Überblick
Jahr 2008: Die Entscheidung des Gemeinderats, Konzentrationszonen für Windkraft auszuweisen, wurde von der Gegeninitiative kritisiert. Ca. 15 Mitglieder sammelten Unterschriften
in der Gemeinde, indem sie von Haus zu Haus gingen. Sie vertraten die Auffassung, dass WEA
auch gerichtlich verhindert werden könnten. Die gemeindliche Bauleitplanung liefere aber eine
rechtliche Grundlage für WEA und ermögliche damit ihren Bau. Die Gegner verteilten Flugblätter im Gemeindegebiet und entwarfen eine Homepage, um über ihre Position zu informieren. Auch in der lokalen Presse bezogen sie Stellung zu den Windprojekten und begründeten
ihre Offensive. In einer Gegendarstellung, ebenfalls in der lokalen Presse, argumentierte der
Bürgermeister, dass sich die Gemeinde gezwungen gefühlt habe, in die Bauleitplanung zu
Fettke, Härdtlein: Bürgerwind als Reaktion
18
gehen. Ansonsten hätte sie die Planungen des Windkraftprojektanten in Kauf nehmen müssen. Am 6. August organisierte die Gegeninitiative eine Informationsveranstaltung, zu der alle
Interessierten, auch über das Gemeindegebiet hinaus, eingeladen wurden. Auf der Veranstaltung wurden Unterschriften gegen Windkraft im Gemeindegebiet gesammelt. Von Bürgern, die
in der Nähe derjenigen Fläche wohnten, auf der die WEA des Windkraftprojektanten geplant
waren, erfolgten viele Unterschriften. Anschließend vereinbarte der Sprecher der Gegeninitiative einen Termin, um dem Bürgermeister die Unterschriften zu übergeben. Er kündigte an,
weitere Unterschriften zu sammeln. Die Unterschriftensammlung wurde bis in den späten
Herbst 2008 verfolgt. Parallel wurden der Bürgerwindinitiative die Ergebnisse der ersten Windmessungen vorgelegt, die eine ausgezeichnete Windhöffigkeit bescheinigten. Im Sommer und
Herbst veranstaltete sie Informationsfahrten und -veranstaltungen für die lokale Bevölkerung,
um über Windenergieprojekte mit Bürgerbeteiligung zu informieren. Auch wurde in diesem
Rahmen ein Vortrag zu Windenergie von einem bekannten Akteurs der Windszene in einem
örtlichen Gasthaus gehalten. Laut Lokalzeitung stieß der Vortrag bei der Bevölkerung auf reges
Interesse. Die im Sommer und Herbst stattfindenden Gemeinderatsitzungen, bei denen die Bauleitplanung und die Windkraft auf der Tagesordnung standen, waren gut besucht. Die Gemeinde
erhielt Anfragen von weiteren Investoren, die sie im Zuge ihrer Bauleitplanungen zurückstellte.
Im Oktober beauftragte die Gemeinde ein Planungsbüro, die für WEA geeignete Flächen im
Gemeindegebiet zu ermitteln. Im Dezember 2008 signalisierten die Stadtwerke einer benachbarten Stadt Interesse an einer finanziellen Beteiligung an WEA im Gemeindegebiet.
Sowohl die Bürgerwindinitiative als auch die Gegeninitiative mobilisierten für ihre Version der
Gestaltung des Feldes. Die Bürgerwindinitiative konzentrierte ihre Mobilisierungsversuche auf
die lokale Bevölkerung, die Gegeninitiative mobilisierte darüber hinaus. Mit den Stadtwerken
kam ein neuer Akteur ins Handlungsfeld, der der Vision der Bürgerwindinitiative finanziellen
Rückhalt gab. Die Gemeinde holte sich Unterstützung durch Einbindung eines Planungsbüros.
Jahr 2009: Im Januar 2009 fand die jährliche Bürgerversammlung in der Gemeinde statt. Dort
forderte die Gegeninitiative eine Stellungnahme des Bürgermeisters zum Stand des Verfahrens. Im Februar tagte die Gegeninitiative und beriet über ihr weiteres Vorgehen. Im April fand
eine Sondersitzung des Gemeinderats statt, auf der das Planungsbüro sein Windkraftgutachten
vorstellte. Danach gäbe es im gesamten Gemeindegebiet günstige Windverhältnisse. Es wurde
ein einstimmiger Beschluss zur Änderung des Flächennutzungsplans gefasst: In der vorbereitenden Bauleitplanung sollten nur besonders geeignete Flächen dargestellt werden, um die „Gefahr einer Totalverspargelung“ zu umgehen, einer gemeindlich unerwünschten Verteilung von
WEA im gesamten Gemeindegebiet entgegenzuwirken (Interview V: Z. 425) und das übrige
Gemeindegebiet zur Gänze und dauerhaft freizuhalten. Am 12. Mai wurde eine Bürgerversammlung einberufen, um die lokale Bevölkerung über die Erkenntnisse aus dem Windkraftgutachten zu informieren. Auf der anschließenden Gemeinderatssitzung fiel das einstimmige
Votum, drei Konzentrationszonen auszuweisen. Das Planungsbüro argumentierte gegen die
Bebauung einer Fläche, die vom Gemeinderat als geeignet eingestuft worden war. Laut Planungsbüro seien die Fernwirkung von Anlagen auf diesem Standort und der damit einhergehende Eingriff in die Landschaft zu groß. Vom 15. Juni bis 16. Juli 2009 fanden die vierwöchige
Auslegung der Pläne der Bauleitplanung und die öffentliche Anhörung der Stellungnahmen
19
LITRES Discussion Paper 2016-01
öffentlicher Institutionen und Privatpersonen statt. Für eine maximale Zugänglichkeit der Pläne
wurden sie auch online zur Verfügung gestellt. Im Anhörungsverfahren forderte die Gegeninitiative, die Konzentrationszonen so auszuweisen, dass der Bau von WEA verhindert werden
könnte. Als schließlich bekannt wurde, welche Flächen der Gemeinderat als Konzentrationszonen ausweisen würde, gab das der Windkraftprojektant seine Planungen im Gemeindegebiet
auf. Das Unternehmen hatte mit anderen Flächen geplant. Auch die Gegeninitiative stellte ihr
Engagement in Frage. Die Gemeinde veranstaltete am 18. Juni 2009 ebenfalls eine Informationsfahrt zur Besichtigung von WEA in der Nähe einer nahen Großstadt, an der viele Bürger
teilnahmen. Auf der Exkursion thematisierte ein Referent eines WEA-Herstellers kritische
Punkte der Windenergie und die Bürgerwindinitiative präsentierte ihre Planungen von Bürgerwindanlagen im Gemeindegebiet. Sie warb um eine Beteiligung der Bürger im Windprojekt
als Kommanditisten. Die Bürgerwindinitiative hielt eine Fläche in der Gemeinde für besonders
geeignet, da dort keine Waldrodung im großen Stil betrieben werden müsse und die Bebauung
möglichst weit weg gelegen sei. Sie setzte sich mit den Bürgern des Gemeindeteils, in dem sich
die von ihr beplanten Flächen befinden, zusammen. Sie erarbeitete gemeinsam mit zehn
Grundstückseigentümern einen Flächenpachtvertrag. Der Grundstückeigentümer, auf dessen
Fläche das Windrad errichtet werden würde, würde 1/3 der Pacht zugerechnet bekommen. Unter den anderen Grundstückseigentümern würden die übrigen 2/3 der Pacht aufgeteilt werden.
Ende Juli berichtete die Lokalzeitung, dass die Bürger dieses Ortsteils der Gemeinde hinter dem
Vorhaben stünden. Im Oktober 2009 gründete die Bürgerwindinitiative eine landkreisweite
Bürger-Betreibergesellschaft. Dort brachten sich neben den Akteuren der Bürgerwindinitiative
zwölf weitere Personen mit einer freiwilligen Risiko-Geldanlage als Gesellschafter ein. Die
Gründungseinlagen von 15 Privatpersonen und der regionalen Bank ermöglichten konkrete
Projektierungsschritte. Die Betreibergesellschaft finanzierte die Windmessung und zwei unabhängige Windertragsgutachten der Bürgerwindinitiative. Gleichzeitig reichte die Bürgerwindinitiative im Oktober einen Bauantrag beim Landratsamt ein.
