Die perfekte Kasse?

REPORTAGE
Neuer Gesetzentwurf
gegen Kassenmanipulation
Die perfekte Kasse?
Der Bundesrechnungshof, die Finanzverwaltung und die Steuergewerkschaft sind sich
einig: Immer wieder werden Kassen manipuliert, um Umsätze kleinzurechnen. Bis Ende
des Jahres müssen Unternehmen daher ihre
elektronischen Kassen sicherer machen. Der
Gesetzgeber befürchtet jedoch weiterhin Manipulationsmöglichkeiten – und legt nun einen
Gesetzentwurf vor, um Kassensysteme rundum kontrollieren zu können.
Ob Einzelhandel, Gastronomie oder andere bargeldintensive Unternehmen: Sie alle arbeiten mit
modernen Kassensystemen. Und schon seit einigen
Jahren gilt: Geschäftsvorfälle müssen einzeln, vollständig, richtig, zeitgerecht und geordnet aufgezeichnet werden. Das bedeutet, dass Einzeldaten in
einer Kasse so gespeichert werden müssen, dass sie
über einen zehnjährigen Zeitraum lesbar und auswertbar bleiben. Auch bei der Archivierung dürfen
Grunddaten nicht so verändert werden, dass die Änderungen nicht mehr nachvollziehbar sind. Trotzdem
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Die Wirtschaft Oktober 2016
werden regelmäßig Fälle schwarzer Schafe bekannt,
in denen Kassen manipuliert werden. Zum Beispiel
mit spezieller Software, die ermöglicht, dass Eingaben gar nicht erst aufgezeichnet oder am Tagesende pauschal gelöscht werden. Manch einer arbeitet
auch mit Übungsumsätzen oder kassiert auf Basis
von Zwischenrechnungen.
Kassenmanipulation: Steuerausfälle
in Milliardenhöhe
Wie hoch die Steuerausfälle sind, die durch Kassenmanipulationen verursacht werden, ist strittig. Der
Bundesrechnungshof geht von einer zweistelligen
Milliardensumme aus, das Bundesfinanzministerium nimmt keine Schätzungen vor. Allerdings wurden
Unternehmen schon vor einigen Jahren verpflichtet, bis Ende 2016 ihre elektronischen Registrierkassen umzurüsten. Sie müssen prüfen, ob ihre Kasse
an die neuen Anforderungen angepasst werden kann
– zum Beispiel über neue Software oder Speichererweiterungen. Registrierkassen, die nicht über die
entsprechenden Speicherfunktionen verfügen und
Kein Lagerplatz mehr?
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REPORTAGE
Zertifizierte Sicherheitseinrichtung geplant
Wer manipuliert, zahlt Bußgeld
Unternehmer, die kein den Vorgaben entsprechendes System verwenden oder ihre
Daten nicht richtig schützen, müssen mit
Bußgeldern rechnen. Das gilt gleichermaßen
für Anbieter und Verkäufer von Manipulationssoftware. Die Höhe der Bußgelder wird
mit dem Gesetzentwurf auf bis zu 25.000
Euro angehoben. Achtung: Das Bußgeld soll
unabhängig davon möglich sein, ob ein steuerlicher Schaden entstanden ist oder nicht.
Sollte das Gesetz verabschiedet werden, tritt es zwar am Tag nach der Verkündung in Kraft. Es wird aber erstmals für
die Wirtschaftsjahre gelten, die nach dem
31.12.2019 beginnen. Außerdem ist für aktuellere Registrierkassen eine zusätzliche
Übergangsregelung in den Gesetzentwurf
eingebaut worden: Registrierkassen, die
nach dem 25.11.2010 und vor dem 1.1.2020
angeschafft worden sind und bauartbedingt
nicht aufrüstbar sind, dürfen bis zum Ende
des Jahres 2022 weiter betrieben werden.
Das Bundesfinanzministerium rechnet
damit, dass 1,7 Millionen Kassen nachgerüstet und rund 410.000
Kassen durch neue
ersetzt werden
müssen. Die Kosten der Umstellung werden auf
470 Millionen
Euro geschätzt.
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Sollte das Gesetz verabschiedet werden,
müssen elektronische Kassenaufzeichnungen
neben der Einzelaufzeichnungspflicht zusätzlich auf einem Speichermedium gesichert
und verfügbar gehalten werden. Alle elektronischen Aufzeichnungssysteme müssen
durch eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung geschützt werden – diese
wird aus einem Sicherheitsmodul, einem
Speichermedium und einer digitalen Schnittstelle bestehen. Dazu wird separat eine Technische Verordnung erstellt, die festlegt, wie
das Gesetz durchgeführt werden soll. Nach
Angaben des Bundesfinanzministeriums sollen die Vorgaben aber technologieoffen ausgelegt sein: Für die Sicherheitseinrichtungen
in den Kassensystemen wird es ein Zertifizierungsverfahren geben – das zunächst diskutierte INSIKA-Konzept ist damit vom Tisch.
Künftig wird das Finanzamt außerdem
– analog zur Umsatzsteuer- und Lohnsteuer-Nachschau – die Möglichkeit zur KassenNachschau haben. Hiermit können Prüfer
des Finanzamts unangekündigt computer-
gestützte Kassensysteme, Registrierkassen
und offene Ladenkassen kontrollieren. Die
Prüfer kommen ohne Ankündigung – und
dürfen sich sämtliche Aufzeichnungen,
Bücher und andere Unterlagen ansehen,
die für die Kassenführung wichtig sind.
Elektronische Daten müssen über die
digitale Schnittstelle übermittelt und
auf einem Datenträger zur Verfügung
gestellt werden. Die Kassen-Nachschau
ist formell keine Außenprüfung. Stellt der
Prüfer aber Mängel fest, kann er ohne vorherige Anordnung zu einer Außenprüfung
übergehen.
FA
G
nicht aufgerüstet werden können, dürfen
nur noch bis Jahresende verwendet werden.
Trotzdem befürchtet der Gesetzgeber,
dass dies nicht ausreicht, um Manipulationen vollständig zu verhindern. Das
Bundesfinanzministerium hat daher
im Sommer einen Entwurf zum
„Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen“ vorgelegt. Demnach sollen die Sicherungen gegen Kassenmanipulation
erhöht werden – sowohl inhaltlich als auch
technisch. Im Zentrum der geplanten Änderungen stehen drei Punkte:
„„ Wer ein elektronisches Aufzeichnungssystem nutzt, muss künftig verpflichtend eine technische Sicherheitseinrichtung einsetzen.
„„ Eine Kassen-Nachschau wird eingeführt.
„„ Verstöße gegen die Vorschriften werden
mit höheren Bußgeldern sanktioniert.
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Ihr IHK-Rechtsexperte:
Detlev Langer
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