Bezugsanmeldung und Zeichnungsschein I 1. Ausfertigung Die ordentliche Hauptversammlung der bitop Aktieng esellschaft mit dem Sitz in Witten (HRB 8147) hat am 18. August 2015 beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft von EUR 459.000,00 um bis zu EUR 181.328,00 auf bis zu EUR 640.328,00 durch Ausgabe von bis zu 181.328 neuen, auf den Namen lautenden Aktien mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von jeweils EUR 1,00 gegen Bar- und gegen Sacheinlagen zu erhöhen. Die neuen Aktien sind ab dem 1. Januar 2016 gewinnanteilberechtigt. Die neuen Aktien werden in Höhe eines (Nenn-)Betrages von EUR 149.189,00 durch Ausgabe von 149.189 neuen Namensaktien gegen Sacheinlage und in Höhe eines (Nenn-)Betrages von bis zu EUR 32.139,00 durch Ausgabe von bis zu 32.139 neuen Namensaktien gegen Bareinzahlung mit einem Bezugspreis von EUR 66,11 je neuer Aktie wie folgt ausgegeben: 1. Die KF 15 GmbH, Kardinal-Faulhaber-Str. 15, 80333 München ("KF 15 GmbH") bezieht durch Ausübung von 149.189 Bezugsrechten Stück 149.189 neue Namensaktien gegen Leistung einer Sacheinlage. Die Sacheinlage besteht aus einer anteiligen Forderung der KF gegen die Gesellschaft in Höhe von EUR 9.862.733,37, zum Datum 30. Juni 2015 insgesamt valutierend in Höhe von EUR 11.987.402,53, fällig am 30. Juni 2015. 2. Die verbleibende Anzahl der auszugebenden neuen Namensaktien, mithin bis zu 32.139 neue Aktien, werden gegen Bareinlagen an die übrigen Aktionär e im Verhältnis der durch sie an den bisherigen Anteilen bestehenden Verhältnisse nach Ausübung des jeweiligen Bezugsrechts ausgegeben. Etwaige Spitzenbeträge (= Bezugsbruchteile), auf die sich das Bezugsrecht eines jeweiligen Aktionärs bezieht, sind vom Bezugsrecht ausgeschlossen. Sich aufgrund dieses Ausschlusses ergebende (gesamte) Aktien werden durch den Vorstand Aktionären über ihr Bezugsrecht hinaus nach vom Vorstand festgelegten und im Bezugsangebot und den Zeichnungsscheinen bekanntgegebenen Bedingungen angeboten. Die Aktionäre werden im Verhältnis der durch sie zum Zeitpunkt der Beschlussfassung gehaltenen Anteile (gemäß Aktienbuch vom 18. August 2015) zum Bezug der neuen Aktien zugelassen und Ihnen die dementsprechenden Anteile auf dieser Grundlage angeboten. Der Bezugspreis für Bareinlagen ist spätestens am 6. Oktober 2016 (Datum der Wertstellung auf dem Konto der Gesellschaft) zu entrichten, und zwar durch Einzahlung bzw. Überweisung auf das Konto Nr. 741001500 der bitop AG bei der Sparkasse Dortmund, BLZ 440 501 99, IBAN DE57 4405 0199 0741 001500, BIC DORTDE33XXXX . Ich, die / die unterfertigte [Name], bin mit [Anzahl] Namensaktien in einem Nennbetrag à EUR 1,00 am Grundkapital der bitop AG beteiligt. Somit bin ich nach Maßgabe der Bezugsbedingungen (Bezugsberechtigung im Verhältnis der zum Beschlusszeitpunkt gehaltenen Anteile) und nach fristgerechter Bezugsanmeldung zur Zeichnung und Übernahme von [Anzahl] neuen Aktien zum Ausgabebetrag von jeweils 66,11 EUR je Stückaktie und EUR [Summe] insgesamt für die neuen Aktien zugelassen. Ich, die / die unterfertigte [Name], schöpfe mein Bezugsrecht vollständig aus, zeichne und übernehme hiermit die [Anzahl] Stück neuen Aktien der bitop AG mit dem Sitz in Witten und überweise den Bezugspreis zu oben genannten Konditionen. Ich, die / die unterfertigte [Name] schöpfe mein Bezugsrecht nicht vollständig aus, zeichne und übernehme hiermit ______________ neue Aktien der bitop AG mit dem Sitz in Witten und überweise den Bezugspreis zu oben genannten Konditionen. Der Bezugspreis ist in voller Höhe bis zum 6. Oktober 2016 (Datum der Wertstellung auf dem Konto der Gesellschaft) einzuzahlen. Die Zeichnung wird unverbindlich, wenn die Durchführung der Kapitalerhöhung nicht bis zum 31. Mai 2016 in das Handelsregister eingetragen wird. [Ort], den (Name)
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