2009 verließ der Windkraftprojektant das Handlungsfeld. Er könnte sich durch die gemeindliche Ausweisung der Konzentrationszonen für WEA in die Position eines Herausforderers gedrängt gesehen und geschätzt haben, aus dieser Position keinen Erfolg in weiteren Mobilisierungsversuchen zu haben. Die Gegeninitiative erkannte, dass ihr Engagement für eine Verhinderungsplanung erfolglos geblieben war und sah ihre Position im Handlungsfeld ebenfalls geschwächt. Dagegen wurde die Bürgerwindinitiative durch die Auswahl der Konzentrationsflächen in ihrer Position gestärkt. Sie konnte die Grundstückseigentümer und Anwohner der von
ihr beplanten Fläche durch den Flächenpachtvertrag erfolgreich für ihr Projekt mobilisieren und
institutionalisierte ihr Vorhaben durch eine Gesellschaftsgründung, einen Bauantrag sowie die
Beauftragung des dafür nötigen Windertragsgutachtens.
Jahr 2010: Im April 2010 befasste sich der Gemeinderat in einer Sondersitzung zu Windkraft
mit den Stellungnahmen von Trägern öffentlicher Belange und Bürgern zur Ausweisung von
Konzentrationszonen. Er fasste den Beschluss, dass zwei Areale in der weiteren Planung verbleiben sollten. Im September schloss die Bürgerwindinitiative einen Kaufvertrag über zwei
WEA mit Enercon – vorbehaltlich der Genehmigung des Bauantrags bei den zuständigen Behörden. Zeitgleich berichtete die Lokalzeitung, dass es um die Gegeninitiative ruhig geworden
Fettke, Härdtlein: Bürgerwind als Reaktion
20
wäre. Auch würden erste Zwischenergebnisse der Windmessung der Bürgerwindinitiative vorliegen. Im Oktober fand eine Informationsveranstaltung der Bürgerwindinitiative statt. Dort informierte sie über den aktuellen Stand des Bürgerwindprojekts. Die Veranstaltung wurde außerordentlich gut besucht. Gegen Ende des Jahres erhielt das Bürgerwindprojekt laut Lokalzeitung eine Einspeisezusage von E.ON über 9,51 Ct./kWh.
Dass die Gegeninitiative bei der konkreter werdenden Flächennutzungsplanung weiteres Engagement unterließ, bestärkt die analytische Vermutung, dass sie ihre Mobilisierungsversuche
aufgrund ihrer Wahrnehmung ihrer Position im Feld einstellte. Die Flächenauswahl der gemeindlichen Flächennutzungsplanung bestätigte die Bürgerwindinitiative in ihrer etablierten
Position im Feld. Auch erhielt sie mit der Einspeisezusage durch den Netzbetreiber eine Kooperationszusage.
Jahr 2011: Anfang Februar 2011 erteilte der Gemeinderat sein Einvernehmen zu den Plänen,
die die Bürgerwindinitiative bezüglich WEA vorgelegt hatte. Die Pläne entsprächen dem Vorhaben der Gemeinde. Die Gegeninitiative bezog dazu in der Lokalzeitung Stellung. Sie befürchtete die Zerstörung des Landschaftsbilds und kritisierte das Fehlen einer ordnungspolitischen Leitung. Ende Februar genehmigte das Landratsamt den Bau der beiden Windräder in
dem Ortsteil der Gemeinde. Die Anlagen würden einen Beitrag zur Realisierung der Pläne des
Landkreises leisten. Damit waren die WEA nach dem EEG 2009 genehmigt und können unter
den dort formulierten Rahmenbedingungen die für 20 Jahre festgesetzte Vergütung erhalten.
Bis 31. März 2011 mussten bei Enercon 10% der Gesamtkosten angezahlt werden, damit die
Windräder noch im Dezember 2011 errichtet und nach dem EEG 2009 vergütet werden konnten. Die erforderliche Investitionssumme wurde durch eine Einlage der Stadtwerke einer benachbarten Stadt und eines Ökostromanbieters aufgebracht, die als Kommanditisten in die
Betreibergesellschaft aufgenommen wurden. Mitte April fand eine Informationsveranstaltung
der Bürgerwindinitiative in der Gemeinde statt, auf der sie ihr bisheriges Vorgehen, die Formalitäten der Anteilsvergabe und die Wirtschaftlichkeitsberechnung ihres Windprojekts vorstellten. Am 26. April startete der dreiwöchige Zeichungszeitraum für Anteile an den WEA, der bis
zum 16. Mai andauerte. Parallel wurde die Veröffentlichung des BaFin-Prospekts genehmigt.
Die Bürgerwindinitiative entschied sich für ein spezifisches Verfahren der Anteilsvergabe. Die
Interessenten wurden in drei Gruppen gegliedert. Priorität eins erhielten die in der Gemeinde
ansässigen juristischen Personen, Priorität zwei die Bevölkerung des Landkreises, einer nahe
gelegenen Stadt und die in den Nachbargemeinden ansässigen juristischen Personen. Priorität
drei erhielten alle Personen mit Wohn- und Geschäftssitz in Deutschland. Die Vergabe der Anteile erfolgte, gestaffelt nach Priorität der Interessenten, im Rundenverfahren. Waren alle Interessenten innerhalb einer Prioritätskategorie bedient, wurden Anteile an die Interessenten der
darauffolgenden Kategorie vergeben. Die bestehende Betreibergesellschaft der Bürgerwindinitiative sollte die technische und kaufmännische Geschäfts- und Betriebsführung des Bürgerwindprojekts übernehmen. Im Mai 2011 fand eine Sondersitzung des örtlichen Gemeinderats
zu Windkraft statt. Thema war die Änderung des Bebauungsplans. Es sollte eine ungefähr 100
qm² große Zone für Windkraft ausgewiesen werden. Zur Veränderung des Flächennutzungsplans erfolgte eine erneute öffentliche Auslegung der Pläne. Gleichzeitig startete im Mai der
Wege- und Fundamentbau der Bürgerwindinitiative. Im Juli 2011 begannen die Bauarbeiten an
21
LITRES Discussion Paper 2016-01
den WEA des Bürgerwindprojekts. Zu diesem Zeitpunkt wurde die Regionalplanung Oberpfalz-Nord publik. Die Regionalplanung stufte Flächen, die die Gemeinde als nicht adäquat für
WEA betrachtete, als geeignet ein. So wurde die Fläche in dem Ortsteil der Gemeinde, auf der
inzwischen die Bauarbeiten des Bürgerwindprojekts begonnen hatten, vom Regionalplan als
nicht geeignet gesehen. Da die Regionalplanung Vorrang vor der Bauleitplanung von Kommunen hat, befürchtete die Gemeindeverwaltung, dass die konkurrierende Regionalplanung ihre
Planung der Konzentrationszonen für WEA vereiteln könne. Im Herbst 2011 lehnte die Gemeinde daher die Planungen des regionalen Planungsverbandes ab. Der Planungsverband argumentierte dagegen, dass Windkraft ausreichend Platz in der Region eingeräumt werden müsse
und dass die die Konzentrationszone, die die Gemeinde für WEA ausgewiesen hatte, nicht geeignet für WEA sei. Die Gemeinderatsfraktionen erarbeiteten daraufhin Stellungnahmen und
der Gemeinderat beschloss eine erneute Änderung des Flächennutzungsplanes mit integriertem
Landschaftsplan zur Ausweisung einer „Konzentrationszone Windkraft“. Im Dezember 2011
wurden die Bauarbeiten an den WEA abgeschlossen. Die ersten im Landkreis genehmigten
WEA gingen planmäßig ans Netz. Der Anschluss ans Netz erfolgte problemlos. Es trat lediglich
ein technischer Zwischenfall auf, bei dem Wasserleitungen beschädigt wurden.
