Entschädigungen und Spesen für den Vorstand

Entschädigungen und Spesen für den Vorstand
Autorinnen
Datum
Christa Camponovo und Maja Graf, Fachstelle vitamin B
Aktualisiert Juli 2016
Entschädigungen
Die Frage der Bezahlung von Vorstandsarbeit ist nicht gesetzlich geregelt.
Gemäss ZGB Artikel 60.1 darf der Hauptzweck eines Vereins nicht Erwerbstätigkeit sein. Ein
Verein darf also nicht dazu da sein, seinen (Vorstands-) Mitgliedern einen wirtschaftlichen
Vorteil zu ermöglichen. Im Rahmen seiner ideellen Tätigkeit darf ein Verein jedoch
Entschädigungen an die Vorstandsmitglieder ausrichten.
Steuerbefreite Vereine: Ist ein Verein wegen Gemeinnützigkeit steuerbefreit, muss er
uneigennützig handeln und „Opfer erbringen“ (Kreisschreiben Nr. 12 der EStV,
www.estv.admin.ch). Vorstandsmitglieder in steuerbefreiten Vereinen müssen unbezahlte
Führungsarbeit leisten. Gemäss ZEWO-Richtlinien kann einem Vorstandsmitglied ein
Stundenaufwand, der über 100 Stunden im Jahr hinausgeht, entschädigt werden selbstverständlich mit einem dem Non-Profit-Charakter des Vereins angemessenen Honorar.
Viele Steuerämter nehmen diese Richtlinien als Massstab.
Aufträge an Dritte: Einzelne operative Arbeiten wie z.B. Buchhaltung, Administration,
Projektarbeit können als klar formulierte, zeitlich befristete Aufträge an Dritte (auch an
einzelne Vorstandsmitglieder) vergeben und angemessen entschädigt werden. Achtung:
Derartige Entschädigungen und Honorare haben Lohncharakter und sind Sozialversicherungs-pflichtig.
Die Statuten und Reglemente des Vereins sollten Auskunft über Vorstands-Entschädigungen
und Spesenregelungen geben.
Folgende Arten einer nicht geldwerten Wertschätzung für den Vorstand sind möglich:
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Amtierende Vorstandsmitglieder können vom Mitgliederbeitrag befreit werden. Dazu ist
allerdings eine entsprechende Regelung in den Statuten nötig.
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Der Verein kann die Kosten für Weiterbildungen einzelner Vorstandsmitglieder oder des
Gesamtvorstands im Rahmen der Vereinsführung übernehmen.
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Der Vorstand kann sich jährlich auf Kosten des Vereins ein Essen und/oder einen
gemeinsamen Ausflug, Wellnesstag, etc. leisten.
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Arbeit und Stundenaufwand eines ehrenamtlichen Vorstandsmitglieds können in einem
Nachweis ausgewiesen werden (z.B. DOSSIER FREIWILLIGE ENGAGIERT,
www.dossier-freiwillig-engagiert.ch ).
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Der ehrenamtlich geleistete Stundenaufwand des Vorstands sollte erfasst und sichtbar
gemacht werden, z.B. im Jahresbericht oder im Anhang zur Rechnung.
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Spesenvergütungen
Spesen sind Kosten, welche in direktem Zusammenhang mit der Ausführung eines
Vorstandsamts entstehen, z.B. Porti, Telefongebühren, Materialverbrauch, Fahrkosten,
Verpflegung, Barauslagen für Projekte, Kinderhütedienste, eigene Infrastruktur. Zeitaufwand
gehört nicht zu den Spesen.
Die Rückerstattung der effektiven Spesen sollte für jeden Verein eine Selbstverständlichkeit sein.
Die Schweizerische Steuerkonferenz regelt in einem Musterspesenreglement für Non-ProfitOrganisationen die Maximalansätze für Spesen wie Fahr-, Verpflegungs-, Übernachtungskosten wie folgt (www.steuerkonferenz.ch ):
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Portospesen, Telefonate, Fotokopien, etc.
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Bahnbillette Halbtax, 2. Klasse
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Autospesen: Fr. 0.70 pro Km
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Mahlzeiten auswärts: Fr. 20 - Fr. 30
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Weiterbildung des Vorstands: Kurskosten, Fahrspesen, Unterkunft, Hauptmahlzeiten
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Hotelübernachtungen: Mittelklassehotel inkl. Frühstück
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Kinderbetreuung: max. Fr. 30 pro Nachmittag oder Abend
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Geschenke im Auftrag des Vorstands (Blumen, Büchergutscheine, etc.)
Spesenvergütungen sollten immer gegen Belege / Quittungen erfolgen.
Ist die Berechnung einzelner Ausgaben zu aufwendig, können die Spesen pauschal nach
geschätztem Aufwand vergütet werden. Die Spesenpauschale darf Fr. 1000 pro Jahr und
Person nicht übersteigen. Darüber hinausgehende Vergütungen haben Lohncharakter und
müssen versteuert werden. Der Verein muss dafür einen Lohnausweis erstellen.
Wird die Pauschale in Form von Sitzungsgeldern geleistet, muss sie in der Vereinsrechnung als Spesenentschädigung deklariert werden. Sitzungsgelder gehören grundsätzlich
zum steuerbaren Einkommen und müssen auf dem Lohnausweis vermerkt werden.
Es empfiehlt sich, ein schriftliches Spesenreglement zu erstellen. Dieses soll für alle
gelten und alle sollten es kennen. Ein Spesenreglement trägt zur Transparenz bei und kann
mögliche Konflikte verhüten.
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