Deutsche Bank Ausgabe Ausgabe Q1/2016 08/2014 Seite1 Deutsche (ver)erben immer mehr Seite2 Das Erbe umfasst in zehn Jahren 3,1 Billionen Euro Seite3 Jeder fünfte Deutsche rechnet mit einer Erbschaft Seite4 Weiterführende Informationen | Deutsche Bank Konditionen Q1 2016: Erben und Vererben Infodienst Für Steuerberater und Wirtschaftsprüfer Deutsche (ver)erben immer mehr Im Jahr 2014 betrug das Geldvermögen der privaten Haushalte in Deutschland 5.240 Milliarden Euro.1 Damit hat es sich in den letzten 20 Jahren mehr als verdoppelt.2 Fast parallel dazu stieg das Volumen an Erbschaftssteuer (vgl. Abb. 1). Aber es entspricht nahezu konstant etwa einem Promille des Geldvermögens. Trotz der wachsenden Bedeutung des Themas Erbschaft beschäftigen sich die meisten Menschen nicht gerne oder nur zögerlich damit (vgl. Abb. 2). Und in jedem sechsten Erbfall kommt es sogar zum Streit unter den Beteiligten.3 Fundierte Beratung wird daher immer wichtiger. Für sie ist die repräsentative Befragung zum Thema Erben und Vererben eine wichtige Quelle. Das Institut für Demoskopie Allensbach (IfD Allens bach) hat sie im Auftrag der Deutschen Bank erstellt4; in diesem Infodienst wird sie auszugsweise vorgestellt. Trotz Anstieg des Geldvermögens: Erbschaftssteuer konstant bei 0,001 % Geldvermögen Privathaushalte und Erbschaftssteueraufkommen 1949–2014 5.000 5,0 4.500 4,5 4.000 4,0 3.500 3,5 3.000 3,0 2.500 2,5 2.000 2,0 1.500 1,5 1.000 1,0 500 0,5 0 0,0 1949 1954 1959 1964 1969 1974 1979 1984 1989 1994 1999 2004 2009 2014 Erbschaftssteueraufkommen (Mio. Euro) Nettogeldvermögen (Mrd. Euro) Relation* (in Promille; re. Achse) *Relation Erbschaftssteueraufkommen zu Nettogeldvermögen; Nettogeldvermögen = Bargeld, Bankeinlagen, Wertpapiere, Aktien, Investmentzertifikate und sonstige Beteiligungen abzgl. kurzfristiger Kredite Quelle: Deutsches Institut für Altersvorsorge, Erben in Deutschland 2015 – 24, 2015, S. 4 Mehrheit der Bevölkerung beschäftigt sich ungern mit dem Thema Erbschaft „Ich beschäftige mich nur ungern mit dem Thema Erbschaften.“ Stimme zu: überhaupt nicht eher nicht 12 % 23 % eher voll und ganz 32 % 26 % Bevölkerung insgesamt Basis: Bundesrepublik Deutschland, Bevölkerung ab 16 Jahre An 100 % fehlende Werte = unentschieden Quellen: 1,4 Studie des IfD Allensbach i. A. der Deutschen Bank, Dezember 2015, S. 4; 2 Deutsches Institut für Altersvorsorge, Erben in Deutschland 2015 – 2024, S. 4; 3 Studie des IfD Allensbach i. A. der Deutschen Bank, Dezember 2015, S. 20 Quelle: Studie des IfD Allensbach i. A. der Deutschen Bank, Dezember 2015, S. 30 Die wichtigsten Wirtschaftsdaten für Deutschland auf einen Blick Externe Nachfrage dämpft Die jüngsten Makrodaten aus wichtigen Märkten wie den USA und China haben in Summe enttäuscht. Zudem könnten die Einbrüche an den Finanzmärkten sich negativ auf die Finanzierungsbedingungen der europäischen Haushalte und Unternehmen auswirken. Dies hat dazu beigetragen, dass Deutsche Bank Research ihre globale Wachstumsprognose leicht gesenkt hat. Die deutschen Exportaussichten haben sich damit für 2016 etwas eingetrübt, was die Risiken für die ohnehin schwache Investi tionsdynamik bei den Ausrüstungen erhöht. Deutsche Bank