15 / 7649 - Landtag Baden Württemberg

Landtag von Baden-Württemberg
Drucksache 15 /
15. Wahlperiode
04. 11. 2015
7649
Berichtigte Fassung
Antrag
der Abg. Bettina Meier-Augenstein u. a. CDU
und
Stellungnahme
des Ministeriums für Verkehr und Infrastruktur
Klärung der widersprüchlichen Aussagen zum aktuellen
Stand des Planfeststellungsverfahrens zur zweiten Rheinbrücke Karlsruhe
Antrag
Der Landtag wolle beschließen,
die Landesregierung zu ersuchen
zu berichten,
1. ob es sich bei den mutmaßlich fehlenden Unterlagen (Aussage Regierungspräsidentin Kressl, vgl. Badische Neueste Nachrichten [BNN], 28. Oktober 2015)
um die Untersuchungen zur technischen Machbarkeit der Ersatzbrückenlösung
(umfangreiche Vermessungen und Untersuchungen der Gründung der bestehenden Brückenpfeiler) handelt, die laut des rheinland-pfälzischen Verkehrsstaatssekretärs Günter Kern (vgl. BNN, 30. Oktober 2015, Seite 22) dem Regierungspräsidium Karlsruhe (RP) im Oktober 2015 abschließend zur Verfügung gestellt
wurden (bitte Eingangsdatum beim RP angeben);
2. ob es zutrifft, dass das RP die Ergebnisse zur Untersuchung einer Ersatzbrücke
durch den Landesbetrieb Mobilität Speyer (LBM) bereits im Dezember 2014
erhalten hat;
3. warum die Ergebnisse auf Wunsch Baden-Württembergs zweimal überarbeitet werden mussten (Februar und Juli 2015) (vgl. Die Rheinpfalz, 30. Oktober
2015);
4. ob das Ministerium für Verkehr und Infrastruktur (MVI) über das Schreiben
der Regierungspräsidentin Kressl vom 9. Oktober 2015 an die CDU-Gemeinderatsfraktion (Posteingang 16. Oktober 2015) in Karlsruhe informiert wurde (mit
Angabe, wer wann informiert wurde);
5. ob das MVI über den Austausch und den Stand der Untersuchungen zwischen
dem RP und dem LBM informiert war (mit Angabe, wer wann informiert wurde);
1
Eingegangen: 04. 11. 2015 / Ausgegeben: 18. 12. 2015
Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet
abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente
Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“.
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Drucksache 15 / 7649
6. ob weitere Gutachten, die zum Abschluss des Planfeststellungsverfahrens zur
zweiten Rheinbrücke notwendig sind, bislang noch nicht vorliegen (falls ja, mit
Angabe, welche Gutachten und wer für die Erstellung verantwortlich ist);
7. auf welcher sachlichen und technischen Grundlage die Auffassung Baden-Württembergs beruht, dass eine Ersatzbrücke machbar ist (mit Angabe, welche Art
von Untersuchungen hierzu gegebenenfalls auch auf rheinland-pfälzischer Seite
durch das RP durchgeführt wurden) (vgl. BNN, 28. Oktober 2015, Seite 23);
8. ob die ablehnende Haltung des Bundes gegenüber dem Bau einer Ersatzbrücke
nach wie vor Gültigkeit hat (vgl. Drucksache 15/5015).
03. 11. 2015
Meier-Augenstein, Razavi, Köberle, Kunzmann,
Mack, Dr. Rapp, Schreiner, Schwehr CDU
Begründung
Die Karlsruher Regierungspräsidentin Nicolette Kressl hat mit Schreiben vom
9. Oktober 2015 an die CDU-Gemeinderatsfraktion Karlsruhe (Posteingang bei
der Fraktion am 16. Oktober 2015) mitgeteilt, dass sich die Verzögerungen des
Planfeststellungsverfahrens zum Bau einer zweiten Rheinbrücke aufgrund nicht
vorliegender Gutachten des Landesbetriebs Mobilität Speyer (LBM) ergeben
(BNN, 28. Oktober 2015). Diese Darstellung wird vom rheinland-pfälzischen Verkehrsstaatssekretär Günter Kern vehement bestritten (BNN, 30. Oktober 2015).
Der vorliegende Antrag soll dazu beitragen, die widersprüchlichen Aussagen über
den Zeitpunkt des Vorliegens von Gutachten, die zum Abschluss des Planfeststellungsverfahrens zur zweiten Rheinbrücke notwendig sind, aufzuklären.
Stellungnahme*)
Mit Schreiben vom 1. Dezember 2015 Nr. 2-39.-B293RLP-KA/1 nimmt das Ministerium für Verkehr und Infrastruktur zu dem Antrag wie folgt Stellung:
Der Landtag wolle beschließen,
die Landesregierung zu ersuchen
zu berichten,
1. ob es sich bei den mutmaßlich fehlenden Unterlagen (Aussage Regierungspräsidentin Kressl, vgl. Badische Neueste Nachrichten [BNN], 28. Oktober 2015)
um die Untersuchungen zur technischen Machbarkeit der Ersatzbrückenlösung
(umfangreiche Vermessungen und Untersuchungen der Gründung der bestehenden Brückenpfeiler) handelt, die laut des rheinland-pfälzischen Verkehrsstaatssekretärs Günter Kern (vgl. BNN, 30. Oktober 2015, Seite 22) dem Regierungspräsidium Karlsruhe (RP) im Oktober 2015 abschließend zur Verfügung gestellt
wurden (bitte Eingangsdatum beim RP angeben);
Bei den Ende Oktober 2015 noch fehlenden Unterlagen handelte es sich um die
Untersuchungen zur technischen Machbarkeit einer Brücke zwischen den Brücken.
