Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 15. Wahlperiode 04. 11. 2015 7649 Berichtigte Fassung Antrag der Abg. Bettina Meier-Augenstein u. a. CDU und Stellungnahme des Ministeriums für Verkehr und Infrastruktur Klärung der widersprüchlichen Aussagen zum aktuellen Stand des Planfeststellungsverfahrens zur zweiten Rheinbrücke Karlsruhe Antrag Der Landtag wolle beschließen, die Landesregierung zu ersuchen zu berichten, 1. ob es sich bei den mutmaßlich fehlenden Unterlagen (Aussage Regierungspräsidentin Kressl, vgl. Badische Neueste Nachrichten [BNN], 28. Oktober 2015) um die Untersuchungen zur technischen Machbarkeit der Ersatzbrückenlösung (umfangreiche Vermessungen und Untersuchungen der Gründung der bestehenden Brückenpfeiler) handelt, die laut des rheinland-pfälzischen Verkehrsstaatssekretärs Günter Kern (vgl. BNN, 30. Oktober 2015, Seite 22) dem Regierungspräsidium Karlsruhe (RP) im Oktober 2015 abschließend zur Verfügung gestellt wurden (bitte Eingangsdatum beim RP angeben); 2. ob es zutrifft, dass das RP die Ergebnisse zur Untersuchung einer Ersatzbrücke durch den Landesbetrieb Mobilität Speyer (LBM) bereits im Dezember 2014 erhalten hat; 3. warum die Ergebnisse auf Wunsch Baden-Württembergs zweimal überarbeitet werden mussten (Februar und Juli 2015) (vgl. Die Rheinpfalz, 30. Oktober 2015); 4. ob das Ministerium für Verkehr und Infrastruktur (MVI) über das Schreiben der Regierungspräsidentin Kressl vom 9. Oktober 2015 an die CDU-Gemeinderatsfraktion (Posteingang 16. Oktober 2015) in Karlsruhe informiert wurde (mit Angabe, wer wann informiert wurde); 5. ob das MVI über den Austausch und den Stand der Untersuchungen zwischen dem RP und dem LBM informiert war (mit Angabe, wer wann informiert wurde); 1 Eingegangen: 04. 11. 2015 / Ausgegeben: 18. 12. 2015 Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 7649 6. ob weitere Gutachten, die zum Abschluss des Planfeststellungsverfahrens zur zweiten Rheinbrücke notwendig sind, bislang noch nicht vorliegen (falls ja, mit Angabe, welche Gutachten und wer für die Erstellung verantwortlich ist); 7. auf welcher sachlichen und technischen Grundlage die Auffassung Baden-Württembergs beruht, dass eine Ersatzbrücke machbar ist (mit Angabe, welche Art von Untersuchungen hierzu gegebenenfalls auch auf rheinland-pfälzischer Seite durch das RP durchgeführt wurden) (vgl. BNN, 28. Oktober 2015, Seite 23); 8. ob die ablehnende Haltung des Bundes gegenüber dem Bau einer Ersatzbrücke nach wie vor Gültigkeit hat (vgl. Drucksache 15/5015). 03. 11. 2015 Meier-Augenstein, Razavi, Köberle, Kunzmann, Mack, Dr. Rapp, Schreiner, Schwehr CDU Begründung Die Karlsruher Regierungspräsidentin Nicolette Kressl hat mit Schreiben vom 9. Oktober 2015 an die CDU-Gemeinderatsfraktion Karlsruhe (Posteingang bei der Fraktion am 16. Oktober 2015) mitgeteilt, dass sich die Verzögerungen des Planfeststellungsverfahrens zum Bau einer zweiten Rheinbrücke aufgrund nicht vorliegender Gutachten des Landesbetriebs Mobilität Speyer (LBM) ergeben (BNN, 28. Oktober 2015). Diese Darstellung wird vom rheinland-pfälzischen Verkehrsstaatssekretär Günter Kern vehement bestritten (BNN, 30. Oktober 2015). Der vorliegende Antrag soll dazu beitragen, die widersprüchlichen Aussagen über den Zeitpunkt des Vorliegens von Gutachten, die zum Abschluss des Planfeststellungsverfahrens zur zweiten Rheinbrücke notwendig sind, aufzuklären. Stellungnahme*) Mit Schreiben vom 1. Dezember 2015 Nr. 2-39.-B293RLP-KA/1 nimmt das Ministerium für Verkehr und Infrastruktur zu dem Antrag wie folgt Stellung: Der Landtag wolle beschließen, die Landesregierung zu ersuchen zu berichten, 1. ob es sich bei den mutmaßlich fehlenden Unterlagen (Aussage Regierungspräsidentin Kressl, vgl. Badische Neueste Nachrichten [BNN], 28. Oktober 2015) um die Untersuchungen zur technischen Machbarkeit der Ersatzbrückenlösung (umfangreiche Vermessungen und Untersuchungen der Gründung der bestehenden Brückenpfeiler) handelt, die laut des rheinland-pfälzischen Verkehrsstaatssekretärs Günter Kern (vgl. BNN, 30. Oktober 2015, Seite 22) dem Regierungspräsidium Karlsruhe (RP) im Oktober 2015 abschließend zur Verfügung gestellt wurden (bitte Eingangsdatum beim RP angeben); Bei den Ende Oktober 2015 noch fehlenden Unterlagen handelte es sich um die Untersuchungen zur technischen Machbarkeit einer Brücke zwischen den Brücken. Die endgültige Stellungnahme des Landesbetriebs Mobilität Speyer (LBM) mit Datum 29. Oktober 2015 ging am 2. November 2015 beim Regierungspräsidium Karlsruhe (RPK) ein. *) Der Überschreitung der Drei-Wochen-Frist wurde zugestimmt. 