Jahr 2012: Im Januar 2012 wurde die Bürgerwindinitiative für ihre Vorbildfunktion mit einem Preis dotiert. Im September 2012 fand ein Windfest zur Einweihung der beiden Anlagen
statt, zu dem 1.500-2.000 Gäste kamen. Im Dezember 2012 wurde die erste große Gesellschafterversammlung der Betreibergesellschaft angehalten. Im selben Monat verweigerte der Gemeinderat wegen unzureichender Erschließung sein gemeindliches Einvernehmen zum Regionalplan.
Jahr 2013: Im Mai 2013 nahm der Gemeinderat seine Änderung des Flächennutzungsplans
zur Ausweisung von Konzentrationszonen für WEA von 2011 zurück. Die Gemeindeverwaltung und das Planungsbüro erarbeiteten eine Neufassung des Flächennutzungsplans. Denn ein
neuer Windkraftprojektant hatte die Übernahme von Abstandsflächen für den Bau von WEA
beantragt. Da in der bisherigen Planung Abwägungsprozesse nicht ausreichend berücksichtigt
worden waren, mussten diese so eingearbeitet werden, dass Planung rechtssicher gestaltet werden könne.
Jahr 2015: Der Gemeinderat erhob Einspruch gegen die Ausweisung von Vorranggebieten
durch den Regionalplan. Die Gemeinde habe bereits in einer aufwendigen Bauleitplanung geeignete Flächen identifiziert. In ihrer Kritik am Regionalplan berief sie sich auf die Einwände
weiterer öffentlicher Träger gegen die durch den Regionalplan vorgesehenen Flächennutzung.
Die vom Regionalplan ausgewiesenen Gebiete befänden sich zu nahe an der Wohnbebauung.
Im selben Jahr wurde der Regionalplan aufgrund der Einwände mehrerer öffentlicher Träger
als gescheitert erklärt. Die Bürgerwindinitiative zahlte – um „Offenheit, Ehrlichkeit, Transparenz“ zu gewährleisten (Interview I: Z. 462) – ab dem zweiten Jahr der Inbetriebnahme Gewerbesteuern.
Fettke, Härdtlein: Bürgerwind als Reaktion
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Analytisch kann das Einvernehmen der Gemeinde mit den Plänen der Bürgerwindinitiative als
Kooperationszusage verstanden werden. Die hohe Zahl der Kommanditisten zeigt, dass die
Bürgerwindinitiative auch in der lokalen Bevölkerung erfolgreich für ihr Projekt mobilisieren
konnte. Die Gegeninitiative beschränkte sich nun auf die Äußerung ihrer konkurrierenden Ansichten (s. Abb. 4). Es war explizites Ziel der Bürgerwindinitiative, die Anlagen noch im Jahr
2011 in Betreib zu nehmen „um eben die EEG-Vergütung noch zu bekommen für 2011“ (Interview I: Z. 391). Mit dem EEG 2012 kündigte sich eine Veränderung externer Rahmenbedingungen an, die Bürgerwindinitiative konnte aber mit der Inbetriebnahme im Jahr 2011 noch
eine Förderung nach dem EEG 2009 in Anspruch nehmen (s. Kapitel 5). Eine Änderung der
Grundvergütung für Energie aus WEA sollte durch das EEG 2012 gegenüber dem EEG 2009
nicht erfolgen (vgl. Loibl 2011). Die Regionalplanung, die einen Gestaltungsanspruch auf die
gemeindlichen Flächen beanspruchte, kann als eigenes Handlungsfeld, das sich zum Handlungsfeld „Bürgerwind in der Kommune“ in der Position eines staatlichen Feldes befindet, konzipiert werden. Darin agieren auch andere Kommunen, die ebenfalls von der Planung betroffenen sind (s. Kapitel 2.2). Die Bekanntgabe der Regionalplanung wirkte im Handlungsfeld „Bürgerwind in der Kommune“ als exogener Schock. Der gemeindliche Widerstand gegen die Regionalplanung (2012-2015) kann als eine Mobilisierung gegen das übergeordnete Planungsinstrument verstanden werden. Die Gemeinde arbeitete an einer rechtssicheren Planung der
Konzentrationsflächen, um das Handlungsfeld (Bürgerwind in der Kommune) gegen den externen Einfluss (Einwand der Regionalplanung) zu stärken. Im Handlungsfeld der Regionalplanung fand letztlich keine Einigung statt. Die beteiligten Akteure konnten demnach nicht für
einen gemeinsamen Deutungsrahmen gewonnen und die Regionalplanung wurde nicht planungsrechtlich wirksam werden. Die Vorgänge rund um Bürgerwind in der Gemeinde beeinflussten auch andere Felder. So wurde die Gemeinde im Jahr 2011 Mitbegründer einer Gemeinschaft von Kommunen, deren gemeinsames Ziel die Energieautarkie bis 2020 ist.
Abbildung 4: Entstehung des Handlungsfeldes „Bürgerwind in der Kommune“
4.2 Anreize Motivation
Die Gemeinde und die Bürgerwindinitiative engagierten sich für das Bürgerwindprojekt. Auch
die Gegeninitiative versuchte, wenngleich aus anderer Motivation heraus, die gemeindliche
Bauleitplanung bzw. die Realisierung der WEA zu beeinflussen.
23
LITRES Discussion Paper 2016-01
Die Bürgerwindinitiative sah sich in ihrem Engagement für Bürgerwind von positiver Resonanz in der Gemeinde, der Dorfbevölkerung und weiteren Bekanntschaften, die sie im Zuge
ihrer Planungen, beispielsweise in der Windenergieszene, machten sowie ihren schrittweisen
Erfolgen in ihrem Vorhaben bestärkt. Als steigernden Faktor für die Motivation nannten die
Akteure die Windhöffigkeit vor Ort, die in den Windmessungen höher ausfiel, als gedacht.
Der damals amtierende Bürgermeister der Gemeinde bekräftigte, dass den Gemeinderat zunächst die Furcht vor willkürlicher und von außen kommender „Verspargelung der Landschaft“
motivierte (Interview II: Z. 164), eine Bauleitplanung zur Ausweisung von Konzentrationszonen für WEA vorzunehmen. Eine baurechtliche Verhinderung von WEA im Gemeindegebiet
wäre aufgrund der günstigen Voraussetzungen für Windkraft nicht möglich gewesen. Er beschrieb sich als generell aufgeschlossen gegenüber erneuerbaren Energien. Die Gemeindeverwaltung befürchtete, eine zu enge Ausweisung von Flächen für den Bau von WEA, wie sie die
Gegeninitiative befürwortete, könne als Verhinderungsplanung eingeklagt werden. Obwohl die
Gemeindeverwaltung gewarnt wurde, das Bauleitverfahren nicht stemmen zu können, stellte
sie sich dem Verfahren. Ihr Ziel war es, ein Mitbestimmungsrecht der Gemeinde bezüglich
WEA im Gemeindegebiet zu erwirken. Sicherlich wurde die Gemeinde auch von der möglichen
kommunalen Wertschöpfung (s. Kapitel 2.2) durch das Bürgerwindprojekt motiviert. Bis dato
existierte quasi kein Gewerbe im Gemeindegebiet, wodurch die Gemeinde kaum Gewerbesteuereinkünfte verzeichnen konnte.
Die Gegeninitiative wollte Windräder im Gemeindegebiet verhindern. Sie setzte sich zunächst
dafür ein, die gemeindliche Ausweisung von Konzentrationszonen für WEA im Gemeindegebiet zu verhindern. Zentrale Akteure der Gegeninitiative sahen sich in der Auseinandersetzung
vom Bürgermeister ignoriert. Als die Gegeninitiative erkannte, dass Konzentrationsflächen ausgewiesen wurden, die bereits von der Bürgerwindinitiative beplant wurden, reduzierten sie ihr
Engagement. Zunächst widersprachen sie den gemeinsamen Planungen von Gemeinde und
Bürgerwindinitiative, dann gaben sie ihren Widerstand auf.
4.3 Evaluation durch die beteiligten Akteure
In diesem Abschnitt wird aufgezeigt, wie die Bürgerwindinitiative, die Gemeinde und die Gegeninitiative das Projekt zum Zeitpunkt der Erhebung (Januar-März 2015) evaluierten.
