Zweitsprachjahr - OSZ Schlanders

OBERSCHULZENTRUM SCHLANDERS
Infoblatt
4. Klasse im Ausland oder an einer italienischen Oberschule
Auslandsjahr
von der Region gefördert
Auslandsjahr
mit versch. anderen Organisationen
Zweitsprachjahr
in Südtirol
Zweitsprachjahr an einer italienischen Oberschule
außerhalb der Provinz
Veranstalter:
Veranstalter:
Veranstalter:
Veranstalter:
Autonome Region Trentino Südtirol
Verschiedene Organisationen
z.B. Intercultura, INTO, EF, AZB usw.
Deutsches Schulamt
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Länder:
Länder:
Länder:
Länder:
Alle, je nach Angebot / Veranstalter
Italienische Oberschule in Südtirol, Auswahl lt. Kriterien des
Schulamtes im Rahmen des Projektes L2 möglich
Italienische Oberschule außerhalb der Provinz - freie Wahl. Es sollte
allerdings möglichst eine Schule der gleichen Fachrichtung sein
nur Österreich, Deutschland, Großbritanien, Irland, Frankreich
Dauer:
Dauer:
Dauer:
Dauer:
Ganzjährig Ende August - Anfang Juni
1 Semester, monateweise,
ganzjährig oder nur im Sommer
1 Semester (möglichst das 1.) oder ganzjährig
1 Semester (möglichst das 1.) oder ganzjährig
Voraussetzung:
Voraussetzung:
Voraussetzung:
Voraussetzung:
Gute Schulergebnisse in der Herkunftsschule
Bestehen eines Tests und einer mündl. Prüfung
Gute Schulergebnisse in der Herkunftsschule
Evtl. je nach Veranstalter Altersbeschränkung (U18)
Gute Schulergebnisse in der Herkunftsschule
Gute Italienischkenntnisse
Gute Schulergebnisse in der Herkunftsschule
Gute Italienischkenntnisse
Spesen:
Spesen:
Spesen:
Spesen:
Die folgenden Kosten werden je nach Einkommen übernommen:
Verpflegung, Unterkunft, Ausgaben für Schulgebühren und
Bücher, Schuluniform u.ä.
Die gesamten Spesen müssen vom Schüler selbst getragen
werden.
Die gesamten Spesen müssen vom Schüler selbst getragen werden. Die gesamten Spesen müssen vom Schüler selbst getragen werden.
Finanzierungsmöglichkeit:
Finanzierungsmöglichkeit:
Finanzierungsmöglichkeit:
Finanzierungsmöglichkeit:
Stipendium der Region
Evtl. Stipendium über das Amt für Bildungsförderung
http://www.provinz.bz.it/bildungsfoerderung/foerderungenschueler/zuschuesse-sprachkurse.asp
Evtl. Stipendium über das Amt für Bildungsförderung
http://www.provinz.bz.it/bildungsfoerderung/foerderungenschueler/zuschuesse-sprachkurse.asp
Evtl. Stipendium über das Amt für Bildungsförderung
http://www.provinz.bz.it/bildungsfoerderung/foerderungenschueler/zuschuesse-sprachkurse.asp
Termine (Meldung in der 3. Klasse):
Termine (Meldung in der 3. Klasse):
Termine (Meldung in der 3. Klasse):
Termine (Meldung in der 3. Klasse):
Anmeldung Region vorauss. bis 28.02
Wettbewerb Region vorauss. März
Je nach Veranstalter unterschiedlich:
z.B. Intercultura 10. November
Achtung: Fristen für Visum beachten
Anmeldung schulintern
(Formular siehe Website)
bis 15. März laufenden Jahres
Anmeldung schulintern
(Formular siehe Website)
innerhalb 15. März des laufenden Schuljahres
Voranmeldung schulintern
(Formular siehe Website)
innerhalb 15. März des laufenden Jahres
Anmeldung an der Gastschule: 20. Juni
(wird von uns gemacht)
Anmeldung schulintern innerhalb 15. März
(Formular siehe Website)
des laufenden Schuljahres
Kontakt für Informationen:
Kontakt für Informationen:
Kontakt für Informationen:
Kontakt für Informationen:
Die SchülerInnen müssen sich eigenständig informieren
Die SchülerInnen müssen sich eigenständig informieren
Die SchülerInnen müssen sich eigenständig informieren
Die SchülerInnen müssen sich eigenständig informieren
Deutsches Schulamt
Frau Perisutti Tel. 0471 417647
http://www.provinz.bz.it/schulamt/aktuelles/417.asp
(PDF-Broschüre)
Informationen im Schulsekretariat
bzw. im Sekretariat der anderen Schule erhältlich.
Amt für europäische Integration
Bozen Herr Vontavon 0471 322122
Trient Frau Sinn 0461 20 13 44
www.regione.taa.it/europa/soggiorni_d.aspx
Informationen vom jeweiligen
Veranstalter erhältlich
(evtl. Links dazu auch auf der Website der Schule zu finden)
Vor dem Aufenthalt:
- Termingerechte Meldung des Vorhabens an die Schule
- Abschluss einer Vereinbarung mit der Schulführungskraft
Während des Aufenthaltes:
- Die SchülerInnen sind für die Planung, Organisation und Abwicklung dieser Aufenthalte selbst zuständig.
- Verpflichtender Kontakt mit Tutor/Tutorin der Schule
Das schulinterne Ansuchen, welches in schriftlicher Form
termingerecht gemacht werden muss,
steht auf der Website zum Download zur Verfügung.
- Kontakt mit MitschülerInnen und Lehrkräften halten erleichtert die Rückkehr
- Hinterlegung einer E-Mail Adresse für Informationen des Sekretariates
Bei der Rückkehr:
- Anerkennung der Bewertungen des Auslandes bzw. der italienischen Schule
- Einstufungsprüfung innerhalb 31. August über nicht belegte bzw. negativ bewertete - vom Schulamt festgelegte - Kernfächer unserer Schule
- Bei Abwesenheit 1. Semester nur Übertrittsgespräche, keine Prüfungen
- Berechnung der Punkte für Schulguthaben anhand der folgenden Grundlagen:
a) Bewertung der Gastschule b) Bericht des Tutors/der Tutorin c) Ergebnis evtl. Ergänzungsprüfung
- Verpflichtender Besuch der vom Klassenrat festgelegten Unterstützungsmaßnahmen
Hilfreich sind:
- Offenheit, Flexibilität, Toleranz, Anpassungsfähigkeit und Mut
17.02.2016