1962 Der Regierende Bürgermeister von Berlin Senatskanzlei – Kulturelle Angelegenheiten VA 5 Hae Berlin, den 09.09.2015 Telefon: 9(0)228-393 [email protected] An den Vorsitzenden des Ausschusses für Kulturelle Angelegenheiten über den Vorsitzenden des Hauptausschusses über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei – G Sen – Kapitel 0310 – Kulturelle Angelegenheiten Titel 51820 – Mietausgaben für die Nettokaltmiete aufgrund vertraglicher Verpflichtungen aus dem Facility Management Rote Nummer: 1900 Drucksache Nr. 17/2400 Kult: 0204 Vorgang: 56. Sitzung des Ausschusses für Kulturelle Angelegenheiten vom 31. August 2015 Ansätze (tabellarisch) zu allen thematisierten Titeln, und zwar für das abgelaufene Haushaltsjahr 2014: 3.577.000,00 € laufende Haushaltsjahr 2015: 3.581.000,00 € kommende Haushaltsjahr 2016 (geplant): 3.934.000,00 € Ist des abgelaufenen Haushaltsjahres 2014: 3.576.885,04 € Verfügungsbeschränkungen 2015: 0,00 € aktuelles Ist 2015: 683.142,03 € Der Ausschuss für Kulturelle Angelegenheiten hat in seiner oben bezeichneten Sitzung Folgendes beschlossen: „Schillertheater: Bitte um Begründung, wie abgesichert wird, dass die Sanierung der Komischen Oper auf der Grundlage solider Untersuchungen erfolgt und wie das Schillertheater ab 2017 für die entsprechende Nutzung als Ausweichspielstätte präpariert wird, Hamburger Bahnhof: Warum wird die Immobilie nicht an den Nutzer übertragen?“ Seite 1 von 4 Ich bitte, den Beschluss damit als erledigt anzusehen. Hierzu wird berichtet: Sachstand zum Projekt Sanierung Komische Oper Berlin Veranschlagung in der Investitionsplanung Land Berlin 2015_2019 Kapitel: 1250 MG: 03 Titel: 70105 Gesamtkosten: 80 Mio. € finanziert bis 2014: 736 TD € 1. Baurate: 2019 mit 500 TD € Rest ab 2020 mit 78,764 Mio. € Grundlagenermittlung zur Vorbereitung der Sanierung Komische Oper Die Grundlagenermittlung zur Sanierung der Komischen Oper dauert noch an. Derzeit wird die optimale Lösung zur Umsetzung der Baumaßnahme geprüft. Mit Unterstützung der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (SenStadtUm) wurde ein Bedarfsprogramm mit verschiedenen Varianten entwickelt. Diese sehen u.a. eine temporäre Nutzung des Schillertheaters im Zeitraum der Sanierung (ca. 4 Jahre) vor. Auf Basis der bisherigen Bedarfsermittlung prüft die Komische Oper mit Unterstützung unabhängiger Gutachter derzeit außerdem, ob eine Sanierung im laufenden Spielbetrieb mit kürzeren Spielzeitpausen - unter Beachtung der bauordnungsrechtlichen Anforderungen - möglich ist. Die Grundlagenermittlung soll abschließend klären, ob ein temporärer Auszug der Komischen Oper Berlin in eine Ersatzspielstätte - wie z.B. dem Schillertheater zwingend erforderlich ist oder nicht. Bedarfsprogramm Bis 2004 oblag die bauliche Unterhaltung und Wartung der ehemaligen Senatsverwaltung für Stadtentwicklung (SenStadt), jetzt SenStadtUm. Mit Gründung der Stiftung Oper in Berlin 2004 ist das Eigentum an den von den Opernbetrieben genutzten Gebäuden und damit auch die Verantwortung für die laufende bauliche Unterhaltung und Wartung in der Komischen Oper auf diese übergangen. Die Bestandsaufnahme und Analyse der Bausubstanz sowie der Technischen Anlagen und Funktionsabläufe der Komischen Oper mündeten in der Erarbeitung eines Bedarfsprogramms in den Jahren 2008/2009, das neben der Instandsetzung der Gebäudesubstanz auch Funktionsverbesserungen und -ausweitungen vorsah. Dieses wurde vom Bedarfsträger nicht bestätigt, da für deren Umsetzung deutlich höhere als die in der Finanzplanung vorgesehenen Kosten