Die Bürgerwindinitiative eröffnete, stolz auf das Projekt zu sein. Allerdings habe sie teilweise
Unzufriedenheit unter den Anwohnern des Areals, auf dem die WEA stehen, wahrgenommen.
Die Anwohner würden die optische Präsenz der WEA und ihre Geräuschemissionen kritisieren.
Durch diese Entwicklung in Richtung Unzufriedenheit soll es in den erwähnten Nachbardörfern
zu einer Sensibilisierung bezüglich WEA und auch zu Protesten dagegen gekommen sein.
Der damals amtierende Bürgermeister gab sich ebenfalls zufrieden mit dem Bürgerwindprojekt. Laut ihm leiste die Kommune damit ihren Beitrag zur Energiewende, da der Ertrag höher
ausfalle, als die Gemeinde Strom verbrauche. Auch Mitarbeiter der Gemeindeverwaltung
zeigten sich zufrieden mit dem Bürgerwindprojekt. Der Gewerbesteuerertrag ist der gemeindlichen Zufriedenheit mit dem Bürgerwindprojekt sicherlich zuträglich. Die Gemeinde nimmt
sich zudem als Orientierung für andere Kommunen wahr. Zahlreiche andere Gemeinden aus
Fettke, Härdtlein: Bürgerwind als Reaktion
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ganz Deutschland hätten bei der Gemeinde angerufen, um sich über ihr Vorgehen im Bürgerwindprojekt zu erkundigen. Auch seien in vielen umgebenden Gemeinden mehrere Dutzend
Genehmigungsanträge für WEA eingereicht worden. Zum Zeitpunkt der Erhebung gab es ca.
20 WEA im Landkreis.
5. Betrieb und Wirtschaftlichkeit der installierten Windenergieanlagen
Im Dezember 2011 wurden die beiden WEA in Betrieb genommen. Tabelle 2 gibt einen Überblick über die Höhe der Stromeispeisung für die Jahre 2012 und 2013 sowie die errechneten
Volllaststunden. Diese berechnen sich über das Verhältnis des in einem Jahr eingespeisten
Windstroms zur Nennleistung der installierten Anlage. Eine Auswertung der Volllaststunden
dient in erster Linie dem Vergleich unterschiedlicher WEA und der jeweiligen Standortbedingungen (vgl. IWES 2013: 35). Die Volllaststunden geben die Auslastung der Anlagen an dem
jeweiligen Standort an. Für 2014 waren zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Berichts noch
keine Angaben verfügbar (Stand Juni 2015).
Tabelle 2:
2011a
2012
2013
a
Jährliche Stromeinspeisung und Volllaststunden 2012 und 2013 (Quelle: TenneT 2015)
Anlage 1
Stromeinspeisung
Volllaststunden
(kWh)
(h/Jahr)
4.708.289
2.047
4.606.971
2.003
Anlage 2
Stromeinspeisung Volllaststunden
(kWh)
(h/Jahr)
4.708.289
2.047
4.606.971
2.003
Inbetriebnahme am 01.12.2011, daher keine Angaben für 2011
Die errechneten Volllaststunden der beiden WEA lagen in den Jahren 2012 und 2013 bei jeweils
über 2.000 Stunden. Im Jahr 2012 erreichten die Onshore-WEA in Deutschland eine durchschnittliche Volllaststundenzahl von 1.542 Stunden, im Jahr 2013 lag dieser Wert bei knapp
1.440 Stunden. Laut LfU (2013) betragen die durchschnittlichen Volllaststunden der installierten WEA in Bayern derzeit 1.600 h/a, bei modernen Anlagen 2.000 h/a. Damit liegen die hier
betrachteten Anlagen in nennenswertem Umfang über dem deutschen und auch bundeslandspezifischen Durchschnitt, was sowohl aus technischer Sicht als auch mit Blick auf die wirtschaftlichen Berechnungen positiv zu werten ist.
Nachfolgend werden die errechneten Stromgestehungskosten für die untersuchten WEA dargestellt. Die Berechnungen der Stromgestehungskosten basieren auf konkreten fallspezifischen
Daten zu den Bürgerwindanlagen, die um generelle, aus der Literatur abgeleitete Daten für u.a.
betriebsgebundene Kosten und Zinsansätze ergänzt wurden. Die hier ermittelten Stromgestehungskosten lassen Rückschlüsse auf typische, durchschnittliche Kosten für den betrachteten
25
LITRES Discussion Paper 2016-01
Standort zu, stellen jedoch keine cash-flow-Berechnung dar (diese sind in einer Veröffentlichung der Bürgerwindinitiative von 2011 dokumentiert). Anschließende Sensitivitätsanalysen
geben Aufschluss über fördernde und hemmende wirtschaftliche Faktoren.
5.1 Herangehensweise und Eingangsdaten zur Berechnung der Stromgestehungskosten
Die Berechnung der Stromgestehungskosten erfolgt anhand der Formel zur Ermittlung der „Levelized Cost of Energy“ (vgl. Wallasch et al. 2013, Kost et al. 2013). Die gesamten Investitionen sowie die Summe der Barwerte der jährlichen Betriebskosten werden durch die Summe des
jährlichen Energieertrags geteilt. Damit werden die durchschnittlichen Stromgestehungskosten
über die angenommene Nutzungsdauer (n) der WEA (hier 20 Jahre) ermittelt (s. Abb. 5)
Abbildung 5: Durchschnittliche Stromgestehungskosten über die gesamte Nutzungsdauer
(Wallasch et al. 2013)
𝑆𝑆𝑆𝑆𝑆𝑆𝑆𝑆 =
𝐴𝐴𝑡𝑡
(1 + 𝑖𝑖)𝑡𝑡
𝐸𝐸𝑒𝑒𝑒𝑒
∑𝑛𝑛𝑡𝑡=1
(1 + 𝑖𝑖)𝑡𝑡
𝐼𝐼0 + ∑𝑛𝑛𝑡𝑡=1
StGK = durchschnittliche Stromgestehungskosten �
I0 = Gesamtinvestition [€]
At = Betriebskosten zum Zeitpunkt t [€]
Eel = Jährlicher Energieertrag (MWh)
i = kalkulatorischer Zinssatz
n = Nutzungsdauer in Jahren
t = Jahr der Nutzungsdauer
€
𝑀𝑀𝑀𝑀ℎ
� über die gesamte Nutzungsdauer
Bürgerwindanlagen können sich von anderweitig betriebenen WEA durch im Vergleich höhere
Anteile an Eigenkapital unterscheiden. Diese spezifischen Kapitalstrukturen werden in der Ermittlung des kalkulatorischen Zinssatzes, der in die obige Formel eingeht, berücksichtigt. Es
werden die jeweiligen Anteile an Fremd- und Eigenkapital, die Eigenkapitalrendite über die
Nutzungsdauer, der Fremdkapitalzins sowie steuerliche Aspekte (Körperschaftssteuer, Gewerbesteuer, Solidaritätszuschlag) bei der Ermittlung des kalkulatorischen Zinssatzes beachtet (vgl.
Konstantin 2013).
Den Berechnungen der Stromgestehungskosten werden folgende Eingangsdaten zugrunde gelegt: Die Angaben zu den Gesamtinvestitionen für die WEA und die Aufteilung in Fremd- und
Eigenkapital basieren auf Angaben einer Veröffentlichung der Bürgerwindinitiative. Insgesamt
beliefen sich die Investitionsausgaben je WEA auf 3.730.000 € (s. Tabelle 3).
