Infodienst Q1/2016: Erben und Vererben (PDF, 322

Deutsche Bank
Ausgabe
Ausgabe Q1/2016
08/2014
Seite1 Deutsche (ver)erben immer mehr
Seite2 Das Erbe umfasst in zehn Jahren 3,1 Billionen Euro
Seite3 Jeder fünfte Deutsche rechnet mit einer Erbschaft
Seite4
Weiterführende Informationen | Deutsche Bank Konditionen
Q1 2016: Erben und Vererben
Infodienst
Für Steuerberater und Wirtschaftsprüfer
Deutsche (ver)erben immer mehr
Im Jahr 2014 betrug das Geldvermögen der
privaten Haushalte in Deutschland 5.240
Milliarden Euro.1 Damit hat es sich in den
letzten 20 Jahren mehr als verdoppelt.2
Fast parallel dazu stieg das Volumen an
Erbschaftssteuer (vgl. Abb. 1). Aber es entspricht nahezu konstant etwa einem Promille des Geldvermögens.
Trotz der wachsenden Bedeutung des
Themas Erbschaft beschäftigen sich die
meisten Menschen nicht gerne oder nur
zögerlich damit (vgl. Abb. 2). Und in jedem
sechsten Erbfall kommt es sogar zum Streit
unter den Beteiligten.3
Fundierte Beratung wird daher immer
wichtiger. Für sie ist die repräsentative
Befragung zum Thema Erben und Vererben eine wichtige Quelle. Das Institut
für Demoskopie Allensbach (IfD Allens­
bach) hat sie im Auftrag der Deutschen
Bank erstellt4; in diesem Infodienst wird
sie auszugsweise vorgestellt.
Trotz Anstieg des Geldvermögens: Erbschaftssteuer konstant bei 0,001 %
Geldvermögen Privathaushalte und Erbschaftssteueraufkommen 1949–2014
5.000
5,0
4.500
4,5
4.000
4,0
3.500
3,5
3.000
3,0
2.500
2,5
2.000
2,0
1.500
1,5
1.000
1,0
500
0,5
0
0,0
1949 1954 1959 1964 1969 1974 1979 1984 1989 1994 1999 2004 2009 2014
Erbschaftssteueraufkommen
(Mio. Euro)
Nettogeldvermögen
(Mrd. Euro)
Relation*
(in Promille; re. Achse)
*Relation Erbschaftssteueraufkommen
zu Nettogeldvermögen; Nettogeldvermögen = Bargeld, Bankeinlagen,
Wertpapiere, Aktien, Investmentzertifikate und sonstige Beteiligungen
abzgl. kurzfristiger Kredite
Quelle: Deutsches Institut für Altersvorsorge,
Erben in Deutschland 2015 – 24, 2015, S. 4
Mehrheit der Bevölkerung beschäftigt sich ungern mit dem Thema Erbschaft
„Ich beschäftige mich nur ungern mit dem Thema Erbschaften.“
Stimme zu:
überhaupt nicht eher nicht
12 %
23 %
eher
voll und ganz
32 %
26 %
Bevölkerung insgesamt
Basis: Bundesrepublik Deutschland, Bevölkerung ab 16 Jahre
An 100 % fehlende Werte = unentschieden
Quellen: 1,4 Studie des IfD Allensbach i. A. der Deutschen Bank,
Dezember 2015, S. 4; 2 Deutsches Institut für Altersvorsorge,
Erben in Deutschland 2015 – 2024, S. 4; 3 Studie des IfD Allensbach
i. A. der Deutschen Bank, Dezember 2015, S. 20
Quelle: Studie des IfD Allensbach i. A. der Deutschen Bank, Dezember 2015, S. 30
Die wichtigsten Wirtschaftsdaten für Deutschland auf einen Blick
Externe Nachfrage dämpft
Die jüngsten Makrodaten aus wichtigen
Märkten wie den USA und China haben in
Summe enttäuscht. Zudem könnten die
Einbrüche an den Finanzmärkten sich negativ auf die Finanzierungsbedingungen der
europäischen Haushalte und Unternehmen
auswirken. Dies hat dazu beigetragen, dass
Deutsche Bank Research ihre globale
Wachs­tumsprognose leicht gesenkt hat.
Die deutschen Exportaussichten haben sich
damit für 2016 etwas eingetrübt, was die
Risiken für die ohnehin schwache Investi­
tionsdynamik bei den Ausrüstungen erhöht.