Die endgültige Stellungnahme des Landesbetriebs Mobilität Speyer (LBM) mit
Datum 29. Oktober 2015 ging am 2. November 2015 beim Regierungspräsidium
Karlsruhe (RPK) ein.
*) Der Überschreitung der Drei-Wochen-Frist wurde zugestimmt.
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2. ob es zutrifft, dass das RP die Ergebnisse zur Untersuchung einer Ersatzbrücke
durch den Landesbetrieb Mobilität Speyer (LBM) bereits im Dezember 2014
erhalten hat;
Der LBM hat am 5. Dezember 2014 erste Ergebnisse der Untersuchungen zur technischen Machbarkeit einer Brücke zwischen den Brücken beim RPK präsentiert.
Einen ersten Vorabzug erhielt das RPK dann per E-Mail am 6. Februar 2015. In
den Unterlagen des LBM war aber vermerkt, dass Aussagen zum Themenkomplex
Widerlager und Pfeiler nachgeliefert werden.
3. warum die Ergebnisse auf Wunsch Baden-Württembergs zweimal überarbeitet werden mussten (Februar und Juli 2015) (vgl. Die Rheinpfalz, 30. Oktober
2015);
Die Unterlagen des ersten Vorabzuges vom 6. Februar 2015 konnten die Frage
der technischen Machbarkeit einer Brücke zwischen den Brücken nicht eindeutig beantworten, da der Themenkomplex Widerlager und Pfeilergründung bis zu
diesem Zeitpunkt nicht behandelt worden war. Bei einer Arbeitsbesprechung am
17. Juli 2015 zwischen Vertretern des RPK und des LBM wurde dem LBM nochmals mitgeteilt, welche offenen Fragestellungen noch zu klären sind.
4. ob das Ministerium für Verkehr und Infrastruktur (MVI) über das Schreiben der
Regierungspräsidentin Kressl vom 9. Oktober 2015 an die CDU-Gemeinderatsfraktion (Posteingang 16. Oktober 2015) in Karlsruhe informiert wurde (mit
Angabe, wer wann informiert wurde);
Das Ministerium für Verkehr und Infrastruktur Baden-Württemberg erlangte vom
genannten Schreiben der Regierungspräsidentin am 23. Oktober 2015 Kenntnis.
5. ob das MVI über den Austausch und den Stand der Untersuchungen zwischen
dem RP und dem LBM informiert war (mit Angabe, wer wann informiert wurde);
Auf Fachebene wurde das MVI vom RPK über den Stand der Untersuchungen
informiert. Allerdings war der Informationsfluss vom LBM gegenüber dem RPK
auch auf Nachfragen eher zurückhaltend.
6. ob weitere Gutachten, die zum Abschluss des Planfeststellungsverfahrens zur
zweiten Rheinbrücke notwendig sind, bislang noch nicht vorliegen (falls ja, mit
Angabe, welche Gutachten und wer für die Erstellung verantwortlich ist);
Die nun vorliegende Untersuchung des LBM zur technischen Machbarkeit einer
Brücke zwischen den Brücken stellt einen weiteren Baustein dar, den die Planfeststellungsbehörde des RPK noch benötigt hat, um das Planfeststellungsverfahren
zur aktuellen Antragstrasse weiter bearbeiten zu können.
Im Übrigen liegt dem MVI seit 5. November 2015 ein Schreiben des BMVI vor, in
dem das BMVI darum bittet, den Knotenpunkt Dea-Scholven-Straße/Esso-Straße
unter Berücksichtigung einer direkten Führung der B 293 von der 2. Rheinbrücke
zur B 36 umzuplanen und dies in das laufende Planfeststellungsverfahren einzubringen. Schon der straßenplanerische Vorentwurf im Jahr 2009 hatte eine direkte
Verbindung von der 2. Rheinbrücke zur B 36 berücksichtigt. Das BMVBS äußerte
damals Bedenken und verlangte eine Umplanung. Der daraufhin veränderte Vorentwurf stellt bislang die Grundlage des laufenden Planfeststellungsverfahrens dar.
7. auf welcher sachlichen und technischen Grundlage die Auffassung Baden-Württembergs beruht, dass eine Ersatzbrücke machbar ist (mit Angabe, welche Art
von Untersuchungen hierzu gegebenenfalls auch auf rheinland-pfälzischer Seite
durch das RP durchgeführt wurden) (vgl. BNN, 28. Oktober 2015, Seite 23);
Im Rahmen des Faktenchecks im Jahr 2011 wurde untersucht, ob und wie die
Erstellung eines Ersatzneubaus unter Aufrechterhaltung einer eingeschränkten
vierspurigen Verkehrsführung möglich wäre. Die getroffenen Aussagen stützten
sich auf geometrische Untersuchungen im Bereich der Strombrücke. Detaillierte
Untersuchungen hinsichtlich bautechnischer Fragestellungen wie z. B. Bauwerksgründung, Einfluss und Auswirkungen auf die Bahnbrücken oder Folgen für die
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weiterführende Strecke und Bauwerke auf rheinland-pfälzischer Seite wurden
nicht angestellt und können – soweit es rheinland-pfälzisches Gebiet betrifft – von
der baden-württembergischen Seite auch nicht angestellt werden.
8. ob die ablehnende Haltung des Bundes gegenüber dem Bau einer Ersatzbrücke
nach wie vor Gültigkeit hat (vgl. Drucksache 15/5015).
Die ablehnende Haltung bezog sich auf die Anmeldung zum BVWP. Hierzu gibt
es keinen neuen Sachstand.
Dr. Splett
Staatssekretärin
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