Apotheken-Online-Verkauf von rezeptfreien Medikamenten

Online-Versand für rezeptfreie Medikamente startet
Ab 25. Juni dürfen österreichische Apotheken rezeptfreie
Medikamente über das Internet verkaufen – BMG und BASG starten
Aufklärungskampagne
Österreichische Apotheken dürfen ab 25. Juni 2015 rezeptfreie Medikamente über das
Internet verkaufen. Der Online-Versand wird ausschließlich über Apotheken, nicht etwa über
Drogerien oder Supermärkte, möglich sein. Alle Apotheken, die vom Online-Versand
Gebrauch machen möchten, müssen ihre Tätigkeit dem Bundesamt für Sicherheit im
Gesundheitswesen (BASG) melden. Im Versandapotheken-Register des BASG,
versandapotheken.basg.gv.at, wird dann eine Liste mit den legal operierenden Apotheken
veröffentlicht, die Konsumentinnen und Konsumenten konsultieren können, um sicher zu
gehen, dass sie ausschließlich bei legalen Bezugsquellen rezeptfreie Medikamente bestellen.
„Die hohen Qualitätsvorgaben und der Versand ausschließlich über Apotheken schützen die
Konsumentinnen und Konsumenten vor Arzneimittelfälschungen und erhöhen die
Arzneimittelsicherheit“, ist Gesundheitsministerin Sabine Oberhauser überzeugt. Zur
leichteren Erkennbarkeit legal operierender Apotheken im Internet wird es ein gemeinsames
EU-weites Sicherheitslogo für Versandapotheken geben, mit Hilfe dessen die
Konsumentinnen und Konsumenten sich einen Überblick über legale Anbieterinnen und
Anbieter verschaffen können.
Aufklärungskampagne – „Medikamente im Internet kaufen? Wissen Sie
wirklich, was Sie bekommen?“
Laut einer vom Gesundheitsministerium in Auftrag gegebenen ISA-Studie+ zum Thema
Online-Versand von Medikamenten in Österreich ist der Wissensstand über die Regelung des
Medikamentenhandels im Internet in Österreich gering. Eine relative Mehrheit von 46
Prozent ist fälschlicherweise der Meinung, dass rezeptfreie Medikamente in Österreich
bereits jetzt online verkauft werden dürften. Von der aktuellen Gesetzesänderung haben 80
Prozent noch nichts gehört; gleichzeitig wird sie von 58 Prozent der Befragten begrüßt und
rund 70 Prozent der Befragten bewerten sie als eine Erleichterung im Alltag. Rund 54
Prozent erwarten sich auch eine Verbilligung von Medikamenten durch die neue Möglichkeit
des Online-Versands von österreichischen Apotheken.
„Der geringe Wissensstand um die legalen Möglichkeiten des Kaufs von Medikamenten über
das Internet in Verbindung mit der positiven Einstellung gegenüber dem Online-Versand von
rezeptfreien Medikamenten durch österreichische Apotheken zeigt uns, dass Aufklärung in
diesem Bereich dringend notwendig ist. Gemeinsam mit dem BASG startet das Gesundheits-
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telefonische Befragung zwischen 4. Mai und 1. Juni 2015 unter 990 Befragten (Zielgruppe: Bevölkerung ab 16
Jahren), durchgeführt vom Institut für Strategieanalysen (ISA) im Auftrag des BMG
ministerium daher nun die Aufklärungsinitiative ‚Medikamente im Internet kaufen? Wissen
Sie wirklich, was Sie bekommen?‘. Mit Info-Foldern, Info-Schaltungen in den großen
Tagesmedien und auf unserer Homepage wollen wir die Bevölkerung von der neuen
Möglichkeit des Online-Versands von rezeptfreien Medikamenten informieren und sie
gleichzeitig über die Gefahren aufklären, die der Einkauf bei illegalen Anbieterinnen und
Anbietern birgt“, erklärt Oberhauser.