Research senkt ihre BIPPrognose für Deutschland aufgrund der externen Effekte leicht von 1,9 Prozent auf 1,7 Prozent im Jahr 2016, attestiert aber, dass dank sehr robuster Binnenkonjunktur die Aufwärtsrisiken nunmehr überwiegen. Quelle: Deutsche Bank Research, 23. Februar 2016 Deutsche Bank Seite 1/4 BIP (% ggü. Vorquartal) Q4/2015 Q3/2015 Q2/2015 Q1/2015 Q4/2014 0,3 0,3 0,4 0,4 0,6 Febr. 2016 Jan. 2016 Dez. 2015 Nov. 2015 Okt. 2015 Sept. 2015 Auftragseingänge verarbeitendes Gewerbe –* –* 110,1 110,9 109,3 107,5 ifo-Geschäftsklimaindex 105,7 107,3 108,6 109,0 108,2 108,6 –* 14,9 16,6 18,2 17,3 17,0 ifo-Mittelstandsbarometer Leitzinsen (%) Seit 10.09.2014 11.06.2014 13.11.2013 08.05.2013 11.07.2012 0,05 0,15 0,25 0,5 0,75 Durchschnitt 2015 Sollzinsen deutscher Banken – Wohnbaudarlehen mit 5- bis 10-jähriger Sollzinsbindung 1,8 % Inflation 0,2 % Wirtschaftswachstum (ggü. Vorjahresdurchschnitt) 1,7 % *Aktuelle Daten zu Auftragseingängen und ifo-Mittelstandsbarometer lagen bei Redaktionsschluss noch nicht vor. Quellen: Statistisches Bundesamt, ifo Institut, EZB, Deutsche Bank Research, 2016 Deutsche Bank Ausgabe Q1/2016 Das Erbe umfasst in zehn Jahren 3,1 Billionen Euro Euro, konzentrieren sich auf zwei Prozent der Hinterlassenschaften. In der breiten Masse werden daher 1,4 Billionen Euro auf die nächste Generation übertragen.1 Geld, Erinnerungsstücke sowie Immobi- Das Deutsche Institut für Altersvorsorge hat errechnet, dass 3,1 Billionen Euro zwischen 2015 und 2024 vererbt werden, 2,1 Billionen davon generationsübergreifend. Ein Drittel dieser Summe, also 0,7 Billionen Über 50 % des Erbguts umfassen Immobilien 2012 2015 53 % 63 % Geld Erinnerungsstücke ohne großen materiellen Wert nicht erhoben Nicht vermietete, selbst genutzte Grundstücke, Immobilien 55 % Vermietete Grundstücke, Immobilien 17 % Möbel 63 %1 planen 1 REsechtzeitig braucht Zeit, bis ein Testament verfasst ist, das den eigenen Wünschen und Vorstellungen gerecht wird. Dazu hilft im Vorfeld ein offenes Gespräch mit den potenziellen Erben über die Absichten und über die Regelungen im Testament. Gesetzliche Vorgaben prüfen Ohne Testament tritt die gesetzliche Erbfolge in Kraft. Erblasser sollten sich informieren, wer ihre gesetzlichen Erben sind, und entscheiden, ob dies auch ihren Vorstellungen entspricht. Pflichtteilsberechtigte beachten Falls das Testament von der gesetzlich geregelten Erbfolge abweichen soll: Das deutsche Erbrecht kennt so genannte Pflichtteilsberechtigte (Kinder, Ehepartner, eventuell Enkel oder Eltern), die grundsätzlich einen wertmäßigen Anspruch auf Teile eines Nachlasses haben. Vermögensübersicht aufstellen Bei Eheleuten gilt bei einer Vermögensübersicht: Jeder sollte seine eigene Übersicht aufstellen. Dabei sind auch Verträge zu berücksichtigen, in denen bereits Begünstigte für den Fall des Todes bestimmt sind (etwa Versicherungsverträge). Eigentumsverhältnisse prüfen Der Erblasser sollte überprüfen, wer beispielsweise im Grundbuch als Eigentümer des gemeinsam bewohnten Hauses oder anderer Immobilien genannt wird. Der gesetzliche deutsche Güterstand bei Eheschließung – die sog. Zugewinngemeinschaft – begründet keine Eigentümergemeinschaft unter Ehe leuten. Das