Fettke, Härdtlein: Bürgerwind als Reaktion
26
Tabelle 3: Investitionskosten und Kapitalstruktur der Bürgerwindanlagen im Fallbeispiel
Investitionskosten je WEA
Enercon E82-E2, NH 138m, komplett inklusive Blattheizung
3.285.000 €
Baukosten (Windmessung, Genehmigung, Ausgleichsmaßnah- 300.000 €
men, Wegebau, Trafostation, Kabeltrasse)
Gründungs- und Finanzierungskosten
145.000 €
Summe
3.730.000 €
Kapitalstruktur
Fremdkapital
50%
Eigenkapital
50%
davon
Bürger
Stadtwerke
60%
20%
Ökostromanbieter
20%
Der Fremdkapitalanteil für die Bürgerwindanlagen beträgt 50%. Den Berechnungen wird – in
Ermangelung spezifischer Daten – ein Zinsansatz für das Fremdkapital von 3,8% zugrunde gelegt (vgl. BMWi 2014). Der Eigenkapitalanteil von 50% teilt sich folgendermaßen auf: Investitionen durch die Bürger umfassen 60%, durch Stadtwerke und den Ökostromanbieter jeweils
20% (s. Tabelle 3). Für die Ermittlung des kalkulatorischen Zinssatzes wird für das Eigenkapital
eine Renditeerwartung von pauschal 7,5% festgelegt. Hieraus errechnet sich ein nominaler kalkulatorischer Mischzinssatz in Höhe von 6,9% (inklusive Gewerbe- und Körperschaftssteuer
sowie Solidaritätszuschlag). Dieser wird unter Berücksichtigung einer angenommenen Inflationsrate von 2,5% p.a. in einen realen kalkulatorischen Zinssatz in Höhe von 4,3% umgerechnet
und für die Berechnungen herangezogen.
Für die Ermittlung der jährlichen mittleren Betriebskosten wird auf Werte aus der Literatur
zurückgegriffen. Tabelle 4 fasst die jährlichen mittleren Betriebskosten zusammen, die sich aus
den Kosten für Wartung und Reparatur, Pacht, kaufmännische und technische Betriebsführung,
Versicherung, Rücklagen und Sonstiges zusammensetzen (vgl. Wallasch et al. 2013). Dabei
werden je nach Alter der WEA unterschiedliche mittlere Betriebskosten angenommen.
27
LITRES Discussion Paper 2016-01
Tabelle 4: Mittlere Betriebskosten von Windenergieanlagen in Cent/kWh (Quelle: Wallasch et
al. 2013)
Jahr 1 - 10
Jahr 11 - 20
Wartung & Reparatur
1,05
1,47
Pachtzahlungen
0,53
0,51
Kaufmännische und technische Betriebsführung
0,41
0,36
Versicherung
0,12
0,07
Rücklagen
0,10
0,14
Sonstiges
0,20
0,13
Summe
2,41
2,68
5.2 Stromgestehungskosten, EEG- Erlöse und Parametervariationen
Die errechneten Stromgestehungskosten betragen - auf Basis obengenannter Datengrundlagen
und Annahmen – für beide WEA 86,5 €/MWh. Die Stromgestehungskosten der WEA sind den
über das EEG erzielbaren Erlösen gegenüberzustellen. Die Erlöse der WEA richten sich nach
der Vergütungshöhe je eingespeister kWh Strom nach dem zur Installationszeit jeweils geltenden Erneuerbaren Energien Gesetz (EEG). Die Bürgerwindanlagen werden nach EEG 2009
vergütet. Die durchschnittliche Höhe der Vergütung über einen 20-Jahreszeitraum beträgt für
die betrachteten Windenergieanlagen 95,1 €/MWh (s. Kapitel 4.1). Ein Vergleich mit den errechneten durchschnittlichen Stromgestehungskosten in Höhe von 86,5 €/MWh zeigt, dass die
Vergütungshöhe über den berechneten anfallenden Kosten liegt (s. Abb. 6).
Stromgestehungskosten [€/MWh]
Abbildung 6: Stromgestehungskosten und Parametervariationen für die Windenergieanlagen
im Fallbeispiel
120,0
110,0
100,0
90,0
80,0
70,0
60,0
-40%
-30%
-20%
-10%
0%
10%
Parametervariation
20%
30%
40%
Invest.kosten (rd. 3,7 Mio.€)
Volllaststunden (rd. 2.000 h)
Jährl. Kapitalkosten (Mischzinssatz 4,3%)
Wartungskosten +Pacht + Rücklagen etc. (2,4 bzw. 2,7 cent/kWh)
50%
Fettke, Härdtlein: Bürgerwind als Reaktion
28
Die Sensitivitätsanalyse in Abbildung 6 macht jedoch deutlich, dass sich dieses Verhältnis
durchaus deutlich ändern kann, wenn beispielsweise ein weniger ertragreiches Windjahr (und
daraus resultierende geringere Volllaststunden) vorliegt:
So hat die Höhe der jährlichen Stromproduktion – hier angezeigt über eine Variation der jährlichen Volllaststunden der WEA – den entscheidenden Einfluss auf die Höhe der Stromgestehungskosten. Diese variieren zwischen gut 110 €/MWh bei einer Reduktion der Volllaststunden
um 30% (von 2.000 h auf 1.400 h) und knapp 70 €/MWh bei einer Erhöhung der Volllaststunden um 40% (von 2.000 h auf 2.800 h). Das zeigt die hohe die Bedeutung der Wahl des Anlagenstandortes (Windhöffigkeit) sowie die angepasste Wahl des Anlagentyps. Weiterhin haben
die Gesamtinvestitionskosten einen hohen Einfluss auf das Ergebnis. Die Variation des kalkulatorischen Mischzinssatzes sowie der jährlichen Betriebskosten (u.a. Wartungskosten, Pacht,
Rücklagen) spielen im Vergleich hierzu eine untergeordnete Rolle, wenngleich auch hier die
Stromgestehungskosten eine Variationsbreite zwischen 80 €/MWh und 96 €/MWh einnehmen.
Kennzeichen der untersuchten Bürgerwindanlagen ist ein vergleichsweise hoher Eigenkapitalanteil von 50%. Nachfolgend wird daher die Bedeutung des Eigenkapitalanteils sowie der Höhe
der angesetzten Rendite auf das Ergebnis der Stromgestehungskosten näher betrachtet. Abbildung 7 zeigt, welchen Einfluss veränderte Anteile an Eigen- und Fremdkapital sowie unterschiedliche Renditeerwartungen für das Eigenkapital auf die Stromgestehungskosten haben.
Lediglich für das Fremdkapital wird von einem feststehenden Zinssatz von 3,8% ausgegangen.
Die Renditeerwartungen für das Eigenkapital werden – ausgehend von 7,5% – zwischen 2,5%
und 10% variiert. Weiterhin wird auch der Anteil des Eigenkapitals – ausgehend von 50% –
zwischen 10% und 90% variiert.
Die Berechnungen zeigen, dass
•
•
•
•
die zugrunde liegende Renditeerwartung durchaus nennenswerten Einfluss auf den
kalkulatorischen Mischzinssatz und letztlich die Höhe der Stromgestehungskosten hat,
wenn der Eigenkapitalanteil 50% – wie für die untersuchten Bürgerwindanlagen – beträgt. Während bei einer Renditeerwartung für das Eigenkapitel von 2,5% die durchschnittlichen Stromgestehungskosten rund 71 €/MWh betragen, so steigen sie bei einer
Renditeerwartung von 10% auf rund 95 €/MWh.
mit zunehmendem Eigenkapitalanteil das Ergebnis nochmals deutlich differenzierter
ausfällt. Würde der Eigenkapitalanteil 70% betragen, so würde die Bandbreite der resultierenden Stromgestehungskosten je nach Renditeerwartung zwischen rund 70 und
106 €/MWh liegen.
mit abnehmendem Eigenkapitalanteil die Bandbreite resultierender Stromgestehungskosten, die sich bei unterschiedlichen Renditeerwartungen ergeben, immer geringer
wird. Würde der Eigenkapitalanteil 30% betragen, so würde die Bandbereite der resultierenden Stromgestehungskosten je nach Renditeerwartung zwischen rund 71 und 85
€/MWh liegen.
auf den (theoretischen) Fall hinzuweisen ist, dass die Renditeerwartung mit 2,5% geringer angesetzt wird, als der Zinsansatz für das Fremdkapital. Hier ergeben sich mit
zunehmendem Eigenkapitalanteil erwartungsgemäß sinkende Stromgestehungskosten.