angegeben wurden. Seite 2 von 4 Im Folgenden wurde dieses Bedarfsprogramm in Varianten weiterentwickelt. Bisher liegt allerdings kein zwischen Bedarfsträger, Nutzerin und Baudienststelle abschließend geeintes Sanierungskonzept vor, da die Komische Oper zusätzlich um die Prüfung der weiteren Variante einer Sanierung im laufenden Betrieb bat. Die Abstimmungsgespräche dazu dauern noch an. Auch wenn wichtige und dringliche Maßnahmen zur Absicherung des laufenden Spielbetriebs vorgezogen werden konnten, bleibt die Grundsanierung der Komischen Oper eines der zentralen Vorhaben zum Abbau des Sanierungsstaus der kulturellen Infrastruktur. Voraussetzung für einen sicheren und nachhaltigen Musiktheaterbetrieb in der Behrenstrasse bleibt die grundlegende Sanierung der Bausubstanz, die Erneuerung der Technischen Anlagen und die Optimierung der Funktionsabläufe. Gutachtenerstellung der Komischen Oper Um die Möglichkeit der Sanierung der Komischen Oper Berlin im laufenden Spielbetrieb, mit vereinzelten, temporären Unterbrechungen von bis zu sechs Monaten, besser beurteilen zu können, wird gegenwärtig im Auftrag der Komischen Oper ein Gutachten erstellt. Darin wird untersucht, welche Maßnahmen zur Aufrechterhaltung des Spielbetriebs zwingend erforderlich und welche weiteren Maßnahmen zur Funktionsverbesserung ohne den temporären Auszug in eine Ersatzspielstätte - umsetzbar und somit möglich sind. Hamburger Bahnhof Die Liegenschaft Invalidenstraße 50, 51 – Hamburger Bahnhof – befindet sich nicht im Eigentum des Landes Berlin. Mit Verwaltungsvereinbarung zwischen Land Berlin und dem ehemaligen Reichsbahnvermögens (VdeR – jetzt CA Immo GmbH Deutschland GmbH) von 1987 sind deren unentgeltliche Überlassung und Sicherung als Museumsstandort geregelt. Mit der Ausstellung „Reise nach Berlin“ wurde der Hamburger Bahnhof im Rahmen der 750-Jahr-Feier erstmals nach über 40 Jahren wieder museal genutzt. Zur Sicherung einer dauerhaften musealen Nutzung übergab ein Jahr später das Land Berlin das Gebäude der Stiftung Preußischer Kulturbesitz (SPK). Künftig sollte in ihm ein Museum der zeitgenössischen Kunst eingerichtet werden. Nach einem umfassenden Umbau/Erweiterung und Sanierung wurde der Hamburger Bahnhof als „Museum für Gegenwart“ am 2. November 1996 eröffnet. Die zu diesem Zeitpunkt seitens des Landes Berlin mit dem VdeR geführten Verhandlungen zum Kauf der Liegenschaft scheiterten an der Höhe des geforderten Kaufpreises. Seit Nutzungsbeginn 1996 trägt die SPK sämtliche liegenschafts- und nutzungsbedingten Betriebs- und Nebenkosten. Im Zusammenhang mit der durch Senatsbeschluss Nr. S-3519/2011 beschlossenen Übertragung kulturell genutzter Liegenschaften in das Sondervermögen Immobilien Land Berlin (SILB) erfolgte auch die Übergabe der Zuständigkeit für die Verwaltung o.a. Verwaltungsvereinbarung auf die BIM Berliner Immobilienmanagement GmbH (BIM). Seite 3 von 4 Daraus resultiert die in Titel 51820 für die Liegenschaft Hamburger Bahnhof aufgeführte Bauunterhaltungspauschale für Anmietungen. Diese Mittel (abzüglich einer Managementgebühr für die BIM) fließen in den Bauunterhalt des SILBKulturportfolios und stehen der BIM zur Umsetzung erforderlicher Bauunterhaltungsmaßnahmen im betreffenden Haushaltsjahr zur Verfügung. D.h., die für die Liegenschaft Hamburger Bahnhof im Kapitel 0310 aufgeführten Kosten sind auf die Einführung eines einheitlichen Facility Managements im Land Berlin zurück zu führen. Michael Müller Regierender Bürgermeister Seite 4 von 4
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