Merkblatt für wissenschaftliche Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter

Personaldezernat Sachgebiet 4.2
Stand 04/2015
Merkblatt für wissenschaftliche Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter (Tarifbeschäftigte) der Universität
Paderborn
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es sich bei diesem Merkblatt lediglich um eine Übersicht der wichtigsten
Punkte zum Beschäftigungsverhältnis der wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter (Tarifbeschäftigte) handelt.
Für die an der Universität Paderborn beschäftigten wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
(Tarifbeschäftigte) gelten für das zu Grunde liegende Beschäftigungsverhältnis diverse rechtliche Vorgaben, welche
u. a. im Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) und im Wissenschaftszeitvertragsgesetz
(WissZeitVG) geregelt sind.
Arbeitszeit
Die durchschnittliche regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit der wissenschaftlichen Tarifbeschäftigten beträgt zurzeit
(bei einer Vollbeschäftigung) 39 Stunden und 50 Minuten.
Bei einer Teilzeitbeschäftigung ermäßigt sich die wöchentliche Arbeitszeit entsprechend der arbeitsvertraglichen
Vereinbarung. Die Verteilung der wöchentlichen Arbeitszeit richtet sich grundsätzlich nach den Bedürfnissen von
Lehre und Forschung und ist mit der jeweiligen Fachvorgesetzten/dem Fachvorgesetzten abzustimmen. Dabei sind
die Regelungen der Arbeitszeitverordnung zu beachten.
Entgelt
Die Berechnung und Zahlung des Entgeltes (einschl. der Jahressonderzahlung) und ggf. die Zahlung des
Kindergeldes erfolgt durch das Landesamt für Besoldung und Versorgung NRW (LBV NRW). Auskünfte zu Fragen
des Entgeltes gibt ausschließlich das LBV.
Die wissenschaftliche Tarifbeschäftigte/der wissenschaftliche Tarifbeschäftigte ist verpflichtet, ihre/seine
Bezügemitteilung sorgfältig zu prüfen. Sie/er ist ferner verpflichtet, alle Änderungen, die ihre/seine Person betreffen
(z.B. Änderung des Familienstandes, Adressenänderung, Bankverbindung, Geburt eines Kindes etc.) dem
Personaldezernat und dem LBV unverzüglich schriftlich mitzuteilen.
Dienstort
Dienstort ist grundsätzlich die Universität Paderborn. Die Wahrnehmung von Dienstaufgaben außerhalb der
Universität und/oder außerhalb der regelmäßigen Arbeitszeit ist nur bei zwingenden dienstlichen Gründen in
Absprache mit der/dem Fachvorgesetzten und nach vorheriger Zustimmung der Dekanin/des Dekans zulässig. Aus
versicherungstechnischen Gründen sind Ort und Zeitraum der außerhalb der Universität wahrzunehmenden
Dienstaufgaben dem Dekanat und dem Personaldezernat bekanntzugeben.
Dienstreisen
Dienstreisen müssen auf den entsprechenden Vordrucken (erhältlich im Internet unter der Seite „Zentrale
Hochschulverwaltung“, weitere Links – Formulare -) nach Absprache mit der Fachvorgesetzten/dem Fachvorgesetzten
rechtzeitig vor Antritt beantragt werden und dürfen (u.a. auch aus versicherungstechnischen Gründen) erst nach der
Genehmigung angetreten werden. Zuständig für die Genehmigung der Dienstreisen ist die Reisekostenstelle der
Universität Paderborn.
Erholungsurlaub
Wissenschaftliche Tarifbeschäftigte haben in jedem Kalenderjahr Anspruch auf Erholungsurlaub unter Fortzahlung
des Entgelts. Bei einer „Fünf-Tage-Woche“ beträgt der Urlaubsanspruch in jedem Kalenderjahr zurzeit 30 Arbeitstage.
Schwerbehinderte Beschäftigte haben Anspruch auf Zusatzurlaub.
Erholungsurlaub ist mit einem entsprechenden Antrag – nach Abstimmung mit der/dem Fachvorgesetzten – bei der
Dekanin/dem Dekan zu beantragen. Der Erholungsurlaub darf erst nach der Genehmigung angetreten werden. Die
Rückkehr aus dem Urlaub ist dem Dekanat unmittelbar mitzuteilen.
Sonderurlaub/Arbeitsbefreiung
Sonderurlaub gemäß § 28 TV-L (z.B. für eine wissenschaftliche Tätigkeit außerhalb der Universität) ist formlos über
die Dekanin/den Dekan beim Präsidenten der Universität zu beantragen. Das Personaldezernat informiert über
eventuelle Auswirkungen des Sonderurlaubs hinsichtlich des Beschäftigungsverhältnisses. Eine Arbeitsbefreiung
kann für die in § 29 TV-L genannten Gründen gewährt werden.
Krankmeldung
In Krankheitsfällen ist unverzüglich das zuständige Sekretariat bzw. das Dekanat zu informieren. Die Krankmeldung
wird an das Personaldezernat weitergeleitet. Bei einer Krankheitsdauer von mehr als 3 Kalendertagen ist ein
entsprechendes ärztliches Attest beim Personaldezernat einzureichen. Die Wiederaufnahme der Tätigkeit ist dem
Personaldezernat und ggf. dem Dekanat unverzüglich mitzuteilen.
Stundenzettelnachweis bei Drittmittelbeschäftigung
Sofern wissenschaftliche Tarifbeschäftigte in einem Drittmittelprojekt tätig sind, in dem ein Stundenzettelnachweis
gefordert wird, ist darauf zu achten, dass eventuelle Fehlzeiten (u. a. Urlaub und Krankheit) mit den entsprechenden
Daten des zuständigen Dekanates bzw. des Personaldezernates übereinstimmen.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Ihre Personalsachbearbeiterin/Ihren Personalsachbearbeiter.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Internetseite der Universität Paderborn:
www.uni-paderborn.de unter Verwaltung/Dezernat 4/Sachgebiet 4.2