Wegen Umsatzsteuerbetrugs: Registrierkassen sollen

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Wegen Umsatzsteuerbetrugs: Registrierkassen sollen fälschungssicher werden
Wegen Umsatzsteuerbetrugs
Mit frisierten Kassen lassen sich in Handel und Gastronomie recht
einfach Steuern hinterziehen - etwa indem nachträglich Umsätze
anders verbucht werden. Dem soll bald ein neues Gesetz Einhalt
gebieten. Es geht um Milliarden.
17.03.2016
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Veröffentlicht: 17.03.2016, 16:12 Uhr
© DPA
Sollen fälschungssicher werden: Registrierkassen im Handel
ie Bundesregierung nimmt nach jahrelangem Drängen der Länder und des
Bundesrechnungshofes den Umsatzsteuerbetrug mit frisierten Registrierkassen ins Visier.
Viele Milliarden Euro Umsatzsteuer könnten womöglich bislang schon mithilfe des Kassenbetruges
hinterzogen worden seinl.
In der Regierung hieß es am Donnerstag in Berlin, ein Gesetzentwurf von Finanzminister Wolfgang
Schäuble (CDU) sehe vor, dass die 2,5 Millionen elektronischen Kassen in Deutschland bis 2019
auf ein neues fälschungssicheres System umgestellt würden. Eine nachträgliche Löschung von
Umsätzen aus dem Kassenspeicher soll dann nicht mehr möglich sein.
Neuer Gesetzentwurf soll Betrug mit frisierten Registrierkassen stoppen
Der SPD zufolge greift der Gesetzentwurf der Regierung allerdings viel zu kurz. So soll auf eine
Pflicht zur Anschaffung einer elektronischen Kasse verzichtet werden.
Jahrelange Debatten
Dem Gesetzentwurf, der noch in dieser Woche fertig werden soll, gehen jahrelange Debatten
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voraus. Der Rechnungshof hatte schon 2003 Handlungsbedarf angemahnt. Auch die
Industrieländer-Organisation OECD hatte 2013 vor „gewaltigen Steuerausfällen“ gewarnt.
Das Finanzministerium in Nordrhein-Westfalen schätzt den jährlichen Schaden für den Fiskus
durch die Hinterziehung von Umsatzsteuern auf fünf bis zehn Milliarden Euro. Schäubles
Ministerium bezweifelt die Seriosität dieser Schätzung, die auf Daten aus Kanada beruht, räumt
aber ein, dass es Probleme gibt.
Im Zentrum des Gesetzentwurfes steht die Einführung einer manipulationssicheren Software.
Nicht mehr möglich sein sollen dann Fälle wie dieser: Die Kasse einer Gaststätte wird zwar den Tag
über korrekt geführt, am Abend bucht der Wirt dann aber einen Teil des Umsatzes auf einen
lediglich übenden Lehrling und rechnet die Einkünfte - und damit die Steuer - wieder herunter.
Künftig sollen einmal gespeicherte Umsätze nicht mehr geändert werden können. Für die neue
Software sollen sich die Kassen-Hersteller ein Zertifikat des Bundesamtes für Sicherheit in der
Informationstechnik (BSI) besorgen müssen. Außerdem sollen Betriebsprüfer unangemeldet in die
Kassen schauen können. Bisher müssen sich die Beamten im Betrieb vorher anmelden.
400 bis 500 Millionen Euro Kosten für den Handel
Die Nachrüstung oder Neuanschaffung der Kassen wird Handel und Dienstleister dem
Gesetzentwurf zufolge mit 400 bis 500 Millionen Euro belasten. Auf die Pflicht zur Anschaffung
einer elektronischen Kasse wird allerdings verzichtet. Wer will, kann also auch künftig eine
altmodische Kurbelkasse oder einen Pappkarton verwenden und die
Einnahmen-/Ausgabenrechnung per Hand führen.
Wegen der Umrüstungskosten sehen vor allem Teile der CDU/CSU und Wirtschaftsverbände die
Gesetzespläne seit Jahren kritisch. So findet zwar der Einzelhandelsverband HDE, dass
Steuerbetrug einzelner Unternehmen gezielt bekämpft werden müsse. Ein „Generalverdacht“ gegen
den Einzelhandel sei aber unbegründet. HDE-Hauptgeschäftsführer Stefan Genth mahnte zudem:
„Wenn Betriebe bereits Systeme im Einsatz haben, die Manipulationen ausschließen, dürfen sie
nicht zur Umrüstung gezwungen werden.“
Die SPD-Bundestagsfraktion verwies dagegen auf Experten wie Steuerfahnder, die von einem
flächendeckenden Phänomen berichten. „Manipulationsmöglichkeiten sind Teil des normalen
Beratungsgesprächs in Geschäften für Registrierkassen“, sagte der SPD-Finanzexperte Lothar
Binding. Seine Fraktion fordert außerdem eine Pflicht zur elektronischen Registrierkasse. Diese
solle aber abgefedert werden durch eine Bagatell-Umsatzgrenze von 17.500 Euro im Jahr wie in
Österreich. Damit wären der Würstchenverkäufer beim Schulfest oder der Flohmarkthändler
außen vor. Außerdem will Binding eine Belegausgabepflicht: Ein Kunde, der im Geschäft keinen
Bon bekomme, wisse dann: „Hier stimmt etwas nicht.“
Quelle: Reuters
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