Bundesarbeitsgericht weist Klage zur Tarifunzuständigkeit der

Bundesarbeitsgericht weist Klage zur Tarifunzuständigkeit
der DGB-Gewerkschaften für die Zeitarbeit als unzulässig ab
26.01.2016 BAP | Der 1. Senat des Bundesarbeitsgerichts (BAG) hat heute in einem Verfahren zur
Tarifzuständigkeit der DGB-Gewerkschaften für Tarifverträge der Zeitarbeit für die Jahre 2003 bis 2006
die Rechtsbeschwerde des Arbeitnehmers zurückgewiesen. Seine Anträge seien unzulässig. Gegen
diese endgültige Entscheidung könnte der Kläger nur mit einer Verfassungsbeschwerde vorgehen. Zu
der Tarifzuständigkeit der Gewerkschaften hat das BAG deshalb nicht entschieden. Es bleibt daher bis
auf weiteres in der Sache bei dem Beschluss der Vorinstanz, dem Landesarbeitsgericht (LAG) Hessen,
das die Tarifzuständigkeit von ver.di bejaht und zu den anderen Gewerkschaften nicht entschieden
hatte. In einem anderen Verfahren hat das LAG Hessen jedoch auch die Tarifzuständigkeit der IG Metall
bejaht.
Hintergrund
der
heutigen
BAG-Entscheidung
ist
eine
Auskunftsklage
nach
§
13
Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG), die der Antragsteller des Verfahrens gegen ein
Kundenunternehmen der Zeitarbeit vor dem Arbeitsgericht Nürnberg betreibt. Er war in dem
Kundenbetrieb als Zeitarbeitnehmer für den Zeitraum vom 09.10.2006 bis 30.01.2009 tätig. Am
23.01.2012 hat das Arbeitsgericht Nürnberg den Rechtsstreit nach § 97 V Arbeitsgerichtsgesetz
ausgesetzt. Der Antragsteller behauptet, dass keine der tarifschließenden DGB-Gewerkschaften in ihren
jeweiligen Satzungen hinreichend bestimmt eine Tarifzuständigkeit für Zeitarbeitsunternehmen
festgelegt habe. Daraus folge, dass sie für Tarifabschlüsse mit dem BZA nicht tarifzuständig gewesen
und die Tarifverträge unwirksam seien. Mit dieser Rechtsauffassung hat sich der 1. Senat des BAG in
seiner heutigen Entscheidung nicht auseinandergesetzt, sondern die Klage als unzulässig abgewiesen.
Über den BAP:
Der Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister (BAP) ist die führende Interessenvertretung der Zeitarbeitsbranche in Deutschland. Im BAP sind ca. 2.000 Mitglieder mit über 4.800 Personaldienstleistungsbetrieben
organisiert. Informationen zum Verband finden Sie unter www.personaldienstleister.de.
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