Deutsche Bank Research senkt ihre BIPPrognose für Deutschland aufgrund der
externen Effekte leicht von 1,9 Prozent auf
1,7 Prozent im Jahr 2016, attestiert aber,
dass dank sehr robuster Binnenkonjunktur
die Aufwärtsrisiken nunmehr überwiegen.
Quelle: Deutsche Bank Research, 23. Februar 2016
Deutsche Bank
Seite 1/4
BIP (% ggü. Vorquartal)
Q4/2015
Q3/2015
Q2/2015
Q1/2015
Q4/2014
0,3
0,3
0,4
0,4
0,6
Febr. 2016
Jan. 2016
Dez. 2015
Nov. 2015
Okt. 2015
Sept. 2015
Auftragseingänge
verarbeitendes Gewerbe
–*
–*
110,1
110,9
109,3
107,5
ifo-Geschäftsklimaindex
105,7
107,3
108,6
109,0
108,2
108,6
–*
14,9
16,6
18,2
17,3
17,0
ifo-Mittelstandsbarometer
Leitzinsen (%)
Seit 10.09.2014
11.06.2014
13.11.2013
08.05.2013
11.07.2012
0,05
0,15
0,25
0,5
0,75
Durchschnitt 2015
Sollzinsen deutscher Banken – Wohnbaudarlehen
mit 5- bis 10-jähriger Sollzinsbindung
1,8 %
Inflation
0,2 %
Wirtschaftswachstum (ggü. Vorjahresdurchschnitt)
1,7 %
*Aktuelle Daten zu Auftragseingängen und ifo-Mittelstandsbarometer lagen bei Redaktionsschluss noch nicht vor.
Quellen: Statistisches Bundesamt, ifo Institut, EZB,
Deutsche Bank Research, 2016
Deutsche Bank
Ausgabe Q1/2016
Das Erbe umfasst in zehn Jahren 3,1 Billionen Euro
Euro, konzentrieren sich auf zwei Prozent
der Hinterlassenschaften. In der breiten
Masse werden daher 1,4 Billionen Euro
auf die nächste Generation übertragen.1
Geld, Erinnerungsstücke sowie Immobi-
Das Deutsche Institut für Altersvorsorge
hat errechnet, dass 3,1 Billionen Euro zwischen 2015 und 2024 vererbt werden, 2,1
Billionen davon generationsübergreifend.
Ein Drittel dieser Summe, also 0,7 Billionen
Über 50 % des Erbguts umfassen Immobilien
2012
2015
53 %
63 %
Geld
Erinnerungsstücke ohne großen materiellen Wert
nicht erhoben
Nicht vermietete, selbst genutzte Grundstücke,
Immobilien
55 %
Vermietete Grundstücke, Immobilien
17 %
Möbel
63 %1
planen
1 REsechtzeitig
braucht Zeit, bis ein Testament verfasst ist, das den eigenen
Wünschen und Vorstellungen gerecht wird. Dazu hilft im Vorfeld ein offenes Gespräch mit den potenziellen Erben über die
Absichten und über die Regelungen im Testament.
Gesetzliche Vorgaben prüfen
Ohne Testament tritt die gesetzliche Erbfolge in Kraft. Erblasser
sollten sich informieren, wer ihre gesetzlichen Erben sind, und
entscheiden, ob dies auch ihren Vorstellungen entspricht.
Pflichtteilsberechtigte beachten
Falls das Testament von der gesetzlich geregelten Erbfolge
abweichen soll: Das deutsche Erbrecht kennt so genannte
Pflichtteilsberechtigte (Kinder, Ehepartner, eventuell Enkel
oder Eltern), die grundsätzlich einen wertmäßigen Anspruch
auf Teile eines Nachlasses haben.
Vermögensübersicht aufstellen
Bei Eheleuten gilt bei einer Vermögensübersicht: Jeder sollte
seine eigene Übersicht aufstellen. Dabei sind auch Verträge zu
berücksichtigen, in denen bereits Begünstigte für den Fall des
Todes bestimmt sind (etwa Versicherungsverträge).
