nachfolgend Partei-1

GEHEIMHALTUNGSERKLÄRUNG
noordforce e.K.
Kronsheider Strasse 41
23812 Wahlstedt
(nachfolgend Partei-1)
und
Firma: ___________
Name: ___________
Straße:___________
Ort:
___________
(nachfolgend Partei2)
Präambel und Definitionen
Umfang: 2 Seiten
Partei 2 beabsichtigt eine wirtschaftliche Investition in Partei 1. Diese ist zweckgebunden an
die Entwicklung, Herstellung und den Vertrieb der windbetriebenen Straßenbeleuchtung mit
dem Arbeitstitel Proceed I, sowie aller Nebenprodukte und Variationen des Proceed I.
Hierbei handelt es sich um einen Windgenerator in Verbindung mit einer Straßenleuchte als
energieautarke Insellösung. Das System wurde von der Partei-1 entwickelt. Partei-2 fördert
mit ihrer Unterstützung die Fertigstellung und Produktion der Anlage.
Zu diesem Zwecke werden sich beide Parteien Informationen überlassen.
Informationen im Sinne dieser Erklärung sind alle nicht öffentlich zugänglichen
geschäftlichen, finanziellen, technischen oder sonstigen Informationen über das
Unternehmen und/oder mit dem Unternehmen verbundene(r) Gesellschaften, unabhängig
davon, ob diese schriftlich, mündlich oder durch Augenschein zugänglich gemacht werden.
Bei einem Verstoß gegen die vorstehenden Bestimmungen durch die Partner besteht das
Recht, die sofortige Herausgabe sämtlicher überlassener vertraulicher Informationen,
einschließlich Kopien aller Kopien, Abschriften jeder Art etc., zu verlangen oder den
Nachweis der Unbrauchbarmachung einzufordern. Die Partner haften in vollem Umfang für
Missbrauch und Weitergabe der zur Verfügung gestellten Daten. Anzuwenden ist deutsches
Recht.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geheimhaltungserklärung ganz oder teilweise
unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen des
Vertrages unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt diejenige wirksame
Vereinbarung, die die Vertragsparteien vereinbart hätten, um den gleichen Erfolg zu erzielen.
Dies gilt für Vertragslücken entsprechend.
Die Vereinbarungen werden ab sofort gültig und schließen auch alle bisher überlassenen
Informationen mit ein. Die Gültigkeit ist unbefristet und bleibt auch nach dem Ende der
Zusammenarbeit bestehen.
Vereinbarungen
1. Die Informationen sind von beiden Parteien streng vertraulich zu behandeln und
Dritten gegenüber nicht zugänglich zu machen.
2. Die Parteien stellen sicher, dass sämtliche Mitarbeiter (inklusive Mitarbeiter der mit ihr
verbundenen Unternehmen), denen Informationen zugänglich gemacht wurden
und/oder denen Informationen zur Kenntnis gelangt sind, diese Informationen geheim
halten.
3. Die Parteien werden die Informationen nur für den oben genannten Zweck
verwenden. Jegliche anderweitige Nutzung der Informationen ist ausgeschlossen.
4. Jede weitere Nutzung bedarf der Erlaubnis in schriftlicher Form.
Datenschutz
(bitte ankreuzen)
Partei 2 erklärt sich mit der Veröffentlichung von Namen und Investitionssumme
einverstanden.
______
nicht einverstanden ______
Ort, Datum
Ort, Datum
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______________________________
noordforce e.K.
Peer Langemak
Geschäftsführer
Partei 2
Name des Unterzeichners
Position