29
LITRES Discussion Paper 2016-01
Abbildung 7: Auswirkung unterschiedlicher Renditeerwartungen für Eigenkapital sowie
unterschiedlicher Eigenkapitalanteile auf die Höhe der Stromgestehungskosten der
Windenergieanlagen im Fallbeispiel
Eigenkapitalanteil 50%
Der durchschnittliche Eigenkapitalanteil für WEA in Deutschland beträgt, unabhängig von der
Art des WEA-Betreibers, 20 %, der Fremdkapitalanteil damit 80 % 5. Unter diesen Rahmenbedingungen bestehen mehr „Spielräume“ für höhere Renditeerwartungen beim Eigenkapital. Mit
zunehmendem Eigenkapitalanteil steigen die Auswirkungen hoher Renditeerwartungen auf die
Höhe der Stromgestehungskosten. Aus diesem Grunde wurde für die hier untersuchten Bürgerwindanlagen vorab der Eigenkapitalanteil auf 50% begrenzt. In einer Veröffentlichung wies die
Bürgerwindinitiative darauf hin, dass ein hoher Einsatz an Eigenkapital zwar einerseits eine
breitere Beteiligungsmöglichkeit für Bürger bietet, andererseits jedoch ein zu hoher Eigenkapitaleinsatz die Eigenkapitalrendite verringern würde. Der Eigenkapitalanteil von 50% wurde
hier als Kompromiss im Interesse der Anteilseigner gesehen.
Seit Dezember 2012 nutzen die Betreiber der WEA die Möglichkeit zur Direktvermarktung
über die Naturstrom AG (vgl. Arnold et al. 2014). Die Differenz, die sich aus den (niedrigeren)
erzielbaren bzw. erzielten Verkaufserlösen und dem (höheren) anlagenspezifischen EEG-Vergütungssatz ergibt, wird über die Marktprämie ausgeglichen. Weiterhin wird eine ergänzende
Managementprämie als Entschädigung für den Mehraufwand bzw. das Mehrrisiko, das mit einer Direktvermarktung verbunden ist, gewährt.
5
Dies wurde nach BMWI (2014) anhand der Befragung von Projektentwicklern/Betreibern sowie Banken ermittelt.
Fettke, Härdtlein: Bürgerwind als Reaktion
30
6. Bürgerwindanlagen im Kontext der Energiewende
Im folgenden Kapitel werden die Herausforderungen und Erfolgsfaktoren der Entstehung und
Umsetzung des Bürgerwindprojekts herausgearbeitet. Auf Basis der Erkenntnisse wird ein
möglicher Beitrag von Bürgerwindprojekten für die Energiewende reflektiert.
6.1 Herausforderungen
Die Bürgerwindinitiative und die Gemeinde hatten mit Schwierigkeiten, insbesondere Konflikten mit der Gegeninitiative, zu kämpfen.
Die Akteure der Bürgerwindinitiative mussten und müssen sich in ihrem Engagement grundsätzlichen Herausforderungen stellen und Hürden überwinden. In den Anfängen des Engagements kamen unter den Mitgliedern der Bürgerwindinitiative interne Uneinigkeiten auf, die sie
aufarbeiteten. Eine weitere Herausforderung ergab sich bei der Mobilisierung der lokalen Bevölkerung für das Projekt bzw. bei der Einigung über den Flächenpachtvertrag. Einige Grundstücksbesitzer stellten eine Woche vor Baugenehmigung finanzielle Nachforderungen. Auch
die öffentlich stattfindende Auseinandersetzung mit der Gegeninitiative stellte eine Schwierigkeit dar. Die Bürgerwindinitiative sah sich gezwungen, auf die öffentlichen Stellungnahmen
der Gegeninitiative durch eigene Darstellungen einzugehen. Für eine bessere Verständigung
besuchte die Bürgerwindinitiative die Veranstaltungen der Gegeninitiative und lud sie zu ihren
eigenen Informationsveranstaltungen ein. Die Kontaktversuche wurden gestoppt, als die Gegeninitiative der Bürgerwindinitiative mit einer Unterlassungsklage drohte. Insgesamt müssen
die Akteure der Bürgerwindinitiative ihr Engagement parallel zu ihrer beruflichen Tätigkeit,
ihren familiären Pflichten und sonstigen Alltagsaufgaben bewältigen. Trotz Aufgabenteilung
der Mitwirkenden wurde Nachtarbeit nötig, was über Jahre eine erhebliche Belastung für die
Mitglieder der Bürgerwindinitiative und ihre Angehörigen bedeutete. Eine weitere grundlegende Problemstellung für die Bürgerwindinitiative ist die Unsicherheit über den jährlichen
Ertrag der WEA. Die durch das EEG erzielbaren Erlöse für die WEA in der Gemeinde liegen
zwar über den errechneten durchschnittlichen Stromgestehungskosten (s. Kapitel 5). Die Sensitivitätsanalysen dieser Arbeit haben aber gezeigt, dass sich das Verhältnis unter anderem bei
einem weniger ertragreichen Windjahr und im Resultat geringeren Volllaststunden ändern
kann. Folglich ist der Ertrag des Bürgerwindprojekts trotz eines guten, für bayerische Verhältnisse vorteilhaften und ertragreichen, Windstandorts stark an die meteorologischen Bedingungen gekoppelt.
Die Schwierigkeiten, die sich für die Gemeinde ergaben, resultierten aus ihren Aufgaben im
Bauleitverfahren zur Ausweisung von Konzentrationsflächen für WEA und den lokalen Spannungen. Die Gemeindeverwaltung hatte bis dato keine Erfahrung mit Projekten der Windenergie. Auch das Landratsamt fühlte sich laut Gemeindeverwaltung herausgefordert. Um den möglichen Vorwurf einer Verhinderungsplanung durch einen zu strikten Ausschluss von Flächen
zu konterkarieren, stand die Gemeindeverwaltung für längere Zeit unter Druck. Die Gemeindeverwaltung war mit den vom Planungsbüro identifizierten Konzentrationsflächen nicht zufrieden. Daher wurden Aufgaben des Planungsbüros in einem fortgeschrittenen Stadium der
Bauleitplanung zusätzlich von der Gemeindeverwaltung übernommen, was den Druck verstärkte. Es war zudem eine konstante Belastung für die Gemeindeverwaltung, dass es seit der
31
LITRES Discussion Paper 2016-01
Bürgerversammlung von 2008 eine Konfliktlinie zwischen dem Bürgermeister und der Gegeninitiative gab (s. Kapitel 4). Der Bürgermeister interpretierte die Frage der Gegner nach finanziellen Zuwendungen von Seiten des Windkraftprojektanten als persönlichen Affront. Akteure der Gegeninitiative sahen darauf sich und ihre Forderungen vom Bürgermeister ignoriert
und kritisierten ihn öffentlich. Mitglieder von Gemeinderat und -verwaltung empfanden die nun
erfolgenden, ausführlichen Stellungnahmen der Gegeninitiative, die im Zuge der öffentlichen
Anhörung der Bauleitplanung verlesen werden mussten, als zeitraubend. In der Gemeindeverwaltung wurde der zeitintensive Informationsbedarf der Gegeninitiative beklagt.
6.2 Erfolgsfaktoren
Das Bürgerwindprojekt konnte erfolgreich umgesetzt werden, da die Bürgerwindinitiative vorhandene Ressourcen strategisch geschickt und vorausschauend nutzte, notwendige Ressourcen
zeitnah akquirierte und von der Gemeinde unterstützt wurde.
Ein Erfolgsfaktor für das Bürgerwindprojekt sind die Windverhältnisse im Gemeindegebiet, die
auf die hervorragenden geographischen und meteorologischen Gegebenheiten zurückzuführen
sind und sich als besser als gedacht erwiesen. Ein weiterer Erfolgsfaktor war der professionelle
Hintergrund der Bürgerwindinitiative. Die Mitglieder hatten im beruflichen Kontext jeweils
Erfahrungen mit Energieberatung, regenerativen Energien und Ingenieurstätigkeiten gemacht.