2 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 7649 2. ob es zutrifft, dass das RP die Ergebnisse zur Untersuchung einer Ersatzbrücke durch den Landesbetrieb Mobilität Speyer (LBM) bereits im Dezember 2014 erhalten hat; Der LBM hat am 5. Dezember 2014 erste Ergebnisse der Untersuchungen zur technischen Machbarkeit einer Brücke zwischen den Brücken beim RPK präsentiert. Einen ersten Vorabzug erhielt das RPK dann per E-Mail am 6. Februar 2015. In den Unterlagen des LBM war aber vermerkt, dass Aussagen zum Themenkomplex Widerlager und Pfeiler nachgeliefert werden. 3. warum die Ergebnisse auf Wunsch Baden-Württembergs zweimal überarbeitet werden mussten (Februar und Juli 2015) (vgl. Die Rheinpfalz, 30. Oktober 2015); Die Unterlagen des ersten Vorabzuges vom 6. Februar 2015 konnten die Frage der technischen Machbarkeit einer Brücke zwischen den Brücken nicht eindeutig beantworten, da der Themenkomplex Widerlager und Pfeilergründung bis zu diesem Zeitpunkt nicht behandelt worden war. Bei einer Arbeitsbesprechung am 17. Juli 2015 zwischen Vertretern des RPK und des LBM wurde dem LBM nochmals mitgeteilt, welche offenen Fragestellungen noch zu klären sind. 4. ob das Ministerium für Verkehr und Infrastruktur (MVI) über das Schreiben der Regierungspräsidentin Kressl vom 9. Oktober 2015 an die CDU-Gemeinderatsfraktion (Posteingang 16. Oktober 2015) in Karlsruhe informiert wurde (mit Angabe, wer wann informiert wurde); Das Ministerium für Verkehr und Infrastruktur Baden-Württemberg erlangte vom genannten Schreiben der Regierungspräsidentin am 23. Oktober 2015 Kenntnis. 5. ob das MVI über den Austausch und den Stand der Untersuchungen zwischen dem RP und dem LBM informiert war (mit Angabe, wer wann informiert wurde); Auf Fachebene wurde das MVI vom RPK über den Stand der Untersuchungen informiert. Allerdings war der Informationsfluss vom LBM gegenüber dem RPK auch auf Nachfragen eher zurückhaltend. 6. ob weitere Gutachten, die zum Abschluss des Planfeststellungsverfahrens zur zweiten Rheinbrücke notwendig sind, bislang noch nicht vorliegen (falls ja, mit Angabe, welche Gutachten und wer für die Erstellung verantwortlich ist); Die nun vorliegende Untersuchung des LBM zur technischen Machbarkeit einer Brücke zwischen den Brücken stellt einen weiteren Baustein dar, den die Planfeststellungsbehörde des RPK noch benötigt hat, um das Planfeststellungsverfahren zur aktuellen Antragstrasse weiter bearbeiten zu können. Im Übrigen liegt dem MVI seit 5. November 2015 ein Schreiben des BMVI vor, in dem das BMVI darum bittet, den Knotenpunkt Dea-Scholven-Straße/Esso-Straße unter Berücksichtigung einer direkten Führung der B 293 von der 2. Rheinbrücke zur B 36 umzuplanen und dies in das laufende Planfeststellungsverfahren einzubringen. Schon der straßenplanerische Vorentwurf im Jahr 2009 hatte eine direkte Verbindung von der 2. Rheinbrücke zur B 36 berücksichtigt. Das BMVBS äußerte damals Bedenken und verlangte eine Umplanung. Der daraufhin veränderte Vorentwurf stellt bislang die Grundlage des laufenden Planfeststellungsverfahrens dar. 7. auf welcher sachlichen und technischen Grundlage die Auffassung Baden-Württembergs beruht, dass eine Ersatzbrücke machbar ist (mit Angabe, welche Art von Untersuchungen hierzu gegebenenfalls auch auf rheinland-pfälzischer Seite durch das RP durchgeführt wurden) (vgl. BNN, 28. Oktober 2015, Seite 23); Im Rahmen des Faktenchecks im Jahr 2011 wurde untersucht, ob und wie die Erstellung eines Ersatzneubaus unter Aufrechterhaltung einer eingeschränkten vierspurigen Verkehrsführung möglich wäre. Die getroffenen Aussagen stützten sich auf geometrische Untersuchungen im Bereich der Strombrücke. Detaillierte Untersuchungen hinsichtlich bautechnischer Fragestellungen wie z. B. Bauwerksgründung, Einfluss und Auswirkungen auf die Bahnbrücken oder Folgen für die 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 7649 weiterführende Strecke und Bauwerke auf rheinland-pfälzischer Seite wurden nicht angestellt und können – soweit es rheinland-pfälzisches Gebiet betrifft – von der baden-württembergischen Seite auch nicht angestellt werden. 8. ob die ablehnende Haltung des Bundes gegenüber dem Bau einer Ersatzbrücke nach wie vor Gültigkeit hat (vgl. Drucksache 15/5015). Die ablehnende Haltung bezog sich auf die Anmeldung zum BVWP. Hierzu gibt es keinen neuen Sachstand. Dr. Splett Staatssekretärin 4
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