1962 - Abgeordnetenhaus von Berlin

1962
Der Regierende Bürgermeister von Berlin
Senatskanzlei – Kulturelle Angelegenheiten
VA 5 Hae
Berlin, den 09.09.2015
Telefon: 9(0)228-393
[email protected]
An den
Vorsitzenden des Ausschusses für Kulturelle Angelegenheiten
über
den Vorsitzenden des Hauptausschusses
über
den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin
über Senatskanzlei – G Sen –
Kapitel 0310 – Kulturelle Angelegenheiten
Titel 51820 – Mietausgaben für die Nettokaltmiete aufgrund vertraglicher
Verpflichtungen aus dem Facility Management
Rote Nummer: 1900
Drucksache Nr. 17/2400
Kult: 0204
Vorgang:
56. Sitzung des Ausschusses für Kulturelle Angelegenheiten
vom 31. August 2015
Ansätze (tabellarisch) zu allen thematisierten Titeln, und zwar für das
abgelaufene Haushaltsjahr 2014:
3.577.000,00 €
laufende Haushaltsjahr 2015:
3.581.000,00 €
kommende Haushaltsjahr 2016 (geplant):
3.934.000,00 €
Ist des abgelaufenen Haushaltsjahres 2014:
3.576.885,04 €
Verfügungsbeschränkungen 2015:
0,00 €
aktuelles Ist 2015:
683.142,03 €
Der Ausschuss für Kulturelle Angelegenheiten hat in seiner oben bezeichneten Sitzung Folgendes beschlossen:
„Schillertheater: Bitte um Begründung, wie abgesichert wird, dass die Sanierung der
Komischen Oper auf der Grundlage solider Untersuchungen erfolgt und wie das
Schillertheater ab 2017 für die entsprechende Nutzung als Ausweichspielstätte präpariert wird,
Hamburger Bahnhof: Warum wird die Immobilie nicht an den Nutzer übertragen?“
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Ich bitte, den Beschluss damit als erledigt anzusehen.
Hierzu wird berichtet:
Sachstand zum Projekt Sanierung Komische Oper Berlin

Veranschlagung in der Investitionsplanung Land Berlin 2015_2019
Kapitel: 1250
MG: 03
Titel: 70105
Gesamtkosten: 80 Mio. €
finanziert bis 2014: 736 TD €
1. Baurate: 2019 mit 500 TD €
Rest ab 2020 mit 78,764 Mio. €

