OBERSCHULZENTRUM SCHLANDERS Infoblatt 4. Klasse im Ausland oder an einer italienischen Oberschule Auslandsjahr von der Region gefördert Auslandsjahr mit versch. anderen Organisationen Zweitsprachjahr in Südtirol Zweitsprachjahr an einer italienischen Oberschule außerhalb der Provinz Veranstalter: Veranstalter: Veranstalter: Veranstalter: Autonome Region Trentino Südtirol Verschiedene Organisationen z.B. Intercultura, INTO, EF, AZB usw. Deutsches Schulamt -- Länder: Länder: Länder: Länder: Alle, je nach Angebot / Veranstalter Italienische Oberschule in Südtirol, Auswahl lt. Kriterien des Schulamtes im Rahmen des Projektes L2 möglich Italienische Oberschule außerhalb der Provinz - freie Wahl. Es sollte allerdings möglichst eine Schule der gleichen Fachrichtung sein nur Österreich, Deutschland, Großbritanien, Irland, Frankreich Dauer: Dauer: Dauer: Dauer: Ganzjährig Ende August - Anfang Juni 1 Semester, monateweise, ganzjährig oder nur im Sommer 1 Semester (möglichst das 1.) oder ganzjährig 1 Semester (möglichst das 1.) oder ganzjährig Voraussetzung: Voraussetzung: Voraussetzung: Voraussetzung: Gute Schulergebnisse in der Herkunftsschule Bestehen eines Tests und einer mündl. Prüfung Gute Schulergebnisse in der Herkunftsschule Evtl. je nach Veranstalter Altersbeschränkung (U18) Gute Schulergebnisse in der Herkunftsschule Gute Italienischkenntnisse Gute Schulergebnisse in der Herkunftsschule Gute Italienischkenntnisse Spesen: Spesen: Spesen: Spesen: Die folgenden Kosten werden je nach Einkommen übernommen: Verpflegung, Unterkunft, Ausgaben für Schulgebühren und Bücher, Schuluniform u.ä. Die gesamten Spesen müssen vom Schüler selbst getragen werden. Die gesamten Spesen müssen vom Schüler selbst getragen werden. Die gesamten Spesen müssen vom Schüler selbst getragen werden. Finanzierungsmöglichkeit: Finanzierungsmöglichkeit: Finanzierungsmöglichkeit: Finanzierungsmöglichkeit: Stipendium der Region Evtl. Stipendium über das Amt für Bildungsförderung http://www.provinz.bz.it/bildungsfoerderung/foerderungenschueler/zuschuesse-sprachkurse.asp Evtl. Stipendium über das Amt für Bildungsförderung http://www.provinz.bz.it/bildungsfoerderung/foerderungenschueler/zuschuesse-sprachkurse.asp Evtl. Stipendium über das Amt für Bildungsförderung http://www.provinz.bz.it/bildungsfoerderung/foerderungenschueler/zuschuesse-sprachkurse.asp Termine (Meldung in der 3. Klasse): Termine (Meldung in der 3. Klasse): Termine (Meldung in der 3. Klasse): Termine (Meldung in der 3. Klasse): Anmeldung Region vorauss. bis 28.02 Wettbewerb Region vorauss. März Je nach Veranstalter unterschiedlich: z.B. Intercultura 10. November Achtung: Fristen für Visum beachten Anmeldung schulintern (Formular siehe Website) bis 15. März laufenden Jahres Anmeldung schulintern (Formular siehe Website) innerhalb 15. März des laufenden Schuljahres Voranmeldung schulintern (Formular siehe Website) innerhalb 15. März des laufenden Jahres Anmeldung an der Gastschule: 20. Juni (wird von uns gemacht) Anmeldung schulintern innerhalb 15. März (Formular siehe Website) des laufenden Schuljahres Kontakt für Informationen: Kontakt für Informationen: Kontakt für Informationen: Kontakt für Informationen: Die SchülerInnen müssen sich eigenständig informieren Die SchülerInnen müssen sich eigenständig informieren Die SchülerInnen müssen sich eigenständig informieren Die SchülerInnen müssen sich eigenständig informieren Deutsches Schulamt Frau Perisutti Tel. 0471 417647 http://www.provinz.bz.it/schulamt/aktuelles/417.asp (PDF-Broschüre) Informationen im Schulsekretariat bzw. im Sekretariat der anderen Schule erhältlich. Amt für europäische Integration Bozen Herr Vontavon 0471 322122 Trient Frau Sinn 0461 20 13 44 www.regione.taa.it/europa/soggiorni_d.aspx Informationen vom jeweiligen Veranstalter erhältlich (evtl. Links dazu auch auf der Website der Schule zu finden) Vor dem Aufenthalt: - Termingerechte Meldung des Vorhabens an die Schule - Abschluss einer Vereinbarung mit der Schulführungskraft Während des Aufenthaltes: - Die SchülerInnen sind für die Planung, Organisation und Abwicklung dieser Aufenthalte selbst zuständig. - Verpflichtender Kontakt mit Tutor/Tutorin der Schule Das schulinterne Ansuchen, welches in schriftlicher Form termingerecht gemacht werden muss, steht auf der Website zum Download zur Verfügung. - Kontakt mit MitschülerInnen und Lehrkräften halten erleichtert die Rückkehr - Hinterlegung einer E-Mail Adresse für Informationen des Sekretariates Bei der Rückkehr: - Anerkennung der Bewertungen des Auslandes bzw. der italienischen Schule - Einstufungsprüfung innerhalb 31. August über nicht belegte bzw. negativ bewertete - vom Schulamt festgelegte - Kernfächer unserer Schule - Bei Abwesenheit 1. Semester nur Übertrittsgespräche, keine Prüfungen - Berechnung der Punkte für Schulguthaben anhand der folgenden Grundlagen: a) Bewertung der Gastschule b) Bericht des Tutors/der Tutorin c) Ergebnis evtl. Ergänzungsprüfung - Verpflichtender Besuch der vom Klassenrat festgelegten Unterstützungsmaßnahmen Hilfreich sind: - Offenheit, Flexibilität, Toleranz, Anpassungsfähigkeit und Mut 17.02.2016
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