202 VVG - Benennung des Beratungszahnarztes

Versicherungsvertragsgesetz § 202 (Auskunftspflicht des Versicherers)
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit verlange ich gemäß § 202 des Versicherungsvertragsgesetzes Auskunft über
und Einsicht in das Gutachten/die Stellungnahme Ihres beratenden Zahnarztes.
Darüber hinaus fordere ich Sie auf, mir umgehend den Namen und die Anschrift des
beratenden Zahnarztes sowie den zuständigen Kammerbereich zu benennen. Wir
bitten Sie, uns Kopien der Stellungnahme Ihres Beratungszahnarztes bis zum
………. zur Verfügung zu stellen.
Die Unterlagen senden Sie bitte an die Praxis meines Zahnarztes:
Name
Anschrift
Freundlich grüßt
Unterschrift Patient