Eigentumsverhältnisse prüfen
Der Erblasser sollte überprüfen, wer beispielsweise im Grundbuch als Eigentümer des gemeinsam bewohnten Hauses oder
anderer Immobilien genannt wird. Der gesetzliche deutsche
Güterstand bei Eheschließung – die sog. Zugewinngemeinschaft – begründet keine Eigentümergemeinschaft unter Ehe­
leuten. Das gilt auch für Wertpapier-Depots und Konten.
Testament regelmäßig prüfen
Etwa alle fünf Jahre sollte geprüft werden, ob das Testament
noch zur aktuellen Vermögenssituation, zu den eigenen Vorstellungen und zu der familiären Situation passt. Neben einem
notariell beglaubigten Testament ist nur ein eigenhändig ge­
schriebenes und unterzeichnetes Testament gültig, von dem
es nur ein Original geben sollte.
Unterlagen sicher verwahren, Vertrauenspersonen informieren
Personen ihres Vertrauens sollten wissen, wo das Testament
und die Unterlagen sicher aufbewahrt sind, die für die Rege­
lung des Nachlasses wichtig sind. Am sichersten ist die amt­
liche Verwahrung beim örtlichen Amtsgericht.
An erste Stelle die eigene Versorgung stellen
Bei allen Überlegungen für Schenkungen zu Lebzeiten und
(vermeintlich) vorausschauend steueroptimierter Planung: Es
gilt immer, zunächst an die eigene Absicherung und Versorgung zu denken. Dies gilt auch für einen möglichen Pflegefall.
Vorkehrungen für den Notfall treffen
Vorkehrungen sind für den Fall zu treffen, dass man aus
gesundheitlichen Gründen nicht mehr für sich selbst handeln
kann (Vorsorgevollmachten, Bankvollmachten).
B
eraten lassen
Für den Vermögensübergang empfiehlt sich die fachkundige
Beratung durch einen Notar oder Rechtsanwalt. Die Über­
tragung von Vermögen an kommende Generationen ist mehr
als nur die Weitergabe von materiellen Werten. Aber: Auch
die Anlage und der Erhalt von Vermögen brauchen Experten.
52 %
51 %
21 %
40 %
2
61 %1
48 %
Schmuck
28 %
37 %
Sonstige Wertgegenstände
25 %
29 %
Auto(s)
30 %
33 %
Wertpapiere
14 %
18 %
Gold (Barren, Münzen)
6 %
5 %
Schulden, Verbindlichkeiten
3 %
3 %
Ein Unternehmen
4 %
4 %
3
4
1 Nettowert = selbst genutzte oder vermietete Grundstücke, Immobilien;
Basis: Bundesrepublik Deutschland, potenzielle Erblasser
Quelle: Studie des IfD Allensbach i. A. der Deutschen Bank, Dezember 2015, S. 18
5
Großer Beratungsbedarf bei steuerlichen Aspekten
Der Großteil der potenziellen Erblasser bezeichnet das eigene
Wissen über das Erbrecht als eher gering. 60 Prozent geben an,
dass sie nur vage Vorstellungen haben; 23 Prozent kennen sich
nach eigener Einschätzung gut aus.1
Gleichwohl hat bereits etwas mehr als die Hälfte der potenziellen
Erblasser über 65 Jahre ein Testament verfasst.2 Ihren größten
Beratungsbedarf sehen Erblasser bei den steuerlichen Regelungen sowie den generellen Rechten und Pflichten bei Regelung
1–3Studie des IfD Allensbach i. A. der
und Ablauf
der Erbschaft.3
Quellen:
6
Deutschen Bank, Dezember 2015: 1S. 43; 2 S. 31; 3 S. 42
Frage: „Einmal angenommen, Sie lassen sich bei einer Bank zum Thema ‚Erben und Vererben‘
Frage: „Einmal
angenommen,
lassen
sich Beratung,
bei einer Bank
zum Thema
‚Erben
und
Vererben‘
beraten.
Was erwarten
Sie
vonSie
einer
solchen
was
Ihnen sich
bei
einer
solchen
Frage:
„Einmal
angenommen,
Siewäre
lassen
bei
einer
Bank zum Thema ,Erben
Frage: „Einmal
angenommen,
Sie
lassen
sich bei einer Bank
zum
Thema
‚Erben
und
Vererben‘
beraten. Was erwarten Sie von einer solchen Beratung, was wäre Ihnen bei einer solchen
BeratungWas
durch
eine Bank
wichtig?“
beraten.
erwarten
Siebesonders
von einer
solchen
Beratung, was wäre Ihnen bei einer solchen
Vererben‘
beraten.
