Initiativtext_Partei_SPO

Initiativtext
Ergänzung zu Artikel 119a der Bundesverfassung:
1. Jeder Einwohner/jede Einwohnerin gilt im Todesfall automatisch als Spender/-in von Organen, Zellen oder
Gewebe.
2. Wer nicht oder nur gewisse Organe spenden möchte, muss dies explizit schriftlich festhalten und/oder im
nationalen Widerspruchsregister registrieren.
3. Bei Minderjährigen unter 16 entscheiden die gesetzlichen Vertreter.
4. Der Bund erlässt Vorschriften zur Erfassung der Spender/Nichtspenderinnen. (Nationales Widerspruchsregister)
Partei SPO (Schaffhauser Partei für Organspende)
Präsidentin: Zana Useini
Vizepräsident: Andrin Kerschdorfer
Stimmenzähler: Manuel Rahm
Kandidat Nationalratspräsident: Kilian Baumann