Online-Versand für rezeptfreie Medikamente startet Ab 25. Juni dürfen österreichische Apotheken rezeptfreie Medikamente über das Internet verkaufen – BMG und BASG starten Aufklärungskampagne Österreichische Apotheken dürfen ab 25. Juni 2015 rezeptfreie Medikamente über das Internet verkaufen. Der Online-Versand wird ausschließlich über Apotheken, nicht etwa über Drogerien oder Supermärkte, möglich sein. Alle Apotheken, die vom Online-Versand Gebrauch machen möchten, müssen ihre Tätigkeit dem Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen (BASG) melden. Im Versandapotheken-Register des BASG, versandapotheken.basg.gv.at, wird dann eine Liste mit den legal operierenden Apotheken veröffentlicht, die Konsumentinnen und Konsumenten konsultieren können, um sicher zu gehen, dass sie ausschließlich bei legalen Bezugsquellen rezeptfreie Medikamente bestellen. „Die hohen Qualitätsvorgaben und der Versand ausschließlich über Apotheken schützen die Konsumentinnen und Konsumenten vor Arzneimittelfälschungen und erhöhen die Arzneimittelsicherheit“, ist Gesundheitsministerin Sabine Oberhauser überzeugt. Zur leichteren Erkennbarkeit legal operierender Apotheken im Internet wird es ein gemeinsames EU-weites Sicherheitslogo für Versandapotheken geben, mit Hilfe dessen die Konsumentinnen und Konsumenten sich einen Überblick über legale Anbieterinnen und Anbieter verschaffen können. Aufklärungskampagne – „Medikamente im Internet kaufen? Wissen Sie wirklich, was Sie bekommen?“ Laut einer vom Gesundheitsministerium in Auftrag gegebenen ISA-Studie+ zum Thema Online-Versand von Medikamenten in Österreich ist der Wissensstand über die Regelung des Medikamentenhandels im Internet in Österreich gering. Eine relative Mehrheit von 46 Prozent ist fälschlicherweise der Meinung, dass rezeptfreie Medikamente in Österreich bereits jetzt online verkauft werden dürften. Von der aktuellen Gesetzesänderung haben 80 Prozent noch nichts gehört; gleichzeitig wird sie von 58 Prozent der Befragten begrüßt und rund 70 Prozent der Befragten bewerten sie als eine Erleichterung im Alltag. Rund 54 Prozent erwarten sich auch eine Verbilligung von Medikamenten durch die neue Möglichkeit des Online-Versands von österreichischen Apotheken. „Der geringe Wissensstand um die legalen Möglichkeiten des Kaufs von Medikamenten über das Internet in Verbindung mit der positiven Einstellung gegenüber dem Online-Versand von rezeptfreien Medikamenten durch österreichische Apotheken zeigt uns, dass Aufklärung in diesem Bereich dringend notwendig ist. Gemeinsam mit dem BASG startet das Gesundheits- telefonische Befragung zwischen 4. Mai und 1. Juni 2015 unter 990 Befragten (Zielgruppe: Bevölkerung ab 16 Jahren), durchgeführt vom Institut für Strategieanalysen (ISA) im Auftrag des BMG ministerium daher nun die Aufklärungsinitiative ‚Medikamente im Internet kaufen? Wissen Sie wirklich, was Sie bekommen?‘. Mit Info-Foldern, Info-Schaltungen in den großen Tagesmedien und auf unserer Homepage wollen wir die Bevölkerung von der neuen Möglichkeit des Online-Versands von rezeptfreien Medikamenten informieren und sie gleichzeitig über die Gefahren aufklären, die der Einkauf bei illegalen Anbieterinnen und Anbietern birgt“, erklärt Oberhauser. Fachlicher Hintergrund Jährlich werden große Mengen gefälschter Arzneimittel vom Zoll beschlagnahmt, die im Internet bei illegalen HändlerInnen bestellt werden. Den HerstellerInnen dieser Produkte gelingt es immer öfter, verbotene und potentiell gefährliche Fälschungen äußerlich täuschend echt aussehen zu lassen. Im Gegensatz zu Originalpräparaten werden Arzneimittelfälschungen jedoch fast ausnahmslos unter unbekannten und unkontrollierten Bedingungen produziert und stellen somit ein massives Gesundheitsrisiko dar. „Gefälschte