Schwangerschaftsabbrüche in besonderen Fällen Wichtige

Schwangerschaftsabbrüche in besonderen Fällen
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Wichtige Änderungen bei der Abrechnung ab dem 1. Januar 2016
Sie haben bisher Ihre erbrachten Leistungen bei Schwangerschaftsabbrüchen in besonderen
Fällen auf selbstausgestellten Abrechnungsscheinen oder auf Berechtigungsscheinen der
Krankenkassen eingetragen und über die KV RLP abgerechnet.
Mit dem Landesamt Rheinland-Pfalz konnten wir zum 1. Januar 2016 nun folgende
vereinfachte Vorgehensweise vereinbaren:
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Sie legen in Ihrem Praxisverwaltungssystem (PVS) einen Behandlungsfall im
Ersatzverfahren an. Hierdurch wird eine elektronische Weiterleitung Ihrer
Abrechnungsdaten mit der Quartalsabrechnung an die KV RLP ermöglicht.
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Als Kostenträger geben Sie bitte die auf dem Berechtigungs- oder Überweisungsschein
angegebene Krankenkasse mit der entsprechenden Vertragskassen-Nummer (VKNR)
an. Diese kann möglicherweise von der auf der Krankenversichertenkarte aufgeführten
Krankenkasse abweichen.
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Sie geben die Patientendaten und erbrachten Leistungen auf diesem Behandlungsfall
ein.
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Tragen Sie die Pseudo-Nummer 99200 einmal im Behandlungsfall im Leistungsfeld ein,
um die Abrechnung bei Schwangerschaftsabbrüchen in besonderen Fällen als solche
kenntlich zu machen.
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Auch im Überweisungsfall ist die Pseudo-Nummer 99200 bei der Abrechnung der
Gebührenordnungsposition 01912 (Kontrolluntersuchung nach einem
Schwangerschaftsabbruch) einzutragen. Zusätzlich geben Sie bitte im Feld
„OP-Datum“ (Feldkennung 5034) das Datum des Schwangerschaftsabbruchs ein.
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Sollte in den Updates Ihres Praxisverwaltungssystems (PVS) für das 1. Quartal 2016 die
Pseudo-Nummer 99200 noch nicht berücksichtigt sein, nehmen Sie diese bitte manuell
mit dem Legendentext „Kennzeichen Fälle von Schwangerschaftsabbrüchen in
besonderen Fällen“ auf. Die Pseudo-Nummer hat keine Bewertung.
Die Berechtigungsscheine der Krankenkassen beziehungsweise die Überweisungsscheine
senden Sie bitte am Quartalsende an: KV RLP, Frau Eichendorff, Postfach 2567, 55015 Mainz.
Ansprechpartner
Doris Eichendorff - 0261/39002-359
Stefan Löffler - 0261/39002-352