Personaldezernat Sachgebiet 4.2 Stand 04/2015 Merkblatt für wissenschaftliche Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter (Tarifbeschäftigte) der Universität Paderborn Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es sich bei diesem Merkblatt lediglich um eine Übersicht der wichtigsten Punkte zum Beschäftigungsverhältnis der wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter (Tarifbeschäftigte) handelt. Für die an der Universität Paderborn beschäftigten wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (Tarifbeschäftigte) gelten für das zu Grunde liegende Beschäftigungsverhältnis diverse rechtliche Vorgaben, welche u. a. im Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) und im Wissenschaftszeitvertragsgesetz (WissZeitVG) geregelt sind. Arbeitszeit Die durchschnittliche regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit der wissenschaftlichen Tarifbeschäftigten beträgt zurzeit (bei einer Vollbeschäftigung) 39 Stunden und 50 Minuten. Bei einer Teilzeitbeschäftigung ermäßigt sich die wöchentliche Arbeitszeit entsprechend der arbeitsvertraglichen Vereinbarung. Die Verteilung der wöchentlichen Arbeitszeit richtet sich grundsätzlich nach den Bedürfnissen von Lehre und Forschung und ist mit der jeweiligen Fachvorgesetzten/dem Fachvorgesetzten abzustimmen. Dabei sind die Regelungen der Arbeitszeitverordnung zu beachten. Entgelt Die Berechnung und Zahlung des Entgeltes (einschl. der Jahressonderzahlung) und ggf. die Zahlung des Kindergeldes erfolgt durch das Landesamt für Besoldung und Versorgung NRW (LBV NRW). Auskünfte zu Fragen des Entgeltes gibt ausschließlich das LBV. Die wissenschaftliche Tarifbeschäftigte/der wissenschaftliche Tarifbeschäftigte ist verpflichtet, ihre/seine Bezügemitteilung sorgfältig zu prüfen. Sie/er ist ferner verpflichtet, alle Änderungen, die ihre/seine Person betreffen (z.B. Änderung des Familienstandes, Adressenänderung, Bankverbindung, Geburt eines Kindes etc.) dem Personaldezernat und dem LBV unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Dienstort Dienstort ist grundsätzlich die Universität Paderborn. Die Wahrnehmung von Dienstaufgaben außerhalb der Universität und/oder außerhalb der regelmäßigen Arbeitszeit ist nur bei zwingenden dienstlichen Gründen in Absprache mit der/dem Fachvorgesetzten und nach vorheriger Zustimmung der Dekanin/des Dekans zulässig. Aus versicherungstechnischen Gründen sind Ort und Zeitraum der außerhalb der Universität wahrzunehmenden Dienstaufgaben dem Dekanat und dem Personaldezernat bekanntzugeben. Dienstreisen Dienstreisen müssen auf den entsprechenden Vordrucken (erhältlich im Internet unter der Seite „Zentrale Hochschulverwaltung“, weitere Links – Formulare -) nach Absprache mit der Fachvorgesetzten/dem Fachvorgesetzten rechtzeitig vor Antritt beantragt werden und dürfen (u.a. auch aus versicherungstechnischen Gründen) erst nach der Genehmigung angetreten werden. Zuständig für die Genehmigung der Dienstreisen ist die Reisekostenstelle der Universität Paderborn. Erholungsurlaub Wissenschaftliche Tarifbeschäftigte haben in jedem Kalenderjahr Anspruch auf Erholungsurlaub unter Fortzahlung des Entgelts. Bei einer „Fünf-Tage-Woche“ beträgt der Urlaubsanspruch in jedem Kalenderjahr zurzeit 30 Arbeitstage. Schwerbehinderte Beschäftigte haben Anspruch auf Zusatzurlaub. Erholungsurlaub ist mit einem entsprechenden Antrag – nach Abstimmung mit der/dem Fachvorgesetzten – bei der Dekanin/dem Dekan zu beantragen. Der Erholungsurlaub darf erst nach der Genehmigung angetreten werden. Die Rückkehr aus dem Urlaub ist dem Dekanat unmittelbar mitzuteilen. Sonderurlaub/Arbeitsbefreiung Sonderurlaub gemäß § 28 TV-L (z.B. für eine wissenschaftliche Tätigkeit außerhalb der Universität) ist formlos über die Dekanin/den Dekan beim Präsidenten der Universität zu beantragen. Das Personaldezernat informiert über eventuelle Auswirkungen des Sonderurlaubs hinsichtlich des Beschäftigungsverhältnisses. Eine Arbeitsbefreiung kann für die in § 29 TV-L genannten Gründen gewährt werden. Krankmeldung In Krankheitsfällen ist unverzüglich das zuständige Sekretariat bzw. das Dekanat zu informieren. Die Krankmeldung wird an das Personaldezernat weitergeleitet. Bei einer Krankheitsdauer von mehr als 3 Kalendertagen ist ein entsprechendes ärztliches Attest beim Personaldezernat einzureichen. Die Wiederaufnahme der Tätigkeit ist dem Personaldezernat und ggf. dem Dekanat unverzüglich mitzuteilen. Stundenzettelnachweis bei Drittmittelbeschäftigung Sofern wissenschaftliche Tarifbeschäftigte in einem Drittmittelprojekt tätig sind, in dem ein Stundenzettelnachweis gefordert wird, ist darauf zu achten, dass eventuelle Fehlzeiten (u. a. Urlaub und Krankheit) mit den entsprechenden Daten des zuständigen Dekanates bzw. des Personaldezernates übereinstimmen. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Ihre Personalsachbearbeiterin/Ihren Personalsachbearbeiter. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Internetseite der Universität Paderborn: www.uni-paderborn.de unter Verwaltung/Dezernat 4/Sachgebiet 4.2
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