Beratung durchund
eine Bank
besonders
wichtig?“ Was erwarten Sie von einer solchen Beratung, was wäre
Beratung durch eine Bank besonders wichtig?“
Wäre mir besonders
wichtig
…
Ihnen
bei einer
solchen Beratung durch eine Bank besonders wichtig?“
Wäre mir besonders wichtig …
Wäre mir auf
besonders
wichtig …
Hinweise
Möglichkeiten,
wie ich als wichtig
Erbe Steuern
kann
Wäre mir besonders
... sparen
Hinweise auf Möglichkeiten,
wie ich als Erbe Steuern
sparen kann
Hinweise auf Möglichkeiten, wie ich als Erbe Steuern sparen kann
Hinweise auf Möglichkeiten, wie ich als Erbe Steuern sparen kann
58 %
58 %
7
68 %
Informationen über Rechte und Pflichten als Erbe
56 %
Hinweise auf Möglichkeiten, wie meine Erben Steuern sparen können
Hinweise auf Möglichkeiten, wie meine Erben Steuern sparen können
Hinweise auf Möglichkeiten, wie meine Erben Steuern sparen können
51 %
8
67 %
Hinweise auf Möglichkeiten, wie meine Erben Steuern sparen können
54 %
52 %
Informationen über Rechte und Pflichten als Erblasser
Informationen über Rechte und Pflichten als Erblasser
62 %
Informationen über Rechte und Pflichten als Erblasser
Informationen über Rechte und Pflichten als Erblasser
51 %
50 %
Erklärung der wichtigsten Paragrafen des Erbrechts
Erklärung der wichtigsten Paragrafen des Erbrechts
Erklärung der wichtigsten Paragrafen des Erbrechts
Erklärung der wichtigsten Paragrafen des Erbrechts
Informationen über sichere Anlagemöglichkeiten für mein Erbe
Informationen über sichere Anlagemöglichkeiten für mein Erbe
Informationen über sichere Anlagemöglichkeiten für mein Erbe
9
59 %
50 %
49 %
51 %
Informationen über sichere Anlagemöglichkeiten für mein Erbe
46 %
55 %
Basis: Bundesrepublik Deutschland, Bevölkerung ab 16 Jahre
Basis: Bundesrepublik Deutschland, Bevölkerung ab 16 Jahre
45 %
Basis: Bundesrepublik Deutschland, Bevölkerung ab 16 Jahre
Bevölkerung
Bevölkerung
insgesamt
Bevölkerung insgesamt
insgesamtinsgesamt
Bevölkerung
Künftige Erben
Künftige
Künftige
Erben
Künftige Erben
Erben
Potenzielle Erblasser
Potenzielle Erblasser
Potenzielle Erblasser
10
Potenzielle
Erblasser
Basis: Bundesrepublik Deutschland, Bevölkerung ab 16 Jahre
Quelle: Studie des IfD Allensbach i. A. der Deutschen Bank, Dezember 2015, S. 42
Deutsche Bank
Seite 2/4
Quellen: 1Deutsches Institut für Altersvorsorge, Erben
in Deutschland 2015 – 24, 2015, S. 5; 2 Studie des IfD
Allensbach i. A. der Deutschen Bank, Dezember 2015, S. 17 f.
10 praktische Tipps für potenzielle Erblasser
Potenzielle Erblasser
Werde vererben
lien sind die wichtigsten Erbgüter, wobei
Immobilien über 50 Prozent der Erbgüter
umfassen.2
Quelle: Deutsche Bank AG, 2015, Beratungsunterlage
Deutsche Bank
Ausgabe Q1/2016
Jeder fünfte Deutsche rechnet mit einer Erbschaft
Jeder dritte Deutsche hat schon einmal
geerbt, jeder fünfte rechnet in den
nächsten zwei bis drei Jahrzehnten mit
einer Erbschaft – und für drei Prozent
der Deutschen trifft beides zu. Damit
verfügt gut die Hälfte der Bevölkerung
entweder über konkrete Erfahrungen oder
Erwartungen zum Thema Erben. Diese
Größenverhältnisse sind in den letzten
Jah­ren nahezu konstant geblieben.1 Das
Deutsche Institut für Altersvorsorge hat
für die generationenübergreifenden Übertragungen ermittelt, dass pro Erbfall
durch­
schnittlich 363.000 Euro vermacht
werden. Bei zwei gleichberechtigten Erben erhält also jeder 181.000 Euro, bei drei
oder mehr Erbberechtigten reduziert sich
die Summe entsprechend.