gilt auch für Wertpapier-Depots und Konten. Testament regelmäßig prüfen Etwa alle fünf Jahre sollte geprüft werden, ob das Testament noch zur aktuellen Vermögenssituation, zu den eigenen Vorstellungen und zu der familiären Situation passt. Neben einem notariell beglaubigten Testament ist nur ein eigenhändig ge schriebenes und unterzeichnetes Testament gültig, von dem es nur ein Original geben sollte. Unterlagen sicher verwahren, Vertrauenspersonen informieren Personen ihres Vertrauens sollten wissen, wo das Testament und die Unterlagen sicher aufbewahrt sind, die für die Rege lung des Nachlasses wichtig sind. Am sichersten ist die amt liche Verwahrung beim örtlichen Amtsgericht. An erste Stelle die eigene Versorgung stellen Bei allen Überlegungen für Schenkungen zu Lebzeiten und (vermeintlich) vorausschauend steueroptimierter Planung: Es gilt immer, zunächst an die eigene Absicherung und Versorgung zu denken. Dies gilt auch für einen möglichen Pflegefall. Vorkehrungen für den Notfall treffen Vorkehrungen sind für den Fall zu treffen, dass man aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr für sich selbst handeln kann (Vorsorgevollmachten, Bankvollmachten). B eraten lassen Für den Vermögensübergang empfiehlt sich die fachkundige Beratung durch einen Notar oder Rechtsanwalt. Die Über tragung von Vermögen an kommende Generationen ist mehr als nur die Weitergabe von materiellen Werten. Aber: Auch die Anlage und der Erhalt von Vermögen brauchen Experten. 52 % 51 % 21 % 40 % 2 61 %1 48 % Schmuck 28 % 37 % Sonstige Wertgegenstände 25 % 29 % Auto(s) 30 % 33 % Wertpapiere 14 % 18 % Gold (Barren, Münzen) 6 % 5 % Schulden, Verbindlichkeiten 3 % 3 % Ein Unternehmen 4 % 4 % 3 4 1 Nettowert = selbst genutzte oder vermietete Grundstücke, Immobilien; Basis: Bundesrepublik Deutschland, potenzielle Erblasser Quelle: Studie des IfD Allensbach i. A. der Deutschen Bank, Dezember 2015, S. 18 5 Großer Beratungsbedarf bei steuerlichen Aspekten Der Großteil der potenziellen Erblasser bezeichnet das eigene Wissen über das Erbrecht als eher gering. 60 Prozent geben an, dass sie nur vage Vorstellungen haben; 23 Prozent kennen sich nach eigener Einschätzung gut aus.1 Gleichwohl hat bereits etwas mehr als die Hälfte der potenziellen Erblasser über 65 Jahre ein Testament verfasst.2 Ihren größten Beratungsbedarf sehen Erblasser bei den steuerlichen Regelungen sowie den generellen Rechten und Pflichten bei Regelung 1–3Studie des IfD Allensbach i. A. der und Ablauf der Erbschaft.3 Quellen: 6 Deutschen Bank, Dezember 2015: 1S. 43; 2 S. 31; 3 S. 42 Frage: „Einmal angenommen, Sie lassen sich bei einer Bank zum Thema ‚Erben und Vererben‘ Frage: „Einmal angenommen, lassen sich Beratung, bei einer Bank zum Thema ‚Erben und Vererben‘ beraten. Was erwarten Sie vonSie einer solchen was Ihnen sich bei einer solchen Frage: „Einmal angenommen, Siewäre lassen bei einer Bank zum Thema ,Erben Frage: „Einmal angenommen, Sie lassen sich bei einer Bank zum Thema ‚Erben und Vererben‘ beraten. Was erwarten Sie von einer solchen Beratung, was wäre Ihnen bei einer solchen BeratungWas durch eine Bank wichtig?