GEHEIMHALTUNGSERKLÄRUNG noordforce e.K. Kronsheider Strasse 41 23812 Wahlstedt (nachfolgend Partei-1) und Firma: ___________ Name: ___________ Straße:___________ Ort: ___________ (nachfolgend Partei2) Präambel und Definitionen Umfang: 2 Seiten Partei 2 beabsichtigt eine wirtschaftliche Investition in Partei 1. Diese ist zweckgebunden an die Entwicklung, Herstellung und den Vertrieb der windbetriebenen Straßenbeleuchtung mit dem Arbeitstitel Proceed I, sowie aller Nebenprodukte und Variationen des Proceed I. Hierbei handelt es sich um einen Windgenerator in Verbindung mit einer Straßenleuchte als energieautarke Insellösung. Das System wurde von der Partei-1 entwickelt. Partei-2 fördert mit ihrer Unterstützung die Fertigstellung und Produktion der Anlage. Zu diesem Zwecke werden sich beide Parteien Informationen überlassen. Informationen im Sinne dieser Erklärung sind alle nicht öffentlich zugänglichen geschäftlichen, finanziellen, technischen oder sonstigen Informationen über das Unternehmen und/oder mit dem Unternehmen verbundene(r) Gesellschaften, unabhängig davon, ob diese schriftlich, mündlich oder durch Augenschein zugänglich gemacht werden. Bei einem Verstoß gegen die vorstehenden Bestimmungen durch die Partner besteht das Recht, die sofortige Herausgabe sämtlicher überlassener vertraulicher Informationen, einschließlich Kopien aller Kopien, Abschriften jeder Art etc., zu verlangen oder den Nachweis der Unbrauchbarmachung einzufordern. Die Partner haften in vollem Umfang für Missbrauch und Weitergabe der zur Verfügung gestellten Daten. Anzuwenden ist deutsches Recht. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geheimhaltungserklärung ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen des Vertrages unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt diejenige wirksame Vereinbarung, die die Vertragsparteien vereinbart hätten, um den gleichen Erfolg zu erzielen. Dies gilt für Vertragslücken entsprechend. Die Vereinbarungen werden ab sofort gültig und schließen auch alle bisher überlassenen Informationen mit ein. Die Gültigkeit ist unbefristet und bleibt auch nach dem Ende der Zusammenarbeit bestehen. Vereinbarungen 1. Die Informationen sind von beiden Parteien streng vertraulich zu behandeln und Dritten gegenüber nicht zugänglich zu machen. 2. Die Parteien stellen sicher, dass sämtliche Mitarbeiter (inklusive Mitarbeiter der mit ihr verbundenen Unternehmen), denen Informationen zugänglich gemacht wurden und/oder denen Informationen zur Kenntnis gelangt sind, diese Informationen geheim halten. 3. Die Parteien werden die Informationen nur für den oben genannten Zweck verwenden. Jegliche anderweitige Nutzung der Informationen ist ausgeschlossen. 4. Jede weitere Nutzung bedarf der Erlaubnis in schriftlicher Form. Datenschutz (bitte ankreuzen) Partei 2 erklärt sich mit der Veröffentlichung von Namen und Investitionssumme einverstanden. ______ nicht einverstanden ______ Ort, Datum Ort, Datum ______________________________ ______________________________ noordforce e.K. Peer Langemak Geschäftsführer Partei 2 Name des Unterzeichners Position
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