Ohne die zwei Prozent der großen Hinter­
lassenschaften (siehe Seite 2) sinkt die
durchschnittliche Erbschaft auf 242.000
Euro. Bei zwei Erben erhält demnach jeder 121.000 Euro, bei drei Erben sind es
81.000 Euro.2
Quellen: 1 Studie des IfD Allensbach i. A. der
Deutschen Bank, Dezember 2015, S. 7; 2 Deutsches Institut für
Altersvorsorge, Erben in Deutschland 2015 – 24, 2015, S. 6
Fast die Hälfte der Erblasser meidet das offene Gespräch
Erben planen Verwendung des Geldes
Wünsche und Vorstellungen von Erblassern und künftigen Erben über den Ablauf einer Erbschaft sind größtenteils identisch,
etwa was die klare Aufteilung des Erbes, die Vermeidung von
Schulden oder das Vorliegen eines Testaments betrifft. Geringer
sind die Übereinstimmungen, wenn es um das gemeinsame
offene Gespräch im Vorfeld der Erbschaft geht oder um die vor­
herige Klärung der mit der Erbschaft verbundenen Kosten.
Geldanlage, Vermögensaufbau und Altersvorsorge: 52 Prozent der
künftigen Erben, die sich über die Verwendung einer Erbschaft
bereits Gedanken gemacht haben, geben an, zumindest Teile des
Geldes hauptsächlich für diese Zwecke nutzen zu wollen.
Quelle: Studie des IfD Allensbach i. A. der Deutschen Bank, Dezember 2015, S. 36
Frage: „Einmal unabhängig davon, ob Sie sich überhaupt schon einmal
Gedanken gemacht haben, was Sie mit Ihrem Erbe machen würden:
Angenommen, Sie ­stünden heute vor der Entscheidung, für was würden
Sie Ihr Erbe verwenden?“
Quelle: Studie des IfD Allensbach i. A. der Deutschen Bank, Dezember 2015, S. 28
Potenzielle
Künftige
Frage: „Einmal
unabhängig davon, ob Sie sich
überhaupt
schonWürde
einmal Gedanken
gemacht
Künftige
Erben:
das Erbe
verwenden für ...*
Frage: „EinmalErben
unabhängig davon, ob Sie sich
überhaupt
schon einmal Gedanken
gemacht
Erblasser
haben, was Sie mit Ihrem Erbe machen würden: Angenommen, Sie stünden heute vor der
Ist mir ganz besonders wichtig
Kein Streit um das Erbe
77 %
Klare Regelung der Aufteilung des Erbes
73 %
Vorliegen aller notwendigen Dokumente,
z. B. Testamente, Vollmachten
67 %
haben, was Sie mit Ihrem Erbe machen würden: Angenommen, Sie stünden heute vor der
Entscheidung, für was würden Sie Ihr ErbeGeldanlage,
verwenden?“
Entscheidung, für was würden Sie Ihr Erbe verwenden?“ Vermögensaufbau,
77 %
Künftige Erben:
Würde das Erbe verwenden für …*
72 %
Künftige Erben:
Würde das Erbe verwenden
für …*
Erfüllung
Offene Gespräche unter allen Beteiligten
und dem Erblasser
Keine Verknüpfung des Erbes mit Bedingungen
43 %
Unterstützung von Angehörigen
Unterstützung 39 %
von Angehörigen
Vertraulicher Umgang mit der Erbschaft,
dass nur die Beteiligten Bescheid wissen
42 %
Generelle Verbesserung
des Lebensstandards
39 %
Generelle Verbesserung des Lebensstandards
Absprache der Verteilung des Erbes mit allen
Beteiligten vor dem Erbfall
40 %
35 %
Rückzahlung von
Krediten, Schulden
Frühzeitige Gespräche über die Erbschaft
vor dem Erbfall
31 %
Verbesserung 33 %
der Wohnsituation
