Hochschule Hannover - Leitlinien für die Praxisphasenberichte Leitlinien für die Praxisphasenberichte in den Bachelor-Studiengängen BBA und IBS der Fakultät IV I. Sinn und Zweck der Praxisphasen(berichte) Alle Studierenden absolvieren im zweiten Studienabschnitt zwei Praxisphasen: i.d.R. die erste Praxisphase im 5. und die zweite Praxisphase im 8. Semester. In den Praxisphasen sollen die Studierenden die Fähigkeit erwerben, Fachkenntnisse, soziale Kompetenzen und wissenschaftliche Methoden, die im Studium erworben wurden, in der wirtschaftlichen Praxis anzuwenden. Um dies zu belegen, ist über jede Praxisphase ein Bericht anzufertigen (Praxisphasenbericht), der insbesondere die übertragenen Aufgaben nennen und wesentliche Arbeitsergebnisse beschreiben soll. In Abgrenzung zur Bachelor-Arbeit ist ein Praxisphasenbericht damit in erster Linie ein Arbeitsbericht und keine vertiefte wissenschaftliche Ausarbeitung zu einem vorgegebenen Thema. Adressaten des Berichtes sind • insbesondere die betreuende Professorin/der betreuende Professor, die wissen wollen, was/wann/wie/warum/wo etc. die Praxisphase von den Studierenden geleistet wurde und was dabei erlebt und gelernt wurde, • Studierende, die vor ihrer Praxisphase stehen und nur vage Vorstellungen über dieses besondere Semester haben, unabhängig davon, ob der Bericht tatsächlich an andere Studierende weitergegeben wird, • ggf. Ansprechpartner im Praxisunternehmen, die sich im Nachgang zur Praxisphase informieren können, was die Studierenden in der Praxisphase gemacht haben und welcher Zusammenhang zum Studium hergestellt werden konnte. II. Inhaltliche Anforderungen an die Praxisphasenbericht Grundsätzlich erfolgt die Berichterstattung durch das Erstellen eines Praxisphasenberichtes. Es werden folgende inhaltliche Bestandteile empfohlen: a. Unternehmensprofil (ca. 1 Seite): Beschreibung des Unternehmens nach Größe (Mitarbeiter, Umsatz, Standorte), Produkten (Produktarten, Produktbeschreibung), Sitz, Rechtsform, Eigentumsverhältnissen, Kunden, Wettbewerbssituation. 1 Hochschule Hannover - Leitlinien für die Praxisphasenberichte b. Praxisphasenprofil (ca. 1 Seite): Nennung der Eckdaten wie Beginn und Ende, wesentliche durchlaufene Abteilungen und Stationen, Ansprechpartner (Namen, Funktionen, Telefonnummern), Aufgabenstellungen und Tätigkeiten. c. Praxisphasenbewerbung (ca. 1 Seite): Beantwortung der folgenden Fragen: • Wie wurde die Praxisstelle gefunden? • Wie hat das Unternehmen auf sich und die Stelle aufmerksam gemacht? Fachhochschule Hannover Leitlinien für die Praxisphasenberichte • Wie war der Gang der Handlung von der ersten Aufmerksamkeit bis zur Aufnahme der Praxistätigkeit? • Was ist dabei besonders aufgefallen (positiv wie negativ)? d. Tätigkeitsbeschreibung (ca. 7 Seiten): Die Tätigkeitsbeschreibung soll dokumentieren, was die Studierenden während der Praxisphase gemacht haben und welche Ergebnisse dabei erzielt wurden. Dies könnte enthalten: • Kurze Chronologie der Praxisphase: tabellarische Darstellung des Ablaufs mit Datum/Art der Tätigkeit/Abteilung oder Projektgruppe/Hauptziele/Hauptprobleme • Ausführliche Beschreibung der gestellten Aufgabe und des gewählten Lösungsansatzes und -weges • Beschreibung der gewählten Vorgehensweise und ihrer praktischen Umsetzung • Einordnung der Aufgabenstellung in Kategorien, Fragestellungen, Modelle und Lösungsansätze der Betriebswirtschaftslehre • Beschreibung der erzielten Ergebnisse unter Bezugnahme auf die ursprüngliche Aufgabenstellung Folgende Aspekte könnten dabei insbesondere ausführlich diskutiert werden: • fachlich: Welche Fragestellungen und Lösungsansätze der Betriebswirtschaftslehre, die von den Studierenden im bisherigen Studium kennen gelernt wurden, konnten im Unternehmen entdeckt bzw. wiedererkannt werden? Deckt sich die im Unternehmen beobachtete Vorgehensweise mit der in der Wissenschaft empfohlenen? Wenn nein: warum nicht? • methodisch: Welche Methoden der Betriebswirtschaftslehre/Wirtschaftsinformatik werden in dem Unternehmen eingesetzt bzw. nicht eingesetzt, obwohl es sinnvoll erscheint? • technisch: Welche Infrastrukturen und Anwendungssysteme werden genutzt? • sozial: Welche Besonderheiten aus dem sozialen Bereich des Unternehmens sind aufgefallen? Wie ist die interne Kommunikation zu charakterisieren? Konnten Ausprägungen von Corporate Identity beobachtet werden? Sind spezielle Indikatoren für Mitarbeitermotivation, Kundenorientierung etc. aufgefallen? e. Praxisphasenbewertung/-reflexion (ca. 3 Seiten): Beantwortung der folgenden Fragen: • Wie ist das (persönliche) Bild von der Praxistätigkeit und dem Unternehmen? • Was hat besonders ge- und missfallen? • Was war (besonders) interessant? 2 Hochschule Hannover - Leitlinien für die Praxisphasenberichte • Was hat überrascht oder enttäuscht? • Was wurde erfahren oder gelernt? • Welche Lerneffekte konnten insbesondere aus Beziehungen zu Kollegen, Vorgesetzen, Kunden, etc. gezogen werden? • Welcher Zusammenhang ist zu sehen zwischen dem Studium und dem, was in der Praxisphase gesehen oder erlebt wurde? • Welche Schlüsse können daraus für das weitere Studium und/oder für die zukünftige berufliche Tätigkeit gezogen werden? • Wie fügen sich diese Erkenntnisse in die weitere Karriereplanung ein, d.h. welche nächsten Schritte sind geplant und welchen Beitrag haben die Erfahrungen der Praxisphase für die Karriereplanung geleistet? III. Formale Anforderungen an die Praxisphasenberichte Die Vorgaben hinsichtlich der Anforderungen an die Formatierung sowie die strukturellen Bestandteile der Berichte entsprechen sinngemäß denen für Abschlussarbeiten und sind den Leitlinien für Abschlussarbeiten auf der entsprechenden Webseite zu entnehmen. Der Praxisphasenbericht umfasst in aller Regel mindestens 10 und höchstens 15 Seiten. Der Bericht ist (in einfacher Ausfertigung) bei der betreuenden Professorin/dem betreuenden Professor abzugeben. Spätester Abgabetermin ist der letzte Tag des Semesters, in dem die Praxisphase erfolgte bzw. der Tag der Abgabe der Bachelor-Arbeit. Sollte dieser Termin nicht einzuhalten sein, ist eine rechtzeitige Rücksprache mit der betreuenden Professorin/dem betreuenden Professor notwendig. IV. Besondere Vorschriften für Praxisphasenberichte nach Anerkennung der Praxisphasenzeit Haben Studierende die erforderliche Praxiszeit dadurch erfüllt, dass sie sich ein Auslandssemester, eine Praxisphase im Ausland oder eine (frühere) berufliche Tätigkeit haben anerkennen lassen, ist gleichwohl ein Praxisphasenbericht anzufertigen. Dieser soll über die Erfahrungen in der anerkannten Praxisphase berichten und diese mit den im Studium erworbenen Erkenntnissen in Bezug setzen. Die o.g. inhaltlichen und formalen Anforderungen sind - soweit anwendbar - einzuhalten. 3
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