“ beraten. erwarten Siebesonders von einer solchen Beratung, was wäre Ihnen bei einer solchen Vererben‘ beraten. Beratung durchund eine Bank besonders wichtig?“ Was erwarten Sie von einer solchen Beratung, was wäre Beratung durch eine Bank besonders wichtig?“ Wäre mir besonders wichtig … Ihnen bei einer solchen Beratung durch eine Bank besonders wichtig?“ Wäre mir besonders wichtig … Wäre mir auf besonders wichtig … Hinweise Möglichkeiten, wie ich als wichtig Erbe Steuern kann Wäre mir besonders ... sparen Hinweise auf Möglichkeiten, wie ich als Erbe Steuern sparen kann Hinweise auf Möglichkeiten, wie ich als Erbe Steuern sparen kann Hinweise auf Möglichkeiten, wie ich als Erbe Steuern sparen kann 58 % 58 % 7 68 % Informationen über Rechte und Pflichten als Erbe 56 % Hinweise auf Möglichkeiten, wie meine Erben Steuern sparen können Hinweise auf Möglichkeiten, wie meine Erben Steuern sparen können Hinweise auf Möglichkeiten, wie meine Erben Steuern sparen können 51 % 8 67 % Hinweise auf Möglichkeiten, wie meine Erben Steuern sparen können 54 % 52 % Informationen über Rechte und Pflichten als Erblasser Informationen über Rechte und Pflichten als Erblasser 62 % Informationen über Rechte und Pflichten als Erblasser Informationen über Rechte und Pflichten als Erblasser 51 % 50 % Erklärung der wichtigsten Paragrafen des Erbrechts Erklärung der wichtigsten Paragrafen des Erbrechts Erklärung der wichtigsten Paragrafen des Erbrechts Erklärung der wichtigsten Paragrafen des Erbrechts Informationen über sichere Anlagemöglichkeiten für mein Erbe Informationen über sichere Anlagemöglichkeiten für mein Erbe Informationen über sichere Anlagemöglichkeiten für mein Erbe 9 59 % 50 % 49 % 51 % Informationen über sichere Anlagemöglichkeiten für mein Erbe 46 % 55 % Basis: Bundesrepublik Deutschland, Bevölkerung ab 16 Jahre Basis: Bundesrepublik Deutschland, Bevölkerung ab 16 Jahre 45 % Basis: Bundesrepublik Deutschland, Bevölkerung ab 16 Jahre Bevölkerung Bevölkerung insgesamt Bevölkerung insgesamt insgesamtinsgesamt Bevölkerung Künftige Erben Künftige Künftige Erben Künftige Erben Erben Potenzielle Erblasser Potenzielle Erblasser Potenzielle Erblasser 10 Potenzielle Erblasser Basis: Bundesrepublik Deutschland, Bevölkerung ab 16 Jahre Quelle: Studie des IfD Allensbach i. A. der Deutschen Bank, Dezember 2015, S. 42 Deutsche Bank Seite 2/4 Quellen: 1Deutsches Institut für Altersvorsorge, Erben in Deutschland 2015 – 24, 2015, S. 5; 2 Studie des IfD Allensbach i. A. der Deutschen Bank, Dezember 2015, S. 17 f. 10 praktische Tipps für potenzielle Erblasser Potenzielle Erblasser Werde vererben lien sind die wichtigsten Erbgüter, wobei Immobilien über 50 Prozent der Erbgüter umfassen.2 Quelle: Deutsche Bank AG, 2015, Beratungsunterlage Deutsche Bank Ausgabe Q1/2016 Jeder fünfte Deutsche rechnet mit einer Erbschaft Jeder dritte Deutsche hat schon einmal geerbt, jeder fünfte rechnet in den nächsten zwei bis drei Jahrzehnten mit einer Erbschaft – und für drei Prozent der Deutschen trifft beides zu. Damit verfügt gut die Hälfte der Bevölkerung entweder über konkrete Erfahrungen oder Erwartungen zum Thema Erben. Diese Größenverhältnisse sind in den letzten Jahren nahezu konstant geblieben.1 Das Deutsche Institut für Altersvorsorge hat für