Verbesserung der Wohnsituation
Klarheit über die mit der Erbschaft
verbundenen Kosten
31 %
Teilweise Übertragung des Erbes vor dem
Tod durch Schenkung
16 %
41 %
46 %
von besonderen Träumen
67 %
Geldanlage, Vermögensaufbau,
Altersvorsorge
Geldanlage, Vermögensaufbau, Altersvorsorge
Unterstützung von Angehörigen
64 %
65 %
Erfüllung von besonderen Wünschen oder Träumen
Erfüllung von besonderen Wünschen oder Generelle
Träumen
Verbesserung des
47 %
62 %
Lebensstandards
Keine Übernahme von Schulden
47 %
52 %
Altersvorsorge
29 %
28 %
35 %
Rückzahlung von Krediten, Schulden
23 %
29 %
Verbesserung der Wohnsituation
Rückzahlung von Krediten, Schulden
14 %
Kauf eines Hauses, einer Wohnung
44 %
Insgesamt
Insgesamt
Insgesamt
*Mehrfachnennungen
Basis: Bundesrepublik Deutschland,
künftige Erben
13 %
Spenden
Spenden
diesich
sich
schon
Gedanken
die
schon
Gedanken
über
die sich schon Gedanken über
die
Verwendung
gemacht haben
über
die Verwendung
die Verwendung gemacht haben
gemacht haben
Basis: Bundesrepublik Deutschland, potenzielle Erblasser und künftige* Mehrfachnennungen
Erben
* Mehrfachnennungen
Basis: Bundesrepublik Deutschland, künftige Erben
Bundesrepublik
Deutschland,
Quelle: Studie des IfD Allensbach i. A. der Deutschen Bank,Basis:
Dezember
2015,
S. 29 künftige Erben
Wenig Wissen über deutsches Erbrecht vorhanden
22 %
8 %
7 %
Spenden
Kauf eines Hauses, einer Wohnung
Kauf eines Hauses, einer Wohnung
46 %
28 %
29 %
Quelle: Studie des IfD Allensbach i. A. der Deutschen Bank, Dezember 2015, S. 37
Beratung nimmt für Erben an Bedeutung zu
Erben, die sich bei einem Bank-, Versicherungs-, Finanz- oder
Steuerberater informiert haben, sind mit den Beratungsgesprächen überwiegend zufrieden. 2015 ist die positive Zustimmung
sogar nochmals angestiegen: Mehr als drei Viertel der Befragten
gaben an, dass sich die Gespräche gelohnt haben; lediglich 13 ProQuelle: Studie des IfD Allensbach i. A. der Deutschen Bank, Dezember 2015, S. 43
Frage an Erben,
die einwaren
Gespräch mit
einem
Finanzexperten
hatten:unzufrieden.
„Würden Sie sagen,
zent
mit
der
Beratung
Frage an Erben, die ein Gespräch mit einem Finanzexperten hatten: „Würden Sie sagen,
Erben sind Informationen über ihre Rechte und Pflichten wichtig.
Die Bestimmungen des deutschen Erbrechts sind aus ihrer Sicht
aber nur schwer zu überschauen. Die eigenen Kenntnisse schätzen sie eher zurückhaltend ein.
Frage:
„Was
würden
Sie
ganzsagen:
generell
sagen:
Wissen
Sie
ziemlich
Frage:
„Was
würden
Sie ganz
generell
Wissen
Sie ziemlich
genau
über
die Regelungen
des
Erbrechts
oder so ungefähr
gar nicht?“
genau
überBescheid
die Regelungen
des oder
Erbrechts
Bescheid oder so ungefähr
diesesan
Informationsgespräch
hat sich
gelohnt,
oder würden hatten:
Sie das „Würden
nicht sagen?“
Frage
Erben, die ein Gespräch
mit einem
Finanzexperten
Sie sagen,
dieses Informationsgespräch
hat sich gelohnt,
oder
würden
Sie das nicht
sagen?“
Quelle:
Studieoder
deswürden
IfD Allensbach
i. A.