Sie informierten sich mit dem Ziel einer erfolgreichen Realisierung des Projekts über zahlreiche
Kontakte, wie eine Steuerberatungsgesellschaft, einen WEA-Hersteller und Bürgerbeteiligungsgesellschaften, die bereits Projekte realisiert hatten und planten das Projekt vorausschauend. Sie bemühte sich auch um die Pflege ihres Kontakts zur Genehmigungsbehörde. Ein zentraler Akteur der Initiative wurde Mitglied im Bundesverband Windenergie und die Initiative
erarbeitete sich ein Netzwerk aus Akteuren der deutschen Windenergieszene, über das sie sich
über mögliche Schwierigkeiten von Bürgerwindprojekten informierte. Über das Netzwerk bezog sie auch Hilfestellung bei Unklarheiten und Schwierigkeiten im Projektverlauf. Mit diesen
Ressourcen ausgestattet führte sie bereits als Interessengemeinschaft eine Windmessung auf
der von ihr anvisierten Fläche durch und wählte bewusst die Höhe des Eigenkapitalanteils ihres
Projekts. In ihrer Veröffentlichung argumentierte sie dazu, dass ein hoher Eigenkapitaleinsatz
eine breitere Beteiligungsmöglichkeit für Bürger ermöglichen würde, andererseits aber die Eigenkapitalrendite senken würde. „Im Interesse der Anteilseigner“ beschloss die Bürgerwindinitiative einen Eigenkapitalanteil von 50% als „vernünftigen und ausgeglichenen Kompromiss“. Sie bemühte sich zeitnah um eine Zusage für eine Einspeisevergütung des lokalen Netzbetreibers und holte sich Finanzierungszusagen ein. Da es in räumlich abgeschiedenen Gemeinden ohne nennenswerte Industrie oftmals eine starke Identifikation mit der Region und ein starkes Zusammengehörigkeitsgefühl gibt (vgl. Schmitt et al. 2006: 86 ff.), kann die Identität, die
die Bürgerwindinitiative der Gemeinde und der lokalen Bevölkerung im Gegensatz zum Windkraftprojektanten bot, ebenfalls als Erfolgsfaktor gesehen werden. Der Windkraftprojektant
wurde vor Ort als rein ökonomisch interessierter Großinvestor wahrgenommen, der auf intransparente Art und Weise einen überdimensionierten Windpark errichten wollte und nur die Gemeinde kontaktierte. Die Bürgerwindinitiative versprach regionale Wertschöpfung, Transparenz und Partizipation zu fördern und den Zusammenhalt und die Einigkeit innerhalb der Ge-
Fettke, Härdtlein: Bürgerwind als Reaktion
32
meinde zu stärken. Entsprechend stellte sie ihr Vorhaben bereits im Vorfeld ihrer Geschäftsaktivitäten auf der Bürgerversammlung der lokalen Öffentlichkeit vor. Die starke Identifikation
der Dorfbewohner mit der lokalen Gemeinschaft beleuchtet auch, warum die Bürgerwindinitiative in ihrer Mobilisierung erfolgreicher war als die Gegeninitiative. Die zentralen Akteure der
Gegeninitiative werden als „Zugezogene“ gesehen und sind entsprechend weniger in der lokalen Gemeinschaft verankert. Die Bürgerwindinitiative, deren Mitglieder „Alteingesessene“
sind, nutzte ihre Position und Kenntnisse der lokalen Beziehungsstrukturen für ihre Mobilisierung mittels Hausbesuchen und Informationsveranstaltungen und damit letztlich auch für die
Umsetzung ihres Vorhabens. Durch ihre Position in der lokalen Gemeinschaft und der damit
verbundenen Position und ihrem Ansehen befand sich die Bürgerwindinitiative im Vorteil gegenüber der Gegeninitiative. Die Gegeninitiative konnte kein derartiges Kapital zur Überzeugung vor Ort nutzen und setzte auf eine überregionale Mobilisierung. So konnte die Bürgerwindinitiative auch die Anwohner und Grundstückseigentümer des Areals, auf dem die Windräder gebaut wurden, in einer Abstimmung „an einen Tisch“ bringen und eine Einigung über
einen Flächenpachtvertrag erwirken. Als einige Bewohner Nachforderungen stellten, beharrte
die Bürgerwindinitiative auf der bestehenden Vereinbarung. Die Bürgerwindinitiative vermutete familiäre Uneinigkeiten hinter den Nachforderungen und drohte, den Vertrag platzen zu
lassen. Daraufhin wurden die Nachforderungen zurückgezogen. Insgesamt kann festgestellt
werden, dass das Bürgerwindprojekt der Gemeinde und der lokalen Bevölkerung einen attraktiveren kollektiven Deutungsrahmen als die Projektvorschläge der konkurrierenden Gruppierungen geboten haben muss.
Die Gemeinde trug ihren Teil zum Erfolg des Bürgerwindprojekts bei, indem sie Konzentrationszonen für Windenergie auswies und Einspruch gegen den Regionalplan einlegte. Einerseits
bewirkte sie durch ihre Ausweisung von Konzentrationsflächen eine Entmobilisierung der Gegeninitiative und entlastete die Bürgerwindinitiative: Der Gemeinderat beschloss, die Fläche,
mit der der Großprojektant geplant hatte, nicht als Konzentrationszone auszuweisen, woraufhin
die meisten Akteure der Gegeninitiative ihr Engagement unterließen. Die verbleibenden Gegner
konzentrierten sich auf Unterschriftensammlung, Leserbriefe und Flugblätter, die auf geringe
Resonanz bei der lokalen Bevölkerung stießen. Als die Planungen der Bürgerwindinitiative
rechtliche Formen annahmen, kamen nach Aussage der Gegeninitiative kaum mehr Unterschriften zusammen und nur ein harter Kern der Gegeninitiative veröffentlichte weiter Stellungnahmen in der Lokalpresse. Als schließlich die Genehmigung zum Bau der WEA vom
Landratsamt vorlag, wurde auch dieses Engagement eingestellt. Andererseits ermöglichte die
Gemeinde das Bürgerwindprojekt durch die Ausweisung von Konzentrationszonen baurechtlich, indem sie eine von der Bürgerwindinitiative beplante Fläche als für WEA geeignet auswies. Der damalige Bürgermeister war vom Projekt der Bürgerwindinitiative überzeugt und
wurde von Mitarbeitern unterstützt, die sich aufopferungsbereit für die Planungen der Gemeinde einsetzten. Der Einspruch der Gemeinde verhinderte, dass das Bürgerwindprojekt durch
den Regionalplan als unzulässig eingestuft wurde. Der gute Ertrag des Bürgerwindprojekts
kommt über die Gewerbesteuern und den gemeindlichen Anteil an der Einkommenssteuer auch
der Gemeinde zu Gute, was deren Zufriedenheit mit dem Bürgerwindprojekt sicherlich zuträglich ist.
33
LITRES Discussion Paper 2016-01
Das situative Governance Arrangement des Fallbeispiels kennzeichnet eine Kooperation der
Gemeinde und der Bürgerwindinitiative, die wiederum mit der lokalen Bevölkerung und einigen privatwirtschaftlichen Unternehmen zusammenarbeitet. Als Herausfordererakteur tritt
heute nur noch eine mit geringen Ressourcen ausgestattete Gegeninitiative auf. Dass sich weitere Gemeinden Informationen über das Bürgerwindprojekt einholten und in umliegenden Gemeinden Genehmigungsträge für WEA eingereicht und WEA realisiert wurden, zeigt das Diffusionspotenzial des Governance Arrangements. Im Fallbeispiel verstetigte die Gemeinde ihr
Engagement für die Energiewende durch Mitbegründung einer unter anderem energiepolitisch
engagierten Initiative von Kommunen. Im Handlungsfeld des deutschen Energiesystems (s. Kapitel 1) kann die Bürgerwindinitiative zu den Herausfordererakteuren gezählt werden. Bürgerwindprojekte können folglich nicht nur technische Veränderungen anstoßen. Ausgehend von
lokalen Energieprojekten können sich auch neue kollektive Deutungsrahmen verbreiten, die zu
einer Modifikation von Regeln, Organisationen und Institutionen im gesamten Energiesystem
beitragen können. Das Bürgerwindprojekt des vorliegenden Fallbeispiels leistet durch seinen
profitablen Einsatz regenerativer Energien einen Beitrag zur Energiewende.