die generationenübergreifenden Übertragungen ermittelt, dass pro Erbfall durch schnittlich 363.000 Euro vermacht werden. Bei zwei gleichberechtigten Erben erhält also jeder 181.000 Euro, bei drei oder mehr Erbberechtigten reduziert sich die Summe entsprechend. Ohne die zwei Prozent der großen Hinter lassenschaften (siehe Seite 2) sinkt die durchschnittliche Erbschaft auf 242.000 Euro. Bei zwei Erben erhält demnach jeder 121.000 Euro, bei drei Erben sind es 81.000 Euro.2 Quellen: 1 Studie des IfD Allensbach i. A. der Deutschen Bank, Dezember 2015, S. 7; 2 Deutsches Institut für Altersvorsorge, Erben in Deutschland 2015 – 24, 2015, S. 6 Fast die Hälfte der Erblasser meidet das offene Gespräch Erben planen Verwendung des Geldes Wünsche und Vorstellungen von Erblassern und künftigen Erben über den Ablauf einer Erbschaft sind größtenteils identisch, etwa was die klare Aufteilung des Erbes, die Vermeidung von Schulden oder das Vorliegen eines Testaments betrifft. Geringer sind die Übereinstimmungen, wenn es um das gemeinsame offene Gespräch im Vorfeld der Erbschaft geht oder um die vor herige Klärung der mit der Erbschaft verbundenen Kosten. Geldanlage, Vermögensaufbau und Altersvorsorge: 52 Prozent der künftigen Erben, die sich über die Verwendung einer Erbschaft bereits Gedanken gemacht haben, geben an, zumindest Teile des Geldes hauptsächlich für diese Zwecke nutzen zu wollen. Quelle: Studie des IfD Allensbach i. A. der Deutschen Bank, Dezember 2015, S. 36 Frage: „Einmal unabhängig davon, ob Sie sich überhaupt schon einmal Gedanken gemacht haben, was Sie mit Ihrem Erbe machen würden: Angenommen, Sie stünden heute vor der Entscheidung, für was würden Sie Ihr Erbe verwenden?“ Quelle: Studie des IfD Allensbach i. A. der Deutschen Bank, Dezember 2015, S. 28 Potenzielle Künftige Frage: „Einmal unabhängig davon, ob Sie sich überhaupt schonWürde einmal Gedanken gemacht Künftige Erben: das Erbe verwenden für ...* Frage: „EinmalErben unabhängig davon, ob Sie sich überhaupt schon einmal Gedanken gemacht Erblasser haben, was Sie mit Ihrem Erbe machen würden: Angenommen, Sie stünden heute vor der Ist mir ganz besonders wichtig Kein Streit um das Erbe 77 % Klare Regelung der Aufteilung des Erbes 73 % Vorliegen aller notwendigen Dokumente, z. B. Testamente, Vollmachten 67 % haben, was Sie mit Ihrem Erbe machen würden: Angenommen, Sie stünden heute vor der Entscheidung, für was würden Sie Ihr ErbeGeldanlage, verwenden?“ Entscheidung, für was würden Sie Ihr Erbe verwenden?“ Vermögensaufbau, 77 % Künftige Erben: Würde das Erbe verwenden für …* 72 % Künftige Erben: Würde das Erbe verwenden für …* Erfüllung Offene Gespräche unter allen Beteiligten und dem Erblasser Keine Verknüpfung des Erbes mit Bedingungen 43 % Unterstützung von Angehörigen Unterstützung 39 % von Angehörigen Vertraulicher Umgang mit der Erbschaft, dass nur die Beteiligten Bescheid wissen 42 % Generelle Verbesserung des Lebensstandards 39 % Generelle Verbesserung des Lebensstandards Absprache der Verteilung des Erbes mit allen Beteiligten vor dem Erbfall 40 % 35 % Rückzahlung von Krediten, Schulden Frühzeitige Gespräche über die Erbschaft vor dem Erbfall 31 % Verbesserung 33 % der Wohnsituation