REPORTAGE Neuer Gesetzentwurf gegen Kassenmanipulation Die perfekte Kasse? Der Bundesrechnungshof, die Finanzverwaltung und die Steuergewerkschaft sind sich einig: Immer wieder werden Kassen manipuliert, um Umsätze kleinzurechnen. Bis Ende des Jahres müssen Unternehmen daher ihre elektronischen Kassen sicherer machen. Der Gesetzgeber befürchtet jedoch weiterhin Manipulationsmöglichkeiten – und legt nun einen Gesetzentwurf vor, um Kassensysteme rundum kontrollieren zu können. Ob Einzelhandel, Gastronomie oder andere bargeldintensive Unternehmen: Sie alle arbeiten mit modernen Kassensystemen. Und schon seit einigen Jahren gilt: Geschäftsvorfälle müssen einzeln, vollständig, richtig, zeitgerecht und geordnet aufgezeichnet werden. Das bedeutet, dass Einzeldaten in einer Kasse so gespeichert werden müssen, dass sie über einen zehnjährigen Zeitraum lesbar und auswertbar bleiben. Auch bei der Archivierung dürfen Grunddaten nicht so verändert werden, dass die Änderungen nicht mehr nachvollziehbar sind. Trotzdem 22 Die Wirtschaft Oktober 2016 werden regelmäßig Fälle schwarzer Schafe bekannt, in denen Kassen manipuliert werden. Zum Beispiel mit spezieller Software, die ermöglicht, dass Eingaben gar nicht erst aufgezeichnet oder am Tagesende pauschal gelöscht werden. Manch einer arbeitet auch mit Übungsumsätzen oder kassiert auf Basis von Zwischenrechnungen. Kassenmanipulation: Steuerausfälle in Milliardenhöhe Wie hoch die Steuerausfälle sind, die durch Kassenmanipulationen verursacht werden, ist strittig. Der Bundesrechnungshof geht von einer zweistelligen Milliardensumme aus, das Bundesfinanzministerium nimmt keine Schätzungen vor. Allerdings wurden Unternehmen schon vor einigen Jahren verpflichtet, bis Ende 2016 ihre elektronischen Registrierkassen umzurüsten. Sie müssen prüfen, ob ihre Kasse an die neuen Anforderungen angepasst werden kann – zum Beispiel über neue Software oder Speichererweiterungen. Registrierkassen, die nicht über die entsprechenden Speicherfunktionen verfügen und Kein Lagerplatz mehr? Wir schon! Nutzen Sie REPORTAGE Zertifizierte Sicherheitseinrichtung geplant Wer manipuliert, zahlt Bußgeld Unternehmer, die kein den Vorgaben entsprechendes System verwenden oder ihre Daten nicht richtig schützen, müssen mit Bußgeldern rechnen. Das gilt gleichermaßen für Anbieter und Verkäufer von Manipulationssoftware. Die Höhe der Bußgelder wird mit dem Gesetzentwurf auf bis zu 25.000 Euro angehoben. Achtung: Das Bußgeld soll unabhängig davon möglich sein, ob ein steuerlicher Schaden entstanden ist oder nicht. Sollte das Gesetz verabschiedet werden, tritt es zwar am Tag nach der Verkündung in Kraft. Es wird aber erstmals für die Wirtschaftsjahre gelten, die nach dem 31.12.2019 beginnen. Außerdem ist für aktuellere Registrierkassen eine zusätzliche Übergangsregelung in den Gesetzentwurf eingebaut worden: Registrierkassen, die nach dem 25.11.2010 und vor dem 1.1.2020 angeschafft worden sind und bauartbedingt nicht aufrüstbar sind, dürfen bis zum Ende des Jahres 2022 weiter betrieben werden. Das Bundesfinanzministerium rechnet damit, dass 1,7 Millionen Kassen nachgerüstet und rund 410.000 Kassen durch neue ersetzt werden müssen. Die Kosten der Umstellung werden auf 470 Millionen Euro geschätzt. Constanze Elter Wir lagern Ihre Akten – zuverlässig & preiswert. 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Nach Angaben des Bundesfinanzministeriums sollen die Vorgaben aber technologieoffen ausgelegt sein: Für die Sicherheitseinrichtungen in den Kassensystemen wird es ein Zertifizierungsverfahren geben – das zunächst diskutierte INSIKA-Konzept ist damit vom Tisch. Künftig wird das Finanzamt außerdem – analog zur Umsatzsteuer- und Lohnsteuer-Nachschau – die Möglichkeit zur KassenNachschau haben. Hiermit können Prüfer des Finanzamts unangekündigt computer- gestützte Kassensysteme, Registrierkassen und offene Ladenkassen kontrollieren. Die Prüfer kommen ohne Ankündigung – und dürfen sich sämtliche Aufzeichnungen, Bücher und andere Unterlagen ansehen, die für die Kassenführung wichtig sind. Elektronische Daten müssen über die digitale Schnittstelle übermittelt und auf einem Datenträger zur Verfügung gestellt werden. Die Kassen-Nachschau ist formell keine Außenprüfung. Stellt der Prüfer aber Mängel fest, kann er ohne vorherige Anordnung zu einer Außenprüfung übergehen. FA G nicht aufgerüstet werden können, dürfen nur noch bis Jahresende verwendet werden. Trotzdem befürchtet der Gesetzgeber, dass dies nicht ausreicht, um Manipulationen vollständig zu verhindern. Das Bundesfinanzministerium hat daher im Sommer einen Entwurf zum „Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen“ vorgelegt. Demnach sollen die Sicherungen gegen Kassenmanipulation erhöht werden – sowohl inhaltlich als auch technisch. Im Zentrum der geplanten Änderungen stehen drei Punkte: Wer ein elektronisches Aufzeichnungssystem nutzt, muss künftig verpflichtend eine technische Sicherheitseinrichtung einsetzen. Eine Kassen-Nachschau wird eingeführt. Verstöße gegen die Vorschriften werden mit höheren Bußgeldern sanktioniert. HRUN Ihr IHK-Rechtsexperte: Detlev Langer Telefon 0228 2284 -134 E-Mail: [email protected] Johann-Philipp-Reis-Str. 21 – 23 53332 Bornheim / Bonn Tel.: +49 2222 9772-0 Fax: +49 2222 9772-27 [email protected] www.fischer-regalsysteme.de WIR SCHAFFEN RAUM …
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