Arzneimittel enthalten entweder keinen oder einen anderen Wirkstoff. Oft kommt der Wirkstoff in wirkungslos geringer oder gefährlich hoher Konzentration vor. Die Anwendung gefälschter Arzneimittel kann aufgrund unbekannter Zusatzstoffe oder Verunreinigungen gefährliche und mitunter sogar toxische oder lebensbedrohliche Auswirkungen haben“, erklärt Christa Wirthumer-Hoche, Leiterin der AGES-Medizinmarktaufsicht „Gefälschte Medikamente kann man nicht erkennen. Die einzige Möglichkeit beim OnlineKauf auf Nummer sicher zu gehen, ist der Einkauf bei registrierten, legalen Versandapotheken, die das EU-weite Sicherheitslogo auf ihrer Webseite ausweisen müssen“, erklärt Gesundheitsministerin Sabine Oberhauser und ist überzeugt: „Mit der neuen Regelung zum Online-Versand rezeptfreier Medikamente über österreichische Apotheken ist uns ein wichtiger Schritt im Kampf gegen illegalen Medikamentenhandel gelungen.“ Diese Einschätzung teilen laut der vom BMG in Auftrag gegebenen Studie auch die Befragten: Rund 61 Prozent sehen die Gesetzesänderung als eine Hilfe im Kampf gegen den illegalen Handel online. Dass der Medikamentenhandel durch die Maßnahme sicherer werde, dem stimmen 58 Prozent zu. Die Beschränkung des Online-Handels auf Apotheken befürworten 69 Prozent. Überprüfung der Echtheit Um beim Kauf von Medikamenten im Internet auf Nummer sicher zu gehen, ist es wichtig, auf das Logo zu achten. Für Bestellungen aus einer österreichischen Internetapotheke ist es wesentlich, auch das österreichische Flaggensymbol im Logo zu berücksichtigen. Legale, registrierte Internetapotheken dürfen ausschließlich rezeptfreie, in Österreich zugelassene Arzneimittel in bzw. nach Österreich verkaufen. „Legalität und Sicherheit der ausgewählten Internet-Apotheke lassen sich ganz einfach überprüfen. Achten Sie darauf, dass die von Ihnen gewählte Internet-Apotheke mit dem Sicherheitslogo gekennzeichnet ist. Klicken Sie vor Abschluss des Einkaufes auf dieses Sicherheitslogo und sie werden direkt zum Versandapotheken-Register des BASG weitergeleitet. Wenn Sie dort Ihre Internet-Apotheke in der Liste finden, dann können Sie sicher sein, legale Original-Arzneimittel zu erhalten“, so Christa Wirthumer-Hoche. Gesetzlicher Hintergrund Um zum Versandhandel berechtigt zu sein, müssen heimische, öffentliche Apotheken gemäß § 59a Arzneimittelgesetz zusätzliche Anforderungen erfüllen. Diese werden vom Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen überprüft. Jede öffentliche Apotheke, die dieses Service anbieten möchte, hat dies vor Aufnahme der Tätigkeit dem Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen zu melden. Nach erfolgter Registrierung nimmt das Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen die Apotheke in eine Liste der genehmigten Versandapotheken auf und bestätigt damit, dass die darin angeführten Apotheken die gesetzlichen Voraussetzungen zum Abgeben von Arzneimitteln durch Fernabsatz erfüllen. Links: Infos zum Online-Versand in Österreich: www.bmg.gv.at/ Gehen Sie auf Nummer sicher - Sicherheitslogo für Versandapotheken: http://www.basg.gv.at/inspektionen/versandapotheken/ Versandapothekenregister des Bundesamtes für Sicherheit im Gesundheitswesen: https://versandapotheken.basg.gv.at Registrierung für öffentliche, österreichische Apotheken: http://www.basg.gv.at/inspektionen/versandapotheken/registrierung-fuerantragsstellerinnen-von-versandapotheken/ Rückfragehinweis: Bundesministerium für Gesundheit Mag.a Raphaela Pammer Pressesprecherin +43/1/71100-4505 [email protected] www.bmg.gv.at Facebook: www.fb.com/bmg.gv.at BASG (Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen) Dr. Christoph Baumgärtel Tel. 050 555 36004 [email protected] www.basg.gv.at
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