Verbesserung der Wohnsituation Klarheit über die mit der Erbschaft verbundenen Kosten 31 % Teilweise Übertragung des Erbes vor dem Tod durch Schenkung 16 % 41 % 46 % von besonderen Träumen 67 % Geldanlage, Vermögensaufbau, Altersvorsorge Geldanlage, Vermögensaufbau, Altersvorsorge Unterstützung von Angehörigen 64 % 65 % Erfüllung von besonderen Wünschen oder Träumen Erfüllung von besonderen Wünschen oder Generelle Träumen Verbesserung des 47 % 62 % Lebensstandards Keine Übernahme von Schulden 47 % 52 % Altersvorsorge 29 % 28 % 35 % Rückzahlung von Krediten, Schulden 23 % 29 % Verbesserung der Wohnsituation Rückzahlung von Krediten, Schulden 14 % Kauf eines Hauses, einer Wohnung 44 % Insgesamt Insgesamt Insgesamt *Mehrfachnennungen Basis: Bundesrepublik Deutschland, künftige Erben 13 % Spenden Spenden diesich sich schon Gedanken die schon Gedanken über die sich schon Gedanken über die Verwendung gemacht haben über die Verwendung die Verwendung gemacht haben gemacht haben Basis: Bundesrepublik Deutschland, potenzielle Erblasser und künftige* Mehrfachnennungen Erben * Mehrfachnennungen Basis: Bundesrepublik Deutschland, künftige Erben Bundesrepublik Deutschland, Quelle: Studie des IfD Allensbach i. A. der Deutschen Bank,Basis: Dezember 2015, S. 29 künftige Erben Wenig Wissen über deutsches Erbrecht vorhanden 22 % 8 % 7 % Spenden Kauf eines Hauses, einer Wohnung Kauf eines Hauses, einer Wohnung 46 % 28 % 29 % Quelle: Studie des IfD Allensbach i. A. der Deutschen Bank, Dezember 2015, S. 37 Beratung nimmt für Erben an Bedeutung zu Erben, die sich bei einem Bank-, Versicherungs-, Finanz- oder Steuerberater informiert haben, sind mit den Beratungsgesprächen überwiegend zufrieden. 2015 ist die positive Zustimmung sogar nochmals angestiegen: Mehr als drei Viertel der Befragten gaben an, dass sich die Gespräche gelohnt haben; lediglich 13 ProQuelle: Studie des IfD Allensbach i. A. der Deutschen Bank, Dezember 2015, S. 43 Frage an Erben, die einwaren Gespräch mit einem Finanzexperten hatten:unzufrieden. „Würden Sie sagen, zent mit der Beratung Frage an Erben, die ein Gespräch mit einem Finanzexperten hatten: „Würden Sie sagen, Erben sind Informationen über ihre Rechte und Pflichten wichtig. Die Bestimmungen des deutschen Erbrechts sind aus ihrer Sicht aber nur schwer zu überschauen. Die eigenen Kenntnisse schätzen sie eher zurückhaltend ein. Frage: „Was würden Sie ganzsagen: generell sagen: Wissen Sie ziemlich Frage: „Was würden Sie ganz generell Wissen Sie ziemlich genau über die Regelungen des Erbrechts oder so ungefähr gar nicht?“ genau überBescheid die Regelungen des oder Erbrechts Bescheid oder so ungefähr diesesan Informationsgespräch hat sich gelohnt, oder würden hatten: Sie das „Würden nicht sagen?“ Frage Erben, die ein Gespräch mit einem Finanzexperten Sie sagen, dieses Informationsgespräch hat sich gelohnt, oder würden Sie das nicht sagen?“ Quelle: Studieoder deswürden IfD Allensbach i. A. der Deutschen dieses Informationsgespräch hat sich gelohnt, Sie das nicht sagen?“ oder gar nicht?