Grundlagenermittlung zur Vorbereitung der Sanierung Komische Oper
Die Grundlagenermittlung zur Sanierung der Komischen Oper dauert noch an. Derzeit wird die optimale Lösung zur Umsetzung der Baumaßnahme geprüft. Mit Unterstützung der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (SenStadtUm) wurde ein Bedarfsprogramm mit verschiedenen Varianten entwickelt. Diese sehen u.a.
eine temporäre Nutzung des Schillertheaters im Zeitraum der Sanierung (ca. 4 Jahre)
vor. Auf Basis der bisherigen Bedarfsermittlung prüft die Komische Oper mit Unterstützung unabhängiger Gutachter derzeit außerdem, ob eine Sanierung im laufenden
Spielbetrieb mit kürzeren Spielzeitpausen - unter Beachtung der bauordnungsrechtlichen Anforderungen - möglich ist.
Die Grundlagenermittlung soll abschließend klären, ob ein temporärer Auszug der
Komischen Oper Berlin in eine Ersatzspielstätte - wie z.B. dem Schillertheater zwingend erforderlich ist oder nicht.
Bedarfsprogramm
Bis 2004 oblag die bauliche Unterhaltung und Wartung der ehemaligen Senatsverwaltung für Stadtentwicklung (SenStadt), jetzt SenStadtUm. Mit Gründung der Stiftung Oper in Berlin 2004 ist das Eigentum an den von den Opernbetrieben genutzten
Gebäuden und damit auch die Verantwortung für die laufende bauliche Unterhaltung
und Wartung in der Komischen Oper auf diese übergangen.
Die Bestandsaufnahme und Analyse der Bausubstanz sowie der Technischen Anlagen und Funktionsabläufe der Komischen Oper mündeten in der Erarbeitung eines
Bedarfsprogramms in den Jahren 2008/2009, das neben der Instandsetzung der Gebäudesubstanz auch Funktionsverbesserungen und -ausweitungen vorsah. Dieses
wurde vom Bedarfsträger nicht bestätigt, da für deren Umsetzung deutlich höhere als
die in der Finanzplanung vorgesehenen Kosten angegeben wurden.
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Im Folgenden wurde dieses Bedarfsprogramm in Varianten weiterentwickelt. Bisher
liegt allerdings kein zwischen Bedarfsträger, Nutzerin und Baudienststelle abschließend geeintes Sanierungskonzept vor, da die Komische Oper zusätzlich um die Prüfung der weiteren Variante einer Sanierung im laufenden Betrieb bat. Die Abstimmungsgespräche dazu dauern noch an.
Auch wenn wichtige und dringliche Maßnahmen zur Absicherung des laufenden
Spielbetriebs vorgezogen werden konnten, bleibt die Grundsanierung der Komischen
Oper eines der zentralen Vorhaben zum Abbau des Sanierungsstaus der kulturellen
Infrastruktur. Voraussetzung für einen sicheren und nachhaltigen Musiktheaterbetrieb
in der Behrenstrasse bleibt die grundlegende Sanierung der Bausubstanz, die Erneuerung der Technischen Anlagen und die Optimierung der Funktionsabläufe.
Gutachtenerstellung der Komischen Oper
Um die Möglichkeit der Sanierung der Komischen Oper Berlin im laufenden Spielbetrieb, mit vereinzelten, temporären Unterbrechungen von bis zu sechs Monaten, besser beurteilen zu können, wird gegenwärtig im Auftrag der Komischen Oper ein Gutachten erstellt.
Darin wird untersucht, welche Maßnahmen zur Aufrechterhaltung des Spielbetriebs
zwingend erforderlich und welche weiteren Maßnahmen zur Funktionsverbesserung ohne den temporären Auszug in eine Ersatzspielstätte - umsetzbar und somit möglich sind.
Hamburger Bahnhof
Die Liegenschaft Invalidenstraße 50, 51 – Hamburger Bahnhof – befindet sich nicht
im Eigentum des Landes Berlin. Mit Verwaltungsvereinbarung zwischen Land Berlin
und dem ehemaligen Reichsbahnvermögens (VdeR – jetzt CA Immo GmbH Deutschland GmbH) von 1987 sind deren unentgeltliche Überlassung und Sicherung als Museumsstandort geregelt.
Mit der Ausstellung „Reise nach Berlin“ wurde der Hamburger Bahnhof im Rahmen
der 750-Jahr-Feier erstmals nach über 40 Jahren wieder museal genutzt. Zur Sicherung einer dauerhaften musealen Nutzung übergab ein Jahr später das Land Berlin
das Gebäude der Stiftung Preußischer Kulturbesitz (SPK).
Künftig sollte in ihm ein Museum der zeitgenössischen Kunst eingerichtet werden.
Nach einem umfassenden Umbau/Erweiterung und Sanierung wurde der Hamburger
Bahnhof als „Museum für Gegenwart“ am 2. November 1996 eröffnet.
Die zu diesem Zeitpunkt seitens des Landes Berlin mit dem VdeR geführten Verhandlungen zum Kauf der Liegenschaft scheiterten an der Höhe des geforderten
Kaufpreises.
Seit Nutzungsbeginn 1996 trägt die SPK sämtliche liegenschafts- und nutzungsbedingten Betriebs- und Nebenkosten.
Im Zusammenhang mit der durch Senatsbeschluss Nr. S-3519/2011 beschlossenen
Übertragung kulturell genutzter Liegenschaften in das Sondervermögen Immobilien
Land Berlin (SILB) erfolgte auch die Übergabe der Zuständigkeit für die Verwaltung
o.a. Verwaltungsvereinbarung auf die BIM Berliner Immobilienmanagement GmbH
(BIM).
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Daraus resultiert die in Titel 51820 für die Liegenschaft Hamburger Bahnhof aufgeführte Bauunterhaltungspauschale für Anmietungen. Diese Mittel (abzüglich einer
Managementgebühr für die BIM) fließen in den Bauunterhalt des SILBKulturportfolios und stehen der BIM zur Umsetzung erforderlicher Bauunterhaltungsmaßnahmen im betreffenden Haushaltsjahr zur Verfügung.
D.h., die für die Liegenschaft Hamburger Bahnhof im Kapitel 0310 aufgeführten Kosten sind auf die Einführung eines einheitlichen Facility Managements im Land Berlin
zurück zu führen.
Michael Müller
Regierender Bürgermeister
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