Fachlicher Hintergrund
Jährlich werden große Mengen gefälschter Arzneimittel vom Zoll beschlagnahmt, die im
Internet bei illegalen HändlerInnen bestellt werden. Den HerstellerInnen dieser Produkte
gelingt es immer öfter, verbotene und potentiell gefährliche Fälschungen äußerlich
täuschend echt aussehen zu lassen. Im Gegensatz zu Originalpräparaten werden
Arzneimittelfälschungen jedoch fast ausnahmslos unter unbekannten und unkontrollierten
Bedingungen produziert und stellen somit ein massives Gesundheitsrisiko dar. „Gefälschte
Arzneimittel enthalten entweder keinen oder einen anderen Wirkstoff. Oft kommt der
Wirkstoff in wirkungslos geringer oder gefährlich hoher Konzentration vor. Die Anwendung
gefälschter Arzneimittel kann aufgrund unbekannter Zusatzstoffe oder Verunreinigungen
gefährliche und mitunter sogar toxische oder lebensbedrohliche Auswirkungen haben“,
erklärt Christa Wirthumer-Hoche, Leiterin der AGES-Medizinmarktaufsicht
„Gefälschte Medikamente kann man nicht erkennen. Die einzige Möglichkeit beim OnlineKauf auf Nummer sicher zu gehen, ist der Einkauf bei registrierten, legalen
Versandapotheken, die das EU-weite Sicherheitslogo auf ihrer Webseite ausweisen müssen“,
erklärt Gesundheitsministerin Sabine Oberhauser und ist überzeugt: „Mit der neuen
Regelung zum Online-Versand rezeptfreier Medikamente über österreichische Apotheken ist
uns ein wichtiger Schritt im Kampf gegen illegalen Medikamentenhandel gelungen.“
Diese Einschätzung teilen laut der vom BMG in Auftrag gegebenen Studie auch die
Befragten: Rund 61 Prozent sehen die Gesetzesänderung als eine Hilfe im Kampf gegen den
illegalen Handel online. Dass der Medikamentenhandel durch die Maßnahme sicherer
werde, dem stimmen 58 Prozent zu. Die Beschränkung des Online-Handels auf Apotheken
befürworten 69 Prozent.
Überprüfung der Echtheit
Um beim Kauf von Medikamenten im Internet auf Nummer sicher zu gehen, ist es wichtig,
auf das Logo zu achten. Für Bestellungen aus einer österreichischen Internetapotheke ist es
wesentlich, auch das österreichische Flaggensymbol im Logo zu berücksichtigen. Legale,
registrierte Internetapotheken dürfen ausschließlich rezeptfreie, in Österreich zugelassene
Arzneimittel in bzw. nach Österreich verkaufen.
„Legalität und Sicherheit der ausgewählten Internet-Apotheke lassen sich ganz einfach
überprüfen. Achten Sie darauf, dass die von Ihnen gewählte Internet-Apotheke mit dem
Sicherheitslogo gekennzeichnet ist. Klicken Sie vor Abschluss des Einkaufes auf dieses
Sicherheitslogo und sie werden direkt zum Versandapotheken-Register des BASG
weitergeleitet. Wenn Sie dort Ihre Internet-Apotheke in der Liste finden, dann können Sie
sicher sein, legale Original-Arzneimittel zu erhalten“, so Christa Wirthumer-Hoche.
Gesetzlicher Hintergrund
Um zum Versandhandel berechtigt zu sein, müssen heimische, öffentliche Apotheken gemäß
§ 59a Arzneimittelgesetz zusätzliche Anforderungen erfüllen. Diese werden vom Bundesamt
für Sicherheit im Gesundheitswesen überprüft. Jede öffentliche Apotheke, die dieses Service
anbieten möchte, hat dies vor Aufnahme der Tätigkeit dem Bundesamt für Sicherheit im
Gesundheitswesen zu melden. Nach erfolgter Registrierung nimmt das Bundesamt für
Sicherheit im Gesundheitswesen die Apotheke in eine Liste der genehmigten
Versandapotheken auf und bestätigt damit, dass die darin angeführten Apotheken die
gesetzlichen Voraussetzungen zum Abgeben von Arzneimitteln durch Fernabsatz erfüllen.
Links:
Infos zum Online-Versand in Österreich:
www.bmg.gv.at/
Gehen Sie auf Nummer sicher - Sicherheitslogo für Versandapotheken:
http://www.basg.gv.at/inspektionen/versandapotheken/
Versandapothekenregister des Bundesamtes für Sicherheit im Gesundheitswesen:
https://versandapotheken.basg.gv.at
Registrierung für öffentliche, österreichische Apotheken:
http://www.basg.gv.at/inspektionen/versandapotheken/registrierung-fuerantragsstellerinnen-von-versandapotheken/
Rückfragehinweis:
Bundesministerium für Gesundheit
Mag.a Raphaela Pammer
Pressesprecherin
+43/1/71100-4505
[email protected]
www.bmg.gv.at
Facebook: www.fb.com/bmg.gv.at
BASG
(Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen)
Dr. Christoph Baumgärtel
Tel. 050 555 36004
[email protected]
www.basg.gv.at