“ Bevölkerung insgesamt Bevölkerung insgesamt Fragean anErben, Erben,die dieein einGespräch Gesprächmit miteinem einemFinanzexperten Finanzexpertenhatten: hatten:„Würden „WürdenSie Siesagen, sagen, Frage 13 % Bisherige BisherigeErben Erben 54 % 13 % Potenzielle Erblasser Potenzielle Erblasser Weiß über die Regelungen des Erbrechts Bescheid 23 % 2 % 2011 2011 31 % 24 % Künftige Erben Künftige Erben 65 % 62 % 2011 10 % 24 % 65 % Ziemlich genau Gar nicht Ungefähr Keine Angabe 11 % 1% Seite 3/4 102015 2015 13 2015 13 13 2011 2011 2011 13 13 16 16 16 10 10 Angaben in Prozent 13 13 1% Quelle: Studie des IfD Allensbach i. A. der Deutschen Bank, Dezember 2015, S. 44 Deutsche Bank Frage an Erben, diehat ein Gespräch mit einem Finanzexperten hatten: diesesInformationsgespräch Informationsgespräch hat sichgelohnt, gelohnt, oderwürden würden Siedas dasnicht nichtsagen?“ sagen?“ dieses sich oder Sie „Würden Sie sagen,2015 dieses Informationsgespräch hat sich gelohnt, oder 2015 2015 10 13 würden Sie das nicht sagen?“ 10 13 13 1% Basis: Bundesrepublik Deutschland, Bevölkerung ab 16 Jahre Bank, Dezember 2015, S. 40 16 16 71 71 71 71 71 77 77 77 77 77 Das hat sich DasGespräch Gespräch hatgelohnt Das Gespräch hat sich gelohnt sichGespräch gelohnt Das hat sich gelohnt Würde das nichthat sagen DasGespräch Gespräch hat sichgelohnt gelohnt Das sich Würde nicht Würde dasdas nicht sagen Würde das nicht sagen sagen Würdedas dasnicht nichtsagen sagen Würde Unentschieden Unentschieden Unentschieden Unentschieden Unentschieden Unentschieden Basis: Bundesrepublik Deutschland, bisherige Erben, die ein Beratungsgespräch hatten Basis: Bundesrepublik Deutschland, bisherige Erben, die ein Beratungsgespräch hatten Basis: Bundesrepublik Deutschland, bisherige Erben, die ein Beratungsgespräch hatten Basis:Bundesrepublik Bundesrepublik Deutschland, bisherige Erben,die dieein einBeratungsgespräch Beratungsgespräch hatten Basis: Deutschland, bisherige Erben, hatten Basis: Bundesrepublik Deutschland, bisherige Erben, die ein Beratungsgespräch hatten Quelle: Studie des IfD Allensbach i. A. der Deutschen Bank, Dezember 2015, S. 41 Deutsche Bank Ausgabe Q1/2016 Weiterführende Informationen Studie „Erben und Vererben“ Welche Erfahrungen, Erwartungen und Pläne haben Erben und der Erblasser? Einen Einblick gibt die repräsentative Studie des Instituts für Demoskopie Allensbach im Auftrag der Deutschen Bank. Sie können die Studie kostenfrei downloaden unter: https://www.deutsche-bank.de/pfb/data/docs/Studie_final.pdf Kontaktvermittlung im Hause der Deutschen Bank: Deutsche Bank Privat- und Geschäftskunden AG Zielgruppenmanagement Beratende Berufe Heike Römmeler Theodor-Heuss-Allee 72 60486 Frankfurt Telefon: (069) 910-42942 [email protected] Vertiefende Tipps und Ratschläge www.erbrecht.de/Ratsuchende www.erbrecht-dav.de/rechtsuchende/ueberblick/ www.erbrechtsforum.de/ www.testamentsregister.de/testament/ Deutsche Bank Konditionen Deutsche Bank InvestitionsDarlehen Plus Modellhafte Produktkombination für gewerbliche Investitionen: Stand 22. Februar 2016 Für beide Darlehensanteile: ■ 25 % variabel verzinster Darlehensanteil: veränderlicher Sollzinssatz 1,50 % p. a. ■ Impressum: 75 % fest verzinster Darlehensanteil: Fest verzinslicher Anteil Variabel verzinster Anteil 1,96 % 1,50 % Mischzins 1,85 % Laufzeit für beide Darlehensvarianten