7. Zusammenfassung und Entwicklungsperspektiven
Im nachfolgenden Abschnitt wird aufgezeigt, wie die Akteure, die das Bürgerwindprojekt im
hier untersuchten Fall vorantrieben, die zukünftige Entwicklung von Bürgerwind einschätzen.
Abschließend werden Rückschlüsse aus den Erkenntnissen der Fallstudie auf eine erfolgreiche
Umsetzung lokaler Projekte mit Bürgerbeteiligung und die weitere Diffusion von Bürgerwind
gezogen.
Die Bürgerwindinitiative sieht in der Windkraft im Binnenland ein großes Potenzial, das vor
allem in Bürgerwindprojekten nutzbar gemacht werden könne. Allerdings wäre das Bürgerwindprojekt in Anbetracht der aktuellen gesetzlichen Rahmenbedingungen heute nicht mehr
möglich. Das EEG 2014 wird aufgrund seiner Neuregelung der Direktvermarktung und den
geplanten Ausschreibungsverfahren als hinderlich für die Entstehung weiterer Bürgerwindprojekte gesehen. In Bayern hemme die „10H“-Regelung 6 künftige Windvorhaben. Die Politik, die
den entscheidenden Förderrahmen setzen könnte, sei ein „Spielball der Großkonzerne“. Der
amtierende Bürgermeister hält es für zu riskant, die Konzentrationszonen für eine Erweiterung
des gemeindlichen WEA-Bestands zu verändern. Aktuell diskutiert die Bürgerwindinitiative
die Übernahme eines von einem Windkraftprojektanten geplanten, bereits genehmigten, aber
in der Bevölkerung umstrittenen Windprojekts in einer benachbarten Gemeinde.
Das Fallbeispiel illustriert, wie eine Gemeinde zur Sicherung ihres räumlichen Gestaltungsanspruches mit einer Bürgerwindinitiative kooperiert, wie lokale Initiativen auf unterschiedliche
Art und mit unterschiedlichen Gründen gegen WEA-Projekte mobilisieren, wie sich das Bürgerwindprojekt letztlich durchsetzt und erfolgreich realisiert wird. Der Fall zeigt die Bedeutung
sozialen (lokale Beziehungen), kulturellen (Bildung und Profession) und symbolischen (Anerkennung in der lokalen Gemeinschaft) Kapitals für lokale Projekte mit Bürgerbeteiligung (vgl.
6
Die 10H-Regelung sieht, als Voraussetzung für eine Privilegierung nach § 35 Abs. 1 Nr. 5 BauGB , einen Mindestabstand von WEA vom 10-fachen ihrer Höhe zur geschützten Wohnbebauung vor (vgl. STMI 2015).
Fettke, Härdtlein: Bürgerwind als Reaktion
34
Bourdieu 1986). Es wird deutlich, dass Bürgerwindinitiativen zusätzlich über ausreichend finanzielle Mittel verfügen und zu außergewöhnlichem Einsatz in der Projektentwicklung und realisierung bereit sein müssen. Auch wenn sich eine Bürgerwindinitiative auf Grundlage eines
bereits bestehenden gemeindlichen Flächennutzungsplans mit Konzentrationszonen für WEA
engagiert, kann ihr Vorhaben von übergeordneten Raumplanungsinstrumenten ausgebremst
werden. Dass eine Bürgerwindinitiative diese Hürde ohne kommunale Unterstützung überwinden kann, erscheint auf Grundlage dieser Fallstudie unwahrscheinlich.
Neue regulatorische Rahmenbedingungen wie die Länderöffnungsklausel, die die erwähnte
10H-Regelung ermöglicht hat (vgl. STMI 2015), und die Förderbedingungen des EEG 2014
(vgl. LEE NRW e.V. 2014) beschränken die von Bürgerwindinitiativen wahrgenommenen
Möglichkeiten. Es ist empirisch zu klären, inwiefern der Innovationsimpuls Bürgerwindanlagen
unter diesen Umständen sein Diffusionspotenzial entfalten und zu einer Energiewende beitragen kann.
35
LITRES Discussion Paper 2016-01
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Lokale Innovationsimpulse zur Transformation des Energiesystems (LITRES) 2015: Projekthintergrund. In:
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LITRES Discussion Paper 2016-01
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McAdam, Doug/Schaffer Boudet, Hilary 2012: Putting Social Movements in their Place: Explaining Opposition
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Schmitt, Jürgen/Dombrowski, Jörg/Seifert, Jörg/Geyer, Thomas/Murat, Faruk 2006: Einfamilienhaus oder City?
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Land in Deutschland. Studie im Auftrag von BWE und VDMA Power Systems. Varel: Deutsche Wind
Guard GmbH.
Zusätzliches Datenmaterial:
Zur Rekonstruktion des Realisierungsprozesses des Bürgerwindprojekts wurde auf Quellen wie Interviews mit beteiligten Akteuren (s. unten), Veröffentlichungen der Bürgerwindinitiative, lokale Pressemitteilungen, Homepages, Dokumentationen und Berichte öffentlicher und privatwirtschaftlicher Institutionen sowie die Korrespondenz der Autoren mit Beteiligten zurückgegriffen. Die entsprechenden
Quellen liegen den Autoren vor, wurden im vorliegenden Bericht aber nicht explizit ausgewiesen. Die
explizite Ausweisung der Quelle hätte einen unmittelbaren Rückschluss auf den Fall und daran beteiligte
Personen erlaubt.
Interviews zur Realisierung des Bürgerwindprojekts. Januar-April 2015. Interviewerin: Ulrike Fettke
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Interview I: Geschäftsführer der Betreibergesellschaft der Bürgerwindinitiative
Interview II: ehemaliger Bürgermeister
Interview III: Geschäftsführer der Betreibergesellschaft der Bürgerwindinitiative
Interview IV: amtierender Bürgermeister
Interview V: Kämmerer der Gemeinde
Interview VI: Initiator der Gegeninitiative
Interview VII: Mitarbeiter des Windkraftprojektanten
Fettke, Härdtlein: Bürgerwind als Reaktion
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Weitere Publikationen
Alle, Katrin/Graf, Antonia/Härdtlein, Marlies/Hinderer, Nele 2015: Bürgerwindanlagen im Kontext der deutschen Energiewende. Eine Analyse des sozio-technischen Innovationsfeldes. LITRES Discussion Paper
2015-01.
Arnold, Annika/ Sonnberger, Marco/Schäffler, Harald 2014: Soziotechnische Entwicklungen und Geschäftsmodellinnovationen im Energiebereich. Ergebnisse aus Workshops zu den Themenfeldern Mikro-/MiniKWK, Contracting, Intelligente Infrastrukturen und Bürgerwindanlagen. LITRES Discussion Paper 201401.
Fettke, Ulrike/Härdtlein, Marlies/Graf, Antonia 2014: Contracting im Kontext der deutschen Energiewende. Eine
Analyse des sozio-technischen Innovationsfeldes. LITRES Discussion Paper 2014-03.
Fettke, Ulrike/Härdtlein, Marlies 2015: Erfolg durch Kooperation. Fallstudie zur erfolgreichen Realisierung eines Wärmeliefer-Contracting Projekts im kommunalen Bereich. LITRES Discussion Paper 2015-02.
Fettke, Ulrike/Härdtlein, Marlies 2015: Alte Strukturen und neue Wege – Eine Wärmeliefer-Contracting Fallstudie zu Herausforderungen und Erfolgsfaktoren im kommunalen Bereich. LITRES Discussion Paper 201503.
Scheiner, Stefan/Graf, Antonia/Härdtlein, Marlies 2014: Intelligente Infrastrukturen im Kontext der deutschen
Energiewende. Eine Analyse des sozio-technischen Innovationsfeldes. LITRES Discussion Paper 201404.
Schubert, Susanne/Härdtlein, Marlies/Graf, Antonia 2014: Mini/Mikro-KWK im Kontext der deutschen Energiewende. Eine Analyse des sozio-technischen Innovationsfeldes. LITRES Discussion Paper 2014-02.
Alle Publikationen online unter: http://www.uni-stuttgart.de/litres/Publikationen/