Presseinfo Pulheim, 06.10.2015 Chancen und Risiken von Energiegenossenschaften Nahwärme folgt anderen Regeln als Wind- und Solarstrom Eine klimafreundliche Geldanlage mit großen Mitbestimmungsrechten und einer auskömmlichen Rendite – das kann die Mitgliedschaft in einer gut aufgestellten Energiegenossenschaft sein. Bundesweit haben sich etwa 120.000 Verbraucher bislang für dieses Modell entschieden. Die Genossen sind Eigentümer lokaler Solar- oder Windkraftanlagen und zunehmend auch von anderen Strukturen wie etwa Nahwärmenetzen. Doch die Geschäftsmodelle sind recht unterschiedlich und bergen jeweils eigene Chancen und Risiken. Die Verbraucherzentrale NRW erklärt, worauf vor einer Investition zu achten ist. • Welche Modelle kommen in Frage? Zur Wahl stehen Beteiligungen an Photovoltaik- und Windkraftanlagen sowie zunehmend an Nahwärmenetzen. Vereinzelt finanzieren Genossenschaften auch Effizienzmaßnahmen oder andere Projekte. Einen Überblick über Energiegenossenschaften in NRW gibt es unter www.energieagentur.nrw.de/buergerenergie. • Welches Risiko besteht? Bei Genossenschaften gibt es keine Einlagensicherung. Geraten sie in eine Schieflage, kann die Investition verloren sein. Deshalb sollte nur Geld angelegt werden, auf das man notfalls verzichten kann. Eingetragene Genossenschaften (eG) müssen ihr Geschäftsmodell durch den Genossenschaftsverband prüfen lassen. Dies ist keine Garantie für den Erfolg eines Vorhabens, stellt aber sicher, dass eine eG zumindest grundsätzlich wirtschaftlich angelegt ist. Wichtig ist, dass die Satzung keine Nachschusspflicht vorsieht. Sonst kommen im Falle einer Insolvenz zusätzliche Forderungen auf die Genossen zu. • Wie sicher ist die Rendite? Bei Windkraft und Photovoltaik hängt die Rendite maßgeblich von den Erträgen aus Sonne und Wind ab. Während diese bei der Windenergie oft hinter den Prognosen zurück bleiben, lassen sie sich beim Solarstrom recht gut abschätzen. Doch vor allem Photovoltaikanlagen sind wegen der sinkenden gesetzlichen Einspeisevergütung vielerorts nicht mehr rentabel. Auch deshalb ist die Nahwärme ein attraktives Geschäftsfeld geworden. Für nachhaltig produzierte Wärme gibt es jedoch keinen garantierten Abnahmepreis. Das heißt, die Wärme muss nicht nur produziert, sondern auch vor Ort vertrieben werden. Eine Gewinnvorhersage ist deutlich schwieriger, und auch ein günstiger Wärmebezug für die Genossen ist nicht in Stein • • gemeißelt. Eine genaue Abwägung im Einzelfall ist unerlässlich. Chancen und Risiken von Nahwärmegenossenschaften sind beleuchtet unter www.vz-nrw.de/nahwaerme-chancen-risiken. Wie lange sind Genossen gebunden? Die Bindungs- und Kündigungsfristen sind unterschiedlich. Die Mitgliedschaft kann häufig nach zwei bis fünf Jahren gekündigt werden. Ein Engagement in Nahwärmegenossenschaften ist allerdings längerfristig, da es mit einer Festlegung für die eigene Heizenergieversorgung einhergeht: Die Wärmelieferverträge werden meist für zehn Jahre abgeschlossen. Was können Alternativen sein? Restlos sichere Anlagen sind klimafreundliche Zins- und Sparprodukte von Banken und Sparkassen mit Einlagensicherung. Einen Überblick gibt es unter www.vznrw.de/klimafreundliche-sparanlagen. Auch Effizienzmaßnahmen zuhause können sich lohnen: Wer den eigenen Energieverbrauch senkt, erwirtschaftet die Ersparnis als Rendite – ganz ohne Risiko. Informationen zu Bürgerenergieanlagen gibt es unter www.vz-nrw.de/buergerenergieanlagen. Bei Fragen zu Effizienzmaßnahmen gibt die Energieberatung der Verbraucherzentrale gerne Auskunft. Eine halbstündige Beratung für 5 Euro im Stützpunkt Pulheim, Rathaus Pulheim, Alte Kölner Str. 26, 50259 Pulheim, vereinbaren Sie bei Herrn Egert (Tel. 02238-808468 oder e-mail: [email protected]) oder alternativ: unter der kostenlosen Rufnummer 0800 - 809 802 400. Eine Vor-Ort-Beratung für 60 Euro kann unter 0180 111 5 999 (Festpreis 3,9 Cent/Minute, Mobilfunkpreis max. 42 Cent/Minute) oder im Internet unter www.vz-nrw.de/energieberatung vereinbart werden.
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