jeweils 5 Jahre, tilgungsfreie Zeit 12 Monate, ab 1,85 % p. a. anfänglich kombinierter Zinssatz, Auszahlung 100 %. Bonität vorausgesetzt. Sollzinssatz 1,96 % p. a., Sollzinsbindung 60 Monate Quelle: Deutsche Bank Privat- und Geschäftskunden AG Deutsche Bank BaufinanzierungsKonditionen* Stand 18. Februar 2016 Immobilienkauf im Wert von 350.000 Euro, Nettodarlehensbetrag 280.000 Euro Tilgung 3 % Volltilgung Sollzinsbindung Gebundener Sollzins in % p. a. Effektiver Jahreszins in % Anfängliche monatliche Rate in Euro Laufzeit 5 Jahre 1,30 1,31 1.003,33 27 Jahre, 10 Monate 10 Jahre 1,58 1,59 1.068,67 26 Jahre, 11 Monate 15 Jahre 2,10 2,12 1.190,00 25 Jahre, 5 Monate 5 Jahre 1,30 1,31 4.901,62 5 Jahre 10 Jahre 1,33 1,34 2.512,82 10 Jahre 15 Jahre 1,68 1,69 1.769,52 15 Jahre * Repräsentatives Beispiel Immobilienerwerb (mit monatlicher Tilgung). Finanzierungsbedarf bis max. 80 % des Kaufpreises, nur für Neugeschäft. Bonität vorausgesetzt. Zusätzlich fallen noch Kosten im Zusammenhang mit der Bestellung der Grundschulden an, wie Notarkosten, Kosten der Sicherheitenbestellung (z. B. Kosten für das Grundbuchamt) sowie Kosten für die Gebäudeversicherung. Quelle: Deutsche Bank Privat- und Geschäftskunden AG Herausgeber: Deutsche Bank Privat- und Geschäftskunden AG Theodor-Heuss-Allee 72, 60486 Frankfurt am Main Vorsitzender des Aufsichtsrats: Christian Sewing Vorstand: Rainer Burmester (Sprecher), Alp Dalkilic, Dr. Markus Pertlwieser, Joachim von Plotho Redaktion: Deutsche Bank Privat- und Geschäftskunden AG Fachbereich Beratende Berufe Heike Römmeler (V. i. S. d. § 55 Abs. 2 RStV), Silke Jung Konzeption und Gestaltung: fachwerk für kommunikation Wichtige Hinweise: Trotz sorgfältiger Prüfung der veröffentlichten Inhalte kann keine Garantie für die Richtigkeit der Angaben gegeben werden. Alle Rechte vorbehalten. Nachdruck und Vervielfältigung, auch auszugsweise, sind nur mit Genehmigung der Deutsche Bank Privat- und Geschäftskunden AG erlaubt. Deutsche Bank Privat- und Geschäftskunden AG Die Deutsche Bank Privat- und Geschäftskunden AG ist eine Aktiengesellschaft deutschen Rechts mit Hauptsitz in Frankfurt am Main. Sie ist im Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main unter der Nummer HRB 47 141 eingetragen und von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht zur Erbringung von Bankgeschäften und Finanzdienstleistungen zugelassen. Aufsichtsbehörden: Europäische Zentralbank (EZB), Sonnemannstraße 22, 60314 Frankfurt am Main und Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), Graurheindorfer Straße 108, 53117 Bonn, und Marie-Curie-Straße 24-28, 60439 Frankfurt am Main. Vorsitzender des Aufsichtsrats ist Christian Sewing. Dem Vorstand gehören an: Rainer Burmester (Sprecher), Alp Dalkilic, Dr. Markus Pertlwieser, Joachim von Plotho Die UmsatzsteuerIdentifizierungsnummer der Deutsche Bank Privat- und Geschäftskunden AG, Frankfurt am Main (gemäß Artikel 22 (1) der sechsten Richtlinie 77/388/EWG vom 17. Mai 1977 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft über die Umsatzsteuer) lautet DE 811 907 980. Redaktionsschluss 23. Februar 2016 Deutsche Bank Seite 4/4
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