der Deutschen
dieses Informationsgespräch
hat sich gelohnt,
Sie das nicht
sagen?“
oder gar nicht?“
Bevölkerung insgesamt
Bevölkerung
insgesamt
Fragean
anErben,
Erben,die
dieein
einGespräch
Gesprächmit
miteinem
einemFinanzexperten
Finanzexpertenhatten:
hatten:„Würden
„WürdenSie
Siesagen,
sagen,
Frage
13 %
Bisherige
BisherigeErben
Erben
54 %
13 %
Potenzielle Erblasser
Potenzielle
Erblasser
Weiß über die Regelungen
des Erbrechts Bescheid
23 %
2 % 2011
2011
31 %
24 %
Künftige Erben
Künftige
Erben
65 %
62 %
2011
10 %
24 %
65 %
Ziemlich genau
Gar nicht
Ungefähr
Keine Angabe
11 %
1%
Seite 3/4
102015
2015
13 2015
13
13
2011
2011
2011
13
13
16
16
16
10
10
Angaben in Prozent
13
13
1%
Quelle: Studie des IfD Allensbach i. A. der Deutschen Bank, Dezember 2015, S. 44
Deutsche Bank
Frage
an
Erben, diehat
ein
Gespräch
mit
einem
Finanzexperten hatten:
diesesInformationsgespräch
Informationsgespräch
hat
sichgelohnt,
gelohnt,
oderwürden
würden
Siedas
dasnicht
nichtsagen?“
sagen?“
dieses
sich
oder
Sie
­„Würden Sie sagen,2015
dieses Informationsgespräch hat sich gelohnt, oder
2015
2015
10
13 würden Sie das nicht sagen?“
10
13
13
1%
Basis: Bundesrepublik Deutschland, Bevölkerung ab 16 Jahre
Bank, Dezember 2015, S. 40
16
16
71
71
71
71
71
77
77
77
77
77
Das
hat sich
DasGespräch
Gespräch
hatgelohnt
Das Gespräch hat sich gelohnt
sichGespräch
gelohnt
Das
hat sich gelohnt
Würde
das
nichthat
sagen
DasGespräch
Gespräch
hat
sichgelohnt
gelohnt
Das
sich
Würde
nicht
Würde
dasdas
nicht
sagen
Würde das nicht sagen
sagen
Würdedas
dasnicht
nichtsagen
sagen
Würde
Unentschieden
Unentschieden
Unentschieden
Unentschieden
Unentschieden
Unentschieden
Basis: Bundesrepublik Deutschland, bisherige Erben, die ein Beratungsgespräch hatten
Basis: Bundesrepublik Deutschland, bisherige Erben, die ein Beratungsgespräch hatten
Basis: Bundesrepublik Deutschland,
bisherige
Erben, die
ein Beratungsgespräch
hatten
Basis:Bundesrepublik
Bundesrepublik
Deutschland,
bisherige
Erben,die
dieein
einBeratungsgespräch
Beratungsgespräch
hatten
Basis:
Deutschland,
bisherige
Erben,
hatten
Basis: Bundesrepublik Deutschland,
bisherige
Erben, die
ein Beratungsgespräch
hatten
Quelle: Studie des IfD Allensbach i. A. der Deutschen Bank, Dezember 2015, S. 41
Deutsche Bank
Ausgabe Q1/2016
Weiterführende Informationen
Studie „Erben und Vererben“
Welche Erfahrungen, Erwartungen und Pläne haben
Erben und der Erblasser? Einen Einblick gibt die
repräsentative Studie des Instituts für Demoskopie
Allensbach im Auftrag der Deutschen Bank.
Sie können die Studie kostenfrei downloaden unter:
https://www.deutsche-bank.de/pfb/data/docs/Studie_final.pdf
Kontaktvermittlung im Hause der
Deutschen Bank:
Deutsche Bank Privat- und
Geschäftskunden AG
Zielgruppenmanagement Beratende Berufe
Heike Römmeler
Theodor-Heuss-Allee 72
60486 Frankfurt
Telefon: (069) 910-42942
[email protected]
Vertiefende Tipps und Ratschläge
www.erbrecht.de/Ratsuchende
www.erbrecht-dav.de/rechtsuchende/ueberblick/
www.erbrechtsforum.de/
www.testamentsregister.de/testament/
Deutsche Bank Konditionen
Deutsche Bank InvestitionsDarlehen Plus
Modellhafte Produktkombination
für gewerbliche Investitionen:
Stand 22. Februar 2016
Für beide Darlehensanteile:
■ 25 %
variabel verzinster Darlehensanteil:
veränderlicher Sollzinssatz 1,50 % p. a.
■
Impressum:
75 % fest verzinster Darlehensanteil:
Fest verzinslicher Anteil
Variabel verzinster Anteil
1,96 %
1,50 %
Mischzins
1,85 %
Laufzeit für beide Darlehensvarianten jeweils 5 Jahre,
tilgungsfreie Zeit 12 Monate, ab 1,85 % p. a. anfänglich kombinierter Zinssatz, Auszahlung 100 %. Bonität vorausgesetzt.
Sollzinssatz 1,96 % p. a.,
Sollzinsbindung 60 Monate
Quelle: Deutsche Bank Privat- und Geschäftskunden AG
Deutsche Bank BaufinanzierungsKonditionen*
Stand 18. Februar 2016
Immobilienkauf im Wert von 350.000 Euro, Nettodarlehensbetrag 280.000 Euro
Tilgung 3 %
Volltilgung
Sollzinsbindung
Gebundener
Sollzins
in % p. a.
Effektiver
Jahreszins in %
Anfängliche
monatliche Rate
in Euro
Laufzeit
5 Jahre
1,30
1,31
1.003,33
27 Jahre,
10 Monate
10 Jahre
1,58
1,59
1.068,67
26 Jahre,
11 Monate
15 Jahre
2,10
2,12
1.190,00
25 Jahre,
5 Monate
5 Jahre
1,30
1,31
4.901,62
5 Jahre
10 Jahre
1,33
1,34
2.512,82
10 Jahre
15 Jahre
1,68
1,69
1.769,52
15 Jahre
* Repräsentatives Beispiel Immobilienerwerb (mit monatlicher Tilgung). Finanzierungsbedarf bis max. 80 % des Kaufpreises,
nur für Neugeschäft. Bonität vorausgesetzt. Zusätzlich fallen noch Kosten im Zusammenhang mit der Bestellung der Grundschulden an, wie Notarkosten, Kosten der Sicherheitenbestellung (z. B. Kosten für das Grundbuchamt) sowie Kosten für
die Gebäudeversicherung.
Quelle: Deutsche Bank Privat- und Geschäftskunden AG
Herausgeber:
Deutsche Bank Privat- und Geschäftskunden AG
Theodor-Heuss-Allee 72, 60486 Frankfurt am Main
Vorsitzender des Aufsichtsrats: Christian Sewing
Vorstand: Rainer Burmester (Sprecher), Alp Dalkilic,
Dr. Markus Pertlwieser, Joachim von Plotho
Redaktion:
Deutsche Bank Privat- und Geschäftskunden AG
Fachbereich Beratende Berufe
Heike Römmeler (V. i. S. d. § 55 Abs. 2 RStV),
Silke Jung
Konzeption und Gestaltung:
fachwerk für kommunikation
Wichtige Hinweise:
Trotz sorgfältiger Prüfung der veröffentlichten Inhalte
kann keine Garantie für die Richtigkeit der Angaben
gegeben werden. Alle Rechte vorbehalten. Nachdruck
und Vervielfältigung, auch auszugsweise, sind nur
mit Genehmigung der Deutsche Bank Privat- und
Geschäftskunden AG erlaubt.
Deutsche Bank Privat- und Geschäftskunden AG
Die Deutsche Bank Privat- und Geschäftskunden AG
ist eine Aktiengesellschaft deutschen Rechts mit
Hauptsitz in Frankfurt am Main. Sie ist im Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main unter
der Nummer HRB 47 141 eingetragen und von der
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
zur Erbringung von Bankgeschäften und Finanzdienstleistungen zugelassen. Aufsichtsbehörden:
Europäische Zentralbank (EZB), Sonnemannstraße
22, 60314 Frankfurt am Main und Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), Graurheindorfer
Straße 108, 53117 Bonn, und Marie-Curie-Straße
24-28, 60439 Frankfurt am Main. Vorsitzender des
Aufsichtsrats ist Christian Sewing. Dem Vorstand
gehören an: Rainer Burmester (Sprecher), Alp Dalkilic,
Dr. Markus Pertlwieser, Joachim von Plotho
Die Umsatzsteuer­Identifizierungsnummer der
Deutsche Bank Privat- und Geschäftskunden AG,
Frankfurt am Main (gemäß Artikel 22 (1) der sechsten
Richtlinie 77/388/EWG vom 17. Mai 1977 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten
der Europäischen Gemeinschaft über die Umsatzsteuer) lautet DE 811 907 980.
Redaktionsschluss 23. Februar 2016
Deutsche Bank
Seite 4/4